Unter anderem spricht Oettinger über seine Pläne zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Dabei behauptet er, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Vorratsdatenspeicherung sei überraschend gewesen. Ah ja, vor allem nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2010, das die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig erklärte, konnte niemand damit rechnen, dass das Urteil für die europäische Grundlage ähnlich aussehen würde. Nein? Doch! Ohh...

Für diejenigen, die das mit dem Nein, Doch, Ohh nicht kennen:
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