
Ansonsten bestätigen die Artikel das, was ich bereits erläutert habe, nämlich die Bedeutung der damaligen Fassung der Haager Landkriegsordnung. Es spielt nämlich sehr wohl eine Rolle, ob eine Tat nach der LKO damals verboten war oder nicht. Der Unterschied zwischen 1960 und 2008 ist freilich, dass mittlerweile allgemein bekannt ist, dass NS-Deutschland die LKO als Deckmantel für Völkermord verwendet hatte - etwas, was man 1960 nicht zur Kenntnis nehmen wollte.
Die Klage von Jugoslawien hat in diesem Thread nichts zu suchen.
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