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  • Seether
    antwortet
    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    Das sagst du einem Staat, der geklaute Daten ankauft - was eine Straftat bezüglich geltendem Datenschutzgesetz ist - um hier im Land Steuerhinterzieher zu jagen. Und dabei will ich nicht mal mit einer Silbe sagen, daß du im Unrecht wärst. Momentan wird halt überall auf Basis von "Kosten/Nutzen"-Annahmen und -Rechnungen geltendes Recht ausser Kraft gesetzt oder dieses versucht.
    Es ist ja auch in einem Rechtsstaat absolut unüblich, dass die Rechte Verdächtiger zur Aufklärung einer Straftat eingeengt werden könnten.

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  • Mondkalb
    antwortet
    Da kann man nur an die Westfalen appellieren, im Mai die Piratenpartei in den Landtag zu wählen (ich hoffe, die kandidiert da auch ), damit den etablierten Parteien auch hierzulande das Herz in die Hose rutscht. ^^

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  • Imperialist
    antwortet
    Keine Vorratsdatenspeicherung
    Trotzige Schweden

    Die Schweden pfeifen auf die Vorratsdatenspeicherung und wollen kein Gesetz dazu verabschieden. Sie ignorieren sogar eine Verurteilung durch die EU. Auch aus Angst vor der Piratenpartei.
    Quelle: Keine Vorratsdatenspeicherung: Trotzige Schweden - taz.de

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von Harmakhis Beitrag anzeigen
    ....Hier wurde der Rechtsstaat missachtet. Das es auch Bürger gibt, die dies ebenso tun, tut dabei nichts zu Sache. Nur weil Mörder morden, darf der Staat nicht auch morden. Der Staat muss sich per se "besser" und korrekter verhalten, als seine Bürger. Sonst verliert er seine Daseinsberechtigung....
    Das sagst du einem Staat, der geklaute Daten ankauft - was eine Straftat bezüglich geltendem Datenschutzgesetz ist - um hier im Land Steuerhinterzieher zu jagen. Und dabei will ich nicht mal mit einer Silbe sagen, daß du im Unrecht wärst. Momentan wird halt überall auf Basis von "Kosten/Nutzen"-Annahmen und -Rechnungen geltendes Recht ausser Kraft gesetzt oder dieses versucht.

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  • blueflash
    antwortet
    Hast Du zu diesen Urteilen eine Quelle? Das Versammlungsgesetz ist da ja eigentlich eindeutig.
    Wenn z.B. Sitzblockaden erlaubt wären, dann könnten ja auch Neonazis Gedenkmärsche zum Holocaust blockieren, oder?

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  • Harmakhis
    antwortet
    Also reine Blockaden, wie Sitzblockaden z.B. sind durch Urteile der BVerfG auf jeden Fall gedeckt.

    Es ist in meinen Augen völlig unerheblich, ob die Befürchtungen der Staatsanwaltschaft wahr sind oder nicht - die StA hat sich Kompetenzen angeeignet, die ihr nach Polizei- und Verwaltungsrecht nicht zu stehen. Sie handelt willkürlich und an den bestehenden Rechtsnormen vorbei.
    Weder die Staatsanwaltschaft, noch die Polizei sind einfach so befugt Plakate zu beschlagnahmen, noch Internetprovider zur Löschung von Seiten aufzurufen.

    Hier wurde der Rechtsstaat missachtet. Das es auch Bürger gibt, die dies ebenso tun, tut dabei nichts zu Sache. Nur weil Mörder morden, darf der Staat nicht auch morden. Der Staat muss sich per se "besser" und korrekter verhalten, als seine Bürger. Sonst verliert er seine Daseinsberechtigung.

    Ich will aber jedoch nicht abstreiten, dass im Zuge der Gegendemonstration zu Ausschreitungen kommen kann. Solche müssen verhindert werden - allerdings ohne das Recht auf eine Gegendemonstration für friedliche Demonstranten zu berühren. Und das ist auch möglich, vor allem wenn Polizei und Organisatoren konstruktiv zusammenarbeiten.
    Dabei muss das Ziel aller Organisationen sein, auch linker Gruppierungen, Idioten wie der Antifa den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Der "schwarze Block" stellt bei Demos immer eine Minderheit nicht da und es liegt in der Macht der gesamten Demo diesen Block abzusondern und unschädlich zu machen. Wenn man durchgeschicktes Aufstellen, kluge Ordner, usw. verhindert, dass sich solch ein Block formt, dann hat man schon viel gewonnen.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
    Der Vorwurf des Aufrufes zu einer Straftat ist nicht ganz von der Hand zu weisen:

    VersammlG - Einzelnorm

    Ob das Blockieren nun eine grobe Störung beinhaltet oder nicht, muss wohl ein Gericht entscheiden.
    Auf jeden Fall ist eine rechtsstaatlich neutrale Entscheidung so oder so kaum möglich.
    Ah. War mir selbst wie gesagt nicht sicher, ob "Straftat" an der Stelle schon greift. Interessant - aber mal sehen, was unter'm Strich in der Praxis dabei wirklich rauskommt. 3 Jahre Knast wären da dann vermutlich das falsche Signal

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  • blueflash
    antwortet
    Der Vorwurf des Aufrufes zu einer Straftat ist nicht ganz von der Hand zu weisen:

    VersammlG - Einzelnorm

    Ob das Blockieren nun eine grobe Störung beinhaltet oder nicht, muss wohl ein Gericht entscheiden.
    Auf jeden Fall ist eine rechtsstaatlich neutrale Entscheidung so oder so kaum möglich.

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  • Sinclair_
    antwortet
    Wie schon erwähnt, sehe ich das aus praktischer Perspektive. Du sagst, der Staatsanwalt würde mit seinem präventiven Eingreifen, den Rechtsstaat umgehen. Ich sage, die gewaltgeilen Antifa-Jünger und Konsorten spucken auf den Rechtsstaat.

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  • Kai "the spy"
    antwortet
    Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
    Da sind dann wohl Erfahrungswerte im Spiel. Gabs je irgendeine Protestaktion oder Gegendemo, die NICHT in Gewalt ausgeufert ist, wenn die bekannten "Sponsoren" mitmischen?

    Die Nazis sind am dem Tag doch völlig zweitrangig. Das Hauptthema ist, die Polizei zu provozieren, ihren Anweisungen nicht Folge zu leisten, sondern sie zum Handeln zu zwingen. Damit der hirnlose Antifa-Jünger und Möchtegern-Tragischer-Held-dieser-Tage wieder die imaginäre Bestätigung findet, dass er in einem bösen bösen Fascho- und Bullenstaat lebt.

    Ich denke, die Staatsanwaltschaft weiß sehr genau, mit welchen Leuten es die schöne Stadt Dresden an diesem Tag zu tun bekommen wird. Und seien wir mal ehrlich: Wir beide wissen es auch.
    Du trittst argumentativ auf der Stelle. Was "wir beide wissen" und was die Staatsanwaltschaft für Erfahrungen hat, spielt überhaupt keine Rolle.

    Gegenstand des Verfahrens ist allein das Plakat. Und über dieses versucht die Staatsanwaltschaft, den Rechtsstaat zu umgehen. Denn natürlich geht es ihr um Erfahrungswerte. Natürlich geht es ihr darum, die Gegendemonstration, wenn sie sie schon nicht verhindern kann, so klein wie möglich zu halten.

    Aber sie darf dies eben nicht tun, weil sie damit ein Verbrechen ahnden würde, das noch gar nicht passiert ist. Und das ist verdammt wichtig für den Rechtsstaat, dass die Staatsanwaltschaft sowas nicht darf! Deshalb konstruiert sie diesen völlig an den Haaren herbei gezogenen Vorwurf und will so die Gegendemonstration behindern. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist, wegen der Aushebelung des Rechtsstaates, auf das Schärfste zu verurteilen.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von derkleinebauer
    Aha,dann hätten wir also alle die pflicht widerstand gegen die aktuelle Regierung zu leisten!
    Immerhin sorgt die Regierung ja gerade dafür das die Terroristen erfolg mit ihrem vorgehen haben!

    Ich sehe nicht wo die obrigkeit versagt!
    Das GG garantiert das recht auf freie meinung,und das gilt nun mal auch für leute die einem nicht passen!
    Sollte unsere Regierung Deutschland bewußt und mit voller Unterstützung zu einer Brutstätte des internationalen Terrorismus machen, ja. Wo allerdings gar kein Erfolgversprechendes Mittel zur Verfügung steht, ist "Versagen" relativ und oft sogar erst in der Vergangenheitsbetrachtung festzustellen. Und nachträglicher Widerstand macht keinen Sinn.

    Was die freie Meinungsäusserung angeht, ist auch diese relativ zu betrachten. Jeder darf hier sagen, daß unser jetziges Regierungs-/Staatssystem ungenügend ist oder auf Probleme stößt, die zur Zeit der Gründung nicht absehbar/vorstellbar waren. Jeder darf Alternativen vorschlagen. Dennoch ist das Wertesystem (Menschenrechte) klar festgelegt, und darum werden Vorschläge, wieder ein egomanisch-zentriertes Deppensystem einzuführen, in dessen Regierungsaufbau zentral und Alleinentscheidend ein importierter Österreicher stehen muß, der obendrein geisteskrank und Vegetarier ist und verkündet, das manche Menschen besser sind als andere (per Definition) etc (also ein System, das mit dem Wertesystem der Menschenrechte nicht übereinstimmt), grundsätzlich mit einem Besuch vom Verfassunsschutz beantwortet - eben weil das bestehende System sich sehr wohl gegen feindlich Übernahmen wehren darf.

    Aber im Moment ist das noch "Fischen im Trüben" - noch hat da kein ewiggestriger Brauner eine Fahne mit Swastika geschwenkt noch ein krawallsuchender Linker Pflastersteine in die Menge und - weil er eh grad dabei war - Schaufensterscheiben geschmissen. Und ob Polizei- und eventuelle Unterstützungseinheiten da versagen, steht auch noch nicht fest. Von daher - sind ja noch 2 Wochen. Den Behörden steht es auch frei, beide "Kundgebungen" kurzfristig abzusagen.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von derkleinebauer
    Wenn du zum, einkaufen gehst fändest du es ok,wenn ich dich daran hindere?
    Du willst mir erzählen du würdest das akzeptieren?
    Je nachdem, wo und wie du das machst, müßte er das nicht akzeptieren. Schon auf seinem Grundstück - Hausverbot aussprechen, ein Anruf bei der Polizei und die nehmen dich mit. Auf dem Grundstück des Einkaufszentrums - läuft ähnlich. Kettest du dich mit einem "Kai soll hier nicht einkaufen"-Schild an die Eingangstür, werden die vom Einkaufszentrum tätig. Versuchst du nur, Kai aufzuhalten: Kai brauch sich nur eine Stunde mit dir unterhalten, um dir klar zu machen, daß er einkaufen will, und dabei den Rest des Eingangs blockieren, dann werden wieder die vom Einkaufszentrum tätig, weil die nix mehr verkaufen, läuft dann analog zu "auf seinem Grundstück". Könnte Kai in dem Fall passieren, daß er auch Hausverbot bekommt - dann hättest du erstmal einen Teilerfolg erreicht . Andere Methoden: Wagen im öffentlichen Raum zuparken - er darf dich abschleppen lassen usw - der Blockierende ist eigentlich eh immer der, der in der "Schußlinie" des Gesetzes steht.

    Für den Nazi-Aufmarsch ergibt sich folgendes: Die Stadt Dresden war augenscheinlich mal wieder idiotisch genug, den Aufmarsch zu genehmigen. Man kann da jetzt eine Gegendemo am gleichen Tag anmelden - die wird dann bei kreuzenden Wegen nicht genehmigt, oder findet entfernt vom Aufmarschgebiet statt. Da das den braunen Mob nicht aufhält, werden wohl einige "Gegendemonstranten" den genehmigten Demonstrationsraum vorsätzlich verlassen. Bei einer zu erwartenden Konfliktsituation darf dann tatsächlich der Gegendemonstration die Genehmigung verweigert werden, und jeder trotzdem erscheinende Gegendemonstrant begeht zunächst mal eine Ordnungswidrigkeit. Parken nun statt einer Gegendemo Dresdener Bürger die "Marschwege" zu, ketten sich von Straßenseite zu Straßenseite an Bäume oder Parkuhren und bilden so eine menschliche Blockade, müssen die Nazis genau da warten - und das ist schon alles, was die dürfen. Für die Stadt Dresden kommt es dann zu der Peinlichkeit, daß Polizeikräfte den Weg für den Nazi-Aufmarsch räumen dürfen. Versucht irgendeine Glatze, sich selbst den Weg frei zu machen, macht Glatze sich strafbar. Von daher wäre das das gewaltfreie Szenario, das dieses Plakat ebenfalls auslösen kann - und das wäre "Aufruf zu einer Ordnungswidrigkeit", dazu gäbe es aber meines Wissens nach keinen Paragraphen. Abgesehen davon hat laut Grundgesetz jeder Bürger die Pflicht zum Widerstand, wo die Obrigkeit versagt, und dieser Teil ist ins Grundgesetz besonders mit Blick auf die Zeit deutscher Geschichte aufgenommen worden, auf die der marschierende braune Mob einen so eigenen Blickwinkel hat

    Das mit dem Wege zustellen funktioniert aber nur gewaltfrei, wenn die Organisatoren Anhänger der Antifa und andere gewaltbereite/-suchende Extremlinke gleich wieder nach Hause schickt. Ansonsten wird nämlich wieder nicht festzustellen sein, wer den ersten Stein geworfen hat. Von daher auch eher unrealistisch - Extremisten sind im Grunde auch immer gleich, egal welche politische Farbe die gerade (angeblich) vertreten wollen - die meisten von denen sind hirnlose Krawallmacher, die sich prügeln wollen, weil deren Leben ihnen sonst nix bietet.

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  • Sinclair_
    antwortet
    Zitat von Kai "the spy" Beitrag anzeigen
    Da muss der Betrachter schon im Voraus schlecht über solche Aktionen denken, um da irgendwo einen Aufruf zur Gewalt hineininterpretieren zu können.
    Da sind dann wohl Erfahrungswerte im Spiel. Gabs je irgendeine Protestaktion oder Gegendemo, die NICHT in Gewalt ausgeufert ist, wenn die bekannten "Sponsoren" mitmischen?

    Die Nazis sind am dem Tag doch völlig zweitrangig. Das Hauptthema ist, die Polizei zu provozieren, ihren Anweisungen nicht Folge zu leisten, sondern sie zum Handeln zu zwingen. Damit der hirnlose Antifa-Jünger und Möchtegern-Tragischer-Held-dieser-Tage wieder die imaginäre Bestätigung findet, dass er in einem bösen bösen Fascho- und Bullenstaat lebt.

    Ich denke, die Staatsanwaltschaft weiß sehr genau, mit welchen Leuten es die schöne Stadt Dresden an diesem Tag zu tun bekommen wird. Und seien wir mal ehrlich: Wir beide wissen es auch.

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  • Kai "the spy"
    antwortet
    Zitat von Sinclair_ Beitrag anzeigen
    Eine Naziflagge ruft auch nicht per se zu Gewalt auf, trotzdem wirst du keinen Demonstranten und auch eine Wände damit plakatiert sehen, denn die werden ebenso beschlagnahmt. Und warum ist das so? Antwort: Weil es eben SEHR WOHL darauf ankommt, was der Betrachter mit so einer Flagge oder so einem Plakat verbindet bzw. was das Plakat impliziert - unabhängig davon was auf dem Plakat tatsächlich steht oder abgebildet ist. Im Falle dieser Plakate hat die Staatsanwaltschaft einen Aufruf zur Gewalt gesehen, also hat sie reagiert. Das ist ihr Job und das ist gut so.
    Damit wir uns richtig verstehen: Du setzt diese Plakate mit Naziflaggen gleich?! Damit lehnst du dich aber ziemlich weit aus dem Fenster.

    Naziflaggen sind verboten, weil sie hierzulande historisch eine Gesinnung darstellen, die sich klar gegen das Grundgesetz richtet. Ja, gerade im Falle der Swastika beruht dies hauptsächlich auf den Assoziationen des Betrachters, aber das hat mit der einmaligen Geschichte Deutschlands und dem ausladenden Missbrauch dieses Symbols durch die Nazis zu tun. Ein Deutscher kann gar nicht anders, als bei einem solchen Symbol sofort an die Nazis zu denken.

    Dies ist bei diesem Plakat jedoch keineswegs der Fall. Hier, guck's dir nochmal an:

    "Nazifrei", "Kein Nazi Aufmarsch", "Gemeinsam blockieren", "Dresden stellt sich quer", "Nie wieder Faschismus - Nie wieder Krieg". Und eben Datum, Ort, Internetadresse, die Logos der unterstützenden Vereine und Parteien und einige X-Kreuze, die offensichtlich Assoziationen an einen Zaun wecken sollen. Die Parolen und Symbole sind alle eindeutig passiv, "stellt sich quer", "Kein Nazi Aufmarsch", "Nie wieder ...", und dazu die durch X-Kreuze dargestellte Blockade. Da muss der Betrachter schon im Voraus schlecht über solche Aktionen denken, um da irgendwo einen Aufruf zur Gewalt hineininterpretieren zu können.

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  • Sinclair_
    antwortet
    Zitat von Kai "the spy" Beitrag anzeigen
    Du hast offensichtlich immer noch nicht verstanden, worum es geht:
    Ähm ... nein, eher du. Verzeih.
    Zitat von Kai "the spy"
    Das Beschlagnahmen der Plakate und der Verbot deren Plakatierung ist unrechtlich, da der Vorwurf, die Plakate würden zu Straftaten aufrufen, vollkommen konstruiert und schlichtweg nicht wahr ist. Die eigentliche Gegendemonstration und was du und andere davon erwarten wird diese Tatsache nicht ändern. Und wenn eine Staatsanwaltschaft der Polizei einen Auftrag gibt, der gegen geltendes Recht verstößt, dann geht das gegen das Rechtsstaatsprinzip.
    Eine Naziflagge ruft auch nicht per se zu Gewalt auf, trotzdem wirst du keinen Demonstranten und auch eine Wände damit plakatiert sehen, denn die werden ebenso beschlagnahmt. Und warum ist das so? Antwort: Weil es eben SEHR WOHL darauf ankommt, was der Betrachter mit so einer Flagge oder so einem Plakat verbindet bzw. was das Plakat impliziert - unabhängig davon was auf dem Plakat tatsächlich steht oder abgebildet ist. Im Falle dieser Plakate hat die Staatsanwaltschaft einen Aufruf zur Gewalt gesehen, also hat sie reagiert. Das ist ihr Job und das ist gut so.

    Und trotzdem werden die Bemühungen der Staatsanwaltschaft fruchtlos bleiben. In Dresden wirds rund gehen, dafür sorgt der linke Mob schon. Anstatt die paar verwirrten Hanseln unbeachtet ihren Weg gehen zu lassen, machen die eine Großveranstaltung draus. [sarcasm]Na ja, warum auch nicht - ist schließlich Werbung für so vollkommen uneingennützige und friedfertige Vereine wie Antifa [/sarcasm]

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