Zitat von FltCaptain
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Dieser Artikel ist sehr reißerisch und tendenziös.
In der Tat ein Fall, wo das Urteil anhand des Artikels fragwürdig erscheint.
Siehe Tibo.
Ich meine... wo ist da die Gerechtigkeit? Sind für den Staat beide Verbrechen gleich schlimm? <--- das ist OT, also nicht zu arg diskutieren

Will heißen: Dass Verbrechen A und Verbrechen B gleichermaßen mit 5 Jahren Knast geahndet werden, heißt nicht, dass der Gesetzgeber der Meinung ist, beide seien gleich schlimm. Er kommt nur bei isolierter Betrachtung beider Verbrechen unabhängig voneinander zu der Erkenntnis, dass hier 5 Jahre angemessen sind. Aber ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren.
Und for the record: Ich bin auch der Meinung, dass Triebtäter grds. lebenslang von der Gesellschaft getrennt sein sollten, insbesondere wenn es sich um notorische Fälle handelt, wie sie in deinem ersten Link beschrieben werden. Allerdings nicht, weil ich diesem ganzen Abschreckungs-Quatsch oder mittelalterlichen Rachegelüsten anhänge, sondern weil diese Leute schlichtweg grds. mal nicht therapierbar sind und damit grds. immer eine Gefahr darstellen. Mal sollte sie daher nach Verbüßung ihrer Haftstrafe in gesonderten Einrichtungen unterbringen, wo sie den Rest ihres natürlichen Lebens verbringen können, mit einem geordneten Tagesablauf inkl. Erwerbstätigkeit.
Im übrigen ist es ein himmelweiter Unterschied, ob man für etwas "bis zu fünf Jahre" kriegt (Raubkopieren) oder "nicht unter fünf Jahre" (Vergewaltigung).
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