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Die Schweiz schafft aus - kriminelle Ausländer müssen gehen

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    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Täter hatte schwere Kindheit Kacke.
    Ich möchte jetzt mal auch nur einen einzigen Fall genannt haben, in dem jemand freigesprochen wurde, weil ihm eine "schwere Kindheit" diagnostiziert worden ist.


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    SF-Junky schrieb nach 4 Minuten und 36 Sekunden:

    Noch was:
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Die Vergewaltigung in Deutschland in der Ehe hat eine lange, christliche Tradition und ist anscheinend ein hohes, schützenswertes Kulturgut. Nicht umsonst haben CDU/CSU sich noch vor fünfzehn Jahren dafür ausgesprochen, dass die Vergewaltigung in der Ehe straffrei bleiben müsse. Und auch heute ist die Vergewaltigung in der Ehe kein Offizialdelikt, sondern wird nur auf Antrag verfolgt, d.h. wenn die Frau nur genügend unter Druck gesetzt wird, bleibt sie weiterhin straffrei. So sieht es nämlich in Deutschland aus.
    Laut Wikipedia ist Vergewaltigung auch in der Ehe seit 2004 ein Offizialdelikt:
    Im deutschen Strafrecht wurden 1997 die bis dahin getrennten Tatbestände der Vergewaltigung (§ 177 StGB a. F.) und der sexuellen Nötigung (§ 178 StGB a. F.) unter einem einzigen Tatbestand zusammengefasst und inhaltlich beträchtlich erweitert (§ 177 StGB n. F.). Der Gesetzgeber hat die Strafbarkeit geschlechtsneutral auf „eine andere Person“ (erstmals damit auch auf Männer als Tatopfer) und insbesondere auf das Erzwingen des ehelichen (nicht mehr nur des außerehelichen) Beischlafs erweitert. Damit ist die Vergewaltigung ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung (vgl. Regelbeispiel). Hat der Täter (erniedrigende) sexuelle Handlungen an dem Opfer vorgenommen oder an sich von ihm vornehmen lassen, die mit einem Eindringen in den Körper (des Täters oder des Opfers) verbunden waren, lautet der Urteilstenor auf Verurteilung wegen Vergewaltigung. Ab 1997 wurde Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar, allerdings nur auf Antrag verfolgt. 2004 wurde es zu einem Offizialdelikt.
    Zuletzt geändert von Gast; 02.12.2010, 15:04. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

    Kommentar


      Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
      Sag ich doch. Kommt leider aber immer wieder in der Justiz vor, speziell, was Vergewaltigungen und auch Kindesmissbrauch angeht. (Und dabei isses egal, welche Nationalität der Täter hat.)
      Bei sowas wäre ich persönlich fürs Arbeitslager. So model römischer Steinbruch.
      Dannsind die typen wenigstens nütlich udnkloppensteine für Bodenbeläge aus naturstein^^

      Aber zum eigentlichen Thema..
      generll finde ich es gut, Bürger anderer nation auszuweisen und in ihrem heimatländern ihre strafen absitzen zu lassen.
      die meisten west-EU-gefägnisse haben mehr was von Hotel als knast.
      Natürlich wäre es kitschig, einen dieb direkt beim ersten mal rauszuwerfen. diese kleinen bagatellen kann man ja beim 2mal wippen.

      bei schwerkriminellen bin ich eh immer für die höchsttrafe und nix mildernde umstände/unzurechnungsfähig oder bewehrung(egal woher).

      in deutschland empfinde ich dne umgang der justiz mit kriminellen eh für viel zu lasch und achsichtig.
      hie rist man als opfer gefühlt schuldiger als der täter.

      -----------------------------------

      ich wurde echt mal gefragt, ob ich dne typen der mich angegriffen hätte, nicht irgendwie provoziert hätte, also ob ich mitschuldig wäre...wenn über die strasse gehen als provokation ausgelegt wird.....
      kann ich was dafür das ich kampfsport betreibe und mich daher recht gut wehren kann?^^
      aber nein..ich hätte mich ja deeskalierend verhalten sollen.. is klar. ichredeauch gut auf jemandem ein, der mich gerade demolierne will.....


      .
      EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

      Guy de Lusignan schrieb nach 1 Minute und 14 Sekunden:

      Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
      Ich möchte jetzt mal auch nur einen einzigen Fall genannt haben, in dem jemand freigesprochen wurde, weil ihm eine "schwere Kindheit" diagnostiziert worden ist.
      frei nein..aber schuldmindernd, was ansich für mich schon inakzeptabel ist.
      Zuletzt geändert von [OTG]Guy de Lusignan; 02.12.2010, 15:06. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
      >ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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        Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
        Ich möchte jetzt mal auch nur einen einzigen Fall genannt haben, in dem jemand freigesprochen wurde, weil ihm eine "schwere Kindheit" diagnostiziert worden ist.
        Natürlich gab und gibt es einen solchen Freispruch nicht. Allerdings sind genügend Beispiele vorhanden, bei denen dieser Aspekt sich in der Urteilsfindung und dem Strafmaß niederschlägt.
        Und wieder wird gekräht -Ich hatte auch eine schwere Kindheit- usw.
        Jede schwere Kindheit ist anders verlaufen und jeder geht mit diesen Erfahrungen verschieden um. Wer "danach" die Kurve gekriegt hat - toll.
        Viele andere sind in ihrer Persönlichkeit und Psyche aber zerstört...
        Heaven is where the police are British, the chefs are Italian, the mechanics German, the lovers French and it all is organized by the Swiss.
        Hell is where the police are German, the chefs are British, the mechanics french and the lovers are Swiss and it all is organized by the Italians.

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          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
          Oftmals sind auch k.o. Tropfen im Spiel oder tatsächlich so: Kerl fällt über Frau her. Leider Realität.

          Und Vergewaltigung in der Ehe ist was ganz übles und leider auch oft genug verbreitet - auch unter Deutschen. Kenne das leider aus meiner Familie und auch da konnte die Frau nichts machen, weil das Gericht der Meinung war, dass sie mit ihrem Mann Sex zu haben hat, wenn er will.

          Viele Vergewaltiger sind ja auch vorbestraft, weil Vergewaltigung oftmals auch mit Bewährung bestraft wird.

          Für ein Vergewaltigungsopfer ist es unheimlich schwer, zum Arzt zu gehen, die Verletzungen festhalten zu lassen und dann eine Anzeige zu machen. Hört sich für Außenstehende so einfach an: Geh zum Arzt und mach Anzeige, aber der psychische Knacks und die Angst... das unterschätzen viele.
          Das ist soo nicht richtig..und ich will zur "Untermauerung" einen "unserer Fälle" zitieren,zu dem wir mehr oder minder regelmässig gerufen werden:
          Frau und Mann leben in "wilder Ehe" zusammen. Jeder hat seine eigene Wohnung die aber im gleichen Haus und "Tür an Tür" liegen..
          Samstag: frau ist besoffen,Frau ist "Geil",geht nebenan und es kommt zum "einvernehmlichen" Sex..der ist dabei so laut das die Nachbarn uns rufen ,weil sie der Meinung sind da geht grade ne Vergewaltigung ab..wir kommen hin und : NIX iss..
          Sonntag:das gleiche nochmal.. (Aktenkundig)
          Montag: Frau ist wieder im gleichen Zustand,geht aber nicht zum "Partner" nebenan,sondern "bestellt sich einen "Lover" aus dem Internet..der taucht aber nicht auf,worauf der "Partner" von "nebenan" zu ihr rübergeht,es dann zum (wiederholten) Sex kommt...
          Dienstag: "Frau ist wieder bei Sinnen" und stellt fest das sie sich in der NAcht davor "NICHT" wie erhofft mit dem Prinzen aus dem Internet,sondern mit dem schon "Bekannten" von nebenan vergnügt hat,weil sie das aber "iegentlich" nicht wollte stellt sie Anzeige wegen Vergewaltigung..

          Mittwoch: Ich soll jetzt ne Anzeige aufnehmen wegen WAS???
          .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

          Kommentar


            Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
            Mittwoch: Ich soll jetzt ne Anzeige aufnehmen wegen WAS???
            Dummheit, ganz klar
            >ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

            Kommentar


              Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
              Das ist soo nicht richtig..und ich will zur "Untermauerung" einen "unserer Fälle" zitieren,zu dem wir mehr oder minder regelmässig gerufen werden:
              Frau und Mann leben in "wilder Ehe" zusammen. Jeder hat seine eigene Wohnung die aber im gleichen Haus und "Tür an Tür" liegen..
              Samstag: frau ist besoffen,Frau ist "Geil",geht nebenan und es kommt zum "einvernehmlichen" Sex..der ist dabei so laut das die Nachbarn uns rufen ,weil sie der Meinung sind da geht grade ne Vergewaltigung ab..wir kommen hin und : NIX iss..
              Sonntag:das gleiche nochmal.. (Aktenkundig)
              Montag: Frau ist wieder im gleichen Zustand,geht aber nicht zum "Partner" nebenan,sondern "bestellt sich einen "Lover" aus dem Internet..der taucht aber nicht auf,worauf der "Partner" von "nebenan" zu ihr rübergeht,es dann zum (wiederholten) Sex kommt...
              Dienstag: "Frau ist wieder bei Sinnen" und stellt fest das sie sich in der NAcht davor "NICHT" wie erhofft mit dem Prinzen aus dem Internet,sondern mit dem schon "Bekannten" von nebenan vergnügt hat,weil sie das aber "iegentlich" nicht wollte stellt sie Anzeige wegen Vergewaltigung..

              Mittwoch: Ich soll jetzt ne Anzeige aufnehmen wegen WAS???
              Ach und das ist Normalzustand? Wohl eher kaum. Ich hab das halbe Jahr, wo ich bei einer Strafrechtsanwältin gearbeitet habe, genug Akten gelesen, wo es um Vergewaltigung ging. Nix mit besoffene Frau. Eher mit "Och der Täter hatte eine schwere Kindheit, Bewährung oder geringste Haftstrafe". Brutal waren auch unsere Kindesmissbrauchsfälle. Ihr kennt doch die Werbung im Kino für Raubmordkopierer. 5 Jahre. Wäre schön gewesen, wenn der eine das auch gekriegt hätte.

              @SF-Junky: Kein Freispruch, aber Bewährungsstrafe. Also etwas, was hinterher nur auf dem Papier steht.

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                Ich halte das Abschieben von Straftätern für ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Ein Staatsbürger wird verurteilt und sitzt 5 Jahre im Gefängnis. Wäre er aber Ausländer, würde er nicht nur 5 Jahre im Gefängnis sitzen, sondern muss danach auch noch das Land verlassen.

                Wie soll man das Rechtfertigen?

                Kommentar


                  Einfach. Sie sind keine Schweizer. Ungleiches kann ungleich behandelt werden.

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                    Zitat von Komodo Beitrag anzeigen
                    Ich halte das Abschieben von Straftätern für ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Ein Staatsbürger wird verurteilt und sitzt 5 Jahre im Gefängnis. Wäre er aber Ausländer, würde er nicht nur 5 Jahre im Gefängnis sitzen, sondern muss danach auch noch das Land verlassen.

                    Wie soll man das Rechtfertigen?
                    Damit dass das dt Grundrecht nunmal nur für dt Bürger gedacht war. Der Gedanke der Gleichheit bezieht sich darauf dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Wer hier verurteilt wird wird es nach dt Gesetz. Also ist der Gleichbehandlung genüge getan. Durchaus kann man sagen, um zB Kosten zu sparen, dass auslndische Straftäter der Einfachheit halber rausgeworfen werden. Spart Kosten und Platz.
                    Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
                    Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                    Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
                    und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

                    Kommentar


                      Zitat von Komodo Beitrag anzeigen
                      Ich halte das Abschieben von Straftätern für ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Ein Staatsbürger wird verurteilt und sitzt 5 Jahre im Gefängnis. Wäre er aber Ausländer, würde er nicht nur 5 Jahre im Gefängnis sitzen, sondern muss danach auch noch das Land verlassen.
                      Juristen denken so nicht
                      So denkt höchstens ein Ökonom, der ausrechnet was Netto rauskommt und ob zwischen diesen Nettozahlen ein Gleichheitszeichen steht.


                      Was ich tatsächlich nicht so ganz nachvollziehen kann, dass man bei jedem noch so kleinen Scheiß gleich irgendwelche Gesetze verschärfen muss, aber bei Vergewaltigung, wo ein breiter gesellschaftlicher Konsens existiert, nichts dergleichen durchgesetzt wird.
                      Ich kann mir das nur so erklären, dass wir vielleicht gar keine Probleme mit der Gesetzeslage haben sondern ein Problem mit der Beweisführung. Ein Richter kann halt nicht ohne entsprechende Beweise eine haushohe Höchststrafe erlassen und diese Beweisführung ist bei Vergewaltigungen aus angesprochenen Gründen gewiss nicht so leicht darzubieten.

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                        Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                        Damit dass das dt Grundrecht nunmal nur für dt Bürger gedacht war. Der Gedanke der Gleichheit bezieht sich darauf dass vor dem Gesetz alle gleich sind. Wer hier verurteilt wird wird es nach dt Gesetz. Also ist der Gleichbehandlung genüge getan. Durchaus kann man sagen, um zB Kosten zu sparen, dass auslndische Straftäter der Einfachheit halber rausgeworfen werden. Spart Kosten und Platz.
                        Wenn es denn so wäre ,könnte man ja noch sagen das ist OK..
                        aber:
                        teilweise sitzen diese Leute hier ihre strafe von zb. 3jahren zu 2/3 im Knast ab,werden dann in Abschiebehaft verlegt und kommen anschliessend wieder frei,weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat..oder sie kommen nach den 2/3 sowieso wieder raus und alles andere ist noch nicht endschieden und bis dann die eine Behörde die Akten zur anderen verschoben hat und der zuständige sie gelesen und geprüft hat vergehen dann schon mal noch 2-3 jahre in denen sich die Grundsituation völlig verändert haben kann (und oft hat) zb.das derjenige bis dahin verheiratet ist und dsnn eben nicht mehr so einfach rausgeworfen werden kann
                        .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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                          Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
                          Wenn es denn so wäre ,könnte man ja noch sagen das ist OK..
                          aber:
                          teilweise sitzen diese Leute hier ihre strafe von zb. 3jahren zu 2/3 im Knast ab,werden dann in Abschiebehaft verlegt und kommen anschliessend wieder frei,weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat..oder sie kommen nach den 2/3 sowieso wieder raus und alles andere ist noch nicht endschieden und bis dann die eine Behörde die Akten zur anderen verschoben hat und der zuständige sie gelesen und geprüft hat vergehen dann schon mal noch 2-3 jahre in denen sich die Grundsituation völlig verändert haben kann (und oft hat) zb.das derjenige bis dahin verheiratet ist und dsnn eben nicht mehr so einfach rausgeworfen werden kann

                          Daher denke ich sollte eine Abschiebung direkt mit der Verurteilung beginnen, also nicht erst die 2/3 hier absitzen sondern vom Gerichtssaal direkt in die Abschiebezelle und weg mit dem.
                          Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
                          Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
                          Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
                          und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen

                          Kommentar


                            Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
                            Daher denke ich sollte eine Abschiebung direkt mit der Verurteilung beginnen, also nicht erst die 2/3 hier absitzen sondern vom Gerichtssaal direkt in die Abschiebezelle und weg mit dem.
                            Sobald der Verdacht auf Vergewaltigung, Mord, Raub oder sonstige oder sonstige solcher Verbrechen da ist, sofort abschieben. Radikalität kann man nur mit Radikalität bekämpfen, ansonsten werden die friedlichen Bürger erdrückt.

                            Und wem die Staatsbürgerschaft schon nachgeschmissen wurde, sofort aberkennen und zrückgschicken und wer hier geboren wurde und auch die Staatsbürgerschaft hat das Gleiche mit allen Verwanten. Und wenn das nicht geht, muss halt das Gesetz geändert werden. Sonst ändert man ja auch gleich das Gesetz, so wie es grad passt zum Nachteil der einheimschen Bürger und anständigen Eingewanderten.

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                              Och Leute, ist doch echt der Hammer, was man hier teilweise liest. Denkt ihr auch mal nach, bevor ihr hier schreibt (zumindest einige)?

                              Sobald der Verdacht auf Vergewaltigung, Mord, Raub oder sonstige oder sonstige solcher Verbrechen da ist, sofort abschieben. Radikalität kann man nur mit Radikalität bekämpfen, ansonsten werden die friedlichen Bürger erdrückt.
                              Klaro. Und der Mord bleibt dann unaufgeklärt. Man kann sich hier wirklich nur noch an den Kopf fassen. Das erzähle mal einem Juristen und such dir ruhig den konservativsten deiner Stadt.
                              Republicans hate ducklings!

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                                Zitat von DJSun1981 Beitrag anzeigen
                                Sobald der Verdacht auf Vergewaltigung, Mord, Raub oder sonstige oder sonstige solcher Verbrechen da ist, sofort abschieben. Radikalität kann man nur mit Radikalität bekämpfen, ansonsten werden die friedlichen Bürger erdrückt.
                                Ok, das heißt, wenn ich einen Ausländer zu unrecht der Vergewaltigung bezichtige, er seine Unschuld aber nicht ohne Weiteres beweisen kann, dann soll er abgeschoben werden?

                                Ich sehe ein, dass Schwerverbrecher abgeschoben werden sollen, aber doch bitte auch nur die, die mit ihrem Heimatland etwas zu schaffen haben.

                                Nur weil ich einen belgischen Pass habe (hatte, seit geraumer Zeit nicht mehr ) kann man mich doch noch lange nicht in dieses Land abschieben, dessen Sprache ich nicht spreche.
                                Antimon oxidiert zuuuuuu... Antimonoxid

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