Zitat von Sotho TalKher
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ABER!!! Ein Kauf ist ein Vertrag auf Gegenseitigkeit!.
Ist der Vertrag abgeschlossen und MEIN Teil des Vertrages ist dran (BEZAHLEN) und der Vertragspartner (Verkäufer) hat mich nicht auf etwaige Zahlungseinschränkungen vor Vertragsabschluss hingewiesen (keine 500,00€ - 200,00€-Scheine!) ist der Vertragspartner (Verkäufer) verpflichtet! Meine Stückelung zu akzeptieren.
Natürlich! gilt
Alles Gesagte zu Kleingeld und Unverhältnissen zwischen Kaufsumme und Wechselbetrag bleiben dabei unberührt!
Das gilt für s.g. Barzahlungen! auch größerer Summen!
mfg
Prix
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