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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Stormking Beitrag anzeigen
    Nun, vorläufig ist es erstmal nichtig und den Befürwortern weht mittlerweile auch etwas mehr Gegenwind ins Gesicht als das letzte Mal, als es einfach so durchgewunken wurde.
    So einfach ist es auch wieder nicht durchgewunken worden. Siehe der Wiki-Artikel:
    Der 15. Deutsche Bundestag [in dem Rot-Grün die Mehrheit hatte, Anm. von mir] lehnte in einem am 17. Februar 2005 gefassten Beschluss eine Mindestspeicherfrist und damit die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat ausdrücklich ab. Er forderte die Bundesregierung auf, sich auch auf EU-Ebene in diesem Sinne zu verhalten.

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  • Stormking
    antwortet
    Zitat von ChronoWerx Beitrag anzeigen
    Prinzipiell hätte man eine VDS eindeutig als Verfassungswidrig deklarieren müssen.
    Prinzipiell sollten alle Menschen in Frieden und Harmonie zusammenleben ...

    Mal ehrlich, wer vom Bundesverfassungsgericht ein prinzipielles und totales Verbot der Vorratsdatenspeicherung erwartet hat, der war wohl ein bißchen sehr naiv. Und das hat auch überhaupt nichts mit einer Voreingenommenheit oder mangelnder Verfassungstreue des Verfassungsgerichts zu tun. Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung sind ein wichtiges Rechtsgut aber eben auch bei weitem nicht das einzige.

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  • ChronoWerx
    antwortet
    Prinzipiell hätte man eine VDS eindeutig als Verfassungswidrig deklarieren müssen.
    So hat man lediglich das jetzige Gesetz als nichtig, eine VDS aber mit der Verfassung vereinbar erklärt.
    Die Hürden wurden etwas hochgeschraubt und die nächsten Gesetze stecken bestimmt schon irgendwo in der Schublade.

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  • Ductos
    antwortet
    Ein wenig enttäuscht bin ich, dass die Speicherung selbst nicht als verfassungswidrig angesehen wurde.

    Aber dennoch ein großer Erfolg für all die Piraten (nicht negativ gemeint) und freien Internetnutzer dieses Landes

    Es gibt doch noch Gerechtigkeit im Netz.

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  • Mondkalb
    antwortet
    So, wie von jedem klar denkenden Menschen erwartet, hat das Bundesverfassungsgericht dieses zusammengeschusterte Gesetz dem Gesetzgeber aber sowas von um die Ohren gehauen.

    Grundsatzurteil: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt

    Die Sammlung von Telekommunikationsdaten ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Allerdings schloss Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich aus.


    Die bisher erhobenen Daten müssen sogar gelöscht werden.

    Mehr Ohrfeige geht nicht.
    Zuletzt geändert von Mondkalb; 02.03.2010, 10:43.

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  • U'Tor
    antwortet
    Am 2. März um 10 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkünden.
    Das Bundesverfassungsgericht



    @prince
    gut, wenn du das so siehst, dass die Griechen das als Schritt Richtung Überwachungsstaat einführen... ich finde diese Maßnahme in gewisser Weise gerechtfertigt. Wenn einem Staat (der sowas von pleite ist) solch riesen Summen an Steuergeldern vorenthalten werden, verstehe ich schon, dass sie da bisschen mehr Durchblick haben wollen.
    Heißt ja noch lange nicht, dass man diese Transaktionsdaten gleich an alle EU-Kollegen oder die Amis weiter geben soll.

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  • prince
    antwortet
    Ein weitere Schritt zur totalen Überwachung, der sicher auch hier irgendwann kommen wird:

    Griechenland will Bargeldgeschäfte über 1500 Euro verbieten

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  • newman
    antwortet
    Zitat von Enas Yorl Beitrag anzeigen
    Dann muss man aber das Fass gleich größer aufmachen, solche Methoden sind seit Jahrzehnten etablierte Praxis in der Strafverfolgung. Warum sollen Methoden über die sich bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität keiner aufregt. Auf einmal fragwürdig sein, wenn es um tausendfache Steuerhinterziehung geht? Das hört sich für mich, nach einer sehr scheinheiligen Doppelmoral an.
    Ist es auch.
    Wer sich zur Zeit am lautesten beschwert sind nicht die linksgerichteten oder liberalen Bürgerrechtler, die auf Grund strenger Prinzipien dagegen sind, dass der Zweck je die Mittel heiligt, sondern es sind diejenigen, die wenn es um Ausländer, Jugendkriminalität, eine abstrakte Terrorbedrohung o.ä. geht sonst eine konservative Law and Order Position einnehmen.

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  • Enas Yorl
    antwortet
    Zitat von newman Beitrag anzeigen
    Der moralische Graubereich liegt hier woanders:
    Dass man einen Kriminellen bezahlt, um Kriminelle Dingfest zu machen.
    Und das lässt sich kritisch hinterfragen
    Dann muss man aber das Fass gleich größer aufmachen, solche Methoden sind seit Jahrzehnten etablierte Praxis in der Strafverfolgung. Warum sollen Methoden über die sich bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität keiner aufregt. Auf einmal fragwürdig sein, wenn es um tausendfache Steuerhinterziehung geht? Das hört sich für mich, nach einer sehr scheinheiligen Doppelmoral an.

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  • newman
    antwortet
    Zitat von derkleinebauer
    Reicht vollkommen wenn sie verfolgt werden,nur weil ihr Name auf ner cd von nem kriminellen steht!
    Wenn gegen jemanden keine legalen verdachstmomente bestehen,darf diese Person auch nicht verfolgt werden!
    Ich sehe hier schon ein wenig dein Problem und kann es auch tatsächlich nachvollziehen.

    Aber von einem Generalverdacht dürfte nur schwerlich zu sprechen sein, wenn auf der CD tatsächlich 90% Verbrecher sind. Diese Wahrscheinlichkeit dürfte eigentlich als konkreter Verdachtsmoment genügen. Bei einer Hausdurchsuchung können ja auch einmal Unschuldige ins Visier geraten, nur weil die durchsuchte Person zur falschen Zeit am falschen Ort war und so zufällig auf einer Liste mit vielen Verbrechern aufgetaucht ist.

    Etwas anderes wäre es, wenn die CD einfach alle Bankkonten von allen Kunden der Bank beinhaltete und nicht nur die von Steuerhinterziehern.

    Das ist auch etwas anderes wie z.B. bei einem hypothetisch präventiv eingesetzten Bundestrojaner, wo am Ende 99% der vom Trojaner befallenen Personen unschuldig sind und nur 1% tatsächlich etwas ausgefressen haben. (gegen einen gezielt eingesetzten Eingriff ist wiederum nichts einzuwenden)

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  • newman
    antwortet
    Zitat von derkleinebauer
    Blödsinn!
    Es ist ein enormer unterschied ob man eine Durchsuchung macht,oder ob man sich danach noch aus dem kühlschrank bedient,und wenn sich der Vorwurf als falsch herausstellt,nicht mal irgend eine Entschädigung bietet,und am besten den pc noch behält!

    Es ist nun mal fakt das wir in deutschland ein reines willkür recht haben!
    Den Vergleich musst du mal erklären.

    Man bedient sich aus dem Kühlschrank. Was hat das in diesem konkreten Fall zu bedeuten?

    Zerlegen wir den Vergleich doch einfach einmal:
    CD (Zugriff auf private Bankdaten) = Hausdurchsuchung (Zugriff auf die Privaträume des Hauseigentümers),
    Kühlschrank = ?
    Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass die 10% Unschuldige auf der CD ebenfalls wegen Steuerhinterziehung belangt werden und eine Strafe zu zahlen haben oder sonst irgendwie vom Staat bestohlen werden.

    Der moralische Graubereich liegt hier woanders:
    Dass man einen Kriminellen bezahlt, um Kriminelle Dingfest zu machen.
    Und das lässt sich kritisch hinterfragen

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  • newman
    antwortet
    Zitat von derkleinebauer
    wenn von 100 Hinrichtungen es eine unschuldigen trifft,ist es egal wie schuldig alle anderen sind(abgesehen davon das todestrafe/mord immer böse ist)!

    Solche Relativierungen kommen,immer von leuten die sich ganz ganz sicher sind,niemals zu unrecht verfolgt zu werden.!
    Und wenn man dann selber i u-haft sitzt weil das handy grad an war als ein Verbrecher in seiner nähe begangen wurde,wird rumegheult!
    Tschuldigung, aber das ist wohl der dümmste Vergleich aller Zeiten.
    Mit der Argumentation musst du jede Strafverfolgungsmaßnahme abschaffen, da es ja immer auch Unschuldige treffen könnte, von Hausdurchsuchungen, sogar bis hin zur endgültigen Verurteilung lässt sich ein gewisses Maß an Unsicherheit niemals beseitigen.

    Der Unterschied ist aber, dass der Hingerichtete tot ist und sein Leben nie wieder zurückbekommt, während man für alles andere, z.B. eine fälschliche Geldstrafe, Schadensersatz leisten kann und niemals die Existenz als Mensch in Gefahr gerät, sondern bestenfalls sein materieller Besitz oder Teile seiner Privatsphäre.


    Wenn du einen Vergleich anstellen möchtest, gibt es da sehr viel bessere, die a) ebenfalls in den Bereich der informellen Selbstbestimmung fallen und b) deine Argumentation sogar unterstützen würden, weil sie allgemein abgelehnt werden.

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  • Seether
    antwortet
    Ist der Kommenar dazu angetan, ernst genommen zu werden?

    Hast Du überhaupt gelesen, dass es hier rein rechtlich um eine Frage der Verhältnismäßigkeit geht, oder laberst Du einfach nur deine Bauchüberzeugungen heraus?

    Unabhängig von der Frage der Verhältnismäßigkeit (die eben für die Gefahr einer ganz pösen Verletzung der informationellen Selbstbestimmung von 10 Leuten besteht) stellen sich die anderen rechtlichen Aspekte eigentlich durchaus mit deutschem Recht vereinbar dar.

    Darf der Staat heimlich beschaffte Bankdaten von Steuersündern kaufen? Ja, sagt der Regensburger Strafrechtler Tonio Walter. Im SPIEGEL-ONLINE-Interview erklärt er, warum die Behörden "Ermittlungen jeder Art" durchführen dürfen - und selbst der Informant nichts Strafwürdiges tut.


    Ich teile zwar nicht jede Interpretation des Interviewten, aber er hat stichhaltige Argumente, die im Übrigen auch (noch) die herrschende Rechtsprechung in der Sache darstellen.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von Valdorian Beitrag anzeigen
    Ja? Also in unserer Verfassung steht ziemlich eindeutig, dass man Menschen unter keinen Umständen foltern darf. Dagegen wäre mir nicht bekannt, dass in unserer Verfassung steht, dass man keine Beweise aus illegalen Quellen nutzen darf. Von daher finde ich den Vergleich Folter/Datenklau ziemlich sinnlos.
    Wer redet von Folter? Dieser Thread hier hat mit informationeller Selbstbestimmung und dem Bundestrojaner angefangen. Und schon wer sich ernsthaft gegen den Bundestrojaner aussprechen will, während er in diesem anderen Fall von illegaler Datenbeschaffung sagt "ok", ist inkonsequent. Ich bezog mich bei Ch'reI speziell auf diese Aussage:

    Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
    Wieso?
    Auch hier trete ich doch für mehr Handlungsspielraum der Exekutive ein.
    Eher inkonsequent ist da eher die andere Seite bei der sonst der Zweck niiiiiiie die Mittel heiligen darf.
    Es geht hier um ein Prinzip. Und wer da unter egal welchen Umständen einen Milimeter wankt, ist unglubwürdig, so ein typisch-asozialer Politiker eben. Die wanken auch dauernd.

    Und wer in Bezug auf Menschen und Menschenrechte mit Mathematik kommt, hat es sowieso nicht begriffen

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  • Seether
    antwortet
    Zitat von derkleinebauer
    wenn von 100 Hinrichtungen es eine unschuldigen trifft,ist es egal wie schuldig alle anderen sind(abgesehen davon das todestrafe/mord immer böse ist)!

    Solche Relativierungen kommen,immer von leuten die sich ganz ganz sicher sind,niemals zu unrecht verfolgt zu werden.!
    Und wenn man dann selber i u-haft sitzt weil das handy grad an war als ein Verbrecher in seiner nähe begangen wurde,wird rumegheult!
    Hab noch nie gehört, dass die Steuerfahnung jemanden hingerichtet hat.

    Mehr hab ich zu dieser Art Vergleich eigentlich nicht zu sagen.

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