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Würde es vernünftige nicht überteuterte Alternativen im Net geben, würde auch gar nicht mehr so viel runter und hoch geladen werden. Aber wenn man z.B. wie bei iTunes z.B. eine 42 minütige Serienfolge nicht unter 2,99 Euro kriegt, dann braucht man sich auch nicht zu wundern.Zuletzt geändert von Bethany Rhade; 01.01.2014, 16:40.
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Ich habs ja schon ein paar mal geschrieben: Wir sollten uns endlich über diese nicht existenten Grenzen im Internet hinwegsetzen. Das I-net ist nicht national beschränkt und daher sollten auch so kleinliche Nationale Gesetze nicht zur anwendung kommen. Warum keine UN-Konvention oder IGH anordnung zu den Rechten im Netz. Das würde dann für alle gelten. Das wir im Zeitalter der Globalisierung immer noch Gesetzlich die Selben methoden wie zur Zeit der Schellackplatte anwenden ist nicht peinlich sondern auch noch primitiv. Peinlich ist allerdings auch dass nur Schurkenstaaten wie Iran und China so viel im Netz zensieren wie wir
Für mich sind nicht nur Streams sondern auch p2p und Downloads das moderne Equivalent der überspielten Kassetten und der Eigenkopie. Irgendwer besitzt ds Original und verleiht an (oder erlaubt die Nutzung durch) seine Freunde. Freunde ist halt n dehnbarer begriff und dieser ganze Kopierschutz ist doch nur da um Geld zu machen. Meine Eltern haben ihre Kassetten immer überspielt und auch aus dem Radio aufgenommen, damals in der guten alten Zeit. Heut geht man halt mit der Mode bzw. Technik und kann das ganze Schneller und besser machen. Wenn sie was dagegen machen wollen, sollen sie doch bitte die leute in Haftung nehmen die die Seiten hosten und betreiben bzw die erstuploader und nicht mit so nem Stuss (sorry!) wie p2p= hochladen oder Streamen ist downloaden kommen nur um ihre Geldgier zu befriedigen.
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Na ja, aber da wir ja die CDU an der Macht haben mit ihrer Lobbyarbeit kann es auch sein, dass es genau umgekehrt wird: Streams werden ebenfalls für illegal erklärt und die Nutzer dürfen dann erst recht abgemahnt werden.
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Um das Werkzeug der Abmahnung - das ja in vielen Fällen durchaus Sinn macht - nicht zur reinen Abzocke verkommen zu lassen, muss das einfach ein Riesen-Bumerang für U+C werden. Ich find's gut, daß darüber jetzt sowohl gesetzliche Grundrichtlinien eingefordert werden als auch, daß das Landgericht Köln den Mut hat, zurückzurudern. Wenn sicht jetzt noch ein Staatsanwalt findet, der U+C die Bildung einer kriminellen Organisation auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse sinnvoll and Bein flicken kann, wäre alles auf dem richtigen Weg
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Aloha,
und mal wieder was neues von Redtube und Urmann + Collegen, jetzt fängts wohl so richtig an zu brodeln ^.^ Zuerst, Redtube hat eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der U+C keinen mehr abmahnen darf, der auf Redtube Filme geschaut hat/haben soll, deren Rechte bei The Archive AG liegen.
Vor dem Hamburger Landgericht hat das Streamingportal Redtube eine einstweilige Verfügung gegen die Schweizer The Archive AG erwirkt. Demnach dürfen ab sofort keine Abmahnungen mehr verschickt werden, berichtet die Frankfurter Rundschau. Die Abmahnungen werden durch die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen verschickt, die The Archive AG vertritt.
Durch die einstweilige Verfügung ist es The Archive AG verboten, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Besucher das Urheberrecht von The Archive AG verletzt hätten, zitiert Die Frankfurter Rundschau die Pressemitteilung von Redtube. Das gelte für alle Videos, an denen The Archive AG Urheberrechte geltend mache.
Darüber hinaus scheints auch dem Landgericht Köln etwas unwohl geworden zu sein, denn:
Das Landgericht Köln will seinen Beschluss im Fall der Redtube-Abmahnungen möglicherweise revidieren. Der Anwalt eines Unternehmens hatten bei dem Gericht Anträge gestellt, um an IP-Adressen von Internetnutzern zu gelangen, die angeblich urheberrechtlich geschützte Pornos auf Redtube.com abgerufen hatten. Einige der Kammern, die diese Anträge durchgewunken hatten, äußern nun Zweifel: Sie neigten dazu "an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten und den Beschluss aufzuheben bzw. auszusprechen, dass dadurch der Anschlussinhaber in seinen Rechten verletzt wurde", heißt es in der Pressemitteilung.
Heben die Kammern die Beschlüsse tatsächlich auf, wäre er rechtswidrig. Verklagt das möglicherweise in seinem Urheberrecht verletzte Unternehmen einen Abgemahnten trotzdem, stellt sich die Frage, ob die vorhandenen Beweise in einem Zivilprozess noch verwertet werden dürften.
Meine Frage an die Profis wäre da gleich, wenn der Beschluss tatsächlich revidiert wird, was passiert dann mit dem Geld, das Abgemahnte eventuell schon gezahlt haben sowie der von jenen zahlwilligen Abgemahnten unterschriebenen Unterlassungserklärung? Muss das dann zurück gezahlt werden und ist die Unterlassungserklärung dann noch irgendwie gültig oder bindend?
Und offenbar soll nun auch die Bundesregierung klären, wie streamen zu bewerten ist:
Eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke soll die Bundesregierung dazu bringen zu klären, ob die Nutzung von Streaming-Plattformen eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das gab die Rechtsanwältin Halina Wawzyniak von der Fraktion der Partei bei Twitter bekannt. Die Bundesregierung solle Stellung beziehen, ob "das reine Betrachten eines Videostreams" als "urheberrechtlich relevante Vervielfältigung" bewertet wird, und "unter welchen Voraussetzungen" dies als "illegal und damit abmahnwürdig" bewertet wird, heißt es in der Anfrage.
Zudem wird gefragt, ob die Regierung konkrete Pläne habe, "rechtlich verbindlich zu regeln, ob das reine Betrachten eines Videostreams eine Vervielfältigung darstellt".
Scheinbar wird's langsam aber sicher tatsächlich zu einem Bumerang für U+C...Zuletzt geändert von Suthriel; 22.12.2013, 11:23.
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Zitat von Spocky Beitrag anzeigenWas mich an den ganzen Anwaltsachen immer stört, ist diese Statistikgeilheit, wie viele Fälle man gewonnen hat. Wenn jemandem die Statistik wichtiger ist als das Recht selbst, dann ist das in meinen Augen bedenklich.
Was ich aber nicht weiß ist, ob diese Quotenregelungen rein rechtlich üb erhaupt möglich sind. Am Ende kommt dann wieder so ein Bosman-Urteil, bei dem es heißt, dass man in Europa sein Geld verdienen kann, wie man will, so lange es legal ist.
und die obrigkeit sagen "das darfst du" bzw. "das darfst du nicht".
Und leider gibt es die Kirchen, Lobbys und diverse andere Strömungen die starken einfluss auf die Politik haben so dass das "Recht" nicht immer richtig ist.
Beispiel am Rande: Die Sektsteuer diente 1918 zur finanzierung der Kaiserlichen TRuppen. Die Truppen gibts nicht mehr, den Kaiser auch nicht aber die Steuer wohl. Und so wirds auch hier sein, wenn mehr geld zu holen ist wird darauf hingearbeitet
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Was mich an den ganzen Anwaltsachen immer stört, ist diese Statistikgeilheit, wie viele Fälle man gewonnen hat. Wenn jemandem die Statistik wichtiger ist als das Recht selbst, dann ist das in meinen Augen bedenklich.
Was ich aber nicht weiß ist, ob diese Quotenregelungen rein rechtlich üb erhaupt möglich sind. Am Ende kommt dann wieder so ein Bosman-Urteil, bei dem es heißt, dass man in Europa sein Geld verdienen kann, wie man will, so lange es legal ist.
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Zitat von Spocky Beitrag anzeigenWenn ich das richtig verstanden habe, dann hat sich das mit dem Auftrag in dem vorliegenden Fall in sofern von selbst erledigt, als dass sich die Kanzlei zuvor selbst die Rechte an besagten Filchen hat sichern lassen und danach erst die Abmahnwelle eingeleitet.
Zitat von Spocky Beitrag anzeigenOb die Quotenregelung was bringen würde, dazu kann ich nichts sagen, dafür kenn ich mich in Rechtssachen zu wenig aus.
Schwierig wird's nur dann, wenn alle als sreiös und groß geltenden Kanzleien schon lange hauptsächlich Geld aus Grauzonen-Machenschaften beziehen. Auch die Definition von "was ist ein guter Anwalt" müsste da in den Köpfen überdacht werden - einer, der meinen Fall gewinnt oder doch eher der, der mir vom Unterfangen abrät, weil ich rein juristisch im Unrecht bin und der Fall nur über Grauzone, Druck und massiven Einsatz von Finanzen und Revisionen gewonnen werden könnte - weil der Gegenseite dann irgendwann das Geld ausgeht?
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Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat sich das mit dem Auftrag in dem vorliegenden Fall in sofern von selbst erledigt, als dass sich die Kanzlei zuvor selbst die Rechte an besagten Filchen hat sichern lassen und danach erst die Abmahnwelle eingeleitet.
Ob die Quotenregelung was bringen würde, dazu kann ich nichts sagen, dafür kenn ich mich in Rechtssachen zu wenig aus.
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Aloha,
ein neuer Tag ein neuer Bericht, oder so ^.^ Offenbar wird wohl auch bald die Staatsanwaltschaft in dem Fall Redtube mitmischen, was dann sicher die interessanteste Frage klären dürfte: Wie genau hat U+C die IPs bekommen.
Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Köln, Ulrich Brehmer, sagte n-tv.de, die Behörde überprüfe derzeit, ob sie wegen falscher eidesstattlicher Erklärung Ermittlungen aufnehmen solle. Die Chancen, dass sich die Staatsanwaltschaft dafür entscheiden wird, sind groß. Denn offenbar handelt es sich bei itGurads nur um eine Briefkastenfirma. Das Gutachten wurde einen Tag nach deren Registrierung erstellt.
Wie die Tageszeitung Die Welt meldet, will die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden aus Justizkreisen erfahren haben, dass die Staatsanwaltschaft Köln selbstständig ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen hinter der Abmahnwelle von Redtube-Nutzern aufgenommen hat. Auslöser der Ermittlungen sei die unklare Frage, wie genau die beauftragte Ermittlungsfirma itGuards die IP-Adressen der abgemahnten Nutzer beschafft hat.
Auf Nachfrage von t-online.de erklärte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer von der Kölner Staatsanwaltschaft, dass die Behörde derzeit prüfe, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet werden sollte. Das geschieht aufgrund des Anfangsverdachtes einer falschen eidesstattlichen Versicherung vor dem Landgericht Köln im Zusammenhang mit der Beschaffung der IP-Adressen.
Desweiteren ist in einer (schon etwas älteren) Stellungnahme zu lesen, das Redtube selbst den Fall auch durch ihren eigenen Anwalt prüfen lässt und wohl gegen U+C vorgehen will:
RedTube halte "an seiner unerschütterlichen Überzeugung fest, dass diese Briefe vollkommen unbegründet sind und die Rechte der Empfänger in ernsthafter Weise verletzen", schreibt RedTube-Vize Alex Taylor in der Stellungnahme. Zum Verdacht, die Abmahner könnten die IP-Adressen der Nutzer direkt von dem Betreiber der Webseite bekommen haben, stellt er klar, sein Unternehmen habe keine personenbezogenen Daten an irgendeine Anwaltskanzlei, Behörde oder andere Organisation herausgegeben.
...
"Wir versichern, dass unsere Firmenleitung nach den kürzlich durch die Medien bekannt gewordenen ernsten Anschuldigungen umgehend Maßnahmen eingeleitet hat, um alles Erforderliche zu tun, damit die Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommen müssen, schreibt Taylor. "Die Verletzung der Rechte, die Erpressung deutscher Bürger und das Eindringen in deren Privatsphäre sollte und wird nicht hingenommen werden!"
Mal schauen, ob das zu einem Bumerang für U+C wird, oder ob U+C zeigen kann, das doch alles mit rechten Dingen zugegangen sein soll.
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Ich finde, das eigentliche Problem liegt in dem Fall nicht am "rechtsfreien Raum" oder der "Grauzone Internet", sondern am deutschen Abmahnrecht, das Anwälten viel zu viel Anreiz bietet. Hier müßte erstens das Abmahnrecht gravierend verändert werden - keine Tätigkeit mehr ohne Auftrag durch den in seinen Urheberrechten verletzten Klienten - und zweitens Kanzleien ein "Cap" auferlegt werden, das diese missbräuchliche Spezialisierung unmöglich macht. Einer reinen Abmahkanzlei ist der Ruf relativ egal. Eine Kanzlei, die nur zB 10% ihrer Einahmen aus Abmahnfällen erzielen dürfte, würde mit einem erworbenen schlechten Ruf sehr schnell die seriösen Kunden verlieren - und, das ist das schöne an Prozentregelungen, damit auch Volumen in den möglichen Einnahmen per Abmahnung.
Hier könnte also völlig ohne technische Ansätze eine einfache Eindämmung der Abmahnwellen durchgesetzt werden, die genug Raum für echte/gerechtfertigte Fälle lässt - aber leider ein paar studierte Kriminelle zur Arbeitslosigkeit oder Aufnahme ehrlicher Arbeit verdammen würde. An einer solchen Gesetzesänderung hätte also ausser der Normalbevölkerung niemand Interesse, was in Deutschland leider gleichbedeutend ist mit: da wird sich nix tun.
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Diese Redtube-Geschichte ist eine ziemlich heftige und kriminelle, aber leider auch wichtige Sache, da sie einmal mehr -und sehr deutlich- zeigt wie unzuverlässig IP-Adressen als Beweise in Ermittlungsverfahren sind.
Suthriel verlinkt ja oben bereits auf den Artikel bei CHIP, bei Heise gibt ebenso weitere technische Erläuterungen, wie die "Entführung" abgelaufen sein könnte.
Porno-Abmahnungen: Indizienkette zur IP-Adressen-Ermittlung verdichtet sich | heise online
Abmahnungen wegen Porno-Streaming: Staatsanwaltschaft und Blogger gegen Redtube-Abmahner | heise online
Es stellt sich die Frage, ob in Zukunft ein Verteidiger eines Abgemahnten sich auf diese Sache berufen kann, um Zweifel an den Beweisen und an eidesstattlichen Aussagen sogenannter "Gutachter" aufkommen zu lassen.
Ich hoffe zumindest, daß in Zukunft so mancher Richter genauer hinsieht (einige Richter in Köln haben das ja scheinbar getan), wenn er eine Anforderung an TK-Unternehmen zur Herausgabe von Vorratsdaten unterschreibt.
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Zitat von Suthriel Beitrag anzeigenMan darf gespannt sein, was da nun stimmt... und wenn sich obige Vermutung als richtig heraus stellt, was dann mit U+C passiert.
Auf der anderen Seite steht dann auch einiges an "Werbung" für besagte Filmseite. Wahrscheinlich werden sich mit dieser dann aber auch noch diverse Ordnungshüter beschäftigen wollen...
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Mal ein paar Neuigkeiten aus der Abmahnwelle um Redtube, vielleicht taugts auch nur für eine bessere Verschwörungstheorie, aber es besteht wohl die Möglichkeit, das die User in eine Falle gelockt wurden, um sie danach abmahnen zu können. Ausführliche Infos dazu, wie das gelaufen sein könnte und was dafür spricht, gibts hier:
Redtube: Wurden die Opfer in die Falle gelockt? - News - CHIP
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Redtube-Abmahnung: IP-Adressen mittels Honeypot abgegriffen?
Eine gänzlich andere, aber dafür technisch einwandfrei nachvollziehbare Erklärung für die Herkunft der Zugriffsdaten liefert der User Digital_Data bei jetzt.de: Demnach haben die betroffenen Nutzer gar nicht redtube.com aufgerufen, sondern die recht ähnlich klingende und geschriebene Domain retdube.net, die erst am 21. Juli 2013 registriert wurde. Von dort wiederum wurden sie mittels 302-Redirect auf einen der urheberrechtlich geschützten Filme bei Redtube umgeleitet.
Bei dieser "Zwischenstation" auf retdube.net wiederum kann der Inhaber der Domain problemlos die IP-Adressen aller Zugriffe mit protokollieren. Wem die in Panama registrierte Domain jedoch gehört, ist unklar, da bei der Registrierung nur unvollständige, unpersönliche Daten angegeben wurden.
Diese Erklärung deckt sich allerdings perfekt mit den Erfahrungsberichten einiger Abmahn-Opfer bei lawblog.de, die die Domain redtube.com an den angemahnten Daten gar nicht in ihrem Browser-Verlauf oder ihren Router-Logfiles gefunden haben. Stattdessen tauchten Subdomains wie 266403.retdube.net oder 49655.retdube.net auf, die auf Redtube-Filme weiterleiteten, deren Rechte The Archive besitzt. Inzwischen sind diese Weiterleitungen jedoch offline genommen worden.
Und es wird noch pikanter: The Archive hat laut Rechtsanwalt Sebastian die Rechte an den betroffenen Pornofilmen am 18.07.2013 erworben. Drei Tage später, am 21.07.2013, wurde die Domain retdube.net registriert. In den nun von U+C verschickten Abmahnungen taucht dann der 24.07.2013 als frühestes Datum auf, an dem einer der abgemahnten User einen dieser Filme konsumiert haben soll.
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Zitat von Spocky Beitrag anzeigenHab ich mitgekriegt. da solls um irgendeine Pornoseite gehen, wobei da auch gesagt wurde, dass bereits die Art, wie die Datenerfassung erfolgt sein muss, ebenfalls strafbar ist.
Etwas hochgeladenes ist für alle erreichbar und da sollte man niemanden kriminalisieren nur weil die eigenen Gesetze nicht mitkommen und nicht zeitgemäß sind. Gilt auch fürs urheberrecht. In Zeiten des I-Nets müssen die Verwerter dazu gedrängt werden ein überall geltendes System zu schaffen das der neuen Zeit Rechnung trägt.
Was ich mich jetzt gerade noch frage: Die GEMA klebt ja immer noch an ihren Standpunkt und wirft Deutschland ind youtube-Mittelalter zurück. Wie sind da die ganzen Proxysysteme zu behandeln die das ja umgehen und auch überall auf softwareseiten und sogar den Browsern selber angeboten werden?
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