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Der Fall Edathy

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    Zitat von La Forge Beitrag anzeigen
    Zuallererst sollten wir uns mal überlegen, im Falle Edathy: Was hatte die Staatsanwaltschaft denn schon? wenn ich dieses Gehetze überall in allen Foren schon lese denk ich machmal ich bin im Mittelalter bei ner Hexenjagt.
    Absolut, da geht es mir genau so.

    Find ich nicht. Schaue ich mir nen KiPo an (hypothese) dann packe ich das Kind nicht an, genau wie ich nicht selber zuschlage wenn ich mir ein Prügelvideo anschaue. Das mache es nicht Richtig aber ich halte es nicht für das selbe und es ist auch juristisch wohl nicht identisch.
    Naja, ich muss da Bethany - und das passiert weiß Gott nicht oft - in diesem Fall schon zustimmen. Klar ist es nicht dasselbe wie ein Übergriff. Aber jemand der sowas konsumiert, darf sich auch nicht entspannt zurücklehnen mit dem Gedanken "Ach mei, ICH mach ja nix, das Kind wurde ja schon missbraucht".

    Wer sowas konsumiert unterstützt diejenigen die solch schlimme Filme produzieren!!! Würde sich kein Mensch auf der Erde für Kinderpornografie interessieren, gäbe es diese Industrie nicht.

    Das sinnvollste wäre wenn man (und das klingt jetzt doof, ich weiß, habs aber auch mal vorher geschrieben) die Strafen für die Beschaffung und das Anschauen von KiPos lockern würde um den Leuten eine Therapie oder Reintegration zu ermöglichen soweit möglich und dazu, im Gegenzug die aufgefundenen KiPos nutzt um härter gegen die Produzenten vorzugehen, die in vielen Fällen ja Jahrelang weitermachen ohne erwischt zu werden.
    Das halte ich aus zwei Gründen für keine gute Idee:
    1. Siehe obiger Absatz, d.h. wer sich solches Zeug ansieht, unterstützt damit die Kinderpornoindustrie.
    2. Der Gedanken "Naja, lassen wir ihm halt Kinderpornos anschauen, dann vergeht er sich zumindest nicht tatsächlich an einem Kind" ist total falsch! Das Gegenteil ist der Fall! Der Betroffene "will immer mehr": Erst sind es vielleicht Fotos von Kindern in Badeanzügen -> Dann Nacktfotos -> Dann Kinderpornos -> irgendwann will derjenige das Gesehene in die Realität umsetzen!
    Die Spirale dreht sich immer weiter!

    Denn, ein Pädophiler kann nichts für seine neigung, auch wenns stigmatisiert wird, es ist ne Krankheit. Und diese Personen dann, ohne therapiemöglichkeit, das Leben zu ruinieren fördert höchstens, dass sie zu wirklichen Tätern werden da sie immer mehr von der Gesellschaft ausgeschlossen werden und das Risiko steigt, dass sie sich an Kindern vergreifen.
    Aber da gibt es doch heutzutage schon sehr viel Therapiemöglichkeiten:
    - Das geht bei Hilfetelefonen los an die sich Betroffene, welche selber solche Neigungen an sich feststellen, zunächst mal wenden können und dort professionelle vorurteilsfreie Beratung erhalten
    - Dann gibts natürlich Verhaltenstherapien welche den Betroffenen helfen sollen ihre Neigungen zu kontrollieren-
    - Und es geht natürlich auch mit schweren Medikamenten die den Sexualtrieb hemmen.

    Leider sind die Erfolge eher bescheiden. Lt. aktueller Studien können solche Therapiemöglichkeiten die Rückfallwahrscheinlichkeit bei straffällig gewordenen Pädophilen um 12 - 17% senken.

    Und auch da würde ich im ersten Moment Bethany Recht geben: Was man so aus den Medien mitbekommt, scheint Edathy nicht wirklich gemerkt zu haben dass etwas mit ihm nicht stimmt. Kann natürlich sein dass das alles nur Show war und er innerlich sehr wohl für sich festgestellt hat, dass er nicht ganz normal ist und Hilfe braucht.

    Ich finde man sollte anders mit dem Thame umgehen: Toleranz (nicht von KiPos sondern des Betroffenen) und Hilfe und keine Hexenjagden ohne jeden Anstand ist wie bei Edathy. Also dass jemand sagen kann "ich bin Pädophil" und dann Hilfe bekommt oder Unterstützung und evtl kann er dann sogar irgendwann normal Leben BEVOR es zu spät ist. Bisher ist die Richtung der Wahl ja immer "Hexenjagd" und totale Ausgrenzung
    Toleranz wird so jemand nie von mir erfahren, denn so ein Verhalten werde ich nie dulden. Aber ich versteh schon was Du meinst und im Kern sehe ich das genauso: Betroffene die merken "Oha, irgendwas stimmt mit mir nicht" sollten die Möglichkeit haben Hilfe zu bekommen damit sich diese Neigungen nie verfestigen.

    Ob leichterer Zugang zu Kinderpornografie diesem Ziel allerdings dienlich ist, das wage ich sehr zu bezweifeln!

    Kommentar


      Zitat von endar Beitrag anzeigen
      @Karl Ranseier: Das ist mir ein bisschen zu pauschal und als Diskussionsgrundlage ein bisschen zu „abgehoben“ und zu schwarz/weiß. Du hast außerdem eine individuelle Einzelperspektive. Es geht sehr oft nicht nur um „den Ersttäter“ allein, denn eine Strafhaft betrifft das gesamte soziale Umfeld des Täters.

      Unter den Straftätern, die ich persönlich kenne, gibt es Leute, denen eine Strafhaft gut getan hat, weil sie dort z.B. Tagesstrukturen und persönliche Disziplin kennengelernt haben. Es gibt aber auch Personen mit Mitte 50, die ihren Job verloren hätten und wahrscheinlich keinen neuen mehr gefunden hätten.

      Das sind Dinge, die im Einzelfall erwogen werden. Und dann wird das entsprechende strafrechtliche Werkzeug ausgewählt, um dem Einzelfall gerecht zu werden. Natürlich kann man die „Keule“ im Einzelfall auch sofort herausholen. Ich halte das geltende Recht für flexibel genug, um ganz unterschiedliche Fälle zu berücksichtigen.

      Wenn ein 50jähriger mittelständischer Kleinunternehmer, der das erste Mal z.B. wegen Untreue/Trunkenheit am Steuer etc. pp. auffällig wird, ins Gefängnis geht, dann betrifft das auch seine Angestellten und seine Familie. Diesen Hintergrund sollte man nicht ohne zwingenden Grund leiden lassen. Und auch deswegen lässt man den auch nochmal laufen und fährt erst im Wiederholungsfall oder bei anderen Dingen schwerere Geschütze auf.

      Ich habe es mal ergoogelt: Man kann wohl davon ausgehen, dass 70.000 Menschen in Deutschland im Strafvollzug sind. Der § 153 Abs. 2 StPO, der Edathy zugute kam, wird in 160.000 Fällen jährlich angewendet (es kommen dann nochmal hunderttausende von vergleichbaren Fälle dazu, ebenso wie Bewährungsstrafen).



      Ich hoffe, dass ich mich bei diesen Tonnen von Zahlen jetzt nicht verguckt habe, da müsste man sich detailliert mit auseinandersetzen. Aber auch wenn es 50.000 mehr oder weniger wären, macht das nicht viel.

      Wenn man also die Einstellungs-Rechtspraxis ablehnt, dann muss die Konsequenz in Kauf nehmen, dass sich die Auslastung der deutschen Gefängnisse verdoppelt bis verdreifacht, von 70.000 auf rund 200.000 Menschen. Ich könnte noch nachgooglen, wie viele neue Gefängnisse man bauen müsste, um diesen „Mehraufwand“ zu bewältigen.

      Ob das die Gesellschaft verbessert oder nicht, das möchte ich tatsächlich nicht diskutieren. Aber ich gebe dir die Zahlen, falls jemand anderes drauf anspringen möchte.

      @Dr.Bock: Klasse Clip, Hans Meiser - herrlich.
      Äh... du gibst mir die Zahlen für jemand anderen ?
      Mein Absatz sollte ja nun ebenfalls anzeigen, daß ich eine Diskussion darüber fruchtlos fände; es ist halt ein ideologischer Denkansatz und der war natürlich nicht voll ausformuliert oder dergleichen. Als Folge von Vereinfachung und Verkürzung landet man sehr häufig bei "pauschal".

      Und dafür, daß wir darüber gar nicht diskutieren wollen, haben wir den Thread mit dem Thema doch schon gut bereichert Darum nur eins: Natürlich würde ich den von dir genannten Mehraufwand in Kauf nehmen, stellt der doch hauptsächlich erstmal eine Sammlung von wirtschaftlichen Faktoren (Schaffen von Gefängnissen, Strukturen, Organisation, mehr Personal und daher mehr Personalkosten usw.) da - welche ich im Rechtssystem eines Staates ja gerne auf Unfaktoren herabgestuft sehen würden. Das wär ja schließlich nur konsequent

      Lassen wir also das veränderte Gesellschaftsmodell bei Seite und gehen zurück zur Anwendung von §153 StPO im Fall Edathy. Den Verweis auf speziell Absatz zwei empfinde ich da von den Medien schon wieder als meinungstechnisch "tricky" Absatz zwei kommt zur Anwendung, weil bereits Klage erhoben war; die Bedingungen aus Absatz 1 kommen aber dennoch zum Tragen (steht auch in Absatz 2, aber wenn nur auf Absatz 2 verwiesen wird, liest gut 75% vermuteterweise Absatz 1 nicht mehr). Absatz 1 setzt unter den Bedingungen ganz klar fest:

      "....und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht."

      Das öffentliche Interesse in Form von "dem Prozess folgen", also inhaltlichem Interesse, war allerdings enorm. Das öffentliche Interesse wird aber leider zunehmend - auch wenn du das wieder leugnen wirst - an wirtschaftlichen Folgen für die öffentlichen Kassen errechnet; bei der gegenwärtigen Situation ist aber die Annahme, daß der "Rechtsfrieden" im Allgemeinen gestört wurde, nicht so einfach von der Hand zu weisen Auch ein Freispruch Edathys hätte diesem gestörten Rechtsfrieden womöglich - Selbstrelfexion der Öffentlichkeit vorausgesetzt - einen großen Dienst erweisen können, da ein solcher der - jetzt weiter empört vor sich hinhetzenden - Bevölkerung so der Wert der Unschuldsvermutung im Rechtsstaat und seinem Rechtssystem wieder klargemacht hätte werden können.

      "Öffentliches Interesse" ist natürlich nirgends konkretisiert oder "messbar" gemacht; ich denke aber, die weitreichende Reaktion der Bevölkerung zeigt schon an, daß nicht allen Aspekten des "öffentlichen Interesses" bei dieser Entscheidung Rechnung getragen wurde.
      Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

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        Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
        Äh... du gibst mir die Zahlen für jemand anderen ?
        Ist doch nett, oder nicht?

        "....und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht."
        Du hast weiter unter nach der Messbarkeit von "öffentlichem Interesse" gefragt.

        Viele Prozesse in Urheberrechtsfragen z.B. drehen sich letztendlich um Definitionen: die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten unter einen bestimmten Begriff fällt. Je nach dem, ob die Frage positiv oder negativ beantwortet wird, verändert sich auch die Definition des Begriffs.

        Z.B. die Kohl-Prozesse. Das jeweils zuständige Gericht entschied die Frage, ob die Veröffentlichung der Kohl-Interviews zulässig war oder nicht. Das geht gar nicht, wenn das Gericht nicht einen klare Vorstellung von "Interesse" und "Öffentlichkeit" verwendet bzw. diese modifiziert. Es wird also durchaus "gemessen" und auch verändert.

        Falls das Urteil nicht von einer höheren Instanz korrigiert wird, gelten diese neuen Definitionen. Ähnlich verfährt man auch mit anderen Begriffen wie "Heimtücke". Diese Begriffe müssen dabei nicht mit der Alltagssprache übereinstimmen. In der Alltagssprache übersetzen wir "Interesse" gerne mit "Neugier", "Freude an der Beschäftigung mit..."

        Für den Juristen sind "öffentliches Interesse" genau genommen zwei Begriffe - zentral ist der Begriff des "Interesses" und zum Begriff der "Öffentichkeit" muss man sich die "Nicht-Öffentlichkeit" bzw. "betroffenes Individuum" hinzudenken.

        Gäbe es keine juristische Definition von Begriffen, könnte es gar keine einheitliche angewandte Rechtsprechung geben (materielle Rechtsprechung).

        Für Edathy gilt: Der Mann ist zurückgetreten und hat kein öffentliches Amt. Es besteht kein öffentliches Interesse an dieser Sache. Wie gesagt, "Neugier" ist nicht automatisch auch "Interesse".

        Das öffentliche Interesse wird aber leider zunehmend - auch wenn du das wieder leugnen wirst - an wirtschaftlichen Folgen für die öffentlichen Kassen errechnet; bei der gegenwärtigen Situation ist aber die Annahme, daß der "Rechtsfrieden" im Allgemeinen gestört wurde, nicht so einfach von der Hand zu weisen
        Besorg dir doch die entsprechende Fachliteratur und guck, ob ich mir das ausgedacht habe.

        Auch ein Freispruch Edathys hätte diesem gestörten Rechtsfrieden womöglich - Selbstrelfexion der Öffentlichkeit vorausgesetzt - einen großen Dienst erweisen können, da ein solcher der - jetzt weiter empört vor sich hinhetzenden - Bevölkerung so der Wert der Unschuldsvermutung im Rechtsstaat und seinem Rechtssystem wieder klargemacht hätte werden können.
        Ein Strafverfahren anders zu führen, nur weil die Kameras auf das Gericht gerichtet sind, wäre ein Verstoß gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaates. Schau- und Prangerspektakel gehören nicht in ein Land wie die Bundesrepublik, auch nicht, wenn diese einen "positiven didaktischen Effekt" ausüben könnten (was sie nicht tun).
        Republicans hate ducklings!

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          Zitat von endar Beitrag anzeigen
          Ist doch nett, oder nicht?
          Wie du meistens bist


          Du hast weiter unter nach der Messbarkeit von "öffentlichem Interesse" gefragt.

          Viele Prozesse in Urheberrechtsfragen z.B. drehen sich letztendlich um Definitionen: die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten unter einen bestimmten Begriff fällt. Je nach dem, ob die Frage positiv oder negativ beantwortet wird, verändert sich auch die Definition des Begriffs.

          Z.B. die Kohl-Prozesse. Das jeweils zuständige Gericht entschied die Frage, ob die Veröffentlichung der Kohl-Interviews zulässig war oder nicht. Das geht gar nicht, wenn das Gericht nicht einen klare Vorstellung von "Interesse" und "Öffentlichkeit" verwendet bzw. diese modifiziert. Es wird also durchaus "gemessen" und auch verändert.

          Falls das Urteil nicht von einer höheren Instanz korrigiert wird, gelten diese neuen Definitionen. Ähnlich verfährt man auch mit anderen Begriffen wie "Heimtücke". Diese Begriffe müssen dabei nicht mit der Alltagssprache übereinstimmen. In der Alltagssprache übersetzen wir "Interesse" gerne mit "Neugier", "Freude an der Beschäftigung mit..."

          Für den Juristen sind "öffentliches Interesse" genau genommen zwei Begriffe - zentral ist der Begriff des "Interesses" und zum Begriff der "Öffentichkeit" muss man sich die "Nicht-Öffentlichkeit" bzw. "betroffenes Individuum" hinzudenken.

          Gäbe es keine juristische Definition von Begriffen, könnte es gar keine einheitliche angewandte Rechtsprechung geben (materielle Rechtsprechung).

          Für Edathy gilt: Der Mann ist zurückgetreten und hat kein öffentliches Amt. Es besteht kein öffentliches Interesse an dieser Sache. Wie gesagt, "Neugier" ist nicht automatisch auch "Interesse".
          Gemessen woran hast du aber immer noch nicht erklärt - nur gemessen woran nicht Hoeness hatte auch kein öffentliches Amt inne, nicht mal "nicht mehr", sondern nie. Sein Prozess wurde - bei Berücksichtigung dessen, was alles und wie das alles öffentlich wurde, sogar bei massivem Fehlverhalten von Mitarbeitern aus dem Justizbereich - bis zum bitteren Ende geführt; in zahlreichen vergleichbaren wurden Steuersünder mit dem "Freikaufverfahren" "belohnt" - so zahlreich, daß ein nicht mal geringer Teil der Öffentlichkeit diesen Ausgang im Hoeness-Prozess sogar lange erwartete. Mitarbeit bei der Aufklärung und Reue muss man im Fall Hoeness sogar höher bewerten....

          Besorg dir doch die entsprechende Fachliteratur und guck, ob ich mir das ausgedacht habe.


          Fach genug ?

          Ein Strafverfahren anders zu führen, nur weil die Kameras auf das Gericht gerichtet sind, wäre ein Verstoß gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaates. Schau- und Prangerspektakel gehören nicht in ein Land wie die Bundesrepublik, auch nicht, wenn diese einen "positiven didaktischen Effekt" ausüben könnten (was sie nicht tun).
          Siehe oben, siehe Hoeness - da scheint genau das getan worden zu sein. Insgesamt - wenn man deiner Argumentation folgt und den Einfluß wirtschaftlicher Faktoren auf Strafverfolgung und Justiz negiert - bleibt dann ein Anschein von Willkür zurück, der ein Rechtsstaat eben nicht unterliegen sollte. Ausserdem hätte man natürlich eine Prozess auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit führen können - also unter Ausschluss der Neugier der Öffentlichkeit, nicht des Interesses, weil man sonst ja eh auch wieder eingestellt hätte
          Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

          "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

          Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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            Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
            Gemessen woran hast du aber immer noch nicht erklärt - nur gemessen woran nicht
            Geh hin, besorg dir die entsprechenden Urteile und lese die Begründungen. Die sind sehr detailliert. Und bei den jüngeren hast du auch die Verweise auf die älteren. Diese Rechercheaufgabe (das Suchen der Urteile und Lesen) kann ich dir nicht abnehmen.

            Mit dem Hoeneß Verfahren kenne ich mich nicht aus. Und selbst wenn dort Fehler passiert sind (absichtlich oder unabsichtlich), ist das kein Freibrief, diese Fehler in anderen Verfahren zu wiederholen.

            Fach genug ?
            Ich habe leider keine Zeit, das alles zu lesen. Könntest du bitte für mich die zentrale Aussage - warum ist das Strafrecht nur ein schöner Schein? - in fünf oder sechs Sätzen zusammenfassen?

            Ich hätte dann vielleicht auch noch ein paar Verständnisfragen. Ich fang mal mit der an: Was versteht man unter "Marginalisierung der nach mündlicher Hauptverhandlung verhängten Sanktionen"?
            Republicans hate ducklings!

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              Zitat von Sternenkreuzer Beitrag anzeigen
              Aporpos minderjährig: Ich habe mal von folgendem Fall in den Medien erfahren:
              Ein erwachsener Mann hat ein sex. Verhältnis zu einem 13 jährigen Jungen. Aber wurde nicht verurteilt mit der Begründung dass der 13jährige ja ein "Stricher" wäre.
              Kann zwar laut Sexualstrafrecht nicht sein, aber im TV wurde es so gesagt. Ich weiss nicht genau welche Ermessensspielräume Richter bei sowas haben.

              Jedenfalls wird hierzulande mit sowas sehr naja ich sage mal liberal umgegangen, und dabei bleibt der Schutz der Kinder und Jugendliche oft auf der Strecke.
              Mir ist ein anderer Fall bekannt:

              28 Jähriger Mann hat mit seine 16-jährigen Freundin ein Kind. Die Eltern des Mädchens haben ihn angezeigt und er ist für 3 Jahre im Knast gelandet. Danach sind sie wieder zusammen gekommen und sie hat sich von ihren Eltern getrennt.

              Es sollte spezielle Gerichte für solche Fälle geben, die nix anderes verhandeln und sich in jedem Einzelfall tiefgreifend damit beschäftigen und sinnvolle Urteile fällen.

              Kinder und Jugendliche müssen unbedingt geschützt werden, dass steht ohne jeden Zweifel außer Frage, aber manchmal erscheint mir unsere allgemeine Sexualmoral doch noch sehr mittelalterlich und inkonsequent.

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von endar Beitrag anzeigen
              Liebe Leute (bzw. Zeitungsmedien, die hier zitiert werden). Da wird ja immer gern viel durcheinandergebracht. Ich erinnere mich noch einen Bericht über Kindesmissbrauch auf Sat1, zu dem dann Erotikfotographien von 19jährigen gezeigt wurden.

              Das Interesse von Pädophilien richtet sich auf nicht-geschlechtsreife Personen. Ich weiß jetzt nicht, wann die ersten Schamhaare wachsen, aber das ist dann schon "zu alt". Die interessieren sich für Fünfjährige, nicht für Fünfzehnjährige.

              Geschlechtsverkehr mit "Minderjährigen" ist nicht mit Pädophilie gleichzusetzen.

              Und wer harte Strafen für Geschlechtsverkehr von "Minderjährigen" und "Erwachsenen" fordert, der sollte mal daran denken, dass er damit auch eine Beziehung von 17jährigen mit 19jährigen meint. Das ergäbe dann die groteske Situation, dass A und B im Alter von 15 und 17 Sex haben dürfen, aber ein Jahr später nicht mehr. Solche Unsinnskonstruktionen gab es tatsächlich eine Weile im Strafgesetzbuch.
              Und etwas aktueller: Vielleicht erinnert sich noch jemand an den "Marco", den 17jährigen, der mit einer 13jährigen im Urlaub in der Türkei rumgemacht hat und dafür Monate bis Jahre in einem türkischen Gefängnis saß.

              Das Sexualstrafrecht ist deshalb flexibel und verkennt verschiedene Konstellationen und Altersgrenzen. Es kommt eben immer drauf an.
              Ja, was du meinst ist sicherlich die https://de.wikipedia.org/wiki/Parthenophilie

              Die bezieht sich auf Jugendliche im pubertären Alter, also so zwischen 12 und 16.
              Mein Profil bei Memory Alpha
              Treknology-Wiki

              Even logic must give way to physics. / Sogar die Logik muss sich der Physik beugen. -- Captain Spock, 2293

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                Zitat von endar Beitrag anzeigen
                Geh hin, besorg dir die entsprechenden Urteile und lese die Begründungen. Die sind sehr detailliert. Und bei den jüngeren hast du auch die Verweise auf die älteren. Diese Rechercheaufgabe (das Suchen der Urteile und Lesen) kann ich dir nicht abnehmen.

                Mit dem Hoeneß Verfahren kenne ich mich nicht aus. Und selbst wenn dort Fehler passiert sind (absichtlich oder unabsichtlich), ist das kein Freibrief, diese Fehler in anderen Verfahren zu wiederholen.



                Ich habe leider keine Zeit, das alles zu lesen. Könntest du bitte für mich die zentrale Aussage - warum ist das Strafrecht nur ein schöner Schein? - in fünf oder sechs Sätzen zusammenfassen?
                Relevant zum Thema werden eben die ökonomischen Gesichtspunkte als gestiegen angeführt; vorgebracht werden als Faktoren das deutlich gestiegene "Geschäftsaufkommen" bei eben nur unzureichend gestiegener Personaldecke und daraus resultierende ökonomische Zwänge. Ich dachte, sowas zu lesen wär ein Klacks für dich ?

                Diese ökonomischen Zwänge werden aber keineswegs - auch wenn das teilweise so wirkt - nicht nur Staatsanwaltschaft und Co untergeschoben, sondern greifen schon beim polizeilichen Ermittlungsverfahren.

                Ich hätte dann vielleicht auch noch ein paar Verständnisfragen. Ich fang mal mit der an: Was versteht man unter "Marginalisierung der nach mündlicher Hauptverhandlung verhängten Sanktionen"?
                Hmm....Ist das dein Ernst, oder hast du einen Smiley vergessen ? Mündliche Hauptverhandlungen, die bis zum Ende (verhängte Sanktionen) geführt werden, werden zur Randerscheinung.

                Ich hab da natürlich einen Blick auf die von dir weiter oben zur Verfügung gestellten Zahlen geworfen und festgestellt: nach denen wurden 2011 in Deutschland ungefähr 50% aller erledigten Verfahren durch irgendeine Form von Einstellung erledigt. Dazu kommen noch die sonstigen Arten der Erledigung und wenn die Statistik was taugt, sind bei den "erledigt....Strafbefehl"-Fällen nur die dabei, in denen so die mündliche Hauptverhandlung auch verhindert wurde (weil "erledigt"). Frei nach Auge sind also nur so 11-12% aller Fälle durch das erledigt worden, was Ottonormalbürger so mit einem "normalen" Gerichtsprozessablauf verbinden würde

                Wir können ja gerne noch die 2012er Zahlen durchrechnen, um zu sehen, ob der Anteil tatsächlich geringer wird und eine "Marginalisierung" in Tendez tatsächlich stattfindet.

                Einstellung von Strafverfahren: Was passiert eigentlich mit dem Geld? - SPIEGEL ONLINE

                Diesem Artikel nach hat man den Eindruch, daß die von dir hier zur Verfügung gestellten Zahlen vor 2 Jahren wohl noch Verschlusssache waren
                Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

                "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

                Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

                Kommentar


                  Zitat von La Forge Beitrag anzeigen
                  Zuallererst sollten wir uns mal überlegen, im Falle Edathy: Was hatte die Staatsanwaltschaft denn schon? wenn ich dieses Gehetze überall in allen Foren schon lese denk ich machmal ich bin im Mittelalter bei ner Hexenjagt.
                  Das entsetzt mich bei solchen Fällen inzwischen am Meisten. Man mag ja von der persönlichen Vorlieben des Mannes halten was man will, aber die Reaktionen der Masse machen mir deutlich mehr Angst.
                  Ich erinnere da mal an den Lynchmob von Emden, da traf es gleich mal einen völlig Unschuldigen.
                  Ich bin wirklich dankbar dafür dass Juristen sich hierzulande noch nicht nach dem "gesunden Volksempfinden" richten.
                  Dieser Beitrag wurde von einem Menschen erstellt.

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                    Zitat von McWire Beitrag anzeigen
                    Mir ist ein anderer Fall bekannt:

                    28 Jähriger Mann hat mit seine 16-jährigen Freundin ein Kind. Die Eltern des Mädchens haben ihn angezeigt und er ist für 3 Jahre im Knast gelandet. Danach sind sie wieder zusammen gekommen und sie hat sich von ihren Eltern getrennt.
                    Wow, echt jetzt? Hast du da noch einen Zeitungsartikel o.ä. zur Hand? Nicht dass ich dir nicht glaube, aber micht interessiert's gerade. Was sind das für bornierte Eltern? Die Tochter scheint ja kein Problem damit gehabt zu haben. Außerdem finde ich es sehr seltsam, dass er dafür echt eine Haftstrafe bekommen hat. MWn ist 28/16 absolut nicht illegal.

                    Kommentar


                      Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                      Wow, echt jetzt? Hast du da noch einen Zeitungsartikel o.ä. zur Hand? Nicht dass ich dir nicht glaube, aber micht interessiert's gerade. Was sind das für bornierte Eltern? Die Tochter scheint ja kein Problem damit gehabt zu haben. Außerdem finde ich es sehr seltsam, dass er dafür echt eine Haftstrafe bekommen hat. MWn ist 28/16 absolut nicht illegal.
                      Ja diese Beziehung, da das Mädel älter als 13 ist, ist absolut legal. D.h. McWire hat hier wohl einen elementaren Teil des Falles vergessen.

                      Das ist dieses gefährliche Halbwissen welches auch die meisten Leute kennzeichnet die gerade diesen Perversling Edathy an den Pranger stellen.

                      Kommentar


                        Zitat von V-o-l-k-e-r Beitrag anzeigen
                        Ja diese Beziehung, da das Mädel älter als 13 ist, ist absolut legal. D.h. McWire hat hier wohl einen elementaren Teil des Falles vergessen.

                        Das ist dieses gefährliche Halbwissen welches auch die meisten Leute kennzeichnet die gerade diesen Perversling Edathy an den Pranger stellen.
                        Naja 13 Jahre und ne Sekunde ist älter als 13 und Sex mit unter 14 jährigen ist natürlich nicht legal. Sex mit Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist auch nicht absolut legal. Vielmehr wird hier im Falle einer Anzeige geprüft ob ein besonderes Näheverhältnis bestand, das evtl. missbraucht wurde und ob der minderjährige Beteiligte fähig ist zur sexuellen Selbstbestimmung. Sex mit Menschen zwischen 16 und 18 auch nicht absolut legal. Der ist strafbar wenn, Erziehungs- Betreuungs- oder Ausbildungsverhältnis besteht und dem Jugendlichen Geld für die sexuelle Handlung angeboten wird oder eine bestimmte Notsituation ausgenutzt wird.
                        Bei Mc Wires Formulierung:
                        28 Jähriger Mann hat mit seine 16-jährigen Freundin ein Kind.
                        ist es rechtwahrscheinlich, dass das Mädel beim Schwängern noch nicht 16 war. Falls die Schwangerschaft ungewollt war liegt der Verdacht nahe, dass die Jugendliche nicht nachvollziehen konnte, welche Bedeutung der sexuelle Akt in der konkreten Situation hat. Speziell im Hinblick auf mögliche Gefahren und Konsequenzen. In dem Fall, dass sie als sie zum Tatzeitpunkt schon 14 war, wäre jedoch zudem ein Strafantrag der Eltern erforderlich. Aber selbst ob sie schon 14 war als sie schwanger wurde oder als sie das erste Mal Sex mit dem Mann hatte, wird nicht klar.

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                          @Karl Ranseier: Die Nachfrage war in der Tat in dem Sinne gemeint, ob du den Text überhaupt selbst gelesen hast.

                          Ansonsten fällt es mir irgendwie schwer, dir bei deinen Themenwechseln zu folgen. Was sollte mir das jetzt sagen? Dass monetäre Aspekte immer eine Rolle spielen? Welch ein neuer Aspekt. Vgl. dazu #93 vom 3.3.

                          Geht es dir jetzt wieder um die "Allgemeinheit" und dass jeder mal das Gefängnis von innen sehen sollte?

                          Oder den Edathy Prozess im speziellen? Möchtest du mich überzeugen, dass das LG Verden das Verfahren aus Angst vor den hohen Kosten eingestellt hat? Auch ohne die Akten zu kennen: die Angst vor den Kosten spielte hier sicher keine Rolle.

                          Ich frage mich auch, was du denkst, wie lange der Prozess gedauert hätte? Solche Prozesse dauern rund 60 Minuten, da ist nix mit "elendslanger Verhandlung", wie du in #87 gemutmaßt hast.

                          Es gibt normalerweiser mehrere Erwägungen, die eine Rolle spielen, wenn eine Entscheidung gefällt wird. Der wahrscheinliche Grund, aus dem die StA zugestimmt bzw. es möglicherweise sogar vorgeschlagen hat - schlechte Beweislage - ist mehrfach abgekaspert worden, das dreht sich doch sehr im Kreis.

                          Auch bei der "Öffentlichkeit" habe ich nicht wirklich nachvollziehen können, worum es dir geht bzw. was der "Öffentlichkeit" angeblich vorenthalten worden sein soll. Ich weiß nicht, ob du es warst oder sonstwer (leftover?), der gehofft hatte, es würde dort untersucht werden, wer wen wann gewarnt hätte. Das wäre überhaupt nicht Bestandteil des Verfahrens gewesen, diese Frage hätte ein eigenes Verfahren bekommen. Auch hier: mehrfach gesagt.

                          Ich gehe jetzt deswegen darauf nicht weiter ein. Basta cosi.

                          Ja, was du meinst ist sicherlich die https://de.wikipedia.org/wiki/Parthenophilie
                          Lol, es hat wohl jedes Altersgruppe seine eigene -"philie".
                          Es gibt ja auch Anthrogogik und Gerontogogik.
                          Republicans hate ducklings!

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                            Zitat von endar Beitrag anzeigen
                            @Karl Ranseier: Die Nachfrage war in der Tat in dem Sinne gemeint, ob du den Text überhaupt selbst gelesen hast.

                            Ansonsten fällt es mir irgendwie schwer, dir bei deinen Themenwechseln zu folgen. Was sollte mir das jetzt sagen? Dass monetäre Aspekte immer eine Rolle spielen? Welch ein neuer Aspekt. Vgl. dazu #93 vom 3.3.

                            Geht es dir jetzt wieder um die "Allgemeinheit" und dass jeder mal das Gefängnis von innen sehen sollte?

                            Oder den Edathy Prozess im speziellen? Möchtest du mich überzeugen, dass das LG Verden das Verfahren aus Angst vor den hohen Kosten eingestellt hat? Auch ohne die Akten zu kennen: die Angst vor den Kosten spielte hier sicher keine Rolle.

                            Ich frage mich auch, was du denkst, wie lange der Prozess gedauert hätte? Solche Prozesse dauern rund 60 Minuten, da ist nix mit "elendslanger Verhandlung", wie du in #87 gemutmaßt hast.

                            Es gibt normalerweiser mehrere Erwägungen, die eine Rolle spielen, wenn eine Entscheidung gefällt wird. Der wahrscheinliche Grund, aus dem die StA zugestimmt bzw. es möglicherweise sogar vorgeschlagen hat - schlechte Beweislage - ist mehrfach abgekaspert worden, das dreht sich doch sehr im Kreis.

                            Auch bei der "Öffentlichkeit" habe ich nicht wirklich nachvollziehen können, worum es dir geht bzw. was der "Öffentlichkeit" angeblich vorenthalten worden sein soll. Ich weiß nicht, ob du es warst oder sonstwer (leftover?), der gehofft hatte, es würde dort untersucht werden, wer wen wann gewarnt hätte. Das wäre überhaupt nicht Bestandteil des Verfahrens gewesen, diese Frage hätte ein eigenes Verfahren bekommen. Auch hier: mehrfach gesagt.

                            Ich gehe jetzt deswegen darauf nicht weiter ein. Basta cosi.



                            Lol, es hat wohl jedes Altersgruppe seine eigene -"philie".
                            Es gibt ja auch Anthrogogik und Gerontogogik.
                            "Jetzt" ist in dem Fall und besonders in Verbindung mit "basta" (unabhängig vom cosi) für mich eine metasyntaktische Variable unklaren Inhalts. Im Moment versteh ich den Satz gerade so, daß ich deine Fragen zwar beantworten könnte, aber diese Antworten dich nicht wirklich interessieren?
                            Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

                            "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

                            Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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                              Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
                              "Jetzt" ist in dem Fall und besonders in Verbindung mit "basta" (unabhängig vom cosi) für mich eine metasyntaktische Variable unklaren Inhalts. Im Moment versteh ich den Satz gerade so, daß ich deine Fragen zwar beantworten könnte, aber diese Antworten dich nicht wirklich interessieren?
                              Du kannst ruhig Deutsch mit mir sprechen, wobei ich das bei "Basta cosi" auch selbst beherzigen könnte, schon richtig. "jetzt" heißt "jetzt und für alle Zeit"

                              Bitte habe Verständnis für das Folgende: mich interessiert in diesem Thread der Fall Edathy und erstmal nicht der generelle Umgang mit Verfahrenseinstellungen bzw. die Frage ob und in wieweit die Rechtspflege unter ökonomischen Zwängen leidet.

                              Ich habe gerade nochmal gegooglet und eine Pressemitteilung des LG Verden gefunden, die mich etwas überrascht:
                              Pressemitteilungen des Landgerichts Verden | Landgericht Verden

                              Man hatte tatsächlich acht Verhandlungstage angesetzt und ist vom Amtsgericht zum Landgericht gewechselt - wegen des öffentlichen Interesses. Ich kenne vergleichbare "Otto Normalverbraucher" Fälle, in denen das an einem Vormittag abgehandelt wurde/wird.

                              Trotzdem bleibt es mir zuviel Spekulation, den Beteiligten (LG, StA und Anwalt) jetzt aus mehreren möglichen Motiven eines zuzuordnen und auf dieser spekulativen Grundlage zu diskutieren. Da fehlt mir die Bodenhaftung bzw. um vom "Speziellen" aufs "Allgemeine" zu schließen, braucht man eine größere Grundlage, nicht nur einen Einzelfall und vor allem mehr Informationen.

                              Den Text von Heinz werde ich mir nochmal angucken, wenn ich Muße habe. Interessieren tut der mich natürlich, vielen Dank dafür.
                              Republicans hate ducklings!

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                                Zitat von V-o-l-k-e-r Beitrag anzeigen
                                Ja diese Beziehung, da das Mädel älter als 13 ist, ist absolut legal. D.h. McWire hat hier wohl einen elementaren Teil des Falles vergessen.
                                Das kann schon sein. Das stand bei uns vor etwa 10 Jahren mal in der Tageszeitung. Der Prozess fand am Gericht in Meiningen statt. Ich suche mal, ob ich was finde.
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