Zitat von Cordess
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Ein normales Schachspiel, von dem man bei den Worten "14 jährige sollten nicht schachspielen" erst einmal ausgehen muss, blutet nicht und zeigt keine zerfetzten Körper.
Genauso wenig wie Skat, Poker, Go, Mühle, Halma, Spiel des Lebens und und und.
Wenn es Leute gibt, die sogar daraus noch ein schlachtfest machen müssen dann sind das wieder Fälle für die Jugendfreigabe. Aber eine herkömmliche Variante mit stilisierten Figuren die nur vom Feld genommen werden kann wohl kaum die Seele eines Kindes verletzen. Schachclubs nehmen soweit ich weiss auch Minderjährige auf, ähnlich wie Schützenvereine das in manchen Disziplinen dürfen. Jagdscheine darf man aber erst mit der Volljährigkeit erwerben. Warum wohl?
Warum muß man das erst Begründen?
Ist das nicht offensichtlich?
Freie persönliche Entfaltung eines jeden.
Das Recht zu haben, das zu konsumieren was man selber möchte.
Selbstbestimmung.
usw.
Ist das nicht offensichtlich?
Freie persönliche Entfaltung eines jeden.
Das Recht zu haben, das zu konsumieren was man selber möchte.
Selbstbestimmung.
usw.
Auch unter dem Siegel "persönliche Entfaltung" ist nun einmal nicht alles erlaubt, genauso wenig wie unter Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Freizügigkeit, Freiheit der Berufswahl.
wenn du nach dem Buchstaben des Gesetzes volljährig bzw "mündig" bist, ist dir die Entfaltung deiner Persönlichkeit auch unter diesen Gesichtspunkten weitestgehend erlaubt, aber bis das der Fall ist, geht man davon aus, dass dein Geist besonderen Schutz verdient und vor solchen Erlebnissen geschützt gehört. In deinem eigenen Interesse.
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