Original geschrieben von Captain Proton
Ein gewisser Grat von Rache und Abschreckung für weitere Täter muss aufrechterhalten werden.
Ein gewisser Grat von Rache und Abschreckung für weitere Täter muss aufrechterhalten werden.
Ein Teil unserer Gerichtsbarkeit zielt auf Rache und Sühne ab. Wir haben auf der einen hand die Rache und Sühne auf der anderen die Abschreckung und Resozialisierung. In Deutschland sind beide Strafprinzipien vorhanden.

In diesem Fall...okay. Da hast du sicher Recht. Aber bis jetzt deutet außer der verpassten Abitursprüfung bei diesem Täter ja nix drauf hin, dass er irgendwie gedemütigt wurde.


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