Himmel, mir wäre das völlig egal, wenn ich nichts zu verbergen habe,
Mit dem Satz "Wer nichts zu verbergen hat..." wird die Beweislast umgekehrt. Gemeint ist nicht die Beweislast im juristischen Sinne: Bislang steht (in Deutschland jedenfalls) am Ende immer noch der Richter, der über Schuld und Unschuld befinden muss. Die Beweislastumkehr erfolgt hingegen in der Debatte um die Innere Sicherheit. Die Logik der Aussage "Wer nichts zu verbergen hat..." macht es schwer, die Legitimität von Bürgerrechten zu begründen. Der Verteidiger der Bürgerrechte muss beweisen, dass er zu Recht verteidigt, was doch eigentlich Status Quo und verfassungsmäßig verbrieft ist. Hingegen haben die "Revolutionäre", die den Status Quo verändern wollen, das Recht scheinbar auf ihrer Seite.
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