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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Dieser Mann ist bereits weit mehr als "zwei bis fünf Jahre" im Gefängnis gesessen und hat die letzte Verurteilung nicht wegen sexuellen Missbrauchs erhalten, sondern weil er sich nicht an Auflagen gehalten hat. Auch wenn das aus dem reißerischen Titel noch nicht hervorgeht, dazu muss man den Artikel schon ganz durchlesen.


    Dieser Artikel ist sehr reißerisch und tendenziös.


    In der Tat ein Fall, wo das Urteil anhand des Artikels fragwürdig erscheint.


    Siehe Tibo.


    Ich meine... wo ist da die Gerechtigkeit? Sind für den Staat beide Verbrechen gleich schlimm? <--- das ist OT, also nicht zu arg diskutieren
    Ich bin kein Jurist, aber mWn werden Strafmaße nicht in erster Linie in Relation zu den Strafmaßen von anderen Verbrechen festgelegt (erst recht, wenn es sich um Sachverhalte handelt, die erst einmal in keinster Weise vergleichbar sind), sondern die Schwere der Tat wird isoliert betrachtet.
    Will heißen: Dass Verbrechen A und Verbrechen B gleichermaßen mit 5 Jahren Knast geahndet werden, heißt nicht, dass der Gesetzgeber der Meinung ist, beide seien gleich schlimm. Er kommt nur bei isolierter Betrachtung beider Verbrechen unabhängig voneinander zu der Erkenntnis, dass hier 5 Jahre angemessen sind. Aber ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren.

    Und for the record: Ich bin auch der Meinung, dass Triebtäter grds. lebenslang von der Gesellschaft getrennt sein sollten, insbesondere wenn es sich um notorische Fälle handelt, wie sie in deinem ersten Link beschrieben werden. Allerdings nicht, weil ich diesem ganzen Abschreckungs-Quatsch oder mittelalterlichen Rachegelüsten anhänge, sondern weil diese Leute schlichtweg grds. mal nicht therapierbar sind und damit grds. immer eine Gefahr darstellen. Mal sollte sie daher nach Verbüßung ihrer Haftstrafe in gesonderten Einrichtungen unterbringen, wo sie den Rest ihres natürlichen Lebens verbringen können, mit einem geordneten Tagesablauf inkl. Erwerbstätigkeit.

    Im übrigen ist es ein himmelweiter Unterschied, ob man für etwas "bis zu fünf Jahre" kriegt (Raubkopieren) oder "nicht unter fünf Jahre" (Vergewaltigung).
    Zuletzt geändert von Gast; 17.07.2013, 18:34.

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  • FltCaptain
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Beispiel?
    Auch wenn das OT ist:

    Gnade vor Recht: Nur zweieinhalb Jahre Haft für Kinderschänder!

    oder

    Duisburg: Kinderschänder zu 3 Jahren Haft verurteilt

    oder

    4,5 Jahre Haft für Kinderschänder | Sonntagsblätter

    Und jetzt nur mal zum Vergleich:

    Augsburg: Autohändlerin muss wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis - Nachrichten Augsburg-Land, Gersthofen, Neusäß - Augsburger Allgemeine

    Ich meine... wo ist da die Gerechtigkeit? Sind für den Staat beide Verbrechen gleich schlimm? <--- das ist OT, also nicht zu arg diskutieren

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von FltCaptain Beitrag anzeigen
    Was ich aber nicht verstehe ist, das ein Kinderschänder nur 2 bis 5 Jahre Gefängnis bekommt.
    Beispiel?

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  • FltCaptain
    hat ein Thema erstellt Sicherungsverwahrung.

    Sicherungsverwahrung

    Zitat von Stargamer Beitrag anzeigen
    Du möchtest also jemanden der 1000 Euro hinterzogen hat für 1 Jahr im Gefängnis sehen?
    Ab 100.000€ droht eine Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren, kann aber zur Bewährung ausgesetzt werden. Ähnlich wie bei Raubkopierer übrigens. Was ich aber nicht verstehe ist, das ein Kinderschänder nur 2 bis 5 Jahre Gefängnis bekommt.
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