Zitat von earthquake
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(a) aktuelle Umfragen zeigen würden, dass eine Mehrheit der Bevölkerung mit einer Entscheidung nicht einverstanden wäre, und
(b) in besonderem Maße, wenn es um die Enhaltung von grundlegenden Menschenrechten geht. Wir reden hier nicht nur über Asyl, sondern über sehr viel grundlegendere Rechte bis hin zur Würde des Menschen.
Insofern kann ich an Tibo Aussage, insbesondere an diesem Passus:
das bloße Bekenntnis zu Menschenrechten und zur Genfer Konvention und der Schutz für Schutzbedürftige sind weit davon entfernt beliebige Maßnahmen zu sein. Solange unser Staat das leisten kann, sollten unsere Abgeordneten, die Menschenrechte auch wider den Wählerwillen durchsetzen und schützen.
Oder was glaubt ihr, was der EGMR dazu sagen würde?
Und falls nun ziemlich viele Bürger trotzdem glauben sollten, dass das Land trotzdem einige Grundrechte gegen den Willen der aktuellen Regierung einschränken sollten, dann gibt der demokratische Rechtsstaat durchaus einige Möglichkeiten für oppositionelle Abgeordnete her: von parlamentarischen Anfragen bis hin zu scharfen Schwertern wie dem Mißtrauensvotum.
Wie man in diesem Zusammenhang undemokratische Verhältnisse vermuten oder gar an die Notwendigkeit eines "Systemwechsels denken kann, versteh ich nicht.
EDIT,
nur um das noch klar zu stellen: Natürlich ist es extrem ratsam für eine Regierung, sich am Willen der Bevölkerung zu orientieren, sonst werden sie nicht lange Regierung bleiben (s.o.), nur der Punkt ist: sie müssen es nicht. Und wenn sie es mal nicht machen, dann heißt das nicht, dass es dann gleich undemokratische Verhältnisse wären.
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