Zitat von Mehani
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Woher hast du dieses Wissen? Aus dem gmx Artikel, der es von der Bildzeitung hat?Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenDie Beweislage war aber klar und nicht so, dass es auch in Freispruch hätte enden können.
Du bringst hier die Reihenfolge durcheinander. Der Mann hat ja erst nach der Absprache das Geständnis abgelegt und nicht vor der Absprache. Vor der Absprache war die Sache nicht klar. Deswegen gab es ja die Absprache erst.
Und dabei ging es u.a. auch darum, der vierjährigen zu ersparen, 1000 mal befragt zu werden. Das solltest du als "alte Häsin" aus dem "juristischen Sektor" eigentlich wissen.Republicans hate ducklings!
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Genau das ist ja das Problem. Wie schnell sind Aussagen durch erboste Eltern suggeriert. Kinder sind leichter zu beinflussen als die beispielsweise genannte 25-jährige. Um diesem Problem zu entgehen, plädiere ich ja für eine Grenze, wo diese Diskussion gar nicht erst aufkommen kann.Zitat von endar Beitrag anzeigen... weil man ggf. ihren Aussagen, sie seien vergewaltigt werden, nicht trauen kann?
Wozu imitieren? Ich verneige mich vor Individualität. (Clint Eastwood)
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Von 25/12 hat in diesem Thread niemand gesprochen.Zitat von Mehani Beitrag anzeigenGenau das ist ja das Problem. Wie schnell sind Aussagen durch erboste Eltern suggeriert. Kinder sind leichter zu beinflussen als die beispielsweise genannte 25-jährige. Um diesem Problem zu entgehen, plädiere ich ja für eine Grenze, wo diese Diskussion gar nicht erst aufkommen kann.
Die Beiträge befassen sich hier doch eher mit dem Wegfall des Freiraums von 14-18, der bis 2008 bestanden hatte.
Beispiele mit 25, 45 oder 65jährigen sind für diese Frage völlig unerheblich oder möchtest du einen 15jährigen, der mit einer 13jährigen was hat, mit einem 65jährigen gleichsetzen? Sicherlich nicht.Republicans hate ducklings!
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Du hast deine juristischen Staatsexamen nochmal wo abgelegt um das so eindeutig sagen zu können?Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenDie Beweislage war aber klar und nicht so, dass es auch in Freispruch hätte enden können.
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Uni Bayreuth.Zitat von Stargamer Beitrag anzeigenDu hast deine juristischen Staatsexamen nochmal wo abgelegt um das so eindeutig sagen zu können?
Wow.Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenDoch kenn ich genug. Hab die letzten Jahre viel mit mit Kindern und Jugendlichen zwischen 8 und 16 Jahre gearbeitet.
Jaja. Den Entsetzten hab ich auch gespielt, als wir im Biologieunterricht darüber geredet haben, dass Jugendliche Gras rauchen.Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenSie waren sogar entsetzt, dass schon 14jährige Schwanger werden.
Die werden es einem Erwachsenen auch kaum ins Gesicht sagen.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen "juristisch" und "juridisch"?Zitat von endar Beitrag anzeigenDas solltest du als "alte Häsin" aus dem "juristischen Sektor" eigentlich wissen.
Wenn man einer 12-Jährigen nicht mehr trauen kann, sollte man das Vertrauen in die Jugend gleich begraben. Und gleichwohl können auch ältere Menschen Falschaussagen machen.Zitat von Mehani Beitrag anzeigenUnd wie will man dass genau herausfinden? Insbesondere bei einer 12-jährigen? Kann man wirklich ihrer Aussage trauen?
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@ventris:
ich verstehe ja, daß einem manchmal die Hutschnur hochgeht, doch gerade das ist ja, was ich an Bethanys oder Knörfs Posts so verurteile.
Ich finde beide Seiten sollten sich auf sachliche Argumente beschränken können, gerade wegen der Wichtigkeit oder auch der Brisanz des Themas.
Gut...wir haben hier ein paar, die ihr Wissen aus der Bild und nicht einmal von Google haben.
Emotionale Argumente sind dennoch auf beiden Seiten meist nicht sachdienlich.
Was das Thema Kinder/Jugendliche und sexuelle Reife belangt gilt für mich eines: im Zweifel immer der Schutz des Schwachen.
Ich mags mal so verdeutlichen. Ich war dreizehn und konnte meinem Vater durchaus klar machen, daß mir Horrorfilme und Bücher (speziell Stephen King) nichts ausmachen.
Ich hab den Kram förmlich verschlungen...und heute bin ich ehrlich: ich war zu jung und hätte es nicht tun sollen.
Dennoch konnte ich reif genug wirken, um Erwachsenen klar z u machen, daß ich damit klar komme.
Und genau das kann ein Erwachsener oft nicht einschätzen. Darum finde ich gesetzliche Vorgaben dennoch für sinnvoll.
Eben im Zweifel : Für den Schutz...Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.
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Natürlich nicht . Mein Beispiel der 25-jährigen hatte ich hierZitat von endar Beitrag anzeigenVon 25/12 hat in diesem Thread niemand gesprochen.
entnommen. Offenbar habe ich mich schon wieder mißverständlich ausgedrückt.Zitat von Drakespawn Beitrag anzeigen... Die Sache mit der geistigen Reife ist für eine 12-, 13-, 14-Jährige(n) genauso Unfug wie für eine(n) 25- oder 30-Jährige(n)........
Ich wollte nur anhand der unterschiedlichen Entwicklungsstufen "Kinder zu Erwachsenen" klarstelllen, dass eine unterste Grenze existieren sollte. Und dieses zunächst unabhängig davon wie alt der "Täter" ist.
Hinsichtlich Deiner Beispiele besteht bei mir jetzt aber doch Verwirrung:Zitat von endar Beitrag anzeigen...Die Beiträge befassen sich hier doch eher mit dem Wegfall des Freiraums von 14-18, der bis 2008 bestanden hatte...
Zitat von endar Beitrag anzeigenWarum darf eine 15jährige keinen Sex mit einem 13jährigen haben?15 und 13 und dann 14 und 16? Einmal unter 14-->Welche Fallkonstellation nehmen wir?Zitat von endar Beitrag anzeigenWas nützt es z.B. einer 14jährigen Schwangeren, wenn der 16jährige Vater für sechs Monate ins Gefängnis geht, ..
Vielleicht habe ich es aber auch nicht verstanden. (Diese Aussage meine ich ernst und stellt keine Ironie dar, wie sie sonst oft hier anzutreffen ist). Die Diskussion sollte nicht von Mißverständnissen leben.
Wozu imitieren? Ich verneige mich vor Individualität. (Clint Eastwood)
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Weder das eine, noch das andere geht den Staatsanwalt irgendetwas an!Zitat von Mehani Beitrag anzeigen15 und 13 und dann 14 und 16? Einmal unter 14-->Welche Fallkonstellation nehmen wir?
Vielleicht hast du es wirklich nicht richtig verstanden. Leute unter 18 sollten miteinander machen dürfen, was sie wollen (Einvernehmlichkeit vorausgesetzt). Das wäre sexualwissenschaftlich vernünftig.
Und dabei spielt es auch keine Rolle, ob § 176 materiellrechtlich bei 15jährigen angewendet wird: Man setzt sowas nicht als Offizialdelikt ins Gesetz, wenn man nicht davon ausgeht, dass es an angewendet wird. Die Formulierung "eine Person über 18 Jahren" kennt das StGB schließlich an anderer Stelle auch. Das einzige Zugeständnis ist, dass eine Person über 18 beim Beischlaf mindestens zwei Jahre bekommt, die Person unter 18 Jahren braucht nur sechs Monate brummen.
Das kann dann auch auf einer Klassenfahrt der achten Klasse passieren, wenn da zwei schlafen und einer ist etwas älter. In welchem Jahrhundert leben wir eigentlich?
Wenn wir keine Zustände wie in den USA haben wollen, wo ein Zehnjähriger in Handschellen abgeführt und in Untersuchungshaft gesteckt wird, weil er seiner fünfjähigen Schwester beim Pipimachen auf dem Klo geholfen hat:
Telepolis - Gefährliche Doktorspiele
Verhaftung von Raoul Wüthrich war illegal - swissinfo , dann sollten wir keine Offizialdelikte ins StGB nehmen, die 15jährige mit sechs Monaten Haft bedrohen.
Dann würde sich nämlich die Frage, ob das materiellrechtlich überhaupt angewendet wird, gar nicht stellen.Republicans hate ducklings!
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Ich hab hier irgendwie emotional verwerlich argumentiert?Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen@ventris:
ich verstehe ja, daß einem manchmal die Hutschnur hochgeht, doch gerade das ist ja, was ich an Bethanys oder Knörfs Posts so verurteile.
Ich finde beide Seiten sollten sich auf sachliche Argumente beschränken können, gerade wegen der Wichtigkeit oder auch der Brisanz des Themas.
Gut...wir haben hier ein paar, die ihr Wissen aus der Bild und nicht einmal von Google haben.
Emotionale Argumente sind dennoch auf beiden Seiten meist nicht sachdienlich.
Ach du Scheiße.Zitat von endar Beitrag anzeigenWenn wir keine Zustände wie in den USA haben wollen, wo ein Zehnjähriger in Handschellen abgeführt und in Untersuchungshaft gesteckt wird, weil er seiner fünfjähigen Schwester beim Pipimachen auf dem Klo geholfen hat:
Telepolis - Gefährliche Doktorspiele
Verhaftung von Raoul Wüthrich war illegal - swissinfo.
Zuletzt geändert von Uriel Ventris; 15.04.2011, 14:01. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
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Fall Dennis: 40-jähriger Pädagoge gesteht Serienmord - Norddeutschland - Nordsee-Zeitung
Auszug daraus:
Der Mann hat den Ermittlern zufolge gestanden, 1992 den 13 Jahre alten Stefan J., 1995 den achtjährigen Dennis R. und 2001 den neun Jahre alten Dennis K. getötet zu haben. Zudem soll er in rund 40 Fällen Jungen missbraucht haben. Geprüft wird nun, ob dem 40-Jährigen über das Geständnis hinausgehende Taten anzulasten sind.
Die Soko «Dennis» hatte den Mann bereits 2007 im Visier gehabt, dann aber nicht weiter verdächtigt. «Wir sind erleichtert», sagte der Verdener Polizeileiter Uwe Jordan.
Der Mann sei Lehramtsstudent gewesen und dann Pädagoge, sagte der Profiler Alexander Horn. Seit seinem 21. Lebensjahr sei er alleinstehend gewesen - und so wenig sozialer Kontrolle unterworfen. In der Vergangenheit trat er demnach bereits polizeilich als Sexualtäter in Erscheinung, war aber nicht vorbestraft.
Er war polizeilich als Sexualtäter bekannt, aber er war nicht vorbestraft.





Daraus ziehe man seine Schlüsse.
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Welche Schlüsse ziehen wir denn, wenn ich fragen darf?Zitat von Swan Beitrag anzeigenDaraus ziehe man seine Schlüsse.
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Das du ohne jegliches genaues Wissen was hier mit Sexualstraftäter gemeint war mal wieder wild spekulieren willst und wieder alles zusammenschmeißt?Zitat von Swan Beitrag anzeigenEr war polizeilich als Sexualtäter bekannt, aber er war nicht vorbestraft.





Daraus ziehe man seine Schlüsse.
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Hm, ich zieh daraus den Schluss, dass die "Tat" (welche immer das auch sein soll, auch Exibitionisten zählen als Sexualstraftäter) so lange her ist, dass sie aus dem Vorstrafenregister gelöscht werden musste, oder er dafür unter 90 Tagessätze bekommen hat, so dass sie gar nicht erst eingetragen wurde. Welchen Schluss ziehst du?Zitat von Swan Beitrag anzeigenEr war polizeilich als Sexualtäter bekannt, aber er war nicht vorbestraft.





Daraus ziehe man seine Schlüsse."Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren."
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Das Verfahren aus dem Jahr 2005 bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde gegen eine Zahlungsauflage von 1.800 € eingestellt. Er habe zwei Jungen am Bauch gestreichelt und der Vorfall scheint, wenn ich das Interview richtig deute, bereits etwas hergewesen zu sein.Republicans hate ducklings!
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