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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Da würde ich jetzt auch einfach mal abwarten, was dabei am Ende rauskommt. Wenn nicht gerade massiv gegen Filesharer vorgegangen wird (was bei einer Speicherdauer von nur 7 Tagen aber schwierig sein dürfte), hat hier (hoffentlich) keiner was zu befürchten. Das bedeutet zwar nicht, dass die VDS dann unproblematisch ist, aber es besteht immerhin kein Grund zu irgendwelchen Panikreaktionen.
    Und in der Zwischenzeit darf dann jeder nochmal darüber sinnieren, welche Daten er freiwillig an Google und Facebook gibt, so viel weniger dürfte das nämlich nicht sein.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Welches "sichere Drittland" soll denn das sein? Dieser Überwachungstrend greift ja überall um sich.

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  • prince
    antwortet
    Letzten Endes ist es egal ob sie verfassungswidrig ist oder nicht, es wird so lange herrumgedoktort werden bis sie da ist.
    Dieser geleakte Entwurf aus dem Bundesjustizministerin zeigt, dass die Umsetzung sogar noch härter werden soll als von der EU eh schon gefordert.
    Die Frage ist nun wie man sich dem entzieht.
    Ich denke ich hole mir nach der Umsetzung dann eine VPN in ein sicheres Drittland.
    Mit der technischen Umsetzung habe habe ich mich noch nicht beschäftigt, aber DAS mache ich mit Sicherheit nicht mit.
    Und diese Leute werfen der DDR ihren Überwachungsapparat vor !

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  • Mondkalb
    antwortet
    Das alles hindert die Sicherheitsbehörden nicht an feuchten Träumen, bei denen einem ganz schwummerig wird:
    Wegwerfen ist so was von Eighties ... | Telepolis

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  • Chloe
    antwortet
    Inzwischen sind es 10 von 16 Bundesländern, in denen Trojaner-Einsatz bestätigt oder sehr wahrscheinlich ist:

    0zapftis.info

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
    Sag das Schnarre, die tönt auch nur herum und tut nichts, damit das BVerfG-Urteil endlich umgesetzt wird.
    Die würde schon wollen, wenn sie eine Bürgerrechtspartei im Rücken hätte und keinen Steuersenkungsverein im Auflösungszustand.

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  • Chloe
    antwortet
    Sag das Schnarre, die tönt auch nur herum und tut nichts, damit das BVerfG-Urteil endlich umgesetzt wird.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Aber um die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates geht es doch. Wenn eine Regierung bzw. Regierungsbehörde willentlich und wissentlich gegen gerichtliche Auflagen verstößt und illegale Tätigkeiten durchführt ist das klar wider dem Rechtsstaat.

    blueflash hat schon Recht, solche Typen wie den Herrmann sollte man einbuchten.

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  • Chloe
    antwortet
    Du musst schon schauen, unter welchem Abschnitt im StGB der Paragraph steht. Daraus geht nämlich hervor, auf welche Sachverhalte er sich bezieht.

    Da steht: "1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b)"

    Siehst du in dem Paragraphen ein Strafmaß für einen konkreten Sachverhalt? Nein, er heißt "Begriffsbestimmungen". Das heißt, er konkretisiert die in diesem Abschnitt behandelten Sachverhalte.

    Und ich habe nirgendwo behauptet, dass am Staatstrojaner etwas lustig ist. Nur, dass man niemanden einfach einbuchten kann, weil er gegen ein BVerfG-Urteil verstoßen hat, sondern es dazu einen StGB-Paragraphen braucht. Das war ein Plädoyer für eine klare Gesetzgebung. Ich notiere das unter deine Einstellung zur Rechtsstaatlichkeit.

    Was allerdings die FDGO betrifft, hat Deutschland meines Erachtens grad größere Sorgen als das Ausspionieren von Drogendealern. Die Bundesregierung ist nämlich grade dabei, selbige Grundordnung im Zuge von Euro-Rettungsmaßnahmen im Grundsatz abzuschaffen. Siehe hierzu die Ausführungen keines geringeren als des Präsidenten des BVerfG.

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  • Seether
    antwortet
    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
    §92 StGB. Insbesondere Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 3.
    lol

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  • blueflash
    antwortet
    Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
    *LOL* Du willst sie wegen Hochverrats vor Gericht bringen? Versuch der Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung?

    Wie oft wurden schon Gesetze für verfassungswidrig erklärt? Hartz IV, anyone? Siehst du die Regierung, die diese Gesetze verabschiedet hat, im Knast sitzen?

    Wenn diese Bestimmung ausreichen würde, dann säße die versammelte Bundesregierung im Knast, weil sie bekanntlich gegen die Auflage des BVerfG, bis 30.6.2011 ein neues Wahlrecht zu verabschieden, verstoßen hat.

    Kannst ja mal Strafanzeige wegen Hochverrats stellen. Was hindert dich? Im Grunde kannst du mit der Begründung und unter Berufung auf den Artikel 20 GG sogar die Person gewaltsam versuchen, aus dem Amt zu entfernen. Berichte uns, was dabei rauskommt.
    Dein arrogantes Lachen kannst du dir sparen. Hochverrat ist nicht §92.
    Ich verstehe aber auch sonst nicht ganz, was daran witzig sein soll, dass gewisse Parteien nach dem Verbot durch das BVG genau dagegen verstoßen. Das ist nämlich in der Tat neu. Aber nun gut, ich verbuche einfach mal deine Stellung zur FDGO.

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  • Chloe
    antwortet
    *LOL* Du willst sie wegen Hochverrats vor Gericht bringen? Versuch der Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung?

    Wie oft wurden schon Gesetze für verfassungswidrig erklärt? Hartz IV, anyone? Siehst du die Regierung, die diese Gesetze verabschiedet hat, im Knast sitzen?

    Wenn diese Bestimmung ausreichen würde, dann säße die versammelte Bundesregierung im Knast, weil sie bekanntlich gegen die Auflage des BVerfG, bis 30.6.2011 ein neues Wahlrecht zu verabschieden, verstoßen hat.

    Kannst ja mal Strafanzeige wegen Hochverrats stellen. Was hindert dich? Im Grunde kannst du mit der Begründung und unter Berufung auf den Artikel 20 GG sogar die Person gewaltsam versuchen, aus dem Amt zu entfernen. Berichte uns, was dabei rauskommt.

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  • blueflash
    antwortet
    Zitat von Chloe Beitrag anzeigen
    In den Knast kommen kann man nur, wenn das in einem Strafgesetz festgelegt ist. Ein Urteil des BVerfG ist kein Strafgesetz. Das ist ja, was dauernd bemängelt wird, dass das Urteil nie in Strafgesetzen Niederschlag gefunden hat.
    §92 StGB. Insbesondere Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 3.

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  • Chloe
    antwortet
    In den Knast kommen kann man nur, wenn das in einem Strafgesetz festgelegt ist. Ein Urteil des BVerfG ist kein Strafgesetz. Das ist ja, was dauernd bemängelt wird, dass das Urteil nie in Strafgesetzen Niederschlag gefunden hat.

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  • blueflash
    antwortet
    Zitat von Chloe
    In den Bau wandern wegen Verstoß gegen nicht-existente Gesetze?
    Das Grundgesetz und die Urteile des BVG sind sehr existent. Und wer vorsätzlich dagegen verstößt, gehört in den Bau!

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