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    #16
    Zitat von Mr.Sprock Beitrag anzeigen
    Man sieht ja auf dem Video, wie hilflos die zwei Polizisten gegen die auf sie lauernden Hyänen sind. Wir haben es hier mit Widerstand gegen die Staatsgewalt zu tun. Alle erstmal einsperren und über Nacht in der Zelle lassen, damit sie nachdenken können. Die Polizei muss härter durchgreifen, staatliche Strukturen zerfallen.
    Du heißt das Fehlverhalten der Polizisten gut?

    Worüber sollen die jugendlichen Nachdenken? Das sie ein Gewissen hatten und mit Worten versuchtem dem Opfer zu helfen?

    Von einem Widerstand gegen die Staatsgewalt kann nicht die Rede sein.
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      #17
      Zitat von Fiesel Beitrag anzeigen

      [/color][/size]
      sowas würde ich gern mal von vorne bis hinten miterleben.
      Frage: als Polizist? als Bürger? als ausländer?
      Täter oder Opfer?

      ich selbst hatte noch nie probleme mit polizisten, wir waren immer alle ausgesprochen freundlich zueinander
      Will Smith: Wir Schwarze leben mit einem ständigen Gefühl von Unwohlsein. Und ob du nun von einem rassistischen Cop angegriffen und verwundet wirst oder von einem Angriff von Terroristen, Entschuldigung, es macht keinen Unterschied
      Es gibt personen die sich sehr auffäilg verhalten oder aussehen, andere die "normal sind" leiden darunter und es sind in denmeisten fällen ausländer,aber auch deutsche.

      Nimm mal einen obdachlosen der irgendwo in einer fussgängerzone sitzt und keiner regt sich auf, ist er aber in einem park bzw in einer kleinstadt, werden viele nervös. Ähnlich ist es so wenn 5-10 ausländer sich irgendwo treffen, oder deutsche irgendeiner wird die Polizei rufen und jetzt ist die frage.....

      Was werden die machen? sicher gibt es viele die wissen wie man mit menschen umgeht, aber es gibt auch die idioten die so richtig den actionmään
      von sich geben.

      Ich war mal in einer spilo und wollte dann nachhause gehn, es war 23:00 uhr paar meter weiter traf ich paar kumpels, kurz hallo gesagt und dann stand da plötzlich die polizei, der eine sagte ausweiss kontrolle, einer der typen sagte ich nix ausweis, der polizist: ich verstehe auch nix, jetzt rück die papiere raus oder ich nehm dich mit...(er sagte es aber etwas mit humor nichts provokantes) wir waren 4 leute, alle gaben wir die ausweise ab und er kontrolierte, dann fragte er jeden woher kommst du,
      der erste: afgahnistan,
      der zweite: usbeskistan
      der dritte: pakistan,
      Ich: Griechistan

      Er dreht sich um dreht sich wieder zu mir, schaut mich an und fragt mich wo liegt den Griechistan? Seine kollege am lachen er grinst ich am lachen alle lachen lol, Eine nette entspannte situation.

      Aber ich habe auch extrem spasten erlebt, die grundlos, jugendliche provozierten. Mir ist es auch passiert, aber der PolizeiChef hatte ein ohr für mich kaffe und kuchen und er liebte griechistan und alles war ok, ich hab noch nie erlebt wie ein Polizist das ein riesengrossmaul hatte und war, wie ein dummes kind nicht mal pip sagte der chef hat ihn vor meinen augen und 5 anderen Polizisten zur SAU gemacht. Die polizei muss schlichten und nicht mit "ihrem wissen" agressiv und arrogant rüber kommen. Was nicht heissen soll, das alle so sind.

      Einmal sind wir abends 4 leute einfach zur polizei gegangen und sagten wir würden gerne ein kaffe mit euch trinken, die schauten uns an, lächelten und sagten, ok kommt rein, wir sassen dann da in der wache und tranken kaffe erzählten und eine stunde später sind wir gegangen war super cool.

      3 tage und nächte später, gingen wir 3-5 leute ander wache vorbei und da standen die polizei auots in einem war ein hund der bellte und wir voll erschrocken... lol gingen 2-3 schritte näher zum wagen, keine 3 secunden später waren wir umzingelt von 10-15 polizisten aggro ohne ende, als würden wir das auto knacken wollen bzw den hund ärgern... 20 minuten später war die sache geklärt, aber daran sieht man das jenach situation ein poliszist entweder gut oder böse re-aggiert. Es sind auch nur menschen und die lassen sich einiges gefallen aber es gibt wohl auf beiden seiten solche und solche.

      hab ca 23 gute und 12 idioten kennengelernt. was willste machen.

      Das ganze ist in der Politik auch krank, die sollten die polizei besser schullen und ausrüsten und vor allem zu den FEHLERN STEHEN, aber das werden die nie zugeben wollen ....


      lg

      Qdataseven

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        #18
        Zitat von QDataseven Beitrag anzeigen
        wir waren 4 leute, alle gaben wir die ausweise ab und er kontrolierte, dann fragte er jeden woher kommst du,
        der erste: afgahnistan,
        der zweite: usbeskistan
        der dritte: pakistan,
        Ich: Griechistan

        Er dreht sich um dreht sich wieder zu mir, schaut mich an und fragt mich wo liegt den Griechistan? Seine kollege am lachen er grinst ich am lachen alle lachen lol, Eine nette entspannte situation.

        LOL
        Da wäre ich auch gerne dabei gewesen.
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          #19
          Zitat von QDataseven Beitrag anzeigen
          Frage: als Polizist? als Bürger? als ausländer?
          Täter oder Opfer?
          bürger, würd ich sagen. zuschauer würde mir schon reichen

          mein problem bei solchen "und der hat das vollkommen grundlos gemacht, ich hab überhaupt nichts provoziert"-sachen: das sagen so gut wie alle, sowohl die, die wirklich nicht provoziert haben, als auch die, die genau die passende behandlung erhalten haben.

          und ich kenne auch selbst ein paar leute, denen angeblich "ungerechte" behandlung widerfahren ist.. allerdings sind das alles welche, bei denen ich auch aus eigener erfahrung sagen kann, dass die sehr wohl mal provozieren, teilweise sogar unbewusst und offensichtlich zugleich. da stimmt also auch einfach etwas mit der eigenen wahrnehmung nicht.

          und eine situation, in der sich ein deutscher polizist ganz klar falsch verhält, würde ich gerne mal miterleben. danach würde ich das auch gerne seinem vorgesetzten erzählen.

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            #20
            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Ist das so?
            Wird in dem geschilderten zweiten Fall wirklich die Polizei attakiert?
            Ja, die Polizisten werden attackiert.

            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Ich sehe das nicht so.
            Denn ein echter Polizist ist professionel ausgebildet, daß ein Polizist also einen Unschuldigen schlägt und somit selbst gegen Gesetze verstößt, darf nicht sein.
            Polizsiten dürfen Gewalt in Form von unmittelbarem Zwang anwenden, zum Beispiel um Personen die sich in amtlichem Gewahrsam befinden - wie der sitzende/liegende Mann - in eben diesem Gewahrsam zu halten => Gewaltanwendung zur Verhinderung der Flucht oder einer Gefangenenbefreieung ist zulässig.

            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Würde ich das als Bürger sehen und man mich darauf als Augenzeugen fragen, dann würde ich folgendermaßen antworten:
            In dem Moment, wo ein Polizist gegen Gesetze verstößt, also z.B. Unschuldige ohne Grund schlägt, entzieht er sich meiner Meinung nach dem Status des Polizisten, daraus folgt also, daß er in dem Moment kein Polizist mehr ist. So sehe ich das.
            Er ist dann immer noch Polizist. Deine Meinung interessiert da nicht.

            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Und wenn dann also diese Jugendlichen auf diese Person einschlagen, dann schlagen sie keinen Polizisten, sondern einen Schläger, der wohl einen Unschuldigen grundlos schlägt, und das tun sie in Notwehr um weiteren Schaden vom Unschuldigen abzuwenden.
            Diese Jugendlichen begehen dann schwere Straftaten: gefährliche Körperverletzung, versuchten Totschlag, Widerstand gegen Volstreckungsbeamte, (versuchte) Gefangenenbefreiung.

            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Von einem Polizisten kann ich nämlich erwarten, daß er sich an die hier geltenden Gesetz hält und diese auch befolgt.
            Polizisten befolgen die hier geltenden Gesetze in aller Regel. Das Problem ist, dass die Leute (auch DU) die Polizeigesetze der Länder nicht kennen und nicht wissen, wann und wie Polizisten Gewalt anwenden dürfen.

            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Das Polizisten die gegen Gesetze verstoßen vom Staat auch noch gedeckt werden, das darf es jedenfalls nicht geben.
            Das gibt es auch nicht.

            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Um aber den Status der Polizei nicht in Miskredit zu bringen, muß also folgerichtig dieser Person der Status des Polizisten entzogen werden in dem Moment, in dem er sich in Uniform fehlverhält.
            Nur, dass es dir nicht zusteht festzustellen ob es sich um eine Straftat oder um rechtmäßige Amtsausübung handelt. Das ist Sache der Staatsanwaltschaft und des Disziplinarvorgesetzten.

            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Von daher, nein, ich sehe nicht, daß hier auf einen Polizisten eingeschlagen wurde.
            Es wurde auf einen Polizsiten eingeschlagen, weil er Polizist ist, bis er aus dem Amt entlassen wird.

            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Zu den Jugendlichen. In Notwehr jemandem zu helfen ist immer problematisch, daher bin ich ja der Meinung das man hier immer Verhältnismäßigkeit walten lassen sollte.
            Du und deine "Verhältnismäßigkeit"... Die Jugendlichen haben sich Anweisungen eines Polizeibeamten widersetzt -> Widerstand. Es wurde mehrfach die Aufforderung ausgesprochen, den Platz/Ort zu verlassen -> Platzverweis.

            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Da diese Person aber in Uniform war und die Jugendlichen entweder nicht wußten, daß man auch auf dem Rechtsweg gegen diese Körperverletzung vorgehen kann oder diese vom Rechtsweg selbst möglicherweise mehrfach enttäuscht wurden und möglicherweise davon ausgingen, daß diese Person vom Justizapparat in ihrem Handeln gedeckt werden würde, so etwas passiert ja auch, wußten sie sich somit wohl nicht anders weiter zu helfen, als eben Eigeniniative zu ergreifen.
            Ich hätte in der Situation übrigens schon die Schusswaffe in der Hand gehabt und bei Anzeichen einer Gefangenenbefreiung den Schusswaffengebrauch für den Fall eines Befreiungsversuchs angedroht.

            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Fakt ist nunmal, siehst du wie eine Person fast totgeschlagen wird, dann ist die erste Rechtsordnung erstmal das eigene Gewissen und danach haben die Jugendlichen wohl gehandelt.
            Die Jugendlichen haben nicht nach ihrem Gewissen gehandelt, denn es wurde niemand fast totgeschlagen!

            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Bezügl. den Beleidigungen würde ich sagen, das war taktisch unklug.
            Die Verwendung des "Sie" ist nicht immer angemessen. Die Verwendung der "Gossensprache" ist u.U. durchaus taktisch sinnvoll. Polizei ist nicht dazu da, zu deeskalieren, sondern Gesetze durchzusetzen!

            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Diese machen sich auch nicht gut auf dem Video und vermindert den Status der Jugendlichen als zu resepktierende Personen, daher hätten sie diese besser unterlassen. Als Jugendlicher ist es so schon schwer genug respektiert zu werden, da muß man sich nicht mit Niveaulosigkeit den Weg auch noch erschweren.
            Aber nun gut, es sind Jugendliche und von daher wohl noch unerfahren im Leben.
            Wenn mich einer beleidigt und Sachen nach mir geworfen werden, dann werde ich auch ausfallend.


            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Zum ersten Fall.
            Ja, so etwas ist schlimm.
            Mein Beileid an die betroffenen Polizisten.
            Anderseits ist es auch nicht verwunderlich, wenn durch das Fehlverhalten von Personen in Uniform wie im zweiten Fall geschildert, das Volk sich gegen die eigenen Staatsorgane wendet.
            Aus diesem Grund muß so ein Fehlverhalten von Personen in Uniform scharf geahndet werden, damit erst gar nicht im Volk so eine Stimmung gegen Staatsorgane entsteht.
            1. Der "erste Fall" (Stern-Artikel) und der "zweite Fall" (youtube-Video) sind identisch.

            2. Das verhalten der "Personen in Uniform" war rechtlich in Ordnung.


            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Du heißt das Fehlverhalten der Polizisten gut?
            Er hat das Verhalten der Störer klar erkannt und bewertet.

            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Worüber sollen die jugendlichen Nachdenken? Das sie ein Gewissen hatten und mit Worten versuchtem dem Opfer zu helfen?
            Das sie eine Straftat begangen haben und polizeiliche Maßnahmen behinderten. Darüber, dass Widerstand Konsequenzen haben kann und muss.

            Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
            Von einem Widerstand gegen die Staatsgewalt kann nicht die Rede sein.
            Doch, kann und muss hier sogar. Notwehr gegen rechtmäßige Amtshandlungen ist NICHT möglich, da Notwehr nur gegen RECHTSWIDRIGE Taten zulässig ist.

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              #21
              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
              Polizsiten dürfen Gewalt in Form von unmittelbarem Zwang anwenden, zum Beispiel um Personen die sich in amtlichem Gewahrsam befinden - wie der sitzende/liegende Mann - in eben diesem Gewahrsam zu halten => Gewaltanwendung zur Verhinderung der Flucht oder einer Gefangenenbefreieung ist zulässig.
              Das war hier nicht der Fall.
              Es ist dem Video nicht zu entnehmen, daß das Opfer die Absicht hatte zu fliehen.


              Er ist dann immer noch Polizist. Deine Meinung interessiert da nicht.
              Ja und?
              Um mal Godwins Law zu erfüllen.

              Hitler war auch noch Staatsoberhaupt als Stauffenberg ein Attentat auf ihn verübte, dennoch war, wie die Geschichte zeigt Stauffenberg im Recht.

              Was lernen wir daraus, die Unfehlbarkeit von Staatsorganen ist nicht in Zement gemeiselt und Recht ist nicht zwangsläufig auf ihrer Seite.



              Diese Jugendlichen begehen dann schwere Straftaten: gefährliche Körperverletzung, versuchten Totschlag, Widerstand gegen Volstreckungsbeamte, (versuchte) Gefangenenbefreiung.
              Quatsch.

              Die Jugendlichen die einem Opfer helfen sind Stauffenberg.




              Polizisten befolgen die hier geltenden Gesetze in aller Regel.
              Ja, das sollten sie.

              Das Problem ist, dass die Leute (auch DU) die Polizeigesetze der Länder nicht kennen und nicht wissen, wann und wie Polizisten Gewalt anwenden dürfen.
              Ich bin mir ziemlich sicher, daß die im Video gezeigte Handlung des Polizisten von keinem Gesetz gedeckt ist, denn das Opfer hat wie das Video zeigt nichts gemacht.

              Und ob ich die Polizeigesetze kenne spielt keine Rolle, denn auch ich weiß was Recht und Unrecht ist und notfalls müssen Gesetze eben angepaßt werden wenn sie gegen Menschenrechte verstoßen.


              Das gibt es auch nicht.
              Da wäre ich mir nicht so sicher.
              Hast du gestern im TV z.B. die Sendung zu diesem Fall gesehen:

              Fall Harry Wörz: "Die machen mein Leben kaputt" - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama




              Nur, dass es dir nicht zusteht festzustellen ob es sich um eine Straftat oder um rechtmäßige Amtsausübung handelt. Das ist Sache der Staatsanwaltschaft und des Disziplinarvorgesetzten.
              Ja, ja.

              Stauffenberg hat gezeigt, daß es oberste Bürgerpflicht ist gegen von Staatsorganen begangenes Unrecht vorzugehen und das dies im Nachhinein von der Geschichtsschreibung auch legitimiert und für rechtsmäßig erklärt wird.

              Ähnliches zeigt auch die Geschichte über die DDR und ihren Polizeiapparat.
              Und nur weil die BRD jetzt ist, heißt das nicht, daß nicht auch in ihr Fehlverhalten von Staatsorgangen oder Amtsträgern vorkommen würde.





              Es wurde auf einen Polizsiten eingeschlagen, weil er Polizist ist, bis er aus dem Amt entlassen wird.
              So wie auch auf ein Staatsoberhaupt ein Attentat verübt wurde...




              Du und deine "Verhältnismäßigkeit"... Die Jugendlichen haben sich Anweisungen eines Polizeibeamten widersetzt -> Widerstand. Es wurde mehrfach die Aufforderung ausgesprochen, den Platz/Ort zu verlassen -> Platzverweis.
              Das muß man nicht machen wenn die Polizisten sich rechtswidrig verhalten.
              Dann ist es sogar oberste Bürgerpflicht hinzusehen um später als Zeuge aussagen zu können.

              Zur Erinnerung, vieles in der Vergangenheit war möglich, gerade weil die Bürger weggeschaut haben.
              Das darf sich nicht wiederholen, das wird jedem Schüler hier in diesem Land schon in der Schule beigebracht, deswegen kann man jetzt auch nicht, weil es gerade einem nicht paßt, diese Lehre wieder aberkennen.

              Also nochmal, das Recht auf Seiten der Staatsorgane ist nicht in Zement gemeiselt.



              Ich hätte in der Situation übrigens schon die Schusswaffe in der Hand gehabt und bei Anzeichen einer Gefangenenbefreiung den Schusswaffengebrauch für den Fall eines Befreiungsversuchs angedroht.
              Ja, und was hättest du wohl getan, wenn du im 3. Reich oder der DDR gelebt hättest? Treu auf Gehorsam?
              Ich kann mir dazu schon meine Geschichte ausdenken wenn ich mir dein obrigkeitshöriges Posting so durchlese.

              Wenn ich deiner Argumentation folgere, dann hättest du damals in der DDR wenn du dort als Grenzsoldat an der Mauer gestanden hättest sicher auch auf einen Flüchling geschossen, denn der Flüchling verhält sich ja rechtswidrig was deine Handlung deiner Ansicht nach als Grenzwächter ja legimitiert, oder?

              Dein Problem ist, daß du es unreflektiert hinnimmst, und davon ausgehst, daß der Staat und dessen Staatsorgane oder Amtsträger immer im Recht wären. Dem ist aber nicht zwangsläufig so.





              Die Verwendung des "Sie" ist nicht immer angemessen. Die Verwendung der "Gossensprache" ist u.U. durchaus taktisch sinnvoll. Polizei ist nicht dazu da, zu deeskalieren, sondern Gesetze durchzusetzen!
              Ich sprach bezüglich Gossensprache nicht von den Polizisten, sondern von den Jugendlichen.







              Das sie eine Straftat begangen haben und polizeiliche Maßnahmen behinderten.
              Das tat Stauffenberg auch.
              Wiederstand gegen die Staatsgewalt, Attentat auf das Staatsoberhaupt usw.




              Doch, kann und muss hier sogar. Notwehr gegen rechtmäßige Amtshandlungen ist NICHT möglich, da Notwehr nur gegen RECHTSWIDRIGE Taten zulässig ist.
              Diese Amtshandlungen waren aber nicht rechtmäßig.
              Nicht die Szene die im Video gezeigt wird, bei dem die Person in Uniform einfach auf das Opfer das schön am Boden saß, grundlos einschlug.
              Zuletzt geändert von Cordess; 30.06.2010, 17:20.
              Ein paar praktische Links:
              In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
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                #22
                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                Das war hier nicht der Fall.
                Es ist dem Video nicht zu entnehmen, daß das Opfer die Absicht hatte zu fliehen.
                Wieso steht der Mann dann auf, obwohl er die klare Ansage bekommen hat sitzen oder liegen zu bleiben? Allein DAS stellt schon Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte dar! Und der darf mit Zwang gebrochen werden.

                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                Ja und?
                Um mal Godwins Law zu erfüllen.

                Hitler war auch noch Staatsoberhaupt als Stauffenberg ein Attentat auf ihn verübte, dennoch war, wie die Geschichte zeigt Stauffenberg im Recht.

                Was lernen wir daraus, die Unfehlbarkeit von Staatsorganen ist nicht in Zement gemeiselt und Recht ist nicht zwangsläufig auf ihrer Seite.
                Und? Hitler und die beiden Polizisten sind zwei vollkommen verschiedene Sachverhalte. Allerdings disqualifiziert dich dieser Vergleich eigentlich für jede weitere Beachtung.

                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                Quatsch.

                Die Jugendlichen die einem Opfer helfen sind Stauffenberg.
                Falsch. Die Jugendlichen sind im besten Fall dumm. Im schlimmsten sind sie Straftäter, sie erfüllen sogar Verbrechenstatbestände.

                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                Ja, das sollten sie.
                Das taten sie hier auch. Lies dir mal die einschlägigen Polizeigesetze Hamburgs durch.

                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                Ich bin mir ziemlich sicher, daß die im Video gezeigte Handlung des Polizisten von keinem Gesetz gedeckt ist, denn das Opfer hat wie das Video zeigt nichts gemacht.
                In Berlin sind solche Handlugen zum Beispiel durch das UZwG gedeckt, die Ermächtigungsgrundlage ergibt sich aus der StPO iVm OwiG iVm § 5a VwVfG iVm §§ 6(2), 9, 12 VwVG.

                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                Und ob ich die Polizeigesetze kenne spielt keine Rolle, denn auch ich weiß was Recht und Unrecht ist und notfalls müssen Gesetze eben angepaßt werden wenn sie gegen Menschenrechte verstoßen.
                1. Doch, es spielt eine Rolle, wenn man versucht polizeiliches Handeln und polizeiliche Zwangsanwendung rechtlich zu beurteilen! Aber das verstehst du ja sowieso nicht...

                2. Menschenrechte sind durch Gesetz einschränkbar, das steht so sogar im Grundgesetz. Nur das die "Unverletzlichkeit der Menschenwürde" ist davon ausgenommen.
                Die von einem Gesetz eingeschränkten Grundrechte (Freiheit, körperliche Unversehrtheit, etc.) werden in dem entsprechenden Gesetz zitiert (-> Zitiergebot). Deshalb ist in Berlin z.B. der "finale Rettungsschuss" nicht nach dem Polizeigesetz zulässig, da dieses das "Recht auf Leben" nicht zitiert.

                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                Da wäre ich mir nicht so sicher.
                Hast du gestern im TV z.B. die Sendung zu diesem Fall gesehen:

                Fall Harry Wörz: "Die machen mein Leben kaputt" - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
                Ermittlungspannen sind KEINE Vertuschungen!


                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                Ja, ja.

                Stauffenberg hat gezeigt, daß es oberste Bürgerpflicht ist gegen von Staatsorganen begangenes Unrecht vorzugehen und das dies im Nachhinein von der Geschichtsschreibung auch legitimiert und für rechtsmäßig erklärt wird.

                Ähnliches zeigt auch die Geschichte über die DDR und ihren Polizeiapparat.
                Und nur weil die BRD jetzt ist, heißt das nicht, daß nicht auch in ihr Fehlverhalten von Staatsorgangen oder Amtsträgern vorkommen würde.
                Das Widerstandsrecht gegen die Staatsorgane gilt aber nur, wenn diese versuchen die FDGO abzuschaffen und andere Abhilfe nicht möglich ist.

                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                So wie auch auf ein Staatsoberhaupt ein Attentat verübt wurde...
                Der Vergleich hinkt "ein wenig"... Du solltest vielleicht weniger Pillen schlucken...

                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                Das muß man nicht machen wenn die Polizisten sich rechtswidrig verhalten.
                Dann ist es sogar oberste Bürgerpflicht hinzusehen um später als Zeuge aussagen zu können.
                1. Die Amtshandlung war NICHT rechtswidrig.

                2. Die rechtswidrigkeit einer Amtshandlung führt nicht zur rechtswidrigkeit folgender Amtshandlungen.


                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                Zur Erinnerung, vieles in der Vergangenheit war möglich, gerade weil die Bürger weggeschaut haben.
                Das darf sich nicht wiederholen, das wird jedem Schüler hier in diesem Land schon in der Schule beigebracht, deswegen kann man jetzt auch nicht, weil es gerade einem nicht paßt, diese Lehre wieder aberkennen.

                Also nochmal, das Recht auf Seiten der Staatsorgane ist nicht in Zement gemeiselt.
                1. Ich finde es lobenswert, wenn Menschen hinschauen anstatt wegzusehen. Aber hinter jeder Anwendung von unmittelbarem Zwang eine unrechtmäßige Amtsausübung zu wittern und Polizisten bei ihrer Arbeit zu behindern ist absolut nicht in Ordnung.

                2. Die Rechte und Pflichten der Staatsorgane sind in das Grundgesetz, die Gesetze und die entsprechenden Vorschriften und Verordnungen "gemeißelt".
                Die Rechte und Pflichten der Bürger übrigens auch.

                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                Ja, und was hättest du wohl getan, wenn du im 3. Reich oder der DDR gelebt hättest? Treu auf Gehorsam?
                Ich kann mir dazu schon meine Geschichte ausdenken wenn ich mir dein obrigkeitshöriges Posting so durchlese.

                Wenn ich deiner Argumentation folgere, dann hättest du damals in der DDR wenn du dort als Grenzsoldat an der Mauer gestanden hättest sicher auch auf einen Flüchling geschossen, denn der Flüchling verhält sich ja rechtswidrig was deine Handlung deiner Ansicht nach als Grenzwächter ja legimitiert, oder?

                Dein Problem ist, daß du es unreflektiert hinnimmst, und davon ausgehst, daß der Staat und dessen Staatsorgane oder Amtsträger immer im Recht wären. Dem ist aber nicht zwangsläufig so.
                1. Ich bin vieles, aber nicht "Treu auf Gehorsam" oder absolut "Obrigkeitshörig". Im Gegensatz zu dir bin ich aber in Lage differenziert zu Denken und ich kenne die einschlägigen Gesetze einigermaßen.

                2. Der DDR-Grenzsoldat war nach DDR-Recht auch legitimiert. Nach BRD-Recht nicht. Und?

                3. Das ziehen der Schusswaffe stellt gar nix dar. Das ist nicht im geringsten eine Zwangsanwendung.
                Hätte ich einen Gefangenen und eine größere Menschenmenge macht um mich und meinen Kollegen herum Randale, beleidigt uns und wirft Gegenstände, dann würde ich meine Waffe ziehen und ggf. den Schusswaffengebrauch androhen. Je nachdem, wie bedroht ich mich und meine Gefangennahme sehe.

                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                Diese Amtshandlungen waren aber nicht rechtmäßig.
                Nicht die Szene die im Video gezeigt wird, bei dem die Person in Uniform einfach auf das Opfer das schön am Boden saß, grundlos einschlug.
                Was passiert denn direkt vor dieser Szene? In dem kurzen Zeitraum, in dem die Kamera wegschwenkt?
                Der Mann am Boden windet sich, lässt sich nicht fesseln. Er versucht sogar noch den Polizisten ans Bein zu schlagen und beleidigt dauerhaft. Er widersetzt sich der Anordnung am Boden zu bleiben. Er leistet Widerstand. Und Widerstand darf mit Gewalt gebrochen werden - rechtmäßig.

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                  #23
                  Hey!

                  Das Thema Polizeigewalt ist ein sehr interessantes Thema. Als Fussballfan habe ich diesbezüglich schon einige Erfahrungen gesammelt, vor allem was mögliche Ursachen für Gewalt gegen Polizisten beim Fußball im Speziellen angeht, die Motive dürften aber auch für andere Bereiche gelten.
                  Ich habe in den Jahren bei so manchem Fußballspiel polizeiliche Repressionen über mich ergehen lassen müssen. Ein Beispiel: Bei einer Auswärtsfahrt werden wir auf einem Umsteigebahnhof von der Bundespolizei unsanft aus dem Zug geholt, jeder einzeln wird abgefilmt und die Personalien werden aufgeschrieben. Anschließend müssen wir die Heimreise antreten. Die Ursache hierfür war, dass EINE Person im Zug ein Fehlverhalten an den Tag legte. Ist diese Aktion gerechtfertigt? Noch "besser" war dann die Ansprache des Einsatzleiters im Zug, wo er offen von "frei drehen" sprach, falls nochmal etwas passieren sollte. Nur eines von vielem Beispielen, die ich erlebt habe.
                  Dadurch wächst in mir ein gewisser Unmut die Staatsmacht betreffend und dieser Unmut manifestiert sich im Kopf je öfter man solche Erfahrungen sammelt. Nun nehme man mal anstelle eines Angestellten Diplominformatikers, der seit 7 Jahren keinen Tropfen Alkohol mehr trinkt einen perspektivlosen Jugendlichen, der keine Ausbildung hat und schon angetrunken zum Fußball geht. Was passiert dann mit diesem manifestierten Unmut im Kopf dieser Person? Richtig, er wird sich mittels körperlicher Gewalt entladen. Ich will freilich keinesfalls dieses Verhalten rechtfertigen, will aber einen Denkanstoß in diesem Thread geben für mögliches Fehlverhalten von Polizisten bei Großeinsätzen. Das es anders geht, habe ich auch schon erlebt, es gab Fußballspiele, wo man mit einem Polizisten sogar einen netten Plausch machen konnte und das Verhalten auf beiden Seiten absolut friedlich verlief. Es ist schon so wie im Thread bereits erwähnt ... Gewalt erzeugt Gegengewalt ... actio gleich reactio. Wenn BEIDE Seiten vernünftig miteinander umgehen, dann lassen sich solche Situationen vermeiden oder zumindest reduzieren. Andernfalls wird sich die Spirale schnell nach oben drehen, wie man in anderen Ländern bereits sehen konnte.

                  Gruß,
                  Soran
                  Sorans Fußballblog - Einblicke in die Welt des Fußballs - Spielberichte, Fotos und mehr. :)
                  Mein Videokanal - Supportvideos vom Fußball
                  Fanprojekt VfB 1906 Sangerhausen
                  Ein Hirntumor namens Walter

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                    #24
                    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                    Wieso steht der Mann dann auf, obwohl er die klare Ansage bekommen hat sitzen oder liegen zu bleiben? Allein DAS stellt schon Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte dar! Und der darf mit Zwang gebrochen werden.
                    Ganz klar nein, da noch nicht einmal der Bestand des Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten erfüllt ist.

                    Außer du empfindest aufstehen als Einsatz oder Drohung von/mit Gewalt.
                    Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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                      #25
                      Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                      Ganz klar nein, da noch nicht einmal der Bestand des Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten erfüllt ist.

                      Außer du empfindest aufstehen als Einsatz oder Drohung von/mit Gewalt.

                      Das Aufstehen stellt eine körperliche Aktion des Mannes dar. Bei Minute 4:45 hat er es geschafft den Polizisten "Abzuschütteln" (eine körperliche Aktion) und steht kurz darauf auf.
                      Das Aufstehen ist nur möglich, weil sich der Mann der fixierung und ggf. Fesselung durch den Polizeibeamten widersetzt hat. Dies tat er durch Einsatz von Körperkraft gegen den Beamten. Der Einsatz von Körperkraft gegen eine andere Person stellt "Gewalt" dar. Diese "Gewalt" ist im vorleigenden Sachverhalt darauf gerichtet, die Amtshandlung des Polizisten zu verhindern. Er leistet mit "Gewalt" Widerstand gegen eine rechtmäßige Amtsausübung.

                      Tatbestand § 113 StGB erfüllt.

                      Polizei Rastet Aus ,26.06.2010 HH neuwiedenthal schlägt unschuldigen. Anfang Teil 1, polizei schlägt unschuldiegen gebüsch pinkler zusammen.danah eskaliert a...



                      Beispiel "Gewalt":

                      Nötigung § 240 StGB:

                      Situation: Castor-Transport; Menschenkette blockiert Straße

                      Möglichkeit 1): Die Menschenkette sitz nebeneinander auf der Straße und blockiert diese. Die Personen haken sich nicht ineinander -> keine Nötigung, da keine "Gewalt"

                      Möglichkeit 2): Die Personen der Menschenkette haken sich ineinander ein -> "Gewalt" im Sinne des § 240 StGB.

                      Die "Gewalt" des § 240 StGB ist identisch mit der "Gewalt", welche im § 113 StGB gefordert ist.

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                        #26
                        Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                        Das Aufstehen stellt eine körperliche Aktion des Mannes dar. Bei Minute 4:45 hat er es geschafft den Polizisten "Abzuschütteln" (eine körperliche Aktion) und steht kurz darauf auf.
                        Das Aufstehen ist nur möglich, weil sich der Mann der fixierung und ggf. Fesselung durch den Polizeibeamten widersetzt hat. Dies tat er durch Einsatz von Körperkraft gegen den Beamten. Der Einsatz von Körperkraft gegen eine andere Person stellt "Gewalt" dar. Diese "Gewalt" ist im vorleigenden Sachverhalt darauf gerichtet, die Amtshandlung des Polizisten zu verhindern. Er leistet mit "Gewalt" Widerstand gegen eine rechtmäßige Amtsausübung.
                        Ach so, das der Polizist den Mann schon bei 1:05 ohne ersichtlichen Grund verprügelt hat ist dir aber entgangen oder wie?
                        Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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                          #27
                          Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                          Ach so, das der Polizist den Mann schon bei 1:05 ohne ersichtlichen Grund verprügelt hat ist dir aber entgangen oder wie?
                          Dann sag du mir bitte, was in den Sekunden, in denen die Kamera weggeschwenkt war passiert ist.

                          Ansonsten gehe ich ersteinmal von einer rechtmäßigen Handlung des Polizisten aus. Es gilt immerhin der Grundsatz: "Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist."

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                            #28
                            Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                            Dann sag du mir bitte, was in den Sekunden, in denen die Kamera weggeschwenkt war passiert ist.

                            Ansonsten gehe ich ersteinmal von einer rechtmäßigen Handlung des Polizisten aus. Es gilt immerhin der Grundsatz: "Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist."
                            Achso, weil der Mann unschuldig ist wird er vom Polizisten verprügelt ja?

                            Bedenke: Der Satz der für den Polizisten gilt, gilt auf für den Mann.
                            Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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                              #29
                              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                              Wieso steht der Mann dann auf, obwohl er die klare Ansage bekommen hat sitzen oder liegen zu bleiben? Allein DAS stellt schon Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte dar! Und der darf mit Zwang gebrochen werden.
                              Das Opfer hatte eine recht unbequeme Sitzposition, es ist stark davon auszugehen, daß er diese nur ändern wollte um bequemer zu sitzen und das ist sein gutes Recht.
                              Ist der Polizist anderer Meinung, dann muß er ihn eben mit Handschellen sichern und in den Streifenwagen reinsetzen.
                              Das er das nicht gleich getan hat wundert mich sowieso.


                              Und? Hitler und die beiden Polizisten sind zwei vollkommen verschiedene Sachverhalte. Allerdings disqualifiziert dich dieser Vergleich eigentlich für jede weitere Beachtung.
                              Bedaure, so leicht kommst du mir nicht davon.
                              Hitler belegte ein Staatsamt und begang Unrecht.
                              Der Polizist belegt ein Staatsamt und begang Unrecht.
                              Es sind also beides gleiche Fälle, lediglich die Schwere des Unrechts sowie der Staat für den sie dienten unterscheiden sich beträchtlich.


                              Falsch. Die Jugendlichen sind im besten Fall dumm. Im schlimmsten sind sie Straftäter, sie erfüllen sogar Verbrechenstatbestände.
                              Wohl nur nach den Regeln eines Unrechtsstaats so wie du ihn wohl gerne hättest, da du ja nichtmal die Person in Uniform, die nachweislich Unrecht begeht maßregeln möchtest, sondern ihr handeln auch noch verteidigst.


                              In Berlin sind solche Handlugen zum Beispiel durch das UZwG gedeckt, die Ermächtigungsgrundlage ergibt sich aus der StPO iVm OwiG iVm § 5a VwVfG iVm §§ 6(2), 9, 12 VwVG.
                              Du darfst die Paragrafen auch gerne vollständig zitieren oder die Links dazu liefern, im Internet sind die ja eigentlich verfügbar.



                              2. Menschenrechte sind durch Gesetz einschränkbar, das steht so sogar im Grundgesetz. Nur das die "Unverletzlichkeit der Menschenwürde" ist davon ausgenommen.
                              Eben, weswegen das Opfer auch zurecht seine Sitzhaltung in eine menschenwürdige Position ändern durfte und der Polizist falsch gehandelt hat, wenn das sein Grund war auf das Opfer einzuschlagen.


                              1. Die Amtshandlung war NICHT rechtswidrig.
                              Tja, da sind wir offenbar völlig unterschiedlicher Meinung.



                              2. Der DDR-Grenzsoldat war nach DDR-Recht auch legitimiert. Nach BRD-Recht nicht. Und?
                              Womit bewiesen ist, daß nicht jedes Gesetz eines Staates ernst zu nehmen ist und man sich aus Gründen der Menschlichkeit und zur Sicherung und Durchsetzung der Menschenrechte auch über ein Gesetz eines Staates hinwegsetzen darf wenn dieser sich fehlverhält.



                              3. Das ziehen der Schusswaffe stellt gar nix dar. Das ist nicht im geringsten eine Zwangsanwendung.
                              Es ist zumindest eine unverhältnismäßige Bedrohung von Personen.


                              Hätte ich einen Gefangenen und eine größere Menschenmenge macht um mich und meinen Kollegen herum Randale, beleidigt uns und wirft Gegenstände, dann würde ich meine Waffe ziehen und ggf. den Schusswaffengebrauch androhen. Je nachdem, wie bedroht ich mich und meine Gefangennahme sehe.
                              Ich kann dem Video nicht entnehmen, daß dies der Fall war.



                              Was passiert denn direkt vor dieser Szene? In dem kurzen Zeitraum, in dem die Kamera wegschwenkt?
                              Der Mann am Boden windet sich, lässt sich nicht fesseln. Er versucht sogar noch den Polizisten ans Bein zu schlagen und beleidigt dauerhaft. Er widersetzt sich der Anordnung am Boden zu bleiben. Er leistet Widerstand. Und Widerstand darf mit Gewalt gebrochen werden - rechtmäßig.
                              Er möchte sich lediglich in eine menschenwürdige Sitzhaltung bringen.
                              Ein paar praktische Links:
                              In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
                              Aktuelles Satellitenbild
                              Radioaktivitätsmessnetz des BfS

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                                #30
                                Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                                Wenn ich deiner Argumentation folgere, dann hättest du damals in der DDR wenn du dort als Grenzsoldat an der Mauer gestanden hättest sicher auch auf einen Flüchling geschossen, denn der Flüchling verhält sich ja rechtswidrig was deine Handlung deiner Ansicht nach als Grenzwächter ja legimitiert, oder?
                                Ich möchte Dich bitten, nicht mehr solche Beispiele hier anzuführen.
                                Weder hast Du in der DDR gelebt, noch warst Du bei der NVA, geschweige denn bei den Grenztruppen. Und gleichzeitig bezweifle ich stark, dass Du jemanden kennst, der Grenzsoldat war, denn sonst hättest Du nicht solches unreflektiertes Zeug geschrieben...
                                Heaven is where the police are British, the chefs are Italian, the mechanics German, the lovers French and it all is organized by the Swiss.
                                Hell is where the police are German, the chefs are British, the mechanics french and the lovers are Swiss and it all is organized by the Italians.

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