Inzest bleibt strafbar. Sollte es? - SciFi-Forum

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Inzest bleibt strafbar. Sollte es?

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    #91
    Zitat von Harmakhis Beitrag anzeigen
    Entscheidend sind §§ 175 und 182 StGB.
    § 175 ist der weggefallene Paragraph zur Unterstrafestellung von homosexuellen Handlungen unter Männern

    Auch deine Ausführungen sind m.E. nicht alle korrekt, es gilt allgemein:

    Erlaubtes Alter für sexuelle Handlungen: 14 (alles darunter ist Kindesmissbrauch)
    Personen unter 18 können mit Personen ab 14 Geschlechtsverkehr haben, Personen über 18 dagegen nur mit Personen die min. 16 sind. (Alles unter der Prämisse, dass die Handlungen freiwillig sind).
    "Je mehr sich unsere Bekanntschaft mit guten Büchern vergrößert, desto geringer wird der Kreis von Menschen, an deren Umgang wir Geschmack finden." - Ludwig Feuerbach

    Kommentar


      #92
      Naja bei 14 und einem der älter als 20 ist, muss jedoch sichergestellt sein das der/die 14 jährige auch die Fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung hat. Siehe dazu §182 unter 20 Jährige drfen aber auch so mit 14jährigen schlafen ...

      Kommentar


        #93
        Zitat von Harmakhis Beitrag anzeigen
        Was Soran da schreibt ist auch nicht 100%ig richtig. Sexualhandlung zwischen Personen unter 14 Jahren ist generell in Deutschland nicht erlaubt (wird in der Regel aufgrund fehlender Strafmündigkeit aber auch nicht verfolgt). Das heißt Sex mit 14-jährigen ist generell ein gesetzliches No-No, egal ob man nun 15, 17, 21 oder 32 ist.
        Personen über 16 dürfen prinzipiell auch sexuelle Handlungen mit Personen über 18 und 21 Jahren vollziehen, solange kein Zwang vorherrschte oder sonst wie keine "Freiwilligkeit" vorlag.
        Also dürfen Jugendliche (also ab dem 14. Geburtstag) generell mit allen Personen gleichen oder höheren Alters Geschlechtsverkehr solange kein Zwang vorliegt.
        Die Feinabstufungen sind da noch etwas komplizierter... z.B. ist das Kriterium für "Zwang" strenger, wenn eine der Personen über 18 ist und die andere unter 18.

        Insgesamt kann ich aber nicht erkennen, dass das ein Wischi-Waschi-Gesetz wäre. Höchstens unnötig kompliziert.

        Entscheidend sind §§ 175 und 182 StGB.

        BTW: Ich hab mir mal § 173 StGB genau angeschaut: da ist nur von leiblichen Verwandten die Regel. Wie kommt es, dass offenbar auch der Beischlaf zwischen Adoptiv-Geschwister, etc. strafrechtlich verfolgt wird?
        Da bin ich ja beruhigt, dachte schon das wäre DIE Wahrheit! Also so wie du das beschreibst ist es auch nicht mehr WischiWaschi, über das unnötig kompliziert könnte man durchaus diskutiern, obwohl, es is ein Gesetz, was wollen wir da diskutiern! Vlt hat sich Soran_Panoko nur falsch ausgedrückt! Ansonsten erkenn ich nur parallelen zum Schweizer Gesetz, ausser das mit dem 14-jährigen, das is dann bei uns mit 16 gesetzlich festgehalten!

        Und auf das Thema gezogen, würde das wirklich nur Geschwister oder sehr alte Neffen mit sehr jungen Tanten und umgekehrt (Onkel / Nichten) betreffen! Aber dann meist, wenn noch unter 16, kommt ja das in deiner Klammer "wird in der Regel aufgrund fehlender Strafmündigkeit aber auch nicht verfolgt" zu Kräfte und es passiert nix, ausser vlt Hohn und Spott, wenns denn rauskommen sollte!

        Zitat von Soran_Panoko Beitrag anzeigen
        Naja bei 14 und einem der älter als 20 ist, muss jedoch sichergestellt sein das der/die 14 jährige auch die Fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung hat. Siehe dazu §182 unter 20 Jährige drfen aber auch so mit 14jährigen schlafen ...
        Hehe, lol, ich seh nur noch Paragraphen und unnötig noch komplizierter, aber das haben Gesetze nunmal so an sich !

        Zitat von Cor Beitrag anzeigen
        § 175 ist der weggefallene Paragraph zur Unterstrafestellung von homosexuellen Handlungen unter Männern

        Auch deine Ausführungen sind m.E. nicht alle korrekt, es gilt allgemein:

        Erlaubtes Alter für sexuelle Handlungen: 14 (alles darunter ist Kindesmissbrauch)
        Personen unter 18 können mit Personen ab 14 Geschlechtsverkehr haben, Personen über 18 dagegen nur mit Personen die min. 16 sind. (Alles unter der Prämisse, dass die Handlungen freiwillig sind).
        Eben, und 14 musst du noch mit 16 ersetzen, dann wären wir in der Schweiz und Liechtenstein! In Österreich und Deutschland is des dann eben 14! Aber ich denke Harmakhis hat sich gut ausgedrückt, ich habs auf jeden Fall verstanden! Bei uns gibt es eben noch das mit den 3 Jahren Abstand, alles darüber is auch Kindesmissbrauch!

        Gruss
        Andy
        Ich hab da ein ganz mieses Gefühl!!!!
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          #94
          was cor gesagt hat ist falsch, die grenze ist bei uns bei 21 nich bei 18, so stehts im §182:P
          aber sollten wir nicht langsam zum thema zurück kommen xD

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            #95
            Zitat von Cor Beitrag anzeigen
            § 175 ist der weggefallene Paragraph zur Unterstrafestellung von homosexuellen Handlungen unter Männern
            Äh, ich meinte natürlich 176.

            Auch deine Ausführungen sind m.E. nicht alle korrekt, es gilt allgemein:

            Erlaubtes Alter für sexuelle Handlungen: 14 (alles darunter ist Kindesmissbrauch)
            Personen unter 18 können mit Personen ab 14 Geschlechtsverkehr haben, Personen über 18 dagegen nur mit Personen die min. 16 sind. (Alles unter der Prämisse, dass die Handlungen freiwillig sind).
            Ich bilde mir ein, genau das geschrieben zu haben. Nur etwas verschachtelter ausgedrückt.
            Zitat von Soran_Panoko Beitrag anzeigen
            was cor gesagt hat ist falsch, die grenze ist bei uns bei 21 nich bei 18 :P
            aber sollten wir nicht langsam zum thema zurück kommen xD
            Das ist nicht richtig. Das Gesetz - nämlich § 182 - unterscheidet durchaus zwischen 18 und 21. Wobei ich das ehrlich gesagt nicht kapiere - wenn ich als 21-jähriger ein unter 16-jähriges Mädel zu Sex zwinge, dann kann ich maximal drei Jahre bekommen (182 Abs. 2). Bin ich aber 18 sinds maximal fünf Jahre (Abs. 1). Macht IMO nicht viel Sinn, eigentlich müsste es wenn dann umgedreht sein.
            Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
            Makes perfect sense.

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              #96
              Zitat von Harmakhis Beitrag anzeigen
              Ich bilde mir ein, genau das geschrieben zu haben. Nur etwas verschachtelter ausgedrückt.
              Jetzt wo ich es mir nochmal durchgelesen habe, fällt mir das auch auf Hängengeblieben bin ich wohl an diesem Satz:

              Zitat von Harmakhis
              Also dürfen Jugendliche (also ab dem 14. Geburtstag) generell mit allen Personen gleichen oder höheren Alters Geschlechtsverkehr solange kein Zwang vorliegt.
              Da hast du dich offenbar verschrieben, es muss ab dem 16. Geburtstag heißen, denn 14 und 15jährige dürfen (rein rechtlich) nicht mit über 18jährigen sexuell verkehren, selbst wenn kein Zwang vorliegt. Habe zwar gerade bei Wiki gelesen, dass diese Regelung fast keine Relevanz mehr hat, aber immerhin liegt die Zahl der nach ihr jährlich verurteilten im höheren zweistelligen Bereich.
              "Je mehr sich unsere Bekanntschaft mit guten Büchern vergrößert, desto geringer wird der Kreis von Menschen, an deren Umgang wir Geschmack finden." - Ludwig Feuerbach

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                #97
                bis 21 wird man nur bestrafft wenn man eben diefehlende sexuelle selbstbestimmung ansnutzt, wenn die person aber den eintruck des vorhandenseins von sexueller selbsbestimmung macht, sollte das ganze kein problem sein...

                €: Cor, das ist falsch, 14 Jährige mit sexueller selbstbestimmung dürfen auch sex mit 19 20 und 21 jährigen haben besagt §182 (habs grade nochmal nachgelesen)...

                Wenn man es mal ausführlich lesen möchte kann man sich auch mal das zweite Lexikon der rechtsihrtümer ausleihen da stehts auch drinnen (seite 164)
                Zuletzt geändert von Soran_Panoko; 19.03.2008, 15:55.

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                  #98
                  Zitat von Harmakhis Beitrag anzeigen
                  Wobei... ich glaube das ehrlich gesagt nicht. "Normale" Pornographie soll schädlich für die Entwicklung von Jugendlichen sein. Ich kann das nicht so ganz nachvollziehen, wie das der Fall sein sollte. Es gibt Untersuchungen, dass wenn man es ihnen erlaubt, schon Kinder vor der Pubertät quasi-sexuelle Tätigkeiten miteinander vollziehen. Sex ist letztlich das zentrale Element unserer biologisches Existenz, da will es mir nicht ganz einleuchten wieso Pornographie (wie gesagt "normale" und keine wo Mann oder Frau erniedrigt, etc. werden) schädlich sein soll.

                  Aber das ist ein anderes Thema, auch wenn es in die gleiche Kerbe - blinder Traditionalismus - schlägt.
                  Richtig ist, dass die Sexualität schon vor der Pubertät entdeckt wird. Allerdings würde ich da nicht von quasi-sexuellen Tätigkeiten sprechen, da ohne die entsprechenden Hormone und die passenden Vorgänge im Körper keine Fruchtbarkeit herrscht und damit letztlich der biologische Trieb nicht ausschlaggebend dafür ist - imho. Da gehts eher um Identitätsbildung und das Selbstbewusstsein.

                  Pornographie selbst würde ich daher im Jugendalter auch nicht zwingend als schädlich ansehen. Es herrscht aber nun mal immer eine Wechselwirkung zwischen Gesellschaft und Individuum. Wenn die Gesellschaft nicht bereit für die entsprechende Entwicklung ist, diese aber dennoch nachhaltig auf die Gesellschaft wirkt, so kann ich mir durchaus vorstellen, dass es in so einer Übergangsphase Probleme geben kann.

                  Zitat von Commander Worf Beitrag anzeigen
                  Entschuldige, aber die Definition von Kind und Erwachsenem, beruht, genauso wie es dem Inzestparagraphen vorgeworfen wird, auf einer willkürlichen, von den Wertvorstellungen der Gesellschaft festgelegten Definition.
                  Das ist auch gut so. Vor nicht allzu langer Zeit gabs keine Kindheit. Daher sehe ich auch nicht ein warum man es zulässt, dass die Kindheit langsam wieder verschwindet.

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                    #99
                    Parsing-Schwierigkeiten

                    Zitat von Harmakhis Beitrag anzeigen
                    Das ist nicht richtig. Das Gesetz - nämlich § 182 - unterscheidet durchaus zwischen 18 und 21. Wobei ich das ehrlich gesagt nicht kapiere - wenn ich als 21-jähriger ein unter 16-jähriges Mädel zu Sex zwinge, dann kann ich maximal drei Jahre bekommen (182 Abs. 2). Bin ich aber 18 sinds maximal fünf Jahre (Abs. 1). Macht IMO nicht viel Sinn, eigentlich müsste es wenn dann umgedreht sein.
                    Dann solltest Du das Gesetz vielleicht noch einmal genauer lesen.
                    Wenn Du eine Person unter 16 Jahren unter Ausnutzung einer Zwangslage zum Sex zwingst, gilt § 182 Abs. 1 Nr. 1, egal ob Du 18 oder 21 Jahre alt bist. In beiden Fällen ist maximal eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich.
                    § 182 Abs. 2 Nr. 1 ergänzt dazu noch, dass es weiterhin auch strafar ist, sofern es zu sexuellen Handlungen mit einer Person über 21 Jahren und einer unter 16 Jahren kommt, wenn dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt wird.
                    « [...] on ne peut établir le règne de la liberté sans celui des mœurs, ni fonder les mœurs sans les croyances; » Alexis de Tocqueville

                    bitterlemons.org

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                      Zitat von Ilan Beitrag anzeigen
                      Dann solltest Du das Gesetz vielleicht noch einmal genauer lesen.
                      Wenn Du eine Person unter 16 Jahren unter Ausnutzung einer Zwangslage zum Sex zwingst, gilt § 182 Abs. 1 Nr. 1, egal ob Du 18 oder 21 Jahre alt bist. In beiden Fällen ist maximal eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich.
                      § 182 Abs. 2 Nr. 1 ergänzt dazu noch, dass es weiterhin auch strafar ist, sofern es zu sexuellen Handlungen mit einer Person über 21 Jahren und einer unter 16 Jahren kommt, wenn dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt wird.
                      Hmmm... das habe ich dann wohl tatsächlich missverstanden. Ist ja auch alles so verworren formuliert.
                      Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
                      Makes perfect sense.

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                        Zitat von Kai "the spy" Beitrag anzeigen
                        Mal abgesehen davon, dass solches Denken schon eugenische Züge trägt (wie hier ja schon oft genug betont) wissen wir, dass es eben nicht zwangsläufig zu genetischen Defekten kommt. Es kommt zwar zu genetischen Defekten, aber eben nicht zwangsläufig. Das sieht man schon an den Kindern des Paares, von dem der Vater der Kinder ja jetzt im Gefängnis sitzt: Zwei der vier Kinder sind völlig gesund! Und das ist auch keine Sensation, denn nur Laien glauben, dass Inzest eine fünfzigprozentige Chance für genetische Defekte beinhaltet. Tatsächlich sind es weit weniger. Die Chancen sind wohl höher, als bei Nicht-Inzest-Kindern, aber so hoch eben auch wieder nicht.
                        Bei zu gleichen Genen ist die Gefahr durchaus relevant, dass genetische Defekte auftreten.
                        Diese müssen nicht unbedingt in dem Kind selbst schon erkennbare Folgen haben aber die zukünftigen Nachkommen des Kindes könnten darunter leiden.
                        Wie man es auch dreht und wendet, wenn ein Paar miteinander schläft und dabei entweder beabsichtigt oder riskiert, dass daraus Nachkommen entstehen, dann sind sie auch dafür verantwortlich.
                        Das hat nichts mit Strafbarkeit zu tun, aber es geht um Verantwortung in dem Sinne, dass sie den Beginn von neuem Leben ermöglichen, und so wie sie in der Veranwortung und Obhut ihrer Eltern aufgewachsen sind, haben sie dann die Verantwortung, ihrem Kind einen bestmöglichen Start ins Leben zu ermöglichen, so dass es einen guten Charakter entwickelt und ein glückliches Leben führen kann, soweit in den Möglichkeiten der Eltern steht.
                        Zitat von Kai "the spy" Beitrag anzeigen
                        Ich will dich nicht bloßstellen, aber es sollte doch korrigiert werden: HIV ist keine Erbkrankheit, sondern, wie das V in der Abkürzung schon sagt, ein Virus. Außerdem gibt es bereits die medizinischen Möglichkeiten, das ungeborene Kind einer HIV-Infizierten vor der Ansteckung zu bewahren.
                        Dennoch ist es vererbar, da es ansonsten wohl kaum über Generationen hinweg so viele angesteckt hätte.
                        Natürlich ist es auch über Geschlechsverkehr, Blut und so weiter ebenfalls übertragbar, was aber nicht bedeutet, dass normaler, sozialer Kontakt zur Ansteckung führt, wie möglicherweise Grippe.
                        Allerdings zeigen Beispiele durchaus, dass das HIVirus von Eltern zu Kindern vererbt wurde.
                        Daher kann man in gewisser Hinsicht sagen, dass es eine Erbkrankheit ist.
                        Zitat von Kai "the spy" Beitrag anzeigen
                        Dumm nur, dass auch Inzest mit Verhütungsmitteln verboten ist, während Inzucht durch künstliche Befruchtung völlig legal ist. Aber du sprichst ja eher von Ethik und nicht von Gesetzen, von daher kann ich deine Einstellung schon verstehen, wenn ich sie auch nicht teile. Kranke und behinderte Menschen mögen leiden, aber die meisten empfinden ihr Leben trotzdem als lebenswert, und daher halte ich es für falsch, die Geburt solcher Menschen verhindern zu wollen.
                        Ich halte es für falsch die Geburt eines jeden Menschen durch Abtreibung verhindern zu wollen, da bei Beginn der Schwangerschaft das Leben bereits begonnen hat.
                        Das gilt natürlich auch für Kinder einer geschwisterlichen Beziehung.
                        Allerdings liegt die Verantwortung über eventuelle Nachkommen nicht erst während der Schwangerschaft oder danach bei den Eltern, sondern bereits bei den Ereignissen, die zur möglichen Zeugung führen können.
                        Das ist nicht nur bei Inzucht, Erbkrankheiten, AIDS (also bereits ausgebrochen), HIV wichtig, sondern im Allgemeinen, also auch bei einem gesunden Paar mit ausreichend genetischen Unterschieden.
                        Zitat von Soran_Panoko Beitrag anzeigen
                        Trozdem ist jemand, der schon genetischen defekt hat und ein Kind in die welt setzt kein verbrecher, wieso sollte es also nur bei Inzest strafbar sein.
                        Und erbkrankheiten kann man auch nicht einfach so überwinden, denn die treten immer wieder auf. Also müsste man jedem Menschen verbieten Kinde rzu nbekommen ...
                        Ich sehe das nicht so, dass jemand, welcher ein Kind mit genetischen Defekten in die Welt setzt, ein Verbrecher ist.
                        Wenn das so herüberkam, dann entschuldige ich mich dafür.
                        Ich meine nur, dass Eltern oder auch potentielle Eltern verantwortlich für ihren (zukünftigen) Nachwuchs sind, also ihren Kindern ein möglichst gutes Leben ermöglichen sollten, entsprechend der Möglichkeiten der Eltern.
                        Das Kind sollte daher nicht unter vermeindbaren Fehlern der Eltern leiden und egal wie finanzielle Probleme aussehen, sollte die Kindeserziehung an vorderster Stelle stehen und entsprechend vom Staat gefördert werden.
                        Die Überbevölkerung ist natürlich auch ein wichtiges Thema, und der Zuwachs erst recht, was ebenfalls in der Varantwortung jedes Menschen in jeder Generation liegt, aber deshalb würde ich nicht die Geburtenkontrolle befürworten.
                        Eher sollte das freiwillig als gesetzlich bleiben.
                        Wenn aber genetische Vielfalt ebenso erhalten werden sollte, wie den Zuwachs der Überbevölkerung aufzuhalten, dann wäre es schon sinnvoll, wenn ein Elternpaar durchschnittlich im Laufe des Lebens beider Eltern nur zwei Nachkommen hervorbringt.
                        Man kann es nicht verallgemeinern, aber ich kenne einige Beispiele, wo Paare, die mit Verantwortung an diese Themen, vor allem bezüglich Überbevölkerung und den Kindern ein möglichst gutes Leben bieten, keine oder wenige Kinder haben, während solche, die dieses Thema kaum beachten, oder daran gar keinen Gednaken verschwenden, schon Kinder bekommen, während sie selbst noch Kinder sind und spätestens Mitte zwanzig eine Großfamilie sind.
                        Wenn es danach geht gehöre ich lieber zur ersteren Gruppe.
                        Ich habe nichts gegen Kinder einzuwenden, aber wenn ich irgendwann mit einer Partnerin Kinder habe, dann möchte ich ihnen in jeder Hinsicht ein gutes Leben bieten können, da ich dann als Elternteil dafür verantwortlich bin.
                        Die Wahrheit entgeht dem, der nicht mit beiden Augen sieht. Wähle den Weg, der recht und wahr ist.
                        Wenn Du erkennst, dass das Kerzenlicht Feuer ist, dann wurde das Mahl vor langer Zeit bereitet.
                        Skylaterne vor der Haustür (Youtube Video) - ich bin ein Mitglied der Kirche Jesu Christi. Die USS Vergissmeinnicht nimmt wieder ihren Dienst auf und heißt alle interessierten Crewmitglieder willkommen.

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                          Zitat von J_T_Kirk2000 Beitrag anzeigen
                          Dennoch ist es vererbar, da es ansonsten wohl kaum über Generationen hinweg so viele angesteckt hätte.
                          Natürlich ist es auch über Geschlechsverkehr, Blut und so weiter ebenfalls übertragbar, was aber nicht bedeutet, dass normaler, sozialer Kontakt zur Ansteckung führt, wie möglicherweise Grippe.
                          Allerdings zeigen Beispiele durchaus, dass das HIVirus von Eltern zu Kindern vererbt wurde.
                          Daher kann man in gewisser Hinsicht sagen, dass es eine Erbkrankheit ist.
                          Das ist himmelschreiender Blödsinn. Entschuldige, wenn ich das so hart sage, aber das ist der größte Unsinn, den ich seit langem gelesen habe. Da ist nun wirklich alles falsch! Alles! HIV ist keine Erbkrankheit.

                          Um das mal sachlich zu richten: HIV ist eine Infektion.
                          Ein HIV-positive Mutter bekommt nicht automatisch ein HIV-positives Kind. Auch das ist sachlich einfach falsch. Wenn sich das Kind mit HIV infiziert, dann bei dem Geburtsvorgang, d.h. bei der natürlichen Geburt.
                          Deswegen führt man in westlichen Ländern bei schwangeren HIV-positiven Müttern stets einen Kaiserschnitt durch. Dann infiziert sich das Kind nämlich nicht mit HIV und ist gesund, bzw. HIV-negativ. Ich habe in einer AIDS-Hilfe gearbeitet und kenne genügend Beispiele.

                          Manchmal ist es vielleicht doch sinnvoll, sich mal zu informieren, bevor man seine halbgaren Thesen in die Welt setzt.

                          Vor allen Dingen sollte man sich mit Ratschlägen zur Abtreibung zurückhalten, wenn man keine Ahnung hat. Stell dir mal vor, du kennst eine HIV-positive Frau und rätst ihr, das Kind "wegmachen" zu lassen, weil es auch AIDS bekäme. Diese Frau hört auf deinen Rat und erfährt dann später, dass du ihr völligen Unsinn erzählt hast und dass sie ihr gesundes Kind hat abtreiben lassen. Na, herzlichen Glückwunsch!

                          Und woher stammt die Weisheit, dass eine Krankheit, die seit 30 Jahren bekannt ist, sich "über Generationen hinweg vererbt" haben könne?
                          Republicans hate ducklings!

                          Kommentar


                            Naja, spätestens der Arzt der die Abtreibung durchführen soll, wird sie dann schon aufklären, denke ich.

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                              Zitat von Spec_Operator Beitrag anzeigen
                              Naja, spätestens der Arzt der die Abtreibung durchführen soll, wird sie dann schon aufklären, denke ich.
                              Trotzdem ist die Unwissenheit, die hier einige an den Tag legen wirklich erschreckend, weil es im Zweifelsfall eben keine rein akademischen Fragen sind, sondern es wirklich um das Leben einer Person geht. Mit solchen Blödsinn kann man viel Schaden anrichten, selbst wenn man die besten Absichten hat.
                              Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
                              Makes perfect sense.

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                                Zitat von Spec_Operator Beitrag anzeigen
                                Naja, spätestens der Arzt der die Abtreibung durchführen soll, wird sie dann schon aufklären, denke ich.
                                Vorausgesetzt, man gerät an einen vertrauenswürdigen, guten Arzt.
                                Aber du hast schon recht, natürlich sollten HIV-Positive bei Erhalt ihres positiven Testergebnisse von HIV-Schwerpunktpraxen, den örtlichen AIDS-Hilfen oder anderen erfahrenen Stellen "aufgefangen" werden. Aber du wärst erschreckt, wenn du wissen würdest, wie stümperhaft das teilweise wirklich vor sich geht bzw. wie gedankenlos manche Ärzte und Stellen mit dieser Krankheit/Infektion umgehen.
                                Republicans hate ducklings!

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