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  • Kid
    antwortet
    Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen
    Ich sehe schon, dass hier zwei Welten aufeinander prallen. Auf der einen Seite stehen jene, die offenbar glauben, die Rechtsprechung müsse bemüht sein, Gerechtigkeit als irgendeine Form von "Ausgleich" herzustellen oder gar das Leid der Opfer und Angehörige zu mildern und deren Verlangen nach Vergeltung zu befriedigen. Auf der andere Seite stehen jene, die davon glauben, dass Gerechtigkeit durch keine Strafe hergestellt werden kann, dass keine Vergeltung geübt werden darf und dass Täter stattdessen erzogen werden müssen und die Gesellschaft ggf. geschützt werden muß.
    Warum gibt es dann festgelegte Strafmaße?

    Folgte man der Logik der Resozialisierung vollständig, dürfte ein Mörder auch nach einem Tag Gefängnis wieder raus, wenn erkennbar ist, dass die Tat nicht wiederholt wird.

    Auf der anderen Seite könnte auch ein Taschendieb lebenslänglich bekommen, wenn er es nicht auf die Reihe bekommt, gesellschaftsfähig zu sein.

    Auch müsste das Gefängnis keine Zellen haben, sondern könnte einer Kommune gleich sein. Auch müssten viel mehr Psychologen und Sozialarbeiter dort angestellt sein statt Wärter.

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  • Pyromancer
    antwortet
    Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
    Gegen die Todesstrafe spricht letztlich das Hauptargument, dass es immer Fehlurteile geben kann und geben wird. Und dann ist es unmöglich, die Strafe rückgängig zu machen. so gern man das auch tun würde.
    Die 15 Jahre, die du im Knast verbracht hast an statt mit deiner Familie in Freiheit, die kann dir auch niemand zurückgeben.

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  • Rarehero
    antwortet
    Zitat von Starbug
    Interessant wäre evtl. zu erfahren ob all jene die kategorisch gegen die Todesstrafe sind, nach dem Mord an ihrem Kind, Vater, Mutter , Schwester........ immer noch so denken würden
    Möglicherweise würde ich in dem Falle anders denken, aber deswegen haben Betroffene glücklicherweise nichts in der Rechtssprechung zu sagen.

    Ich sehe schon, dass hier zwei Welten aufeinander prallen. Auf der einen Seite stehen jene, die offenbar glauben, die Rechtsprechung müsse bemüht sein, Gerechtigkeit als irgendeine Form von "Ausgleich" herzustellen oder gar das Leid der Opfer und Angehörige zu mildern und deren Verlangen nach Vergeltung zu befriedigen. Auf der andere Seite stehen jene, die davon glauben, dass Gerechtigkeit durch keine Strafe hergestellt werden kann, dass keine Vergeltung geübt werden darf und dass Täter stattdessen erzogen werden müssen und die Gesellschaft ggf. geschützt werden muß.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Ich persönlich lehne die Todestrafe an "sich" nicht ab. Ich kann zwar alle "Argumente" die hier als "für und wieder" angegeben wurden teilen,dennoch sehe ich die Strafe einer "bestimmten" Gruppe" von Tätern das recht zu leben zu verweigern als durchaus gerechtfertigt an.
    Sicherlich ist es falsch (und da muss ich den meisten die das hier angeben in diesem speziellen Bereich recht geben) die Todestrafe in der Art und Weise zu verhängen wie es zb.die USA tun,die "Fehlerquote" ist dabei tatsächlich zu hoch..nicht jeder verurteilte "Mörder" muss gleich um die Ecke gebracht werden..
    andererseits sehe ich aber auch die "Quote" an Verbrechern,bei denen von vorneherein klar ist,das man sie nicht "resozialisieren" kann (warum auch immer) und bei diesen Tätern finde ich eine Hinrichtung als durchaus angebracht...sei das jetzt bei dem aktuellen Mörder/Spinner Breivik oder einem anderen Massenmörder wo von vorneherin klar ist,das jede "Vernünftige" Resozialisierung scheitern muss und auch wird..tatsächlich empfinde ich es als durchaus "ethisch" vertretbar so jemandem den "Gnadenschuss" zu gewähren als ihn für den rest seines Lebens teils echt "unwürdig" wegzusperren...einem Hund oder Pferd gewährt man diese "Gnade ja auch..
    man muss nicht jeden "Mörder" gleich exekutieren (wie auch immer) aber in manchen (besonders schlimmen oder krassen Fällen) finde ich es gerechtfertigt...die frage ist hier welche "Gesetzesvorlagen" es dazu geben muss,damit wirklich nur die "allerschlimmsten" Fälle in dieser Weise abgeurteilt werden..

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  • Oliver Hansen
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Ab dem Zeitpunkt, wo das Kind als menschliches Wesen gilt, natürlich, ja. Solange es nur ein Zellhaufen ohne Nervensysem ist, sehe ich das zwar mit mulmigem Gefühl, aber i.O.
    Wow. Ich muss dir einmal sogar zustimmen.


    .
    EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

    Oliver Hansen schrieb nach 1 Minute und 53 Sekunden:

    Gegen die Todesstrafe spricht letztlich das Hauptargument, dass es immer Fehlurteile geben kann und geben wird. Und dann ist es unmöglich, die Strafe rückgängig zu machen. so gern man das auch tun würde.
    Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 02.08.2011, 13:30. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Star Bug Beitrag anzeigen
    @ SF-Junky & O.E. ..........Ist zwar off-Toppic, dennoch würde mich interessieren ob Ihr auch zu denen gehört die Frauen die Abtreibung verbieten möchten/würden ?
    Ab dem Zeitpunkt, wo das Kind als menschliches Wesen gilt, natürlich, ja. Solange es nur ein Zellhaufen ohne Nervensysem ist, sehe ich das zwar mit mulmigem Gefühl, aber i.O.

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  • Tibo
    antwortet
    Auch ich lehen die Todesstrafe aus moralischen Gründen kategorisch ab. Dass ich selbst nicht weiß, ob ich wenn ein mir nahestehender Mensch Opfer eines grausamen Verbrechens würde die innere Stärke hätte keine Rachegefühle zu entwickeln, weiß ich nicht. Es ist aber auch irrelevant! Denn die Todesstrafe ist unethisch. Wenn ich entschiede in einem Moment extremen Psyschischen Leids sie zu befürworten wäre das zwar verständlich aber trotzdem unethisch.
    @Kenner der Epsioden:
    Sehr guter Vergleich mit Odyseus ähnlich hat auch mal Gysie argumentiert!

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  • Star Bug
    antwortet
    @ SF-Junky & O.E. ..........Ist zwar off-Toppic, dennoch würde mich interessieren ob Ihr auch zu denen gehört die Frauen die Abtreibung verbieten möchten/würden ?

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von OliverE Beitrag anzeigen
    Leider hat man in der USA festgestellt das eine Hinrichtung in der Regel teurer ist als eine lebenslange Haftstrafe. Zumindest sagt die Wikipedia das.
    ---
    Ich bin gegen die Todesstrafe aus vielen Gründen :
    1. Inhuman --- Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und keiner hat das Recht es einem anderen Menschen zu nehmen ..auch kein Staat.
    2. Endgültig ---Man kann sie nicht rückgängig machen. In der USA hat man schon zum Tode Verurteilte nach mehreren Jahrzenten in der Todeszelle laufen lassen, weil sie unschuldig waren. Klar kann man auch einen unschuldigen Gefängnisaufenthalt nicht rückgängig machen abere wenigstens Finanziell entschädigen.Und unsere Justiz ist ja auch nicht gerade perfekt.
    3. nicht abschreckend --- Das wurde bereits wissenschaftlich untersucht und bewiesen...die Todesstrafe ist nicht abschreckend.
    4. keine aureichende Strafe --- Der Täter verliert zwar sein Leben , aber dadurch geht dann die Strafe nur sehr kurz (Bis zur Hinrichtung) Und da ich Atheist bin glaube ich , das seine Existenz dann ein Ende nimmt und er nicht für immer in der Hölle braten muss. Dagegen wäre eine lebenslange Haft eine echte Strafe.
    5. Niveaulos --- Wenn man einen Mörder hinrichtet, begibt man sich auf sein Niveau herab und dadurch ist man selbst ein Mörder. Vor allem wenn es aus Rachegefühlen geschiet.
    6. Altertümlich --- Die Todesstrafe basiert auf der Blutrache und hat eine lange Tradition in der Menschheit. Allerdings finde ich das wir diese babarischen Traditionen endlich alle begraben sollten. Wir haben uns weiterentwickelt (so hoffe ich).

    Ich bin echt froh das das hier bei uns im GG steht :

    Einfach,knapp und eindeutig.
    Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen.

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Zitat von Amaranth Beitrag anzeigen
    Aber genauso gibt es auch niveauvolle Gesetze. Und die Allgemeinheit wird nicht vor Mördern beschützt, wenn man eine Todesstrafe hat. In der heute üblichen Ethik - von der du abzuweichen scheinst - geht man von einer möglichen Resozialisierung aus. Das bedeutet, man denkt, dass jemand zwar gefährlich ist, aber die Möglichkeit besteht, diesen wieder so in die Gruppe einzuarbeiten, dass es für alle Beteiligten das Beste ist.
    jap weiche ich, weil ich an eien erfolgreiche resozialisierung von beispielsweisemördern und z.b. pädophilen nicht glaube.
    und ich halte die todesstrafe nicht für intelligent, sondern nur für eine ziemlich gute lösung, solches gesindel und schädlinge in menschengestalt, zu entsorgen.
    alternativ wäre ich auch für arbeitslager, in den diese elemente von mir aus bis zum exitus schuften können. das würde dan nauch diese ausrede mit der temporären schuldunfähigkeit oder allgemeiner unzurechnungsfähigkeit mangels verständniss des verbrechens erledigen.
    und wäre auch ne strafe. jedenfalsl ebsser, als zum beispiel unsere luxusgefängnisse(die man dann ja für wirklich resozialisierbare fälle nutzen kann.. wobei die hiesige vorstellung von resozialisiewerung ein witz ist.
    der lebensgefährte meines schweigerdrachens ist ein exbankräuber. nach dme knast stand er auf der strasse udn war ein fall des sozialamtes. was er bie heute geblieben ist. er wurde also erfolgreich resozialisiert. nach dme verständnis unseres staates.. wow

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  • Amaranth
    antwortet
    Zitat von Guy de Lusignan Beitrag anzeigen
    der tot ist eine sehr ausreichende strafe. sie ist endgültig! die ultimative strafe.
    Ist es nicht. Der Tod kann sogar eine Befreiung darstellen und ich kann mir deutlich unangenehmere Szenarien vorstellen, als tot zu sein. Wenn ich tot bin, bin ich Fleisch, welches vermodert. Ich bin tot, ich kann nichts mehr empfinden, ich kann nicht bedauern, ich kann keine Reue empfinden. Der Tod ist die dümmste aller Strafen, da sie für den Betreffenden keine Optionen offen lässt.

    Rache? das wäre wenn die angehörigen des opfers das urteil verhängen würden.
    Rache ist aber genau das Bedürfnis, aus dem die Todesstrafe geboren wird. Sonst würde man doch jedes Verbrechen mit der Todesstrafe belegen, immerhin statuiert man Exempel...

    dem ist aber nicht so. niveaulos? das sind eine menge gesetze. und es geht nicht ums niveau, sondern um den schutz der allgemeinheit vor mördern etc.
    Aber genauso gibt es auch niveauvolle Gesetze. Und die Allgemeinheit wird nicht vor Mördern beschützt, wenn man eine Todesstrafe hat. In der heute üblichen Ethik - von der du abzuweichen scheinst - geht man von einer möglichen Resozialisierung aus. Das bedeutet, man denkt, dass jemand zwar gefährlich ist, aber die Möglichkeit besteht, diesen wieder so in die Gruppe einzuarbeiten, dass es für alle Beteiligten das Beste ist.

    natürlich ist es altertümlich. aber es ist eine ziemlich effektive lösung des problems "was machen wir mit dem typen, wenn er seine haft abgesessen hat?" so spart man sich zeug wie sicherheitsverwahrung etc. und die bürger fühlen sich sicherer, wenn sie wissen, das dieser typ nie wieder aktiv werden kann!
    Ich würde mich nicht sicherer fühlen, wenn ein Justizfehler mich das Leben kosten könnte und dann jemand sagt "Hups, da ist wohl was schief gelaufen". Natürlich ist Leben gefährlich, aber deswegen brauch ich noch lange keine dämliche Todesstrafe.

    gut des es im GG steht.
    hessen hat die Todestrafe nämlich noch im landesgesetz. Wohl für alle Fälle, wenn man mal aus der BRD austritt^^
    Wohl eher, weil man zu faul ist, es rauszustreichen. Rheinland-Pfalz hatte die Todesstrafe ja auch noch bis 1993 (?).

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  • [OTG]Guy de Lusignan
    antwortet
    Zitat von OliverE Beitrag anzeigen
    Leider hat man in der USA festgestellt das eine Hinrichtung in der Regel teurer ist als eine lebenslange Haftstrafe. Zumindest sagt die Wikipedia das.
    ---
    Ich bin gegen die Todesstrafe aus vielen Gründen :
    1. Inhuman --- Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und keiner hat das Recht es einem anderen Menschen zu nehmen ..auch kein Staat.
    2. Endgültig ---Man kann sie nicht rückgängig machen. In der USA hat man schon zum Tode Verurteilte nach mehreren Jahrzenten in der Todeszelle laufen lassen, weil sie unschuldig waren. Klar kann man auch einen unschuldigen Gefängnisaufenthalt nicht rückgängig machen abere wenigstens Finanziell entschädigen.Und unsere Justiz ist ja auch nicht gerade perfekt.
    3. nicht abschreckend --- Das wurde bereits wissenschaftlich untersucht und bewiesen...die Todesstrafe ist nicht abschreckend.
    4. keine aureichende Strafe --- Der Täter verliert zwar sein Leben , aber dadurch geht dann die Strafe nur sehr kurz (Bis zur Hinrichtung) Und da ich Atheist bin glaube ich , das seine Existenz dann ein Ende nimmt und er nicht für immer in der Hölle braten muss. Dagegen wäre eine lebenslange Haft eine echte Strafe.
    5. Niveaulos --- Wenn man einen Mörder hinrichtet, begibt man sich auf sein Niveau herab und dadurch ist man selbst ein Mörder. Vor allem wenn es aus Rachegefühlen geschiet.
    6. Altertümlich --- Die Todesstrafe basiert auf der Blutrache und hat eine lange Tradition in der Menschheit. Allerdings finde ich das wir diese babarischen Traditionen endlich alle begraben sollten. Wir haben uns weiterentwickelt (so hoffe ich).

    Ich bin echt froh das das hier bei uns im GG steht :

    Einfach,knapp und eindeutig.
    ich denke eher, die lange haft bis zum exitus ist so teuer, todeskandidaten kommen ja in sondertrakte.
    die spritze/stromaldung ist sicher nicht gerade teuer. was das angeht, das einschläfern eines kater kostet sicher genau so viel. ein paar dollar/euro. es sind nämlich simple chemikalen und beruhigungsmittel. könnte man in jedem werk von Bayer recht fix zusammen mischen
    teuer macht es gewiss erst die.. ironischerweise, sicherheitsverwahrung über jahrzehnte.

    Die verabreichten Medikamente entfalten nacheinander folgende Wirkung: Zu Beginn wird eine schnelle Bewusstlosigkeit ausgelöst und anschließend der Tod durch Lähmung der Atemmuskulatur, gefolgt von einer Depolarisation des Herzmuskels. Das Barbiturat Thiopental wird für die narkotisierende Wirkung eingesetzt, Pancuroniumbromid, Suxamethoniumchlorid oder Tubocurarinchlorid als Muskelrelaxantium und Kaliumchlorid als herzlähmendes Mittel. Der Tod tritt normalerweise innerhalb von fünf Minuten ein, doch kann die Prozedur insgesamt bis zu einer Dreiviertelstunde dauern. Die einzelnen Wirkstoffe werden dabei nicht bereits außerhalb des Körpers gemischt, da das zum Ausfällen schwer- bzw. nicht-löslicher Substanzen führen könnte, sondern werden nacheinander injiziert.

    Die tödliche Injektion läuft also in drei Schritten ab:

    Der Verurteilte wird betäubt, wobei die Dosis des Betäubungsmittels so hoch ist, dass allein sie bereits tödlich wäre.
    Alle Muskeln mit Ausnahme des Herzens werden gelähmt, die Erstickung beginnt.
    Das Herz hört auf zu schlagen, der Mensch stirbt.
    die menschenrechtler beschweren sich über die schmerzen, nun dazu muss man nur ein anderes barbiturat nehmen, wie es zum beispiel tierärzte benutzen. dann könnte man sich mittels üebrdosis den ganzen rest sparen.
    und so fälle wie versagen des knapp dosierten barbiturates, das den deliquenten nur äusserlich lähmt aber bei bewustsein lässt,. so das er alles schön mitbekommt.
    dahinter würde ich aber mal absicht vermuten

    tja, sas endgültig ist bei gewissen dingen ein problem. aber in den USA kommt man ja schon wegen nacktbadens mit dem enkel in haft.. oder wenn ein kind seiner schwester beim pinkel hilft. das beständige beispiel der US-justiz, spricht nicht gegen dei todesstrafe, sondern nur gegen deren menschenverstand

    wen interessiert abschreckung? es geht um entsorgung von abschaum!!
    oder denkst du, das sich jemand un diese kinderhändler schert, die demnächst in china eien ~1 cent kugel in die brien bekommen(oder was imemr ne kugel kostet)?

    der tot ist eine sehr ausreichende strafe. sie ist endgültig! die ultimative strafe.

    Rache? das wäre wenn die angehörigen des opfers das urteil verhängen würden. dem ist aber nicht so. niveaulos? das sind eine menge gesetze. und es geht nicht ums niveau, sondern um den schutz der allgemeinheit vor mördern etc.

    natürlich ist es altertümlich. aber es ist eine ziemlich effektive lösung des problems "was machen wir mit dem typen, wenn er seine haft abgesessen hat?" so spart man sich zeug wie sicherheitsverwahrung etc. und die bürger fühlen sich sicherer, wenn sie wissen, das dieser typ nie wieder aktiv werden kann!

    gut des es im GG steht.
    hessen hat die Todestrafe nämlich noch im landesgesetz. Wohl für alle Fälle, wenn man mal aus der BRD austritt^^

    man muss einfach nur sicherstellen, das die todesstrafe nicht im rausch nach der tat verhängt wird, also an klare bedingungen und verfahren knüpfen, auf die der "lynchmob" keine einfluss nehmen kann, knüpfen.

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  • Star Bug
    antwortet
    Zitat von KennerderEpisoden Beitrag anzeigen
    Ähnlich vernünftig ist es, die Todesstrafe durch ihre Verankerung im GG dem demokratischen Prozess zu entziehen, so dass im kollektiven Blutrausch, der unausweichlich mit den Taten von Kinderschändern, Massenmördern usw. einhergeht, keine Dummheiten begangen werden.

    Schön daß wenigsten DU es kapiert hast ..........

    ^^

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  • KennerderEpisoden
    antwortet
    Zitat von Star Bug Beitrag anzeigen
    Interessant wäre evtl. zu erfahren ob all jene die kategorisch gegen die Todesstrafe sind, nach dem Mord an ihrem Kind, Vater, Mutter , Schwester........ immer noch so denken würden
    Wieso interessant? Es ist gut möglich, dass es einem Todesstrafengegner in einer solchen Situation auch nach Blut verlangen würden. Dieser jemand hätte dann womöglich ein Bedüfnis nach der Hinrichtung des Täters (vielleicht sogar durch die eigenen Hände) ohne die Angelegenheit auf einer rationalen Ebene für richtig zu halten.

    Es sei an Odysseus erinnert, dem völlig klar war, dass er den Sirenen nicht widerstehen würde können und der deswegen im geistesklaren Zustand verfügte, dass man ihm der Möglichkeit berauben sollte, im Affekt ins Unheil zu laufen. Ähnlich vernünftig ist es, die Todesstrafe durch ihre Verankerung im GG dem demokratischen Prozess zu entziehen, so dass im kollektiven Blutrausch, der unausweichlich mit den Taten von Kinderschändern, Massenmördern usw. einhergeht, keine Dummheiten begangen werden.

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  • [OTG]Marauder
    antwortet
    Das "Problem" sehe ich hier nichtmal in der Strafe an sich,sondern in der Frage wann sie angewendet wird..würde jemand wie aktuell Breivik in dieser Weise "entsorgt",hätte wohl niemand wirklich ein "Problem" damit,genausowenig wie damit ,andere geständige Massenmörder ebenso zu bestrafen,,,in dem Zusammenhang finde ich ja den Ansatz der Staatsanwaltschft in Norwegen ganz intressant,die ja versuchen wird Breivik nicht wegen "schnöden Mordes" sondern "Verbrechens gegen die Menschlichkeit" anzuklagen..das wäre dann durchaus ein Einsatz dafür die Todestrafe nochmal "obendrauf" zu setzen für besonders schlimme Verbrechen,die dann aber über jeden Zweifel erhaben sein müssen..

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