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Das hätte denen bei genauerem Überlegen aber auch eher einfallen können. Wäre vielen Bürgern etliches erspart geblieben. Natürlich würde zu den Abmahnungen nichts direkt gesagt denn damit hätte man den gesamten Murks der da passiert ist ja eingestehen müssen.
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Moinsen mal wieder,
es gibt mal wieder ein kleines Update bei Redtube, denn mittlerweile ist auch das Landgericht Köln zu der Auffassung gekommen, das da was nicht so sauber gelaufen war und den Anträgen auf Herausgabe der IPs nicht entsprchen hätte werden dürfen.
Das Landgericht Köln hat Beschwerden von Betroffenen der Redtube-Abmahnungen stattgegeben. Das gab Gerichtssprecher Christian Hoppe am 27. Januar 2014 bekannt. Der Kammer zufolge hätte dem Antrag der The Archive AG auf Herausgabe der Namen und Anschriften von Kunden der Deutschen Telekom zu den IP-Adressen nicht entsprochen werden dürfen.
Das Gericht hat die Abweichung von seiner ursprünglichen Entscheidung damit begründet, dass im Antrag der Archive AG von Downloads die Rede war, während es sich tatsächlich - wie sich später herausstellte - um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform handelte. "Ein bloßes Streaming einer Videodatei beziehungsweise deren Ansehen mittels eines Streams stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine nur dem Urheber erlaubte Vervielfältigung gemäß Paragraf 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar", erklärte das Gericht.
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"Über die Abmahnungen hat die Kammer nicht entschieden", sagte Hoppe Golem.de. "Es ging nur um die Frage, ob die Auskunft so gestattet werden durfte. Das hat die Kammer jetzt verneint." Durch die Entscheidung ist angedeutet, dass "die vorgelegten Beweise in einem Folgeprozess nichts wert sein könnten".
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Aloha,
es ist mal wieder Zeit für ein neues Stück in der Kuriositätensammlung der Redtube Abmahnungenin den letzten Tagen wurde das Gutachten zur verwendeten Software für die IP-Erfassung veröffentlicht, welches bislang weder das Landgericht Köln noch die Kanzlei rausrücken wollte, die es erstellt hatte.. wohl aus gutem Grund
Geht es nach diversen Fachleuten, ist dieses Gutachten nämlich keinen Pfifferling wert:
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) haben das Gutachten (PDF) veröffentlicht, das Urmann + Collegen dem Landgericht Köln vorgelegt haben. Es sollte die Funktionsweise der Software GladII 1.1.13 der Firma ItGuards beschreiben, die die IP-Adressen beim Abruf von Streams ermittelt haben soll.
Überraschend sei, so die MMR-Anwälte, wie nichtssagend und dünn das Gutachten, in dem sich auf nur zwölf Seiten die Buchstaben recht sparsam verteilen, tatsächlich ist.
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"Die entscheidende Frage, wie der Traffic zwischen Nutzer und Medien-Hoster protokolliert wurde, wird gar nicht angesprochen", kritisieren die Anwälte.
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Auch der Anwalt Udo Vetter kommt zu dem Ergebnis: "Das Gutachten selbst ist nach meiner Einschätzung völlig untauglich. Insbesondere gibt es keine Auskunft darüber, wie die Abmahner die IP-Adressen der Nutzer ermitteln konnten."
Vollkommen ungeklärt war bislang, wie Roschu mit dem Programm GladII überhaupt die IP-Adressen von Video-Nutzern gespeichert haben will.
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Genau zu diesem Sachverhalt hat der promovierte Physiker Frank Schorr ein Gutachten verfasst, das bislang weder das Landgericht Köln, noch Schorrs Kanzlei Diehl und Partner veröffentlichen wollte. Doch jetzt erhielt die Rechtsanwaltskanzlei Müller Müller Rößner aus Berlin eine Kopie, die sie im Netz veröffentlicht hat.
Man muss weder Jurist noch Techniker sein, um die Lücken und Widersprüche des zwölf Seiten langen Textes zu erkennen. Das Gutachten wurde im Auftrag von "itGuards Inc" durchgeführt und ist auf den 22. März 2013 datiert, die Tests der Software will Schorr schon am 11. und 21. Dezember 2012 durchgeführt haben. itGuards, Auftraggeber des Gutachtens, wurde aber erst am 21. März 2013 gegründet.
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Schorr scheint sich weder mit dem Programmcode der Software GladII befasst zu haben noch mit der programmiertechnischen Funktion, zumindest schreibt er nichts darüber. Er berichtet lediglich, sich in das Web-Interface von GladII eingeloggt zu haben, ungefähr so, wie wenn man sich bei gmx.de oder yahoo.com mit E-Mail und Passwort einloggt. Schorr hat aber nicht überprüft, was das für ein Programm ist, in das er sich einloggt. Seine Arbeit ähnelt der eines Autotesters, der feststellt, dass sich ein Wagen bewegt, der aber nicht prüft, ob ein Motor den Wagen antreibt oder ob er an einem Abschleppseil hängt.
Das hat doch schon langsam genug Potential für eine Realverfilmung als Komödie oder so ^.^
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Scheinbar ist man sich bei The Archive AG, der Firma, welche die Abmahnungen via U+C eingeleitet hat, wohl doch nicht mehr so siegessicher, wie der Artikel hier nahe legt:
In die Schweizer The Archive AG, die bei den aktuellen Abmahnungen gegen Nutzer des Streaming-Portals RedTube als Rechteinhaber auftrat, ist ordentlich Bewegung gekommen.
Vieles deutet darauf hin, dass man seitens der Verantwortlichen kalte Füße bekommen hat und sich darum kümmert, aus der Sache herauszukommen. Das Unternehmen war mit seinem Sitz erst kürzlich aus dem Schweizer Bassersdorf in das etwa 15 Kilometer entfernte Weisslingen umgezogen. Seitdem ist auch die Webseite der Firma nicht mehr erreichbar.
Als die entsprechende Änderung im Handelsregister nun veröffentlicht wurde, zeigte sich auch, dass der bisherige Chef von The Archive ausgeschieden ist. Bei diesem handelte es sich um Philipp Wiik, einen deutschen Staatsbürger. Als Nachfolger wird nun Djengue Nounagnon Sedjro Crespin, ein beninischer Staatsangehöriger, gelistet. Dies war dem Blogger Klemens Kowalski aufgefallen, der den Fall schon seit einiger Zeit begleitet und sich nun fragt, ob der neue Firmenchef überhaupt weiß, was er dort für einen Posten übernommen hat.
Mal schauen, ob sich das bestätigt.
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Nur mal ein Mini-Update, was leider auch nur vom Focus kommt, deswegen würd ich das erstmal mit vorsicht geniesen, aber die darin angeschlagenen Töne klingen doch leicht anders als die kämpferischen und selbstsicheren von letzter Woche ^.^
Urmann sagte, die Verfahren gegen alle bisher abgemahnten und zahlungsunwilligen Redtube-Nutzer würden in den nächsten Wochen "ihren ganz normalen Gang gehen, es sei denn, es stellt sich heraus, dass mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung ist."
Im "schlimmsten Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive". Weiter sagte Urmann dem "Focus", seine Kanzlei sei durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt.
T-Online beruft sich hier woch auch nur auf den Focus, deswegen erstmal mit Vorsicht geniesen
Ansonsten ist dieser Blogeintrag hier noch recht interessant, der U+C etwas genauer beleuchtet:
Aufgrund von Anzeigen von Rechtsanwälteermitteln nunmehr diverse Staatsanwaltschaften gegen den Verfasser dieser Abmahnungen, Rechtsanwalt Thomas Urmann. Unsere Kanzlei konnte ermitteln, dass U+ C schwere Verstöße gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) begangen hatte. So hat der einzige Geschäftsführer dieser RA-GmbH seine Anwaltszulassung ausschließlich in Hamburg, was bei RA-GmbH gem. § 59 i BRAO nicht zulässig ist. Die Rechtsanwaltskammern in Nürnberg und Hamburg haben mittlerweile entsprechende Kammerverfahren gegen die U+C und RA Urmann eingeleitet.
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Wie kommt es, dass RA Urmann in der Kanzlei von Ole von Beust Unterschlupf bekommen hat? Ist er Untermieter? Wie ist er dort erreichbar? Dass eine Rechtsanwalts-GmbH, als deren Geschäftsführer Thomas Urmann firmiert, nicht mit einer Anwaltssozietät firmieren darf, ist in der BRAO geregelt. Hier scheint es dennoch der Fall zu sein.
Seine Pflichten sind die U + C und RA Urmann auch nicht nachgekommen, denn zu einer Rechtsanwaltskanzlei gehört immer die Einrichtung einer eigenen Kanzlei an jedem Standort. Sofern die U + C eine Zweigstelle betreiben sollte, so wäre diese der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen. Dies scheint nicht der Fall zu sein. Auch gehört zu einer Einrichtung einer Rechtsanwaltskanzlei der Betrieb einer eigenen Telefon – und Fax-Nummer. Diese darf – schon aufgrund des Datenschutzes – nicht einer anderen Rechtsanwaltskanzlei gehören.
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Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigenNa ja, Anwälte dürften ja biologisch abbaubar sein, oder?
mfg
Prix
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Ein Gast antworteteZitat von Prix Beitrag anzeigenWürden da nicht die Umweltschützer protestieren, von wegen : Haltet die Ozeane sauber"...?
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Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigenBei diesem geldgierigem Pack muss ich immer an ein Zitat aus Philadelphia denken:
"Was sind 1000 Anwälte angeketten am Grund des Ocean?" "Ein guter Anfang"
mfg
Prix
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Bei diesem geldgierigem Pack muss ich immer an ein Zitat aus Philadelphia denken:
"Was sind 1000 Anwälte angeketten am Grund des Ocean?" "Ein guter Anfang"
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So langsam scheint der her sich selbst zu wichtig zu nehmen, aber dabei selbst zwielichtig zu arbeiten:
Streaming-Abmahnanwalt Urmann: "Sicht der Regierung spielt keine Rolle" | heise online
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Zitat von La Forge Beitrag anzeigenWarum soll es nerven. Danke fürs auf dem Laufenden halten.
Das ist durchaus ein wichtiges Thema, und es ist notwendig, daß klare rechtliche Verhältnisse geschaffen werden.
Von der Bundesregierung gibt es zu diesem Thema nun auch einen (ausnahmsweise mal) angenehmen Kommentar:
Wer streamt, kopiert nicht - und begeht keine Urheberrechtsverletzung. Das antwortet das Justizministerium auf eine Anfrage der Linken. Damit widerspricht die Regierung Anwälten, die Tausende Porno-Nutzer abgemahnt haben.
Inhaltlich ist die Einschätzung des Justizministeriums, das sich auf die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes stützt, für Experten keine Überraschung - viele teilen die Meinung, dass Videostreams im Browser nicht als Raubkopie zu bewerten sind. Doch die Frage haben Gerichte in Deutschland nicht abschließend geklärt.
So schreibt auch das Justizministerium an die Abgeordneten: "Ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt, ist allerdings bislang noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden." Letztlich könne die Frage "nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden".
Hier ist der Direktlink zum Pdf:
(gefunden via netzpolitik.org)
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Warum soll es nerven. Danke fürs auf dem Laufenden halten.
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Auch auf die Gefahr hin, das es etwas nervt ^.^ aber gegen U+C wurde tatsächlich Klage eingereicht, ist auch schon etwas länger her aber nun gibts auch ein schickes Interview von der verklagenden Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) dazu:
Hier das Interview samt Beweggründe: Interview zu Redtube-Abmahnungen: Warum wir den Abmahnanwalt anzeigen - Medien - FAZ
Und hier die Klageschrift als PDF, eine noch bessere Quelle gibts wohl nicht ^.^ : http://www.mueller-roessner.net/file...mas_Urmann.pdf
Mal schauen, wie es weiter geht.
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Aloha,
und auch wenn die Neuigkeit schon ein paar Tage alt ist, ist sie wohl auch interessant und könnte sicher auch einiges ändern:
Filmrechte gehören eigentlich einer US-Firma
Die Vertragskopien, die der "Welt am Sonntag" vorliegen, lassen nun außerdem Zweifel aufkommen, ob die The Archive die Online-Verwertungsrechte an den vier Pornofilmen, um die es geht, überhaupt rechtmäßig erworben hat. Den Vertragskopien zufolge hat The Archive die Online-Verwertungsrechte von Pornos von der Berliner Firma Hausner Productions übernommen.
Hausner wiederum erwarb die kompletten, weltweiten Rechte an insgesamt zehn Pornos von der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. aus Barcelona, deren deutsche Geschäftsführerin Julia Schilling den Verkaufsvertrag unterzeichnete.
Doch Serrato Consultores S.L. ist ebenfalls nicht selbst Urheberin der Filme. Die Porno-Streifen wurden ursprünglich unter komplett anderen englischen Titeln von der amerikanischen Pornoproduktions-Firma Combat Zone USA gedreht, wie Einträge in der Branchendatenbank Adult Movie Database belegen – Serrato Consultatores hat sie augenscheinlich nur umetikettiert.
Combat Zone USA vermarktet das Filmmaterial selbst weiterhin online unter dem Originaltitel. Dass die US-Firma tatsächlich ihre kompletten Rechte an Serrato abgetreten hat, ist demnach unwahrscheinlich und wurde von The Archive bislang auch nicht nachgewiesen.
Das ganze wird immer kurioser ^.^ und gibts nicht langsam mal einen Anwalt, der sich gute Chancen gegen U+C ausrechnet, nach allem, was bisher so gefunden wurde?
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Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenWürde es vernünftige nicht überteuterte Alternativen im Net geben, würde auch gar nicht mehr so viel runter und hoch geladen werden. Aber wenn man z.B. wie bei iTunes z.B. eine 42 minütige Serienfolge nicht unter 2,99 Euro kriegt, dann braucht man sich auch nicht zu wundern.
Auch musicload wird immer teurer. Das von mir beschriebene Eigenkopieren gibts ja eigentlich gar nicht mehr, weil alles gesichert ist. Aber so lange die Serien und Filmhelden eine Millionengage verlangen für mehr schlecht als recht gespielte rollen werden die Preise wohl nciht sinken und die Politik verdient kräftig mit weil die Abmahner über die Steuer wieder an den Staaat zahlen und je mehr abmahnung um so mehr Umsatz logischerweise. Man darf kaum ncoh sagen, dass man Deutscher ist, da wird man in anderen Ländern schon bemitleidet und bedauert wegen der Mahnerei und der Zensur. Ein bekannter aus NJ, USA hat mcih letzens auf Zensursula angesprochen und auf die GEMA und gemeint warum wir nicht demonstrieren sondern alles so gewähren lassen. Ich hab da mal vermieden ihn auf die NSA und die sonstige Rechtslage in USA nach 9/11 anzusprechen gegen die auch großartig nicht mobil gemacht wird aber grundsätzlich hat er Recht
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