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Notwehr und Selbstverteidigung

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    #46
    Zitat von QDataseven Beitrag anzeigen
    also den flüchtenden Dieb nicht niederschlagen, wegschauen? was wenn der Ladendetektiv bzw der ladeninhaber, schreit aufhalten aufhalten und man ist zufällig in der laufbahn des flüchtigen und man hält ihn auf was ist dann? wenn es "eskaliert"

    Den auf frischer Tat ertappten Dieb nach § 127(1) StPO vorläufig festnehmen (Jedermannsrecht), bis die Polizei eintrifft. Wehrt sich der Dieb, hast du ein Notwehrrecht, da deine Maßnahme (vorl. Festnahme) rechtens ist, seine Gegenwehr jedoch rechtswidrig.


    Schmerzensgeld ist keine strafrechtliche, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit.

    Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
    Sie muß angemessen und unmittelbar sein.
    D.h. nimmt der Angreifer nur Fäuste, dann darfst du keine Gegenstände benutzen, sondern darfst auch nur mit Fäusten antworten.
    Und unmittelbar heißt hier so ungefähr 3 Sekunden Reaktionszeit.
    Sobald du überlegst und dich erst dann wehrst, nach dem der Täter abgelassen hat, ist es keine Notwehr mehr sondern Rache.

    Bsp. Angreifer haut dir eine aufs Kinn und rennt danach weg.
    Wenn du ihm jetzt nachrennst und ihm ebenfalls eine reinhaust, dann ist das keine Notwehr mehr, sondern Rache.

    1. die Verteidigungshandlung muss ERFORDERLICH sein. Eine angemessenheit/verhältnismäßigkeit der Mittel gibt es im Notwehrrecht nicht.

    "Notwehr ist diejenige Verteidigung, die ERFORDERLICH ist, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren."

    Erforderlich ist eine Verteidigung, wenn sie geeignet ist, den Angriff garantiert zu beenden.


    2. Dein Beispiel ist richtig.


    Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
    Denn auch bei einem Einbruch muß Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
    Der Einbrecher will ja nur Sachgegenstände klauen, deswegen berechtigt dich das nicht, ihm mit Körperverletzung zu antworten, denn die Körperverletzung wirkt schlimmer.
    Du darfst ihn aber festhalten und Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten oder du brichst bei ihm auch ein, was du übrigens rechtlich nicht darfst, aber vielleicht dir moralisch wenigstens Genugtuung verschafft.
    Das Problem bei letzterem ist dann nur, dann kann er dich wegen Hausfriedensbruch anzeigen, weswegen man so etwas besser unterlassen sollte.

    "Verhältnismäßigkeit" gibt es im Notwehrrecht NICHT.

    Notwehr ist zulässig gegen JEDE Art von Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut (Leib, Leben, GEsundheit, Freiheit, Eigentum, Ehre, ...)


    Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
    Zum Kioskbesitzer.
    Der hat sich komplett falsch verhalten.
    Erstens hat er ihn verprügelt, was er nicht darf, siehe oben und zweitens
    hat er dazu auch noch eine Eisenstange genommen, damit war die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben wenn davon auszugehen ist, daß der Einbrecher unbewaffnet war.

    Der Kioskbesitzer wurde zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er den Einbrecher fesselte, an einen Zaun kettete und ihn in einen Kofferraum sperrte, nicht wegen der Verteidigung seiner Kiosks mit Gewalt. Das Schmerzensgeld ist eine zivilrechtliche Sache und hat nichts mit dem StGB zu tun.


    Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
    Wenn es gelingt, dann hält man ihn fest und bittet andere Passanten um Hilfe beim Festhalten, so daß es nicht eskalieren kann.
    Ansonsten merkt man besser sein Gesicht und läßt ihn laufen. Beim Ladeninhaber ist nämlich davon auszugehen, daß er versichert ist und man sollte besser auf die eigene Gesundheit achten.
    Sprich, das Geld oder die geklauten Gegenstände sind ersetzbar, die Gesundheit ist das nicht.
    Im Falle das es richtig eskaliert und der Angreifer wild um sich schlägt und ein Festhalten inkl. dessen Fuchtelei unter Kontrolle zu bringen nicht möglich ist, sollte man ihn also besser laufen lassen.
    1) Gesicht merken bringt kaum etwas in so einer Situation.

    2) Richtig, die Gesundheit ist nicht ersetzbar! Und aus diesem Grund darf man in Notwehr zu JEDEM Mittel greifen, um die eigene Gesundheit zu schützen.
    Man soll das relaitv mildeste geeignete Mittel wählen. D.h.: das Mittel, dass den Angriff beendet, einen selbst am wenigsten Gefährdet und den Angreifer am wenigsten schädigt.

    Beispiel: Ich kann einen Schlagangriff mit einem Hebel beenden oder mit einem Schlag, der die Nase bricht.
    Der Hebel ist für den Angriefer "Harmloser" als der Schlag, also das mildere Mittel. Ich dar ftrotzdem dem Angreifer die Nase brechen, da die Anwendung eines Hebels für mich ein größeres Risiko birgt, als der Schlag zur Nase des Angreifers.

    3) Falls der festgehaltene "wild um sich schlägt" begeht dieser einen rechtswidrigen Angriff, den man in Notwehr beenden darf.


    Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
    Ganz einfach, wenn der Angreifer nur Fäuste gegen sein Opfer einsetzt aber man selbst z.b. eine Eisenstange einsetzen müßte um siegreich und ohne Gefahr der eigenen Gesundheit die Situation für sich zu gewinnen sollte man von einer körperlichen Hilfe besser absehen, denn die Eisenstange wird einem juristisch gesehen dann hinterher einen Strick drehen.

    Eher nicht. Die allerwenigsten Notwehrfälle landen vor gericht. Notwehr wird von der Staatsanwaltschaft geprüft. Bejaht diese die Notwehr liegt keine Straftat mehr vor, wegen der Anklage erhoben werden könnte. Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund.


    Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
    Eingreifen würde ich also nur dann, wenn der Angreifer einem körperlich unterlegen ist und auch keine Waffe dabei hat, was man aber nicht weiß, desshalb sollte man Vorsicht walten lassen und eskalierend eingreifen, also nicht zuschlagen sondern eher das Opfer zu sich ziehen, denn sonst könnte sich der unterlegene Angreifer in seiner Ehre verletzt fühlen und ein Messer zücken.
    Wenn du dem Angreifer eindeutig körperlich überlegen bist schränkt das deine möglichen Maßnahmen deutlich ein.


    @ Cordess:

    Wenn dein Verfahren eingestellt wurde, dann entweder am Mangel an Beweisen, einer gegenseitigen Anzeige oder es lag seitens des Angriefers keine verfolgbare Straftat vor.

    Bei schwerwiegenden Verltzungen (-> verlorenes Auge = schwere Körperverltzung) erhebt die Staatsanwaltschaft automatisch Anklage.


    Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
    Taser ("Distanz Elektroschockgeräte") sind in Deutschland verbotene Gegenstände gemäß Waffengesetz. Allein der Besitz ist eine Straftat. Warum? Isso.
    Dürften zur Notwehr aber genutzt werden. Wegen der Verwendung eines Tasers zur Notwehr wirst du eher nicht verknackt, sondern "nur" wegen den waffenrechtlichen Verstößen.


    Zitat von Atahualpa Beitrag anzeigen
    Bei sowas wünsch ich mir doch wirklich amerikanische Rechte, also das Recht auf Selbstschutz.
    In den USA sah es bis vor ein paar Jahren so aus: wurdest du angegriffen hattest du die Flucht zu ergreifen. Die "Stand your Ground"-Gesetze sind relativ jung und beinhalten nichts anderes als unser Notwehrrecht auch.


    Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
    Reizgas, egal ob als Spray oder in Schreckschusswaffen, ist nur zur Tierabwehr zugelassen. Anwendung in Notwehr ist theoretisch möglich (Urteile sind mir allerdings keine bekannt), aber wer bei einer Kontrolle angibt das Teil zur Selbstverteidigung zu führen hat ein Problem.

    FALSCH!!!

    Pfefferspray (z.B.) gibt es als "Tierabwehrspray": Tierabwehrsprays benötigen außer dem Schriftzug "Zur Abwehr von Tieren" keine Kennzeichnung und unterliegen keiner Altersbeschränkung. Sie unterliegen nicht dem Waffengesetz.

    Pfefferprays als "Menschenabwehrspray": Pfeffersprays zur Verteidigung unterliegen dem Waffengesetz; sie müssen mit einem BKA-Prüfsiegel versehen sein; der Umgang ist ab 14 Jahren erlaubt; beim Führen in der Öffentlichkeit muss ein Personalausweis mitgehführt werden (kann für 14-jährige beantragt werden).



    Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
    Wenn es mit einer Hand zu öffnen ist: Doch.
    - Falsch. Nur wenn es "einhändig zu öffnen UND feststellbar (verreigelbar)" ist.

    Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
    Die Klingenlänge ist egal, wenn es bei Einhandöffnung verriegelt fällt es unter das Führverbot.
    - Richtig.

    Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
    Aber auch nur bei Klappmessern, feststehende Messer dürfen bis 12cm Klingenlänge geführt werden.
    - Der ganze § 42a WaffG ist beschi*en...


    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Cordess hat ausnahmsweise mal recht es muss immer im Verhältniss liegen, das Gestetz der Verhälnissmäßigkeit dazu gehört auch notfalls die aussübung des unmittelbaren Zwangs kurz UZwG das aber nur von Beammten der Polizei oder bei der Bundeswer unter vorbehallt ohne Markel Augeübt werden Darf.
    - Der "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" (GdV) bezieht sich NUR auf staatliches Handeln (Polizei, Justiz, Zoll, Verwaltungsbehörden, ...)


    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Im normalen Gesellschaftlichen Rahmen der Verhältnismäßigkeit meinetwegen Faust zu Faust ist auch auf die Anzahl von Zeugen zu achten ansonsten Dreht sich der Spieß womöglich gegen das Opfer oder den Schlichter.
    - Falsch! Angriff darf mit jedem erforderlichen Mittel beendet werden.


    Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
    Du siehst doch selbst das an diesem Einzelurteil das BGH herangezogen werden mußte, in der Vorinstanz, also Landgericht und Oberlandgericht wurde nämlich gegen die Frau entschieden.
    Also habe ich doch Recht und weiß wie das vor Gericht aussieht, die Frau hat bis zum äußersten (BGH) um die Anerkennung der Notwehr kämpfen müssen, wenn das aber so eindeutig wäre, wie du behauptest, dann wäre letzteres gar nicht notwendig gewesen.
    Im Prinzip ist das also eine Einzelfallentscheidung und ich würde mich allein schon, weil die anderen Gerichte das nicht so gesehen haben, darauf nicht verlassen, die Frau hatte also letztenedes Glück, daß das BGH dies in diesem Fall anders sah.
    - Das nennt sich Rechtsweg und der steht jedem offen.
    - Notwehr ist immer eine Einzelfallentscheidung.


    Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
    Beim Einsatz einer Schußwaffe wirst du unter keinen Umständen recht bekommen, denn dazu müßtest du zu einer Führung einer Waffe die Erlaubnis haben und bei diversen Messern sieht es nicht viel anders aus.
    - Doch! Gab einen Fall, da hat ein Mann einem Enbrecher in den Hintern geschossen. Die Waffe durfte er nicht führen. Notwehr wurde bejaht, waffenrechtliche Verstöße entsprechend gewürdigt.



    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Das ist keine Frage der Verhältnismäßigkeit. Denn ein Mittel, das geeignet ist, den Angriff zu beenden, ist immer dann verhältnismäßig, wenn es kein milderes UND gleichermaßen (!) wirksames Mittel gibt, das den Angriff abzuwehren vermag.

    Was hier vielmals gemeint ist, ist die Gebotenheit des Abwehrmittels, die nur bei "äußerst krassem Missverhältnis" abzulehnen ist.

    ...

    Das deutsche Notwehrrecht ist extrem "schneidig" und effektiv. Nicht alles fällt unter den sog. "Kirschbaumfall".
    - Soweit richtig, nur das es in der Notwehr KEINE Verhältnismäßigkeit gibt; bestens falls das "krasse Missverhältnis".

    - das mit der Verneinung der Gebotenheit kann hinkommen, in den meisten Fällen erfährt aber kein Richter etwas von einer Notwehrsituation, da die Staatsanwaltschaft auf Notwehr erkennt und keine Anklage erhebt.#



    Schreckschuss- und Gaswaffen zählen zu den Schusswaffen, sind aber erlaubnisfrei wenn entsprechend gekennzeichnet (PTB-Zeichen oder ""F" im Fünfeck").
    Das führen bedarf des kleinen Waffenscheins "PTB-Waffen" oder des "großen" Waffenscheins ("F-im-Fünfeck"-Waffen).


    @ Richterlaune und Notwehr:

    Ein Richter kriegt einen Notwehrfall nur auf den Tisch, wenn der Staatsanwalt Anklage erhebt. Und das tut der StA nur, wenn eine Straftat vorliegt - Notwehr also verneint wurde.

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      #47
      Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen

      Pfefferprays als "Menschenabwehrspray": Pfeffersprays zur Verteidigung unterliegen dem Waffengesetz; sie müssen mit einem BKA-Prüfsiegel versehen sein; der Umgang ist ab 14 Jahren erlaubt; beim Führen in der Öffentlichkeit muss ein Personalausweis mitgehführt werden (kann für 14-jährige beantragt werden).
      War es nicht so, dass es keine (neuen) Sprays mit diesem Siegel gibt, weil für die ebenfalls nötige PTB-Freigabe (gesundheitliche Unbedenklichkeit des Inhalts) verbotene Tierversuche notwendig wären?

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        #48
        Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen


        - Soweit richtig, nur das es in der Notwehr KEINE Verhältnismäßigkeit gibt; bestens falls das "krasse Missverhältnis".
        Ich habe doch grade gesagt, dass es keine Verhältnismä0igkeit gibt. g
        Aber ich kann erkennen, wie das wegen des zweiten Satzes missverständlich rüberkommt.
        Den Parameter des "relativ mildesten. aber gleichermaßen wirksamen Mittels" bei zumutbarer Erkennbarkeit gibt es aber natürlich sehr wohl, ich weiß auch nicht genau, wohin du deshalb mit deiner Korrektur willst.
        Unabhängig von der Gebotenheit wird vom Notwehrenden gefordert, dass er bei bei zwei gleichermaßen(!) sicher erscheinenden Mitteln das relativ mildeste wählt.
        Nur muss es dann eben auch überhaupt zwei Mittel in der konkreten Situation geben, und er das muss für ihn auch erkennbar gewesen sein.
        Das Problem ist natürlich all zu oft, dass man kaum wird sagen können, dass Mittel A gleichermaßen wirksam zu Mittel B war, weshalb man dann regelmäßig zu Gunsten des Notwehrenden entscheidet.
        Und da sind wir dann eben doch wieder beim Kern der Verhältnismäßigkeitsprüfung (nur ohne Angemessenheit im engeren Sinne; dafür gibts dann eben die Gebotenheit als letztes Korrektiv).

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          #49
          Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen

          @ Cordess:

          Wenn dein Verfahren eingestellt wurde, dann entweder am Mangel an Beweisen, einer gegenseitigen Anzeige oder es lag seitens des Angriefers keine verfolgbare Straftat vor.
          Nichts von all dem traf zu.

          Das Gericht sah kein öffentliches Interesse die Strafttat weiterzuverfolgen und verwies mich auf den Zivilklageweg.
          Sprich der Staat lies mich im Stich und bei einer Zivilklage hätte der Täter einfach alles abstreiten können und ich wäre auf den Kosten sitzen geblieben.


          Bei schwerwiegenden Verltzungen (-> verlorenes Auge = schwere Körperverltzung) erhebt die Staatsanwaltschaft automatisch Anklage.
          Der Täter versuchte mein Auge zu verletzen, da ich aber zurückwich erwischte er mich nur unterhalb davon. Der Arzt sagte ich hatte echtes Glück, der Angreifer trug einen an den Seiten nicht abgerundeten Ring, hätte er das Auge getroffen wäre es sehr übel ausgegangen.
          Der Staat tat wie schon gesagt nichts, das nächste mal nehm ich das anonym selbst in die Hand.
          Ein paar praktische Links:
          In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
          Aktuelles Satellitenbild
          Radioaktivitätsmessnetz des BfS

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            #50
            Cordess, solange der Schaden darauf beschränkt bleibt, dass du einen Katscher unterhalb des Auges hast (ergo: § 223 anstatt etwa § 226) ,ist es auch vollkommen gerechtfertigt, die Klage auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.

            Und wenn du allerdings hier sagst, dass "hätte nix gebracht, weil der Täter es abstreitet", hast du offensichtlich kein Rechtsprechungs- sondern ein Rechtsverständnisproblem:

            Wenn du (bzw die StaA) nicht beweisen kannst(/kann), dass der X dir "wehgetan" hat, gibt es auch im Strafprozess nix in deinem Sinne zu holen. Das ist vielleicht bitter, hat aber mit irgendwie faulen Gerichten oder so einfach nix zu tun.

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              #51
              Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
              Der Staat tat wie schon gesagt nichts, das nächste mal nehm ich das anonym selbst in die Hand.
              Solche Ideen gehen in den meisten Fällen nach hinten los...
              Heaven is where the police are British, the chefs are Italian, the mechanics German, the lovers French and it all is organized by the Swiss.
              Hell is where the police are German, the chefs are British, the mechanics french and the lovers are Swiss and it all is organized by the Italians.

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                #52
                Zitat von burpie Beitrag anzeigen
                Solche Ideen gehen in den meisten Fällen nach hinten los...
                , aber nur im Film.

                In der Realität funktionierts.
                Ein paar praktische Links:
                In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
                Aktuelles Satellitenbild
                Radioaktivitätsmessnetz des BfS

                Kommentar


                  #53
                  Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                  , aber nur im Film.

                  In der Realität funktionierts.
                  Ja, sicher...
                  Heaven is where the police are British, the chefs are Italian, the mechanics German, the lovers French and it all is organized by the Swiss.
                  Hell is where the police are German, the chefs are British, the mechanics french and the lovers are Swiss and it all is organized by the Italians.

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                    #54
                    Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                    , aber nur im Film.

                    In der Realität funktionierts.
                    Nein, Selbstjustiz funktioniert nie. Du vergißt das es sowas wie Indizien gibt. Wenn die wissen du hattest was gegen den dann bist du der erste bei dem die auf der Tür stehen. Und du darfst ruhig davon ausgehen das die was finden werden, denn die drehen jedes Staubkorn um... . So wi edu dir das vorstellst läuft das nicht.
                    Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
                    Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                    Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
                    und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

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                      #55
                      Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                      Nein, Selbstjustiz funktioniert nie. Du vergißt das es sowas wie Indizien gibt. Wenn die wissen du hattest was gegen den dann bist du der erste bei dem die auf der Tür stehen. Und du darfst ruhig davon ausgehen das die was finden werden, denn die drehen jedes Staubkorn um... . So wi edu dir das vorstellst läuft das nicht.
                      Lass ihn ruhig in seinem Glauben...
                      Heaven is where the police are British, the chefs are Italian, the mechanics German, the lovers French and it all is organized by the Swiss.
                      Hell is where the police are German, the chefs are British, the mechanics french and the lovers are Swiss and it all is organized by the Italians.

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                        #56
                        Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
                        War es nicht so, dass es keine (neuen) Sprays mit diesem Siegel gibt, weil für die ebenfalls nötige PTB-Freigabe (gesundheitliche Unbedenklichkeit des Inhalts) verbotene Tierversuche notwendig wären?

                        Die Stoffe in den freierhältlichen PTB-Pfeffersprays unterscheidet sich nicht grundlegend von den Tierabwehrsprays. Die werden auch noch wieterhin vom BKA geprüft.


                        Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                        Unabhängig von der Gebotenheit wird vom Notwehrenden gefordert, dass er bei bei zwei gleichermaßen(!) sicher erscheinenden Mitteln das relativ mildeste wählt.

                        DAS ist ja der Knackpunkt. Das relativ mildeste Mittel ist nicht das für den Angreifer harmloseste, sondern das für den Verteidiger risikoloseste "harmlose" Mittel.

                        Beispiel: Ich bin Kampfsportler.

                        A greift mich mit einem geraden Faustschlag zu Kopf an.
                        ich könnte:
                        1) Ausweichen, den Arm packen und einen Hebel ansetzen, wodurch ich den Angriff beende und gleichzeitig den A kontrolliere.
                        2) Ausweichen und dem A ins Gesicht schlagen und die Nase brechen. Infolge dessen lässt er von seinem Angriff ab. Ich kann ihn anschließend kontrollieren bis die Polizei eintrifft.

                        Möglichkeit 1) ist das mildere der beiden Mittel. Möglichkeit 2) ist das härtere Mittel. Nach allgemeinem "Laien"-Verständnis dürfte ich also nur den Hebel anwenden, nicht jedoch den Schlag ins Gesicht.

                        Aber: Das Ansetzen des Hebels ist für mich als Verteidiger riskanter als der Schlag in das Gesicht des Angreifers. Ich darf gegen den Angreifer also ein härteres Mittel/ ein weniger mildes Mittel anwenden, wenn ein milderes Mittel mich einem höhere Risiko aussetzt.


                        Die Korrektur bezog sich nur auf das Wort "Verhältnismäßig". Das sollte man in Bezug auf den Notwehr-§ weglassen, da es nur zu falschen Interpretationen führt.

                        Das Problem mit "Laien" ist ja, dass sie sich immer auf die "Verhältnismäßigkeit der Mittel" oder das "relativ mildeste Mittel" stürzen, ohne zu verstehen, dass es das erste in der Notwehr nicht gibt und das zweite sowohl vom Angreifer (Statur, Angriff, etc.) als auch vom Verteidiger (Statur, etc.) und den äußeren Umständen (Ort, Tageszeit, etc.) abhängt.

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                          #57
                          Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                          Nein, Selbstjustiz funktioniert nie. Du vergißt das es sowas wie Indizien gibt. Wenn die wissen du hattest was gegen den dann bist du der erste bei dem die auf der Tür stehen. Und du darfst ruhig davon ausgehen das die was finden werden, denn die drehen jedes Staubkorn um... . So wi edu dir das vorstellst läuft das nicht.
                          Erstmal braucht man sehr viel Geduld und eine lange Wartezeit, nach 7 Jahren Wartenzeit kommen die dann bestimmt nicht mehr drauf.
                          Soviel erstmal dazu.

                          Dann zu den Staubkörnern, Beweismitteln kann man verschwinden lassen oder bewußt einplanen das diese am Rechtsvollzugsort gefunden werden.
                          DNA Spuren hinterläßt man keine, wenn man seine Werkzeue in einem hermetisch abgeschlossenen Behälter, Zugang nur mit Gummihandschuhen usw. herstellt und ansonsten auch sehr viel sorgfalt walten läßt. Außerdem kann man die Rechtsausübungsmittel auch bewußt verunreinigen, natürlich nicht mit eigenem DNA Material.
                          Werkzeuge die auf dem Werkstück eine Abddruckspur hinterlassen könnten, z.B. eine Zange, die schmelzt man ein.
                          Man darf halt nicht so doof sein und Reste behalten, man muß wirklich alles wegschmeißen oder vernichten. Bis zur kleinsten Schraube und Kabelfetzen.
                          Notwendige Elektronik kauft man nicht, sondern holt sie vom Schrottplatz, damit hinterläßt man keine Spuren. Elektronikreste vom Schrott bringt man danach auch wieder weg und zwar vor dem Rechtsvollzug.
                          Batterien kauft man anonym und davon auch nur als 4,5V Block. Den öffnet man und benutzt die 1,5 V Zellen einzeln. Das Gehäuse wirft man weg.
                          Und falls die 1,5 V Zellen ebenfalls Seriennummern usw. enthalten, dann öffnet man eben auch diese und macht sich ein eigenes Gehäuse.
                          Selbst das Auslaufen dieser, wenn sie im eigenen Gehäus sind, kann man entsprechend einplanen.
                          Braucht man Sprengstoff, dann kauft man diesen nicht, wegen eventuellen Markern, sondern stellt ihn aus diversen Ausgangsmaterialien selbst her.
                          Gerade Chemikalien die man bestellen muß und einen Namen hinterlassen muß kauft man nicht in Reinform, sondern stellt bei Bedarf halt eben die ganze Chemikalienkette selbst her. Als Ausgangsmaterialien kann man hier alles mögliche im Supermarkt kaufen.

                          Der perfekt anonyme Rechtsvollzug ist also möglich.
                          Zumindest in der Planungs- und Vorbereitsungsphase kann man alle unwägbarkeiten auschließen.
                          Die kritischste Stelle ist bestenfalls der Rechtsvollzug selbst, hier macht man es am besten indirekt mit einem ferngesteuerten Roboter der selbst keine Spuren enthält und den man am Rechtsvollzugsort daher lassen kann.


                          .
                          EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                          Cordess schrieb nach 4 Minuten und 29 Sekunden:

                          Zitat von burpie Beitrag anzeigen
                          Lass ihn ruhig in seinem Glauben...
                          Schau dir doch einfach mal die Aufklärungsrate an und du wirst feststellen, daß es Dinge gibt, die nie aufgeklärt werden können.
                          Zuletzt geändert von Cordess; 19.06.2010, 16:56. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
                          Ein paar praktische Links:
                          In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
                          Aktuelles Satellitenbild
                          Radioaktivitätsmessnetz des BfS

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                            #58
                            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                            Erstmal braucht man sehr viel Geduld und eine lange Wartezeit, nach 7 Jahren Wartenzeit kommen die dann bestimmt nicht mehr drauf.
                            Soviel erstmal dazu.

                            Dann zu den Staubkörnern, Beweismitteln kann man verschwinden lassen oder bewußt einplanen das diese am Rechtsvollzugsort gefunden werden.
                            DNA Spuren hinterläßt man keine, wenn man seine Werkzeue in einem hermetisch abgeschlossenen Behälter, Zugang nur mit Gummihandschuhen usw. herstellt und ansonsten auch sehr viel sorgfalt walten läßt. Außerdem kann man die Rechtsausübungsmittel auch bewußt verunreinigen, natürlich nicht mit eigenem DNA Material.
                            Werkzeuge die auf dem Werkstück eine Abddruckspur hinterlassen könnten, z.B. eine Zange, die schmelzt man ein.
                            Man darf halt nicht so doof sein und Reste behalten, man muß wirklich alles wegschmeißen oder vernichten. Bis zur kleinsten Schraube und Kabelfetzen.
                            Notwendige Elektronik kauft man nicht, sondern holt sie vom Schrottplatz, damit hinterläßt man keine Spuren. Elektronikreste vom Schrott bringt man danach auch wieder weg und zwar vor dem Rechtsvollzug.
                            Batterien kauft man anonym und davon auch nur als 4,5V Block. Den öffnet man und benutzt die 1,5 V Zellen einzeln. Das Gehäuse wirft man weg.
                            Und falls die 1,5 V Zellen ebenfalls Seriennummern usw. enthalten, dann öffnet man eben auch diese und macht sich ein eigenes Gehäuse.
                            Selbst das Auslaufen dieser, wenn sie im eigenen Gehäus sind, kann man entsprechend einplanen.
                            Braucht man Sprengstoff, dann kauft man diesen nicht, wegen eventuellen Markern, sondern stellt ihn aus diversen Ausgangsmaterialien selbst her.
                            Gerade Chemikalien die man bestellen muß und einen Namen hinterlassen muß kauft man nicht in Reinform, sondern stellt bei Bedarf halt eben die ganze Chemikalienkette selbst her. Als Ausgangsmaterialien kann man hier alles mögliche im Supermarkt kaufen.

                            Der perfekt anonyme Rechtsvollzug ist also möglich.
                            Zumindest in der Planungs- und Vorbereitsungsphase kann man alle unwägbarkeiten auschließen.
                            Die kritischste Stelle ist bestenfalls der Rechtsvollzug selbst, hier macht man es am besten indirekt mit einem ferngesteuerten Roboter der selbst keine Spuren enthält und den man am Rechtsvollzugsort daher lassen kann.

                            ähh...wenn ein einfacher tätlicher Angrif bei dir Rachefantasien in diesem Ausmass auslösen, solltest du dir vielleicht Hilfe holen.
                            Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                            - Florance Ambrose

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                              #59
                              Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
                              ähh...wenn ein einfacher tätlicher Angrif bei dir Rachefantasien in diesem Ausmass auslösen, solltest du dir vielleicht Hilfe holen.
                              Welches Ausmaß? Ein Ausmaß ist in dem von dir zitierten Text nicht definiert!
                              Welche Rachefantasien, ich spreche von Rechtsvollzug und Rechtsordnung.
                              Ein paar praktische Links:
                              In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
                              Aktuelles Satellitenbild
                              Radioaktivitätsmessnetz des BfS

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                                #60
                                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                                Welches Ausmaß? Ein Ausmaß ist in dem von dir zitierten Text nicht definiert!
                                Welche Rachefantasien
                                Mir kommen da Aussagen, wie die folgende in den Sinn :
                                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                                Ich finde, diejenigen die hier
                                Episode IV - A New Hope
                                Episode V - The Empire Strikes Back
                                und
                                Episode VI - Return of the Jedi

                                ausgewählt haben, gehören alle ausgepeitscht und für 30 Jahre unter Sicherungsverwahrung bei Wasser und Brot eingesperrt.

                                Wie kann man nur die Original Triologie schändigen.
                                Ich weiß nicht, wie Psychologen so etwas bewerten, aber ich finde schon so manches sehr verwunderlich.

                                Angeblich bist du ja christlich-religiös, aber dann würde ich mich fragen, ob folgendes auf dich zutrifft :
                                Selig sind die Sanftmütigen; denn sie werden das Erdreich besitzen.
                                Selig sind die Barmherzigen; denn sie werden Barmherzigkeit erlangen.
                                Selig sind, die reinen Herzens sind; denn sie werden Gott schauen.
                                Selig sind die Friedfertigen; denn sie werden Gottes Kinder heißen.
                                Nicht nötig darauf zu antworten, dies nur als kleiner offtopic-Denkanstoß.
                                Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

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