Weiß nicht wie du das siehst. Aber Straftäter ist nicht gleich Straftäter.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
72 jähriger hält Tochter 24 Jahre gefangen,zeugt Kinder(Mord,Vernachlässigung inkl.)
Einklappen
X
-
Das ist eine Vorverurteilung - das ist Dir schon klar, oder? Wenn jeder so denken würde, wie Du, dann könnten wir unser Rechtssytem früher oder später auf den Müll werfen.Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenEs ist unnötig weil es Pflichtverteidiger gibt.
Schlicht und einfach. Niemand braucht sich freiwillig zu melden ein solches Subjekt zu verteidigen.*Behandle einen Stein wie eine Pflanze, eine Pflanze wie ein Tier und ein Tier wie einen Menschen.*
*Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form.*Indianische Weisheiten
Ich bin nicht kaffeesüchtig, aber wenn ich irgendwann einmal verbrannt werde, werde ich vermutlich nicht zu Asche zerfallen, sondern zu Kaffeesatz! ;)
Kommentar
-
Wenn Du sagst: "Den Kerl braucht keiner freiwillig verteidigen, weil er so oder so verteidigt wird." dann ist das bereits eine Vorverurteilung, weil Du ihn damit schon schuldig sprichst. Siehst Du das nicht?Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenDu stellst Verbindungen her wo keine existieren.
Der Kerl wird so oder so verteidigt und deswegen kann man auf freiwillige Meldungen verzichten.
Schlicht und einfach.*Behandle einen Stein wie eine Pflanze, eine Pflanze wie ein Tier und ein Tier wie einen Menschen.*
*Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form.*Indianische Weisheiten
Ich bin nicht kaffeesüchtig, aber wenn ich irgendwann einmal verbrannt werde, werde ich vermutlich nicht zu Asche zerfallen, sondern zu Kaffeesatz! ;)
Kommentar
-
Die Beweise sind eindeutig. Ich brauche keine rechtskräftige Verurteilung damit ich weiß was er getan hat.
Er bekommt sein rechtstaatliches Verfahren. Das ist alles was ihm zusteht und das spricht ihm keiner ab. Auch mit einem Pflichtverteidiger nicht.
Siehst du das nicht?
Der Staranwalt hat das doch nur gemacht um in die Medien zu kommen. Das ist gegenüber dem Opfer unverschämt.
Kommentar
-
Juristisch muss das aber so sein.Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenWeiß nicht wie du das siehst. Aber Straftäter ist nicht gleich Straftäter.
Alles andere ist subjektiv. Du findest seine Tat grausam, und deshalb willst du nicht dass sich jemand freiwillig meldet ihn zu verteidigen.
Das basiert aber auf Subjektivität. Bei Kinderschändern würden auch viele schreien und sagen den soll keiner freiwillig verteidigen.
Vor dem Gesetz muss aber jeder gleiche Rechte haben, und daher kann es auch Anwälte geben, die "grausame" Täter freiwillig verteidigen.
Als Anwalt muss man nicht immer Leute verteidigen, die offensichtlich unschuldig sind. Man kann auch Täter verteidigen, von deren Schuld man überzeugt ist.
Kommentar
-
Juristisch muss sich aber nun mal kein Anwalt freilwillig vordrängen.Zitat von Ltd. Commander Data Beitrag anzeigenJuristisch muss das aber so sein.
Juristisch muss er einen Pflichtverteidiger bekommen.
Vor dem Gesetz hat jeder Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Keiner hat einen Anspruch darauf das sich irgendwer ob seiner persönlichen Profilierungssucht freiwillig meldet.Zitat von Ltd. Commander Data Beitrag anzeigenVor dem Gesetz muss aber jeder gleiche Rechte haben, und daher kann es auch Anwälte geben, die "grausame" Täter freiwillig verteidigen.
Wer das tut muss sich fragen lassen warum er das nötig hat.
Man kann, muss aber nicht. Wer Subjekte wie dieses hier freiwillig verteidigt muss sich kritische Anmerkungen gefallen lassen.Zitat von Ltd. Commander Data Beitrag anzeigenAls Anwalt muss man nicht immer Leute verteidigen, die offensichtlich unschuldig sind. Man kann auch Täter verteidigen, von deren Schuld man überzeugt ist.
Kommentar
-
?Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenJuristisch muss sich aber nun mal kein Anwalt freilwillig vordrängen.
Juristisch muss er einen Pflichtverteidiger bekommen.
Pflichtverteidiger bekommt jemand wenn er keinen anderen findet bzw. sich nicht leisten kann, soweit da meine juristischen Kenntnisse reichen.
Das heißt, Pflichtverteidiger sollten sogar eher der Ausnahmefall als der Regelfall sein( spart auch Staatskosten).
Das mit der persönlichen Profilierungssucht ist nicht bewiesen.Vor dem Gesetz hat jeder Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Keiner hat einen Anspruch darauf das sich irgendwer ob seiner persönlichen Profilierungssucht freiwillig meldet.
Weiterhin hat er einen staatlich zugelassen Rechtsanwalt. Mehr interressiert nicht.
Ja. Jeder der in der Öffentlichkeit ist muss sich kritische Anmerkungen gefallen lassen. Wir bzw. die Österreicher leben in einem freien Land.Man kann, muss aber nicht. Wer Subjekte wie dieses hier freiwillig verteidigt muss sich kritische Anmerkungen gefallen lassen.
Kommentar
-
Das ist eine Unterstellung, die Du nicht beweisen kannst. Du nimmst an, dass der Anwalt den Job angenommen hat, um in die Medien zu kommen. Wissen tust Du es nicht.Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenDer Staranwalt hat das doch nur gemacht um in die Medien zu kommen. Das ist gegenüber dem Opfer unverschämt.
Wie würde denn Dein Rechtssystem aussehen? Jeder, der offenkundig schuldig ist, sollte nur einen vom Gericht bestellten Verteidiger bekommen? Tu mir bitte mal den Gefallen und versuche Deine Vorstellung davon in sowas wie einen Gesetzestext zu fassen.Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenDie Beweise sind eindeutig. Ich brauche keine rechtskräftige Verurteilung damit ich weiß was er getan hat.
Er bekommt sein rechtstaatliches Verfahren. Das ist alles was ihm zusteht und das spricht ihm keiner ab. Auch mit einem Pflichtverteidiger nicht.
Siehst du das nicht?*Behandle einen Stein wie eine Pflanze, eine Pflanze wie ein Tier und ein Tier wie einen Menschen.*
*Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form.*Indianische Weisheiten
Ich bin nicht kaffeesüchtig, aber wenn ich irgendwann einmal verbrannt werde, werde ich vermutlich nicht zu Asche zerfallen, sondern zu Kaffeesatz! ;)
Kommentar
-
Wegem dem Geld wird ers wohl kaum machen.Zitat von Noir Beitrag anzeigenDas ist eine Unterstellung, die Du nicht beweisen kannst. Du nimmst an, dass der Anwalt den Job angenommen hat, um in die Medien zu kommen. Wissen tust Du es nicht.
Und selbst wenn nicht, seine Motivations ist mir herzlich wurscht. Er tut es obowhl er es nicht tun muss.
Pflichtverteidiger gibt es aus gutem Grund.
Dazu sind keine Gesetzestextes nötig, es sollte gesunder Menschenverstand ausreichen das man abnorme Rechtsbrecher nicht freiwillig verteidigt.Zitat von Noir Beitrag anzeigenWie würde denn Dein Rechtssystem aussehen? Jeder, der offenkundig schuldig ist, sollte nur einen vom Gericht bestellten Verteidiger bekommen? Tu mir bitte mal den Gefallen und versuche Deine Vorstellung davon in sowas wie einen Gesetzestext zu fassen.
Kommentar
-
Also soll das persönliche Gefühl der Menschen die Leitlinie für unseren Rechtsstaat sein?Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenDazu sind keine Gesetzestextes nötig, es sollte gesunder Menschenverstand ausreichen das man abnorme Rechtsbrecher nicht freiwillig verteidigt.
Emotionen über rationalen Verstand? 
Edit:
Viele Freunde wird dem Anwalt die Verteidigung Fritzels nicht gebracht haben, schätze ich mal. Ich möchte nicht wissen, wieviele Morddrohungen der Mann in der Zwischenzeit schon bekommen hat.*Behandle einen Stein wie eine Pflanze, eine Pflanze wie ein Tier und ein Tier wie einen Menschen.*
*Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form.*Indianische Weisheiten
Ich bin nicht kaffeesüchtig, aber wenn ich irgendwann einmal verbrannt werde, werde ich vermutlich nicht zu Asche zerfallen, sondern zu Kaffeesatz! ;)
Kommentar
-
Juristisch gesehen besteht weder Anspruch auf Freiwilligkeit in der Verteidigung noch auf Sympathiebekundungen die mit einer Freiwilligkeit einer solchen Verteidigung assoziiert werden können.
Ist der freiwillige Verteidiger wirklich überzeugt gewesen, dass der Täter unschuldig ist bzw. unzurechnungsfähig ist ? Oder zieht er nur diesen Formalismus durch ?Gruss, Marvek
Chemieonline
Kommentar
-
Du kannst als Anwalt auch versuchen, einem schuldigen Täter eine faire Strafe zu erkämpfen.Zitat von Marvek Beitrag anzeigenIst der freiwillige Verteidiger wirklich überzeugt gewesen, dass der Täter unschuldig ist bzw. unzurechnungsfähig ist ? Oder zieht er nur diesen Formalismus durch ?
Kommentar
-
Nochmal ganz langsam: Der Rechtstaat wird davon nicht mal tangiert.Zitat von Noir Beitrag anzeigenAlso soll das persönliche Gefühl der Menschen die Leitlinie für unseren Rechtsstaat sein?
Emotionen über rationalen Verstand? 
Kein Recht des Angeklagten wird auch nur im Ansatz beschnitten.
Kommentar




Kommentar