RAF - Freiheit für die Terroristen von Gestern? - SciFi-Forum

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RAF - Freiheit für die Terroristen von Gestern?

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    Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
    (...)Es mag Dein subjektives Empfinden sein (das im Übrigen auch viele teilen), dass bei uns "zu lasche Gesetze" bestehen. Faktisch ist der Abschreckungseffekt durch strengere Gesetze aber gering, denn wirklich relevant ist die Aufklärungsquote eines Verbrechens(...)
    Mit diesen "zu laschen Gesetzen" meinte ich auch eher die Strafmündigkeit von Kindern/Jugendlichen. Wie kann es denn sein, dass man nicht vor 14 Jahren mit harten Konsequenzen zu rechnen hat?
    Gerade bei den ersten Auffälligkeiten muss man ansetzen, wenn die Kiddis erst mal merken was sie alles können und damit auch noch durchkommen, ist es schon zu spät, dann folgt ein trauriger Algorithmus:
    1. kriminelle Erscheinung
    2. schlechte schulische Leistungen
    3. Ausgrenzung aus dem gewohnten Umfeld
    4. Suchen von "Gleichgesinnten"
    5. Häufung von Straftaten
    6. mit dem 14.Lebensjahr erste Erfahrungen mit dem Richter (Sozialstunden aufbrummen)
    7. erste Jugendarreste
    8. schlechte Berufschancen, da keinen Schulabschluss/vorbestraft
    9. ...


    , also das Risiko entdeckt und verurteilt zu werden. Sieht man übrigens am Beispiel USA, dort sieht's viel schlimmer aus, trotz deutlich härterem Strafrecht.
    Sicherlich, Straftaten gibt es immer, egal wie hoch die zu erwartende Strafe auch ist, denn die meisten Morde z.B. geschehen im Affekt und nicht geplant. Geplante Morde (heimtückisch) müssten daher sehr hart bestraft werden, da der Täter im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte war und sich der Konsequenzen sehr wohl bewusst gewesen sein muss. Das ist im Fall der Mohnhaupt (aller Terroristen) nunmal so. Warum sollte man solche Leute denn Begnadigen?
    Sie hatte fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahre – und SIE kommt nach 24 Jahren frei! Wie kann denn sowas sein.
    Noch besser ist ja, das es schon ne Homepage für sie gibt, so ein Spinner hat die eingerichtet (Thomas Vogel (45), www.brigitte-mohnhaupt.de ).

    Wer jemandem das Leben nimmt, hat kein Recht auf Begandigung, dieses Subjekt kann nun noch schön 25 Jahre in Freiheit leben, ihre Opfer allerdings sind tot und denen wurde das Wichtigste, ihr Leben, genommen.

    Mord hat nach der polizeichlichen Kriminalstatistik 2005 z.B. eine Aufklärungsquote von 95,8 %. Wenn man das Otto Normalverbraucher erzählt, glaubt er's kaum.
    Noch viel zu wenig, 4.2% sind nicht aufgeklärt worden und somit leben Mörder unter uns.

    Bei den Wohnungseinbrüchen ist die Quote aber weit aus schlechter,...

    Okay, dann frag ich mal was: Wie viele Fälle von Polizisten, die Angst haben, angeklagt zu werden und / oder verklagt wurden, kennst Du?
    Ich kenne z.B. einen, einen BePo, der öfters bei Fussballspielen der "Sandsack" der gefrusteten Hooligans ist oder begleitet den Castor und was der so manchmal erzählt, da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Er hatte auch schon unzählige Anzeigen von Ökofreaks, die nen Sitzstreik machten, aber das sei nur mal am Rande erwähnt. Er sagt immer, lieber Hooligans, die zeigen einen wenigstens nicht an, aber die Ökos, die habens faustdick hinter den Ohren
    Gruß,

    vanR

    Kommentar


      Zitat von vanR Beitrag anzeigen
      Mit diesen "zu laschen Gesetzen" meinte ich auch eher die Strafmündigkeit von Kindern/Jugendlichen. Wie kann es denn sein, dass man nicht vor 14 Jahren mit harten Konsequenzen zu rechnen hat?
      Das Problem ist doch bekannt. Es wird ja rechtswissenschaftlich, kriminologisch und rechtspolitisch diskutiert, die Strafmündigkeit auf 12 Jahre herabzusetzen. Das wäre eine mögliche Reaktion auf die zunehmende Delinquenz Jugendlicher. Es ist also nicht so, dass da nichts passiert.

      Man muss aber dabei im Auge behalten, dass die bisherige Regelung ja auch einen Hintergrund hat. Strafe setzt Schuld voraus, Schuld setzt Schuldbewusstsein voraus. Rein biologisch ist bei jungen Menschen aber der "Entwicklungsprozess" in der Pubertät noch in vollem Gang, es gibt eben noch keine abgeschlossene Verstandes- und Willenskraft. Das deckt sich auch mit soziologischen Erkenntnissen, denn Jugendlichen sind die Anforderungen der Rechtsordnung oftmals nicht in gleichem Maße bewusst, wie Erwachsenen - "Recht" und "Unrecht" zu unterscheiden ist in weiten Teilen auch ein Lernprozess.

      Das Jugenstrafrecht soll, vor dem Hintergrund dieser Entwicklungsphase, in der die Täter stecken, hauptsächlich erziehende Wirkung haben. Insoweit gebe ich Dir ja recht, man muss bereits am Anfang einer Fehlentwicklung ansetzen. Allerdings müssten dann auch die entsprechenden Instrumente geschaffen werden; 12jährige in den Arrest zu schicken hielte ich für vollkommen verfehlt. Da müssen pädagogischere Elemente her.

      Zitat von vanR Beitrag anzeigen
      Geplante Morde (heimtückisch) müssten daher sehr hart bestraft werden, da der Täter im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte war und sich der Konsequenzen sehr wohl bewusst gewesen sein muss. Das ist im Fall der Mohnhaupt (aller Terroristen) nunmal so. Warum sollte man solche Leute denn Begnadigen?
      Zunächst mal werden Mörder hart bestraft. Das zeigt doch der Fall Mohnhaupt gerade. Zweitens wurde sie nicht begnadigt, ihre Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Klar hat einen Antrag auf Begnadigung gestellt. Das darf man nicht vermengen!

      Zitat von vanR Beitrag anzeigen
      Sie hatte fünfmal lebenslänglich plus 15 Jahre – und SIE kommt nach 24 Jahren frei! Wie kann denn sowas sein.
      Ganz einfach: Ein Gericht hat festgestellt, dass sie erstens die festgelegte Mindesthaftdauer verbüßt hat, zweitens keine Gefahr mehr von ihr ausgeht. Hintergrund einer solchen Entlassung ist, dass der Verurteilte zumindest dem Grundsatz nach eine Perspektive auf ein Leben in Freiheit haben muss. Alles andere wäre menschenunwürdig, denn dann würde der Täter nur noch zum reinen Objekt staatlicher Vollstreckungshandlungen.

      Zitat von vanR Beitrag anzeigen
      Noch besser ist ja, das es schon ne Homepage für sie gibt, so ein Spinner hat die eingerichtet (Thomas Vogel (45), www.brigitte-mohnhaupt.de ).
      Das kann man aber weder der Justiz, noch dem Gesetzgeber anlasten.

      Zitat von vanR Beitrag anzeigen
      Wer jemandem das Leben nimmt, hat kein Recht auf Begandigung, dieses Subjekt kann nun noch schön 25 Jahre in Freiheit leben, ihre Opfer allerdings sind tot und denen wurde das Wichtigste, ihr Leben, genommen.
      Das lässt sich aber nicht mehr ändern, so leid einem das tut! Der Täter bleibt aber, und man kann sich nicht eines Menschen (er bleibt halt einer, auch wenn er sowas getan hat) durch pauschales Wegschließen entledigen, wenn er derartiges nicht wiederholen wird. Und tun wir doch bitte nicht so, als seien 24 verbüßte Jahre im Knast keine Strafe. Zur Begnadigung / Bewährung s.o.

      Zitat von vanR Beitrag anzeigen
      Noch viel zu wenig, 4.2% sind nicht aufgeklärt worden und somit leben Mörder unter uns.

      Bei den Wohnungseinbrüchen ist die Quote aber weit aus schlechter,...
      Aber immer noch sehr gut im Vergleich mit anderen Ländern, wenn ich das richtig sehe. Und eine Aufklärungsquote von 100 % ist utopisch, das dürfte selbsterklärend sein.

      Zitat von vanR Beitrag anzeigen
      Ich kenne z.B. einen, einen BePo, der öfters bei Fussballspielen der "Sandsack" der gefrusteten Hooligans ist oder begleitet den Castor und was der so manchmal erzählt, da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Er hatte auch schon unzählige Anzeigen von Ökofreaks, die nen Sitzstreik machten, aber das sei nur mal am Rande erwähnt. Er sagt immer, lieber Hooligans, die zeigen einen wenigstens nicht an, aber die Ökos, die habens faustdick hinter den Ohren
      Ist ihm jemals was passiert? Hat er jemals für eine seiner Amtshandlungen Schadensersatz zahlen müssen oder gar eine Strafe gefangen?
      Zuletzt geändert von Sandswind; 15.02.2007, 12:12. Grund: tIp-FEhlEr
      Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
      -Peter Ustinov

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        Na schau, Methoden die andere sich gern wünschten (betreff Flugdaten"sicherung"):
        http://futurezone.orf.at/it/stories/163947/
        Die Grenzenlose Freiheit Einzelner Bedeutet Stets Die Begrenzung Der Freiheit Vieler!
        Willkommen in der DDR - Demokratischen Diktatur der Reichen

        Kommentar


          Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
          Man muss aber dabei im Auge behalten, dass die bisherige Regelung ja auch einen Hintergrund hat. Strafe setzt Schuld voraus, Schuld setzt Schuldbewusstsein voraus(...)
          Na das nen ich ja mal ne Interpretation, das habe ich so noch nie gehört. Du willst mir also weiß machen, dass ein 10- oder 12-jähriger noch kein Schuldbewußtsein hat aber dennoch Straftaten "planen" kann?
          Dieses Argument würde ich vielleicht bei einem 6- oder 7-jährigen gelten lassen. Als man dieses Alter festlegte war das vielleicht mal so aber heutzutage, wo schon 12-jährige mitten in der Pubertät sind, gilt das sicherlich nicht mehr, die Jugend wird immer schneller und früher "Reif". Man sollte deshalb vielleicht mal nach einiger Zeit die Gesetze der Jetztzeit anpassen.

          Das mit den veralteten Gesetzen hat mans ehr schön an Mr. Hartz gesehen, mehr als 2 AJhre auf Bewährung war schlecht drin, da er
          1. alles gestanden hat und
          2. nicht zum Nachteil von VW Gelder veruntreut hat

          Der Volksmund aber war wieder empört, warum die Reichen immer so einfach davon kommen, was will denn aber der Richter machen? Er kann nur im Rahmen der Gesetze urteilen, fern von persönlichen Emotionen!

          (...)12jährige in den Arrest zu schicken hielte ich für vollkommen verfehlt. Da müssen pädagogischere Elemente her.
          Dann brauchst du aber auch jede Menge Pädagogen und die Finanzierung wird sich sicherlich nur schwer realisieren lassen.

          Zunächst mal werden Mörder hart bestraft. Das zeigt doch der Fall Mohnhaupt gerade.
          Och, die armen Mörder, da können einem doch glatt die Tränen kommen. Wennn sich jemand anmasst, jemand anderem heimtückisch nach dem Leben zu trachten, dann hat er in meinen Augen keine zweite Chance verdient.
          Das Opfer bekommt schließlich auch keine zweite Chance zu leben!

          Zweitens wurde sie nicht begnadigt, ihre Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Klar hat einen Antrag auf Begnadigung gestellt. Das darf man nicht vermengen!
          Kann man denn 4x Lebenslänglich auf Bewährung aussetzen?

          (...)Hintergrund einer solchen Entlassung ist, dass der Verurteilte zumindest dem Grundsatz nach eine Perspektive auf ein Leben in Freiheit haben muss. Alles andere wäre menschenunwürdig, denn dann würde der Täter nur noch zum reinen Objekt staatlicher Vollstreckungshandlungen.
          Da sieht man mal wieder, das der Täterschutz höher eingestuft wird als der Opferschutz, sei es nun präventiv oder auch nicht. Das kritisiert der "Weisse-Ring" auch immer wieder.
          Ein krankes System!

          Der Täter hatte eine Chance sich in der Gesellschaft zu behaupten, warum sollte er eine zweite bekommen? Wie gesagt, das Opfer erhält auch keine zweite Chance, zumindest nicht in unserem Universum (hui, Akte X klässt grüßen). Und komm mit jetzt bitte nicht mit dem Argument, Das macht das Opfer auch nicht wieder lebendig, wenn man ihn für immer wegsperrt.

          Zur Not einfach 3,6 Promille antrinken, töten und sagen man kann sich an nix meh erinnern und auf Unzulänglichkeit plädieren. #IRONIE#

          Und tun wir doch bitte nicht so, als seien 24 verbüßte Jahre im Knast keine Strafe. Zur Begnadigung / Bewährung s.o.
          Na das will ich doch auch hoffen. Wäre ja auch noch schöner wenn das wie 24 Jahre Kur wäre.
          Ganz radikal könnte man sagen, dass sie sich zu Tode arbeiten können (dann hätte sich das Problem erledigt mit dem für immer Wegschliessen) aber das geht dann vielleicht doch etwas zu weit.



          Aber immer noch sehr gut im Vergleich mit anderen Ländern, wenn ich das richtig sehe. Und eine Aufklärungsquote von 100 % ist utopisch, das dürfte selbsterklärend sein.
          Nicht utopisch, sondern es muss das Ziel sein auch wenn man es sicherlich nie erreichen wird. Aber 99.999% wären auch schon Okay.



          Ist ihm jemals was passiert? Hat er jemals für eine seiner Amtshandlungen Schadensersatz zahlen müssen oder gar eine Strafe gefangen?
          Das weiß ich nicht, da müßte ich ihn mal drauf ansprechen. Ist ja nix womit man prahlt, wenn man mal was zahlen müßte oder eine Diszi bekommen hat.
          Gruß,

          vanR

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            Zitat von vanR Beitrag anzeigen
            Na das nen ich ja mal ne Interpretation, das habe ich so noch nie gehört.
            Dass Strafe Schuld voraussetzt? Das ist das Kernelement des deutschen Strafrechts...

            Zitat von vanR Beitrag anzeigen
            Du willst mir also weiß machen, dass ein 10- oder 12-jähriger noch kein Schuldbewußtsein hat aber dennoch Straftaten "planen" kann?
            Bei der Schuldfähigkeit geht es um die Frage, ob der Täter die Konsequenzen seiner Handlung überblicken kann, ob er sich also selbsverantwortet gegen die Rechtsordnung stellt. Das kann man bei vielen Jugendlichen in dem Alter durchaus anzweifeln, bei anderen wohl annehmen. Irgendwo muss aber die Grenze gezogen werden.

            Abgesehen davon korreliert das ja auch mit anderen rechtlichen Regelungen: Kinder können sehr wohl "planvoll" ins Geschäft gehen und ein Auto kaufen. Der Gesetzgeber gesteht ihnen aber sehr wohl zu, dass das sie nicht in der Lage sind, die Tragweite solcher Geschäfte zu überblicken, daher sind sie besonders geschützt. Da sieht vermutlich jeder ein, dass es sinnvoll ist. Wieso sollte das dann nicht folgerichtig auch im Strafrecht so gehandhabt werden?

            Zitat von vanR Beitrag anzeigen
            Als man dieses Alter festlegte war das vielleicht mal so aber heutzutage, wo schon 12-jährige mitten in der Pubertät sind, gilt das sicherlich nicht mehr, die Jugend wird immer schneller und früher "Reif". Man sollte deshalb vielleicht mal nach einiger Zeit die Gesetze der Jetztzeit anpassen.
            Ich habe oben schon geschrieben, dass eine entsprechende Diskussion im Gange ist.

            Zitat von vanR Beitrag anzeigen
            Dann brauchst du aber auch jede Menge Pädagogen und die Finanzierung wird sich sicherlich nur schwer realisieren lassen.
            Wenn man auf lange Sicht weniger Plätze im Knast braucht nicht.

            Zitat von vanR Beitrag anzeigen
            Och, die armen Mörder, da können einem doch glatt die Tränen kommen. Wennn sich jemand anmasst, jemand anderem heimtückisch nach dem Leben zu trachten, dann hat er in meinen Augen keine zweite Chance verdient.
            Das Opfer bekommt schließlich auch keine zweite Chance zu leben!
            Gandhi sagte dazu "Auge um Auge lässt die Welt erblinden".

            Aber abgesehen davon gibt es keine Veranlassung sarkastisch zu werden, niemand verlangt Mitleid mit einem Mörder. Er hat seine Strafe ja verdient, sie selbst zu verantworten. Das heisst aber nicht, dass er deswegen vogelfrei und entrechtet wird. Und der Vergleich mit dem Opfer ist verständlich, aber leider nicht weiterführend, denn ein Mordopfer kommt leider nicht wieder - der Mörder bleibt vorhanden, mit all seinen Rechten, die ihm als Mensch nunmal zustehen.

            Zitat von vanR Beitrag anzeigen
            Kann man denn 4x Lebenslänglich auf Bewährung aussetzen?
            Kann man. Eine solche Strafe wird heute aber nicht mehr verhängt.

            Zitat von vanR Beitrag anzeigen
            Da sieht man mal wieder, das der Täterschutz höher eingestuft wird als der Opferschutz, sei es nun präventiv oder auch nicht. Das kritisiert der "Weisse-Ring" auch immer wieder.
            Ein krankes System!
            Der Täterschutz steht nicht höher, nur weil es unbestrittene Defizite im Opferschutz, insbesondere in der Betreuung gibt.

            Zitat von vanR Beitrag anzeigen
            Der Täter hatte eine Chance sich in der Gesellschaft zu behaupten, warum sollte er eine zweite bekommen? Wie gesagt, das Opfer erhält auch keine zweite Chance, zumindest nicht in unserem Universum (hui, Akte X klässt grüßen). Und komm mit jetzt bitte nicht mit dem Argument, Das macht das Opfer auch nicht wieder lebendig, wenn man ihn für immer wegsperrt.
            Entscheidend ist, dass dem Täter weiterhin Rechte zustehen, auch wenn er verurteilt ist. Es wäre nunmal menschenunwürdig, ihn im Knast verrotten zu lassen. Das kann sich der Staat nicht leisten, da er immer ein Stückchen besser sein muss, als der Straftäter, über den er den Stab brechen will. Das ist nunmal Fluch, aber auch Segen eines Rechtsstaats, und es ist nicht zuletzt auch eine moralische Frage. Ich erwarte schon, dass sich die Gemeinschaft "besser" aufführt als der Verbrecher.

            Zitat von vanR Beitrag anzeigen
            Zur Not einfach 3,6 Promille antrinken, töten und sagen man kann sich an nix meh erinnern und auf Unzulänglichkeit plädieren. #IRONIE#
            Tja, Ironie hin oder her - das klappt nicht. Vorsätzliches Berauschen zur Herbeiführung einer Straftat führt nach der Rechtsfigur der "actio libera in causa" durchaus zu einer Strafbarkeit. Ein vorsätzlich besoffener Täter, der damit nur Schuldunfähigkeit herbeiführen will, wird also so bestraft, als habe er nicht gesoffen. So doof ist die Justiz beim besten Willen nicht.

            Und wenn das mal nicht klappen sollte - "Vollrausch" ist strafbar!

            Zitat von vanR Beitrag anzeigen
            Das weiß ich nicht, da müßte ich ihn mal drauf ansprechen. Ist ja nix womit man prahlt, wenn man mal was zahlen müßte oder eine Diszi bekommen hat.
            Wäre aber mal ganz interessant zu wissen. Ich bin mir relativ sicher, dass bei den Anzeigen herzlich wenig rumgekommen ist.
            Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
            -Peter Ustinov

            Kommentar


              Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
              (...)Abgesehen davon korreliert das ja auch mit anderen rechtlichen Regelungen: Kinder können sehr wohl "planvoll" ins Geschäft gehen und ein Auto kaufen. Der Gesetzgeber gesteht ihnen aber sehr wohl zu, dass das sie nicht in der Lage sind, die Tragweite solcher Geschäfte zu überblicken, daher sind sie besonders geschützt. Da sieht vermutlich jeder ein, dass es sinnvoll ist. Wieso sollte das dann nicht folgerichtig auch im Strafrecht so gehandhabt werden?
              Aber das Wahlrecht mit 16 (komunal) haben und es auf Bundesebene anstreben, dann kann man auch das strafmündige Alter runtersetzen. Aber du hast ja geschrieben, dass das diskutiert wird.
              Hoffentlich folgt dem Diskutieren auch Taten.

              Wenn man auf lange Sicht weniger Plätze im Knast braucht nicht.
              Das mag sein, Vorsorge in der Medizin würde auch Kosten sparen aber dennoch werden die Kosten nur selten erstattet (Brustkrebs, Grauer Star, Prostata,...)

              Gandhi sagte dazu "Auge um Auge lässt die Welt erblinden".
              Ghandi war ein komischer Kauz, den mag ich nicht.

              Der Täterschutz steht nicht höher, nur weil es unbestrittene Defizite im Opferschutz, insbesondere in der Betreuung gibt.
              Dann hoffe ich, dass du&ich mal nie in eine Opferrolle geraten werden.

              Tja, Ironie hin oder her - das klappt nicht. Vorsätzliches Berauschen zur Herbeiführung einer Straftat führt nach der Rechtsfigur der "actio libera in causa" durchaus zu einer Strafbarkeit. Ein vorsätzlich besoffener Täter, der damit nur Schuldunfähigkeit herbeiführen will, wird also so bestraft, als habe er nicht gesoffen. So doof ist die Justiz beim besten Willen nicht.
              Na ja, ich muss ja nicht sagen das ich mich mutwillig betrunken habe, dass kann man ja für sich behalten und ein guter Rechtsanwalt wird einen darauf schon hinweisen.

              (...)"Vollrausch" ist strafbar!
              Ehrlich?
              Jetzt mal rein hypothetisch:
              Ich sitze zu Hause, lasse mich voll laufen, gehe danach nicht auf die Strasse, sondern bleibe in meinem Haus, dann mache ich mich strafbar? Und wenn dann Polizei vorbeikommt, warum auch immer, können die mich verhaften wegen "Vollrausch"?

              Wäre aber mal ganz interessant zu wissen. Ich bin mir relativ sicher, dass bei den Anzeigen herzlich wenig rumgekommen ist.
              Wird sicherlich im Sande verlaufen sein, denn eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus.
              Gruß,

              vanR

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                Zitat von vanR Beitrag anzeigen
                Aber das Wahlrecht mit 16 (komunal) haben und es auf Bundesebene anstreben, dann kann man auch das strafmündige Alter runtersetzen.
                Offengestanden verstehe ich nicht, was das (mögliche) Wahlrecht auf kommunaler Ebene für 16jährige mit einer Senkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre zu tun haben soll. Vor allem deswegen nicht, weil 16jährige sowieso auch nach heutigem Recht schon strafmündig wären.

                Zitat von vanR Beitrag anzeigen
                Na ja, ich muss ja nicht sagen das ich mich mutwillig betrunken habe, dass kann man ja für sich behalten und ein guter Rechtsanwalt wird einen darauf schon hinweisen.
                Die Staatsanwaltschaft müsste aber auch im Fall eines nüchternen Täters nachweisen, dass er "mutwillig", also absichtlich gehandelt hat. Vorsatz muss nachgewiesen werden, und das ist nie leicht. Es ist aber tägliches Geschäft für die Staatsanwaltschaften.

                Zitat von vanR Beitrag anzeigen
                Ich sitze zu Hause, lasse mich voll laufen, gehe danach nicht auf die Strasse, sondern bleibe in meinem Haus, dann mache ich mich strafbar? Und wenn dann Polizei vorbeikommt, warum auch immer, können die mich verhaften wegen "Vollrausch"?
                Nein, nur wenn Du eine Straftat im Vollrausch begehst und deswegen nicht bestraft werden könntest. Das ist ein Auffangtatbestand. Du kannst Dich also ruhigen Gewissens weiter vollaufen lassen.
                Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                -Peter Ustinov

                Kommentar


                  Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                  Offengestanden verstehe ich nicht, was das (mögliche) Wahlrecht auf kommunaler Ebene für 16jährige mit einer Senkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre zu tun haben soll. Vor allem deswegen nicht, weil 16jährige sowieso auch nach heutigem Recht schon strafmündig wären.
                  Bei Bundestagswahlen will man das Mindestalter von 18 auf 16 senken. Meine Schlussfolgerung war daher, die Strafunmündigkeit auch um 2 Jahre zu senken, d.h. von 14 auf 12.



                  Die Staatsanwaltschaft müsste aber auch im Fall eines nüchternen Täters nachweisen, dass er "mutwillig", also absichtlich gehandelt hat. Vorsatz muss nachgewiesen werden, und das ist nie leicht. Es ist aber tägliches Geschäft für die Staatsanwaltschaften.
                  Na ja, dafür sind die Staatsanwaltschaften ja auch da, oder?



                  Nein, nur wenn Du eine Straftat im Vollrausch begehst und deswegen nicht bestraft werden könntest. Das ist ein Auffangtatbestand. Du kannst Dich also ruhigen Gewissens weiter vollaufen lassen.
                  Aha!

                  Kann es sein, dass selbst die Juristen nicht mehr in ihrem Paragraphendschungel den Durchblick haben?
                  Gruß,

                  vanR

                  Kommentar


                    Zitat von vanR Beitrag anzeigen
                    Bei Bundestagswahlen will man das Mindestalter von 18 auf 16 senken. Meine Schlussfolgerung war daher, die Strafunmündigkeit auch um 2 Jahre zu senken, d.h. von 14 auf 12.
                    Warum sollte man früher strafmündig als mündig werden? Nicht umsonst wurde erst vor kurzem vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, dass das Jugendstrafrecht und der Jugendstrafvollzug verändert werden müssen, da bei Jugendlichen noch sehr viel mehr auf Resozialisierung gesetzt werden muss. Es kann ja nicht sein, dass man Jugendliche wegen ein paar pubertären Dummheiten jede Chancen verbaut mit nicht-kriminellen Methoden ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn man gegen 12-Jährige schon so vorgeht, wie man es leider gegen Erwachsene schon heute viel zu sehr macht (Übergewicht der Repression im Vergleich zur Resozialisation), dann sorgt man dafür, dass diese komplett ins kriminelle Milieu abrutschen. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass es auch noch einen Ausbildungsplatzmangel und eine besonders starke Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen gibt.
                    Resistance is fertile
                    Für die AGENDA 3010! 30-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich und 10 Euro gesetzlichem Mindestlohn!
                    The only general I like is called strike

                    Kommentar


                      Zitat von max
                      Warum sollte man früher strafmündig als mündig werden? Nicht umsonst wurde erst vor kurzem vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, dass das Jugendstrafrecht und der Jugendstrafvollzug verändert werden müssen, da bei Jugendlichen noch sehr viel mehr auf Resozialisierung gesetzt werden muss. Es kann ja nicht sein, dass man Jugendliche wegen ein paar pubertären Dummheiten jede Chancen verbaut mit nicht-kriminellen Methoden ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn man gegen 12-Jährige schon so vorgeht, wie man es leider gegen Erwachsene schon heute viel zu sehr macht (Übergewicht der Repression im Vergleich zur Resozialisation), dann sorgt man dafür, dass diese komplett ins kriminelle Milieu abrutschen. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass es auch noch einen Ausbildungsplatzmangel und eine besonders starke Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen gibt.
                      Eben aus diesem Grund müsste man schon viel früher intervenieren und Jugendliche, die sich strafbar machen, aus ihrem Millieu herausholen. Es kann nicht sein, dass Kids, die Verbrechen verüben, im Regelfall bei ihren Eltern bleiben, die im Regelfall versagt haben.
                      können wir nicht?

                      macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                        Zitat von max Beitrag anzeigen
                        Warum sollte man früher strafmündig als mündig werden? Nicht umsonst wurde erst vor kurzem vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, dass das Jugendstrafrecht und der Jugendstrafvollzug verändert werden müssen, da bei Jugendlichen noch sehr viel mehr auf Resozialisierung gesetzt werden muss. Es kann ja nicht sein, dass man Jugendliche wegen ein paar pubertären Dummheiten jede Chancen verbaut mit nicht-kriminellen Methoden ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn man gegen 12-Jährige schon so vorgeht, wie man es leider gegen Erwachsene schon heute viel zu sehr macht (Übergewicht der Repression im Vergleich zur Resozialisation), dann sorgt man dafür, dass diese komplett ins kriminelle Milieu abrutschen. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass es auch noch einen Ausbildungsplatzmangel und eine besonders starke Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen gibt.
                        Du hast vielleicht Ansichten! Wenn ein Kind mit 10 Jahren klauen kann und merkt das ihm nix passiert, dann macht es weiter.
                        Wenn es dann aber alt genug für eine Strafe ist, ist es meistens schon zu spät noch was zu ändern. Ich sage nur das Crashkind Dennis, wie kann es sein, das ein Kind dem Staat so auf der Nase rumtanzte???

                        Heute ist er im sozialen Abseits und geht immer noch auf Raubtour. Sicherlich ein Extremfall aber sicherlich auch keine Ausnahme.
                        Gruß,

                        vanR

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                          Zitat von vanR Beitrag anzeigen
                          Bei Bundestagswahlen will man das Mindestalter von 18 auf 16 senken. Meine Schlussfolgerung war daher, die Strafunmündigkeit auch um 2 Jahre zu senken, d.h. von 14 auf 12.
                          Ich frage nochmal: Was hat das Wahlrecht denn mit der Strafmündigkeit zu tun? Es gibt diesbezüglich ja heute schon eine Diskrepanz - plakativ gesagt: zum Wählen zu jung, für Strafe alt genug.

                          Zitat von vanR Beitrag anzeigen
                          Kann es sein, dass selbst die Juristen nicht mehr in ihrem Paragraphendschungel den Durchblick haben?
                          Inwiefern denn?

                          Zitat von max Beitrag anzeigen
                          Es kann ja nicht sein, dass man Jugendliche wegen ein paar pubertären Dummheiten jede Chancen verbaut mit nicht-kriminellen Methoden ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn man gegen 12-Jährige schon so vorgeht, wie man es leider gegen Erwachsene schon heute viel zu sehr macht (Übergewicht der Repression im Vergleich zur Resozialisation), dann sorgt man dafür, dass diese komplett ins kriminelle Milieu abrutschen. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass es auch noch einen Ausbildungsplatzmangel und eine besonders starke Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen gibt.
                          Das ist alles richtig, allerdings ist die Frage halt, wie die Resozialisation, bzw. die Arbeit mit den Jugendlichen aussieht. Ich habe mich mit Sozialpädagogen einer Jugendarrestanstalt unterhalten, die ausnahmslos der Meinung waren, dass tendeziell zu wenig Arrest verhängt wird und die Wartezeiten bis zu dessen Antritt viel zu lange sind. Zum einen kommt das pädagogische Fachpersonal so schlechter an die Jugendlichen heran, weil sie sich besser entziehen können, und zum anderen helfe der frühe Schuss vor den Bug. Man muss einerseits zeigen, warum man ein Fehlverhalten nicht toleriert, auf der anderen Seite, dass und welche Konsequenzen es hat.

                          Das soll nicht heissen, dass Jugendliche wegen eines lapidaren Vorfalls schon in den Arrest geschickt werden sollen. Es gibt aber genug "Jugendsünden", die über reine Dummheiten hinausgehen. Die schlagen sich in den Kriminalstatistiken nieder, und denen kann man wohl so begegnen.

                          Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                          Eben aus diesem Grund müsste man schon viel früher intervenieren und Jugendliche, die sich strafbar machen, aus ihrem Millieu herausholen. Es kann nicht sein, dass Kids, die Verbrechen verüben, im Regelfall bei ihren Eltern bleiben, die im Regelfall versagt haben.
                          Man muss ihnen zumindest Perspektiven eröffnen. Es ist nicht damit getan (und muss auch nicht in jedem Fall richtig sein), die Kinder von den Eltern "wegzuholen", und sei es nur für eine kurze Arrestdauer. Sinnvoller ist oft, und das wird teilweise ja auch praktiziert, eine Zusammenarbeit mit den Eltern.

                          Zitat von vanR Beitrag anzeigen
                          Du hast vielleicht Ansichten! Wenn ein Kind mit 10 Jahren klauen kann und merkt das ihm nix passiert, dann macht es weiter.
                          Das stimmt, aber gleiches gilt auch für ein achtjähriges, siebenjähriges... Es bleibt die Frage, wo man die Grenze zieht. Es stimmt auch nicht ganz, dass einem Kind unter 14 nichts passiert. Im schlimmsten Fall wird sich das Jugendamt nämlich Gedanken machen, wieso die Eltern ihr Kind nicht ausreichend beaufsichtigen können, um es von ständig auffälligem Verhalten abzuhalten.
                          Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                          -Peter Ustinov

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                            Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                            Eben aus diesem Grund müsste man schon viel früher intervenieren und Jugendliche, die sich strafbar machen, aus ihrem Millieu herausholen. Es kann nicht sein, dass Kids, die Verbrechen verüben, im Regelfall bei ihren Eltern bleiben, die im Regelfall versagt haben.
                            Der Regelfall ist das Ergebnis einer konservativen Familienideologie, die der Ansicht ist, dass es für das Kind in jedem Fall das beste sei, bei den Eltern zu bleiben. Das Milieu von Jugendgefängnissen, was aber manchen hier offensichtlich als Bestrafung von Diebstählen von Kindern vorstrebt, ist aber wohl kaum dazu geeignet, eine positive Veränderung zu bewirken.

                            Eine solche Bestrafung sorgt im Gegenteil dafür, dass diese Person es sehr viel schwerer hat, je wieder aus diesem Milieu herauszukommen.
                            Zitat von vanR
                            Du hast vielleicht Ansichten! Wenn ein Kind mit 10 Jahren klauen kann und merkt das ihm nix passiert, dann macht es weiter.
                            Das hängt ja wohl eindeutig von den Reaktionen des Umfeld des Kindes ab, ob es weiter macht oder nicht - und nicht von der Form der Bestrafung. Arrest etc. stigmatisieren das jeweilige Kind, schaden ihm ihn in der Schule und sorgen dafür, dass ein zukünftiger normaler Lebensunterhalt immer schwieriger wird. Zudem ist ein 10-jähriges Kind nicht so weit, dass man sagen könnte, dass die Entwicklung bereits abgeschlossen ist - also gar nichts mehr dazu gelernt werden könnte. In diesem Alter ist in vielerei Hinsicht die Ausbildung einer eigenen Persönlichkeit, eigener Meinung etc. noch sehr unterentwickelt. Es ist ja vor der Pubertät und nicht umsonst gelten Kinder in diesem Alter noch nicht als mündig.

                            Wenn ein paar Ausnahmen, wie Crashkind Dennis, ist es wohl kaum angebracht, hier drastische Veränderungen durchzuführen, die zahlreichen Kindern ihre späteren Perspektiven wegen einer paar Dummheiten verbauen.
                            Resistance is fertile
                            Für die AGENDA 3010! 30-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich und 10 Euro gesetzlichem Mindestlohn!
                            The only general I like is called strike

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                              Zitat von max
                              Der Regelfall ist das Ergebnis einer konservativen Familienideologie, die der Ansicht ist, dass es für das Kind in jedem Fall das beste sei, bei den Eltern zu bleiben.
                              Was im Normalfall auch richtig ist. Familie ist nuneinmal normalerweise besser als staatliche Erziehung.

                              Wenn aber das Jugendamt schon nicht mehr ausreicht, um Fehlentwicklungen zu bekämpfen, sprich: Wenn das Kind mehrmals straffällig wird, dann muss dringend etwas getan werden, vom Schulwechsel bis hin zum Internat ist da sicherlich einiges möglich.
                              können wir nicht?

                              macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                                Zitat von max Beitrag anzeigen
                                Das Milieu von Jugendgefängnissen, was aber manchen hier offensichtlich als Bestrafung von Diebstählen von Kindern vorstrebt, ist aber wohl kaum dazu geeignet, eine positive Veränderung zu bewirken.

                                Eine solche Bestrafung sorgt im Gegenteil dafür, dass diese Person es sehr viel schwerer hat, je wieder aus diesem Milieu herauszukommen.
                                Dazu hatte ich oben schon etwas geschrieben: Es kommt sehr darauf an, ob der Arrest mit einer Betreuung einhergeht. Reines Wegschließen als Strafe wäre ein Versackenlassen im Millieu, da gebe ich Dir recht. Ich verweise da aber einfach mal nach oben auf meinen Post, wonach auch Sozialarbeiter der Meinung sind, es müsse früher angesetzt werden.
                                Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                                -Peter Ustinov

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