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    #46
    Ich glaube nicht das ein polizist eine chance hat gegen einen "schläger, angetrunkenen oder einer der halt nen kursschluss hat" was relativ ist, aber die meisten poliszisten haben kaum etwas drauf. Daher schlagstock / waffe bzw mehr als 2-3-4 mann.

    Es fehlt an aufklärung und ich kann den ein oder anderen gut verstehen wenn ein poliszist agressiv ist bzw eben seine ruhe haben will, oder glaubt ihr wirklich an toto und hary die so lieb und nett sind?


    YouTube - Polizei verprügelt Hells Angels Mitglied

    die aktion ist auch ähmm naja ab 3.30

    0,16.secunde ist zu sehen das er ein feuerzeug hält allerdings schätze ich so ein pistolen feurzeug.

    Auf YouTube findest du die angesagtesten Videos und Tracks. Außerdem kannst du eigene Inhalte hochladen und mit Freunden oder gleich der ganzen Welt teilen.

    der polizist hat naja so oder so reagiert was meint ihr?

    Tja und das ist die andere seite Deutschlands
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    Und hier des bürgers rechte lol
    Auf YouTube findest du die angesagtesten Videos und Tracks. Außerdem kannst du eigene Inhalte hochladen und mit Freunden oder gleich der ganzen Welt teilen.



    Naja es gibt etliche videos zu sehen und jeder hat seine meinung ...

    lg

    Qdataseven
    Zuletzt geändert von QDataseven; 02.07.2010, 16:08.

    Kommentar


      #47
      Zitat von QDataseven Beitrag anzeigen
      Ich glaube nicht das ein polizist eine chance hat gegen einen "schläger, angetrunkenen oder einer der halt nen kursschluss hat" was relativ ist, aber die meisten poliszisten haben kaum etwas drauf. Daher schlagstock / waffe bzw mehr als 2-3-4 mann.

      Es fehlt an aufklärung und ich kann den ein oder anderen gut verstehen wenn ein poliszist agressiv ist bzw eben seine ruhe haben will, oder glaubt ihr wirklich an toto und hary die so lieb und nett sind?
      das meinte ich auch, als es noch um die aussage "und ich hab den polizist echt überhaupt nicht provoziert!" ging. man muss sich nur mal in die lage eines streifenpolizisten hineindenken: die werden immer nur dann gerufen, wenn einer ärger macht. der berufsalltag besteht daraus, sich mit leuten zu unterhalten, die jederzeit und einfach so ganz bescheuerte aktionen starten können.

      daher finde ich die kritik an der usa-polizei oft auch zu hart und einseitig: selbst wenn der polizist sich dort falsch verhält, der hat zusätzlich noch den ganzen arbeitstag lang den stressfaktor, dass jeder (der möchte) in den usa mit schusswaffe rumläuft.


      wie gesagt, ich bin zu polizisten immer extra-freundlich. und hatte auch noch nie ärger mit einem.

      Kommentar


        #48
        Zitat von Fiesel Beitrag anzeigen
        wenn man es so ausdrückt, rechtfertigt man aber auch das handeln aller radikalen in deutschland. denn sowohl rechtsextreme als auch linksextreme sehen den deutschen staat ja nicht als "gut und richtig", und deshalb erst haben sie sich entschlossen, diesen staat zu bekämpfen.

        also wenn man es nur vom eigenen gewissen abhängig macht, dann ist ja nahezu jede gewalttat gegen die öffentliche ordnung gerechtfertigt.
        Nun, wie du weißt bin ich Katholik und in der Bibel steht geschrieben daß jedem Menschen ein zuerst reines Gewissen und damit die Kenntnis was gut und richtig ist, in die Wiege gelegt ist, das ist weltweit gültig.

        NT (GNB) Römer 2 14-15:
        Die anderen Völker haben das Gesetz Gottes nicht; aber es gibt unter ihnen Menschen, die aus natürlichem Empfinden heraus tun, was das Gesetz verlangt. Obwohl es ihnen nicht bekanntgemacht worden ist, tragen sie es in sich selbst. Ihr Verhalten zeigt, daß ihnen die Forderungen des Gesetzes ins Herz geschrieben sind, und dasselbe beweist ihr Gewissen, dessen Stimme sie abwechselnd anklagt oder verteidigt.

        Daher kann ich davon ausgehen, daß die Rechtsradikalen sehr wohl wissen, daß sie nicht im Recht sind und Falsches tun, dies aber aufgrund ihrer verklärten Ideologie und unreinen Gewissens nicht wahrhaben wollen und somit gegen ihr eigenes ursprünglich reines Gewissen handeln und dieses bekämpfen.

        Sprich es gibt ein weltweit für alle Menschen eindeutiges Empfinden über Gut und Falsch das jeder Mensch besitzt, er muß nur darauf hören.

        Deswegen bricht dieses auch die Gesetze eines Staates, wenn dieser Falsches tut oder Unrecht anordnet.



        Dementsprechend rechtfertigt diese obige Auslegung natürlich nicht das Handeln solcher Randgruppen, denn diese folgen ja nicht diesem reinen Gewissen.
        Zuletzt geändert von Cordess; 02.07.2010, 20:21.
        Ein paar praktische Links:
        In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
        Aktuelles Satellitenbild
        Radioaktivitätsmessnetz des BfS

        Kommentar


          #49
          Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
          Der Polizist muss sich nicht bedroht fühlen um den Mann schlagen zu dürfen. Der Mann muss einfach nur hartnäckig die Anweisungen der Polizei ignorieren/missachten/nicht-befolgen, um in den "Genuss" des Schlagstockeinatzes zu kommen.
          Ich hoffe das das nicht dein Ernst und du das nicht glaubst.

          Mit der Einstellung bist du eine Gefahr für jeden Bürger.
          Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

          Kommentar


            #50
            Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
            Ich hoffe das das nicht dein Ernst und du das nicht glaubst.

            Mit der Einstellung bist du eine Gefahr für jeden Bürger.

            Das steht so sogar in den Polizeigesetzen und den Gesetzen über die Anwendung von unmittelbarem Zwang.

            Kommentar


              #51
              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
              Das steht so sogar in den Polizeigesetzen und den Gesetzen über die Anwendung von unmittelbarem Zwang.
              Entsprechende Links bitte.
              Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

              Kommentar


                #52
                Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                Entsprechende Links bitte.

                Lade es dir runter und lies es dir durch:

                Abt. III - Rechtsgrundlagen/Vorschriften/Richtlinien - Berlin.de

                Datei:
                Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin


                § 13 - Schußwaffengebrauch zum Anhalten flüchtender Verdächtiger
                Ein Vollzugsbeamter darf auf einzelne Personen schießen, die zu Freiheitsstrafe verurteilt sind oder deren Sicherungsverwahrung angeordnet ist und gegen die ein Vorführungsoder Haftbefehl oder ein Steckbrief zur Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe oder zum Vollzug der Sicherungsverwahrung erlassen werden ist, wenn sie sich ihrer Festnahme durch die Flucht zu entziehen versuchen.

                § 14 - Schußwaffengebrauch gegen Ausbrecher
                Ein Vollzugsbeamter darf nur auf einzelne Personen schießen, um ihre Flucht zu vereiteln oder sie
                wiederzuergreifen, wenn sie sich in amtlichem Gewahrsam befinden oder befanden.
                Ähnliche Regelungen finden sich in Bezug auf das Verhindern einer Gefangenenbefreiung und andere polizeilicher Maßnahmen. Wobei der Schusswaffengebrauch IMMER Ultima Ratio ist, also letztes Mittel ist.


                Die Hamburger Zwangsregelungen sind mir nicht bekannt, werden aber weitreichender sein als die Berliner, da Berlin das für den Anwender (Polizisten) restriktivste Zwangsrecht hat.

                Kommentar


                  #53
                  Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                  Nun, wie du weißt bin ich Katholik und in der Bibel steht geschrieben daß jedem Menschen ein zuerst reines Gewissen und damit die Kenntnis was gut und richtig ist, in die Wiege gelegt ist, das ist weltweit gültig.

                  NT (GNB) Römer 2 14-15:



                  Daher kann ich davon ausgehen, daß die Rechtsradikalen sehr wohl wissen, daß sie nicht im Recht sind und Falsches tun, dies aber aufgrund ihrer verklärten Ideologie und unreinen Gewissens nicht wahrhaben wollen und somit gegen ihr eigenes ursprünglich reines Gewissen handeln und dieses bekämpfen.

                  Sprich es gibt ein weltweit für alle Menschen eindeutiges Empfinden über Gut und Falsch das jeder Mensch besitzt, er muß nur darauf hören.

                  Deswegen bricht dieses auch die Gesetze eines Staates, wenn dieser Falsches tut oder Unrecht anordnet.



                  Dementsprechend rechtfertigt diese obige Auslegung natürlich nicht das Handeln solcher Randgruppen, denn diese folgen ja nicht diesem reinen Gewissen.
                  Eine interessante Sichtweise, aber ich denke, solche "Randgruppen" scheren sich im Endeffekt einen Dreck darum, was in der bibel steht. Die sehen nur "polizist" und hauen zu wenn sie können.
                  Was mich persöhnlich immer wieder aufregt: Das Pseudo-Anarchie gehabe von so manchem Jugendlichen, der meint cool zu sien weil er ACAB irgendwohin sprayed und das immer wieder rausposaunt wie gerne er doch der Polizei mal eine schlagen würde...aber sobald mal Polizei da ist, sind sie ganz brav...
                  Chaos Universum
                  Fahrer eines Grün-Weißen Partybusses. Gerne auch in Silber-Weiß.
                  Ob das Kind Geburtstag hat oder nicht, Hauptsache es heult! - T`Pau

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                    #54
                    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                    Lade es dir runter und lies es dir durch:

                    Abt. III - Rechtsgrundlagen/Vorschriften/Richtlinien - Berlin.de

                    Datei:
                    Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin




                    Ähnliche Regelungen finden sich in Bezug auf das Verhindern einer Gefangenenbefreiung und andere polizeilicher Maßnahmen. Wobei der Schusswaffengebrauch IMMER Ultima Ratio ist, also letztes Mittel ist.


                    Die Hamburger Zwangsregelungen sind mir nicht bekannt, werden aber weitreichender sein als die Berliner, da Berlin das für den Anwender (Polizisten) restriktivste Zwangsrecht hat.
                    Ach ja, der Mann wollte jetzt also schon Flüchten ja?

                    Das kann der Polizist also schon in diesen wenigen Sekunden sicher feststellen?

                    Aber wir haben ja noch Paragraph 4:

                    § 4 - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
                    (1) Bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges sind von den möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenigen
                    zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen. Jede Maßnahme darf nur so
                    lange und so weit durchgeführt werden, wie ihr Zweck es erfordert.
                    (2) Eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges darf nicht durchgeführt werden, wenn der durch sie zu
                    erwartende Schaden erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht
                    Und der wurde hier deutlich überschritten. Der Polizist schlägt ja noch zu als der Mann wieder von ihm auf den Boden gedrückt und gesichert ist. Von dem zweiten Polizisten mal ganz abgesehen der Zum Ende hin davor steht und den letzten Schlag zum Thema Fluchtverhinderung ja noch irrsinniger macht.

                    Und ich wage es zu bezweifeln das es diesen Paragraphen in Hamburg nicht gibt.

                    Davon abgesehen dürften Paragraph 13 & 14 hier eh nicht greifen, sie beziehen sich auf Schusswaffen plus ein Haftbefehl oder ähnliches vorliegen muss um zu greifen.

                    Und dafür gibt es hier null Anhalt.
                    Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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                      #56
                      Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                      Nun, wie du weißt bin ich Katholik und in der Bibel steht geschrieben daß jedem Menschen ein zuerst reines Gewissen und damit die Kenntnis was gut und richtig ist, in die Wiege gelegt ist, das ist weltweit gültig.
                      das ist aber doch nicht entscheidend. setz dich mal mit einem überzeugten linksradikalen hin und frag ihn aus nach seinem weltbild. i.d.R. kommt dann eine mischung aus kleinen verschwörungstheorien, einem durch und durch korrupten staat der das streben nach allgemeinem wohl nur vortäuscht, und ähnliches. ausreden lässt er sich das auch nicht, stattdessen wird er dir von tatsachen berichten, die sich nicht widerlegen lassen (weil sie wirklich passiert sind) und mit der passenden interpretation seine ansichten als die einzigen logischen schlussfolgerungen erscheinen lassen.

                      denn es ist ja nicht so, dass unser system, mittlerweile auch als lobbykratie tituliert, sich nahe dem wohlfahrtoptimum befindet.

                      und dementsprechend kann ein linksradikaler seine gewaltaktionen gegen die polizei etc. durchaus so gut rechtfertigen, dass es sich mit seinem reinen gewissen wunderbar vereinen lässt. er ist der festen überzeugung, zum wohle der menschheit zu handeln. das liegt an seiner wahrnehmung.



                      noch klarer wird das beispiel, wenn dein gesprächspartner vor seiner linksradikal-karriere selbst unrecht erfahren hat, z.B. vom staat für etwas verurteilt wurde, was er gar nicht getan hat. fehljustiz gibt es auch heute noch.


                      und zu der sache mit der bibel fällt mir noch eine tolle eigene erfahrung ein: ich wurde mal von einer gruppe irgendwelcher jungdynamischen vollchristen angesprochen, ob ich nicht an einer "offen gesprächsrunde" teilnehmen möchte. die meinung der veranstalter, bzw. das thema der runde: "kriege wie in afghanistan, hunger wie in der dritten welt und alles andere böse dieser welt (also konkret über die aktuelle, reale welt) lassen sich beenden. und wie man das macht, steht in der bibel - wir müssen nur genug in der bibel lesen, dann wird alles gut."

                      ja, dann funktioniert auch kommunismus.

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                        #57
                        Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                        Ach ja, der Mann wollte jetzt also schon Flüchten ja?
                        Das habe ich nicht geschrieben! Die zitierten §§ sind nur die einzigen, die mir gerade zur Hand lagen, und sollten als BEISPIELE der Möglichkeiten der Anwendung unmittelbaren Zwangs dienen.

                        Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                        Das kann der Polizist also schon in diesen wenigen Sekunden sicher feststellen?
                        Es gibt Fälle, da muss ein Polizist in viel kürzerer Zeit viel schwerwiegendere Maßnahmen ergreifen.

                        Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                        Aber wir haben ja noch Paragraph 4:

                        Und der wurde hier deutlich überschritten. Der Polizist schlägt ja noch zu als der Mann wieder von ihm auf den Boden gedrückt und gesichert ist. Von dem zweiten Polizisten mal ganz abgesehen der Zum Ende hin davor steht und den letzten Schlag zum Thema Fluchtverhinderung ja noch irrsinniger macht.
                        Lies den § und versteh ihn!
                        Es ist das mildeste zum Erfolg führende Mittel zu wählen.
                        Wir wissen nicht, welche Mittel schon im Vorfeld der Videoaufnahme gewählt und angewand wurden.
                        Du musst die Einsatzsituation bedenken: ein Mittel das in einer Situation unangemessen ist kann in einer anderen ähnlichen (aber doch verschiedenen) Situation vollkommen angemessen sein. Es gibt kein pauschales "wenn-er-das-macht-darfst-du-jenes-machen".

                        Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                        Und ich wage es zu bezweifeln das es diesen Paragraphen in Hamburg nicht gibt.
                        Ich versichere dir: es gibt in HH den § 4 UZwG Berlin nicht!
                        Wohl aber einen entsprechenden §.

                        Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                        Davon abgesehen dürften Paragraph 13 & 14 hier eh nicht greifen, sie beziehen sich auf Schusswaffen plus ein Haftbefehl oder ähnliches vorliegen muss um zu greifen.
                        §§ 13, 14 UZwG Bln waren Beispiele.
                        Man könnte, je nach Situation (was hatten die Störer so dabei?) § 15 UZwG Bln anwenden (in Berlin natürlich).

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                          #58
                          Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                          Lies den § und versteh ihn!
                          Es ist das mildeste zum Erfolg führende Mittel zu wählen.
                          Wir wissen nicht, welche Mittel schon im Vorfeld der Videoaufnahme gewählt und angewand wurden.
                          Ah wie immer bei dir, vorher ist was weiß ich passiert und das erlaubt jetzt natürlich alles weitere weil zwangsweise von was gefährlichen auszugehen ist.

                          Wenn da was gewesen wäre stellt sich eine andere Frage: Warum ist jemand, der anscheinend so gefährlich ist das man nur Schläge als mildestes Mittel einsetzen kann um ihn unter Kontrolle zu bekommen, nicht gefesselt. Hier hat man also versagt.

                          Plus natürlich das auf ihn immer noch eingeschlagen wird als er am Boden liegt und nur noch versucht die restliche Schläge abzuwehren was dann definitiv zu lang ist.

                          Egal wie man es dreht, aus Polizeisicht ist da was schiefgelaufen.

                          Die Polizei darf auch auf niemanden schießen wenn er aufsteht weil er vorher ne Waffe hatte, die ihm dann aber abgenommen wurde. Das ginge ja, wenn man deiner Logik folgt die du da oben gerade propagierst.

                          Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                          Du musst die Einsatzsituation bedenken: ein Mittel das in einer Situation unangemessen ist kann in einer anderen ähnlichen (aber doch verschiedenen) Situation vollkommen angemessen sein. Es gibt kein pauschales "wenn-er-das-macht-darfst-du-jenes-machen".
                          Das ist deine Logik, nicht meine. Du verwechselst da grad was. Bei dir reicht ja eine Bewegung um losprügeln zu dürfen, bei mir nicht.


                          Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                          Ich versichere dir: es gibt in HH den § 4 UZwG Berlin nicht!
                          Wohl aber einen entsprechenden §.
                          Ah, wenn man keine Argumente mehr hat kommt die Korinthenkackerei weil man sich so überlegen fühlen möchte.

                          Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                          §§ 13, 14 UZwG Bln waren Beispiele.
                          Man könnte, je nach Situation (was hatten die Störer so dabei?) § 15 UZwG Bln anwenden (in Berlin natürlich).
                          Völlig irrelevant wenn es um den Mann geht. Und 15 kann ja nun so gar nicht greifen weil keiner der Punkte erfüllt ist. Das ist halt immer dein "ich erfinde mir die Situation oder was davor war so passend wie ich es brauche" Problem.

                          Aber ich lasse es mit dir zu diskutieren. Paragraphen kannst du nicht lesen und verkürzt sie passend für deine Argumentation, führst unpassende an weil du nix besseres findest und am Ende kommt noch die Korinthenkackerei weil du keine anderen Argumente findest.

                          Sorry, aber damit hat sich jedwede ernsthafte Diskussion mit dir erledigt.
                          Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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                            #59
                            Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                            Ah wie immer bei dir, vorher ist was weiß ich passiert und das erlaubt jetzt natürlich alles weitere weil zwangsweise von was gefährlichen auszugehen ist.
                            Weißt du nun, was vorher und in der Umgebung vorgefallen ist oder nicht?

                            Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                            Wenn da was gewesen wäre stellt sich eine andere Frage: Warum ist jemand, der anscheinend so gefährlich ist das man nur Schläge als mildestes Mittel einsetzen kann um ihn unter Kontrolle zu bekommen, nicht gefesselt. Hier hat man also versagt.
                            Fessel mal eine renitente Person alleine, während dein Kollege damit beschäftigt ist eine Menschenmenge von euch und dem Gefangenen fern zu halten; während Steine und Flaschen nach dir geworfen werden.

                            Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                            Plus natürlich das auf ihn immer noch eingeschlagen wird als er am Boden liegt und nur noch versucht die restliche Schläge abzuwehren was dann definitiv zu lang ist.
                            Er versucht aufzustehen, OBWOHL im KLAR und DEUTLICH gesagt wurde am Boden zu bleiben! Dabei schlägt er nach einem Polizeibeamten. Das ist Widerstand.

                            Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                            Egal wie man es dreht, aus Polizeisicht ist da was schiefgelaufen.
                            Ja, und zwar folgendes: zu wenige Kräfte am Einsatzort.

                            Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                            Die Polizei darf auch auf niemanden schießen wenn er aufsteht weil er vorher ne Waffe hatte, die ihm dann aber abgenommen wurde. Das ginge ja, wenn man deiner Logik folgt die du da oben gerade propagierst.
                            Doch, das geht.
                            Beispiel: "Werfen sie die Waffe weg, oder ich schieße!" -> Waffe wird weggeworfen -> "Wenn sie sich der Waffe nähern sehe ich dies als Angriff auf meine Person und werde von der Schusswaffe gebrauch machen." -> Person bewegt sich (irgendwie) in Richtung Waffe -> *Peng*

                            Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                            Das ist deine Logik, nicht meine. Du verwechselst da grad was. Bei dir reicht ja eine Bewegung um losprügeln zu dürfen, bei mir nicht.
                            Deine Logik interessiert aber nun einmal nicht!
                            Die Anwendung unmittelbaren Zwangs ist immer eine Einzellfallentscheidung. Welches das "Mögliche/Geeignete/Erforderliche/Angemessene" Mittel darstellt unterscheidet sich von Einzelfall zu Einzelfall. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bereücksichtigt nähmlich fünf Punkte: Möglichkeit, Geeignetheit, Erfoderlichkeit, Angemessenenheit und das zeitliche Übermaßverbot.

                            Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                            Ah, wenn man keine Argumente mehr hat kommt die Korinthenkackerei weil man sich so überlegen fühlen möchte.
                            Nicht wirklich, aber im Gegensatz zu dir bin ich anscheinend in der Lage Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen.

                            Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                            Völlig irrelevant wenn es um den Mann geht. Und 15 kann ja nun so gar nicht greifen weil keiner der Punkte erfüllt ist. Das ist halt immer dein "ich erfinde mir die Situation oder was davor war so passend wie ich es brauche" Problem.
                            Richtig! § 15 UZwG Bln hätte aber u.U. den Schusswaffengebrauch gegen die Störer zugelassen.
                            Die Verhinderung der Flucht des Mannes ist sicherlich nach HH-Polizeirecht möglich, wie in jedem anderen Bundesland auch. Anweisungen der Polizei IST Folge zu leisten! Sie stellen Verwaltungsakte dar, gegen die KEIN Widerspruch mit aufschiebender Wirkung möglich ist.

                            Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                            Aber ich lasse es mit dir zu diskutieren. Paragraphen kannst du nicht lesen und verkürzt sie passend für deine Argumentation, führst unpassende an weil du nix besseres findest und am Ende kommt noch die Korinthenkackerei weil du keine anderen Argumente findest.
                            Ich arbeite sogar mit diesen §§.

                            Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
                            Sorry, aber damit hat sich jedwede ernsthafte Diskussion mit dir erledigt.
                            Und ich hatte gehofft, dass du noch ernsthafte Argumente vorbringst... Schade.

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                              #60
                              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                              Und ich hatte gehofft, dass du noch ernsthafte Argumente vorbringst... Schade.
                              Ok jetzt weiß ich das du nur trollen wolltest.

                              Erklärt auch was du dir so alles einbildest was da so passiert ist, das deine Logik die ist die gelten muss und du angeblich Paragraphen verstehst und mit ihnen arbeitest.
                              Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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