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    Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren

    Wende im Notarztfall: Staatsanwaltschaft zieht Strafbefehl zurück | Oberbayern | Nachrichten | BR.de

    Super!!!

    #2
    Es war auch schon lächerlich genug, dass den überhaupt jemand angezeigt hat. Ich bin bei einem Blaulichtfahrzeug bisher noch immer freiwillig ausgewichen oder rechts rangefahren und so gehört es sich meiner Ansicht nach auch.
    Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
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      #3
      Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
      Es war auch schon lächerlich genug, dass den überhaupt jemand angezeigt hat. Ich bin bei einem Blaulichtfahrzeug bisher noch immer freiwillig ausgewichen oder rechts rangefahren und so gehört es sich meiner Ansicht nach auch.
      Ja eben. Wenn der Strafbefehl durchgekommen wäre, wäre das für die Zukunft von Rettungsdiensten sehr fatal. Nachher hätten wir noch Zustände wie in den USA bekommen, wo Rettungskräfte (Feuerwehr, Notarzt...) belangt werden können, weil jemand rechts ranfahren musste oder Löschwasser was nass gemacht hat. Gruselig die Vorstellung. Ich hoffe übrigens, dass der Dreckskerl, der den Arzt angezeigt hat, selbst ein Verfahren kriegt, weil er dem Rettungsdienst nicht Platz gemacht hat.

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        #4
        Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
        Ich hoffe übrigens, dass der Dreckskerl, der den Arzt angezeigt hat, selbst ein Verfahren kriegt, weil er dem Rettungsdienst nicht Platz gemacht hat.
        Kannst ihn ja anzeigen.

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          #5
          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
          Ich hoffe übrigens, dass der Dreckskerl, der den Arzt angezeigt hat, selbst ein Verfahren kriegt, weil er dem Rettungsdienst nicht Platz gemacht hat.
          Ich kenne natürlich auch nur die stark verkürzten Darstellungen in den Medien.
          Aber demnach war der Rettungswagen wohl sehr plötzlich auf die Gegenfahrbahn ausgewichen, um ein rechtsran gefahrenes Auto zu überholen. Da -laut den Vorwürfen- die Geschwindigkeit des RTW zudem sehr hoch gewesen soll, hat ein entgegenkommendes Fahrzeug stark abbremsen müssen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Es ging also nicht darum, daß der Notarzt ausgeschert war, sondern daß dies schnell und überraschend geschah. Wie eng es tatsächlich war, ist allerdings der Hauptstreitpunkt.

          Genauso wie jeder Autofahrer zu jeder Zeit damit rechnen muß, daß ein Kind zwischen zwei geparkten Fahrzeugen erscheint und direkt vors eigene Auto läuft, so muß auch ein RTW-Fahrer jederzeit damit rechnen, daß ein anderer Verkehrteilnehmer eben nicht Platz macht - sei es weil der andere Fahrer dumm, taub, ignorant oder am Einschlafen ist oder selbst gerade nen Herzinfarkt bekommt.
          Kurz gesagt: auch ein Rettungsfahrzeug mit Signal muss so geführt werden, daß ein Unfall jederzeit vermieden werden kann.

          So gesehen sind die Vorwürfe gegen den Notarzt nicht völlig aus Luft gegriffen, auch (und gerade) Fahrzeugführer mit Sonderrechten müssen ganz besondere Vorsicht walten lassen, wenn sie mit Signal unterwegs sind. Auf keinen Fall dürfen sie darauf bestehen, daß der andere schon Platz machen würde.

          Wie eingangs erwähnt: Ich weiß nicht, was tatsächlich passiert ist, aber ich gehe mal davon aus, daß jeder der 200000 Bürger, die die Petition unterschrieben haben, auch Zeuge des Vorfalls war.

          Nun wurde also die Sache nach Einmischung von allerhöchster Stelle umentschieden, und da man einer Generalstaatsanwaltschaft immer vertrauen kann, daß sie bestens informiert sind, war dies sicherlich auch eine richtige Entscheidung.

          Und was bleibt nun?
          Ein ziemlich schales Gefühl wegen dem hier:
          Zitat von spiegel.de
          Die Vorwürfe gegen Hatz ließen sich unter Berücksichtigung der Sonderrechte für Rettungsdienste "nicht aufrechterhalten". Der Notarzt habe seine Schilderung der Fahrt erst dargelegt, nachdem der Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen sei.(Link)
          Wie kann man einen Strafbefehl rausschicken, ohne den Beschuldigten vorher gehört zu haben?
          .

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            #6
            xanrof: Der Notarzt ist von weitem sichtbar und hörbar gewesen, da er Martinshorn an hatte und Blaulicht. Da könne man als Autofahrer ja auch einfach mal paar min anhalten oder langsam fahren bzw. Platz machen. Dazu ist man sogar verpflichtet. Und es soll keiner sagen, dass das Martinshorn nicht zu hören und das Blaulicht nicht zu sehen ist.

            Der Kerl, der den Notarzt angezeigt hatte, hätte auch kurz an die Seite fahren können. Aber er hatte es wahrscheinlich sehr eilig. Das sieht man auch öfters im Straßenverkehr. Wagen mit Blaulicht und Martinshorn? Scheiß egal. Es wird nicht Platz gemacht, es wird nicht langsamer gefahren, es wird nicht angehalten, damit der/die Notdienst/Feuerwehr... durch kann.

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              #7
              Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
              Wie kann man einen Strafbefehl rausschicken, ohne den Beschuldigten vorher gehört zu haben?
              Das ist afaik normal und soll dazu dienen, kleinere Vergehen ohne großen Aufwand und damit verbundene Kosten zu regeln. Wenn man nicht einverstanden ist, kann man Widerspruch einlegen, dann kommt es entweder zu einer Verhandlung oder der Strafbefehl wird zurückgezogen, je nach Begründung des Widerspruchs.
              1966 Star Trek 2005

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                #8
                @Bethany:
                Ich streite gar nicht ab, daß es jede Menge Idioten gibt, die sich in einer solchen Situation bewusst ignorant verhalten. Und vielleicht ist der Autofahrer auch ein solcher.
                Nur: ich weiß es nicht - und du auch nicht.

                Ich habe gestern jede Menge Online-Medien durchgesucht, um eine detailliertere Darstellung des Vorfalls zu bekommen und nichts gefunden. Selbst die Petitionsseite ist erschreckend oberflächlich in der Argumentation.

                Im Prinzip läuft es nun darauf hinaus, daß bei einer Kollision zwischen Rettungsfahrzeug mit Signal und einem anderen Verkehrsteilnehmer nun letzterer automatisch als Verursacher beschuldigt wird, oder wie?

                @The Martian:
                Ernsthaft: komplett ohne Anhörung des Beschuldigten?

                Und etwas, für das man 4500 Euro Strafe und 6 Monate FS-Entzug erhält, würde ich nicht ein "kleineres" Vergehen nennen.
                .

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                  #9
                  Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                  xanrof: Der Notarzt ist von weitem sichtbar und hörbar gewesen, da er Martinshorn an hatte und Blaulicht.
                  Ach Bethany, deine ewigen aggressiven Ferndiagnosen. Wenn du nicht dabeigewesen bist, kannst du das gar nicht beurteilen. Zwei, drei Zeitungssätzchen reichen letztendlich nicht aus, um sich ein umfassendes Bild zu machen, denn die Welt ist nicht so simpel, wie du sie dir denkst.
                  Republicans hate ducklings!

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                    #10
                    Zitat von The Martian Beitrag anzeigen
                    Das ist afaik normal und soll dazu dienen, kleinere Vergehen ohne großen Aufwand und damit verbundene Kosten zu regeln. Wenn man nicht einverstanden ist, kann man Widerspruch einlegen, dann kommt es entweder zu einer Verhandlung oder der Strafbefehl wird zurückgezogen, je nach Begründung des Widerspruchs.
                    Falsch. Der Beschuldigte muss angehört werden, bevor überhaupt ein Strafbefehl ergeht. Das ist in dem Fall nicht geschehen. Der Staatsanwalt hat Mist gebaut und der Notarzt darf es ausbaden. Man darf nicht nur aufgrund belastender Sachen aktiv werden, sondern muss sich auch entlastende Sachen anschauen.

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Zitat von endar Beitrag anzeigen
                    Ach Bethany, deine ewigen aggressiven Ferndiagnosen. Wenn du nicht dabeigewesen bist, kannst du das gar nicht beurteilen. Zwei, drei Zeitungssätzchen reichen letztendlich nicht aus, um sich ein umfassendes Bild zu machen, denn die Welt ist nicht so simpel, wie du sie dir denkst.
                    Zumindest habe ICH etliche verschiedene Berichte dazu gelesen und auch die Bilder der betroffenen Straße gesehen und die war über 600 m einsehbar. Also kann der Typ, der den Notarzt angezeigt hat, nicht einmal darauf pochen, dass er ihn nicht gesehen hat.

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                      #11
                      Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                      Zumindest habe ICH etliche verschiedene Berichte dazu gelesen und auch die Bilder der betroffenen Straße gesehen und die war über 600 m einsehbar. Also kann der Typ, der den Notarzt angezeigt hat, nicht einmal darauf pochen, dass er ihn nicht gesehen hat.
                      Auch wenn es dein intellektuelles Fassungsvermögen offensichtlich übersteigt: du kannst dir noch so viele Zeitungsartikel durchlesen oder Fotos und Stadtpläne angucken, du kannst es trotzdem nicht beurteilen, du warst trotzdem nicht dabei. Aber das hast du noch nie verstanden, es reicht bei dir wohl nicht. Letztendlich geht es dir doch nur darum, "Dreckskerl" zu posten, um irgendeine Aggression abzureagieren.
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                        #12
                        Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                        @The Martian:
                        Ernsthaft: komplett ohne Anhörung des Beschuldigten?

                        Und etwas, für das man 4500 Euro Strafe und 6 Monate FS-Entzug erhält, würde ich nicht ein "kleineres" Vergehen nennen.
                        Wie man's halt nimmt. Es geht dabei um ein vermeintliches Verkehrsdelikt ohne Verletzte oder Sachschaden. Das wird es ziemlich häufig geben und daher dann auch diese Abkürzung. Außerdem hat man ja Anspruch auf ein normales Verfahren, wenn man nicht einverstanden ist.


                        Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                        Falsch. Der Beschuldigte muss angehört werden, bevor überhaupt ein Strafbefehl ergeht. Das ist in dem Fall nicht geschehen. Der Staatsanwalt hat Mist gebaut und der Notarzt darf es ausbaden. Man darf nicht nur aufgrund belastender Sachen aktiv werden, sondern muss sich auch entlastende Sachen anschauen.
                        Ob das in diesem speziellen Fall aus irgendwelchen Gründen nötig gewesen wäre, weiß ich nicht. Frag nen Anwalt. Es ist aber völlig normal, dass Strafbefehle ohne vorherige Anhörung verschickt werden.
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                          #13
                          Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                          Auf keinen Fall dürfen sie darauf bestehen, daß der andere schon Platz machen würde.
                          Das stimmt jetzt so drastisch (auf keinen Fall) nicht. Blaulicht hat immer Vorfahrt, aber genauso wenig, wie ein normaler Fahrer sein Vorfahrtsrecht mit aller Gewalt durchdrücken darf, darf dies auch kein Blaulichtfahrer.

                          Auch mit Blaulicht darf man z. B. nicht blindlings über eine rote Ampel fahren, sondern man muss sich vergewissern, dass kein anderes Auto mit grüner Ampel in die Kreuzung einfährt.
                          Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
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                            #14
                            Zitat von The Martian Beitrag anzeigen
                            Ob das in diesem speziellen Fall aus irgendwelchen Gründen nötig gewesen wäre, weiß ich nicht. Frag nen Anwalt. Es ist aber völlig normal, dass Strafbefehle ohne vorherige Anhörung verschickt werden.
                            Ähm, doch, es wäre nötig gewesen. Sehr sogar. Nun hat der Notarzt eine Polizeiakte, wo der Vorgang vermerkt ist.

                            Wegen Sichtung aller Beweise - auch entlastender:

                            Dazu ist ein Staatsanwalt verpflichtet, sich auch die Beschuldigten Seite anzuhören. Das gehört dazu.

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                              #15
                              Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
                              Zitat von xanrof Auf keinen Fall dürfen sie darauf bestehen, daß der andere schon Platz machen würde.
                              Das stimmt jetzt so drastisch (auf keinen Fall) nicht. Blaulicht hat immer Vorfahrt, aber genauso wenig, wie ein normaler Fahrer sein Vorfahrtsrecht mit aller Gewalt durchdrücken darf, darf dies auch kein Blaulichtfahrer.
                              Richtig => d.h. meine Formulierung war doch perfekt:

                              Alarmfahrer dürfen erwarten, dass der andere Platz macht,
                              aber "auf keinen Fall dürfen sie darauf bestehen".
                              .

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