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    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
    Und nenn mit bitte ein Gesetz, das verbietet, Homosexuelle gleich zu behandeln.
    Es gibt keine solchen Gesetze, allerdings gibt es auch keine Gesetze darüber Sodomie kritisch zu sehen. Wenn man sich entscheidet an der Schule entscheidet willkürlich, ohne gesetzliche Grundlage bestimmten Sexualitäten mit Toleranz zu begegnen anderen aber nicht, dann ist man weltanschaulich nicht neutral.
    Bestimmte heterosexuelle Lebensentwürfe schützt der Staat besonders, da kann man getrost davon ausgehen, dass sie erwünscht sind. Ebenso kann man davon ausgehen, dass der Gesetzesgeber, wollte er, dass Menschen auf Grund ihrer Sexualität keine Nachteile entstehen, Artikel 3 entsprechend geändert würde.

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      Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
      Toleranz gegenüber anderen Sexualitäten ist nicht in einem Gesetz der BRD verankert.
      Doch, nennt sich Grundgesetz.

      Artikel 1

      (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
      Allein aus dem zweiten Satz resultiert schon die Pflicht zur Toleranz gegenüber Menschen, die nicht so sind, wie man selbst ist. Und der Rest ist einfach gesunder Menschenverstand.
      Für mich ist Gleichberechtigung dann erreicht, wenn es genauso viele weibliche wie männliche Idioten gibt.

      Mission accomplished.

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        Dem Antidiskriminierungsgesetz zufolge müsste man sogar Sodomie als gleichwertig gegenüber anderen Sexualitäten ansehen. Streng nach Gesetz wäre es verboten, Sodomisten auszugrenzen.

        Bei der Forderung nach Gleichbehandlung solcher Beziehungen auch im Unterricht dürfte man sodomistische Partnerschaften nicht ausschließen.
        "En trollmand! Den har en trollmand!"

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          Zitat von Nurara McCabe Beitrag anzeigen


          Allein aus dem zweiten Satz resultiert schon die Pflicht zur Toleranz gegenüber Menschen, die nicht so sind, wie man selbst ist. Und der Rest ist einfach gesunder Menschenverstand.
          Leider nicht, Artikel 3 erklärt woraus dir kein Nachteil entstehen darf:


          Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
          Von anderen Sexualitäten steht da nix. Das GGB geht davon aus, dass die Diskriminierung Anderssexueller nicht die Würde des Menschen verrletzt sonst hätte es Artkel 3 GGB und § 175 StGB nie in der Form parallel geben können.

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            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
            Von anderen Sexualitäten steht da nix. Das GGB geht davon aus, dass die Diskriminierung Anderssexueller nicht die Würde des Menschen verrletzt sonst hätte es Artkel 3 GGB und § 175 StGB nie in der Form parallel geben können.
            Wie heißt es so schön: Dafür gibt es ein Bundesgesetz.

            Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
            Quelle: AGG - Einzelnorm
            "En trollmand! Den har en trollmand!"

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              Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
              Es gibt keine solchen Gesetze, allerdings gibt es auch keine Gesetze darüber Sodomie kritisch zu sehen.
              Doch
              Tierschutzgesetz: Sodomie wird Ordnungswidrigkeit - taz.de

              Wenn man sich entscheidet an der Schule entscheidet willkürlich, ohne gesetzliche Grundlage bestimmten Sexualitäten mit Toleranz zu begegnen anderen aber nicht, dann ist man weltanschaulich nicht neutral.
              Bestimmte heterosexuelle Lebensentwürfe schützt der Staat besonders, da kann man getrost davon ausgehen, dass sie erwünscht sind. Ebenso kann man davon ausgehen, dass der Gesetzesgeber, wollte er, dass Menschen auf Grund ihrer Sexualität keine Nachteile entstehen, Artikel 3 entsprechend geändert würde.
              Offensichtlich wurde ja nicht an den Schulen entschieden, sondern die Regierung von Baden-Württemberg fällte diese Entscheidung. Wo siehst du also das Problem?
              Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
              endars Katze sagt: “nur geradeaus” Rover Over
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                Aber was ist höher zu bewerten, der Tierschutz oder das Recht des Einzelnen auf Entfaltung seiner sexuellen Identität? Streng juristisch gesehen könnte man argumentieren, dass das Tierschutzgesetz in diesem Punkt dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz widerspricht.
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                  Die Entfaltung der eigenen Identität - onb sexuell oder nicht - darf nur so weit gehen, wie andere dabei nicht etwas aufgezwungen bekommen, was sie nicht möchten, sonst könnte man auch gleich damit Argumentieren, dass man Serienmörder nicht verhaften darf, weil das die Entfaltung ihrer Identität stört.
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                    Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
                    Die Entfaltung der eigenen Identität - onb sexuell oder nicht - darf nur so weit gehen, wie andere dabei nicht etwas aufgezwungen bekommen, was sie nicht möchten,
                    Richtig. Sodomie bezieht sich aber auf Sex mit Tieren, nicht mit anderen (Menschen).
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                      Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                      Richtig. Sodomie bezieht sich aber auf Sex mit Tieren, nicht mit anderen (Menschen).
                      Da der Mensch fachlich richtig auch ein Tier ist, mache ich da generell keinen Unterschied und so lange ein Nichtmenschentier nicht das Gegenteil behauptet, gehe ich davon aus, dass es sich von einem Menschen nicht sexuell angezogen fühlt.
                      Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
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                        Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
                        Da der Mensch fachlich richtig auch ein Tier ist, mache ich da generell keinen Unterschied
                        Aha, Du bist also Vegetarier.

                        Mahct nichts, ich wollte auch nur aufzeigen, dass das AGG über das Ziel hinaus schießt und findige Juristen das sicher aushebeln und die sodomistische Lebensweise auf dieselbe Stufe stellen könnten wie Homosexualität. Es wäre nur eine Frage der Unterstützung.
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                          Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                          Aha, Du bist also Vegetarier.
                          Das ht damit nichts zu tun. Fressen und gefressen werden ist ein Naturgesetz. Ich bin auch keinem Tier böse, das mich fressen will. Ohne tierische Nahrung wär unsere Evolution nicht denkbar gewesen. Mit dem Argument dürfte ich ja noch nicht mal Pflanzen essen, sondern allenfalls die Teile von Pflanzen, die extra für den Verzehr durch Tiere hergestellt werden, Stichwort "terrane Ernährung" und das ist verdammt ungesund

                          Jede Art hat dann wiederum ihre eigenen Regeln (mit denen sie beispielsweise hierarchische Einteilungen vornehmen) und die Menschen haben eben Gesetze.
                          Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
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                            Wenn es ne Ordnungswidrigkeit ist, dann ist es ein Verstoß gegen ne Verordnung nicht gegen ein Gesetz.

                            Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
                            Offensichtlich wurde ja nicht an den Schulen entschieden, sondern die Regierung von Baden-Württemberg fällte diese Entscheidung. Wo siehst du also das Problem?
                            Es ist völlig egal welches Exekutivorgan das entscheidet, das muss formal die Legislative entscheiden.

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                              Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                              Wenn es ne Ordnungswidrigkeit ist, dann ist es ein Verstoß gegen ne Verordnung nicht gegen ein Gesetz.
                              Es ist im Tierschutzgesetz verankert. Dass es formal nur als Ordnungswidrigkeit behandelt wird, das ändert erst mal nichts an der grundsätzlichen Aussage.
                              Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
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                                Was ist das wieder für eine Unsinnsdiskussion hier. Selbstverständlich ist es in diesem Land gestattet, Toleranz an Schulen zu unterrichten und ebenso, Toleranz in den Lehrplan aufzunehmen.

                                Ein solches Maß an politischer Unkenntnis über das Grundgesetz und unser politisches System von Seiten eines angeblichen Lehrers lässt mir, professionell gesagt, die Haare zu Berge stehen. Besonders peinlich ist es, auf der anderen Seite rechthaberisch bei anderen auf Unterschieden zwischen "Gesetzesverstößen" und "Ordnungswidrigkeiten" zu bestehen.

                                "Das GGB geht davon aus, dass die Diskriminierung Anderssexueller nicht die Würde des Menschen verrletzt sonst hätte es Artkel 3 GGB und § 175 StGB nie in der Form parallel geben können." Tibo, wenn du solches Sachen schreibst, zeigst du nur, dass du nicht im Geringsten verstanden hast, wie unser politisches System praktisch und juristisch funktioniert.

                                Das widerspricht sich natürlich nicht, weil das GG interpretiert wird und sich diese Interpreation selbstverständlich im Laufe der Zeit ändert. Das gleiche gilt für das Strafgesetzbuch, bei dem zwar Gesetze im Wortlaut gleichbleiben, aber im Laufe der Jahre anders angewendet werden. Stichwort zum weitergoogeln: materielle Rechtsprechung und Bundesverfassungsgericht. (das "weitergooglen" ist hier übrigens eine höfliche Andeutung von mir, dass ich mir dir nicht diskutieren werde).

                                Ich würde mir also deshalb erstmal grundsätzlich einen Überblick verschaffen, wie das läuft. Bevor ich getan hätte, wäre ich vorsichtig mit meinen kruden Thesen. Denn es ist für jemanden, der angeblich an einer staatlichen(?) Schule unterrichtet, schon sehr blamabel, wenn er Thesen aufstellt, das GG habe sich seit 1949 nicht verändert.

                                Menschlich gesehen empfinde ich es zudem als widerwärtig, wie man den § 175 StGB zur Rechtfertigung bzw. Begründung heutiger Diskriminierung heranziehen kann. Man mag nur hoffen, dass sich deine angeblichen Schüler dir gegenüber nicht outen oder outen müssen.
                                Zuletzt geändert von endar; 29.01.2014, 14:48.
                                Republicans hate ducklings!

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