Du musst schon schauen, unter welchem Abschnitt im StGB der Paragraph steht. Daraus geht nämlich hervor, auf welche Sachverhalte er sich bezieht.
Da steht: "1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b)"
Siehst du in dem Paragraphen ein Strafmaß für einen konkreten Sachverhalt? Nein, er heißt "Begriffsbestimmungen". Das heißt, er konkretisiert die in diesem Abschnitt behandelten Sachverhalte.
Und ich habe nirgendwo behauptet, dass am Staatstrojaner etwas lustig ist. Nur, dass man niemanden einfach einbuchten kann, weil er gegen ein BVerfG-Urteil verstoßen hat, sondern es dazu einen StGB-Paragraphen braucht. Das war ein Plädoyer für eine klare Gesetzgebung. Ich notiere das unter deine Einstellung zur Rechtsstaatlichkeit.
Was allerdings die FDGO betrifft, hat Deutschland meines Erachtens grad größere Sorgen als das Ausspionieren von Drogendealern. Die Bundesregierung ist nämlich grade dabei, selbige Grundordnung im Zuge von Euro-Rettungsmaßnahmen im Grundsatz abzuschaffen. Siehe hierzu die Ausführungen keines geringeren als des Präsidenten des BVerfG.
Da steht: "1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b)"
Siehst du in dem Paragraphen ein Strafmaß für einen konkreten Sachverhalt? Nein, er heißt "Begriffsbestimmungen". Das heißt, er konkretisiert die in diesem Abschnitt behandelten Sachverhalte.
Und ich habe nirgendwo behauptet, dass am Staatstrojaner etwas lustig ist. Nur, dass man niemanden einfach einbuchten kann, weil er gegen ein BVerfG-Urteil verstoßen hat, sondern es dazu einen StGB-Paragraphen braucht. Das war ein Plädoyer für eine klare Gesetzgebung. Ich notiere das unter deine Einstellung zur Rechtsstaatlichkeit.
Was allerdings die FDGO betrifft, hat Deutschland meines Erachtens grad größere Sorgen als das Ausspionieren von Drogendealern. Die Bundesregierung ist nämlich grade dabei, selbige Grundordnung im Zuge von Euro-Rettungsmaßnahmen im Grundsatz abzuschaffen. Siehe hierzu die Ausführungen keines geringeren als des Präsidenten des BVerfG.
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