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  • xanrof
    antwortet
    (aus dem Google-Thread)
    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    EDIT: Und im europäischen Ausland wird ähnlich reagiert:
    The Guardian
    Da wird der EuGH nicht um Richtlinien und eine Ausarbeitung des Urteils drumherumkommen.
    Wenn es um die Akzeptanz von EuGH-Urteilen geht, dann werden "im europäischen Ausland" auch schon mal ganz andere Notstandsmaßnahmen ... äh... -gesetze im Eiltempo durchgedrückt:

    DRIP: Großbritannien baut Überwachung mit Notstandsgesetz aus | heise online

    Emergency surveillance bill to be fast-tracked despite 49 MPs' opposition | Politics | The Guardian

    Why are the Conservatives against the European court of human rights? | Law | theguardian.com

    Tories 'to challenge European court with British bill of rights' | Law | theguardian.com

    Langsam habe ich das Gefühl, die bauen die Menschenrechte ab, damit sie aus der EU rausfliegen - und nicht selbst austreten müssen...

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  • Suthriel
    antwortet
    Hiho,

    es gab noch ein Urteil, was nicht nur für den Redtube-Fall interessant ist, sondern es zukünftigen Abmahnungen im Streamingbereich ziemlich erschweren dürfte und auch endlich mehr Sicherheit und Klarheit für normale Nutzer zur Frage der Legalität von Streaming mit sich bringt:

    In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Zwischenspeicherung von Inhalten im Browser-Cache erlaubt ist und keine urheberrechtswidrige Handlung darstellt (Urt. v. 05.Juni 2014; Az.: C‑360/13). Diese Frage ist auch im Bereich des Streaming relevant. Der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke ist sicher: „Diese Entscheidung ist auch auf das Streaming anwendbar, da beim Streaming lediglich eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher entsteht, die gem. §44a keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Mit der vorliegenden Entscheidung bestehen auch keine Zweifel mehr, dass die Redtube-Abmahnwelle illegal war.“

    ...

    Der EuGH hat der PRCA zugestimmt und klargestellt, dass die durch den Online-Empfang erstellten Kopien auf dem Bildschirm des Computers und im „Cache“ der Festplatte ohne die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erstellt werden können.
    Keine Urheberrechtsverletzung durch Streaming, sagt auch der EuGH -WBS

    Das ist doch mal ne Ansage

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Da wird sich wohl jetzt nix mehr tun. Hier können nur Netzaktivisten immer wieder an die Rolle der Kanzlei U+C in diesem Fall hinweisen und auch bei Beispielen für ungerechtfertigte Abmahnung immer wieder den Kanzlei-namen sowie die beteiligten Anwälte namentlich nennen, falls die ihre Kanzlei nun lieber dichtmachen und anders Neueröffnen - oder woanders arbeiten wollen. Interessant wäre in einem solchen Fall die Wechselwirkung zum EuGH-Urteil und man sollte mal beobachten, ob Suchanfragen über google demnächst weiterhin die Kanzlei U+C im Zusammenhang mit dem betrügerischen redtube-Abmahnungsfall finden bzw. die Anzahl der Treffer mehr und mehr zurückgeht

    Was anderes:
    Gestern war die Europäische Konferenz der Datenschutzbehördem - am 5. Juni 2014 in Straßburg - und komischerweise sind kaum Ergebnisse dazu zu finden. Hier die offizielle Ankündigung:



    Daraus geht hervor, daß das Grundrecht auf Datenschutz gestärkt werden sollte (Letzter Satz). Den Mangel an bisher veröffentlichten Ergebnissen wird hoffentlich kein großer oder überhaupt Erfolg der Lobbyisten vorangegangen sein. Denn - facebook und google als die Größten vorneweg mal genannt - auf dem trickreichen Umgehen von Datenschutzvorschriften basiert inzwischen ein ganzer Wirtschaftszweig rein in der Privatwirtschaft, nicht etwa als reiner Zulieferer für Geheimdienste.

    Eventuell würde ein einfaches Gesetz, das besagt, der erste personalisierte Kontakt zwischen einer Privatperson und einem Unternehmen müsse immer von der Privatperson oder einer eingeschalteten behörde (zB bei Urheberrechtsstreit) ausgehen, das ganze Kartenhaus (inklusive Abmahnpraxen) einstürzen lassen. Aus genau dem Grund traut sich das aber vermutlich niemand

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  • Suthriel
    antwortet
    Aloha,

    auch wenn es schon ein paar Tage her ist, es gab ein weiteres Urteil im Fall Redtube und den damit einher gegangenen Abmahnungen. Die Feststellungen dieses Urteils dürfte auch für andere Streamingportale interessant sein:

    Das AG Hannover hat in seinem Urteil vom 27.05.2014 (Aktenzeichen 550 C 13749/13) entschieden, dass das Streamen eines Videos über redtube.com keine urheberrechtliche Abmahnung rechtfertigt! Unsere Mandantschaft muss keinerlei rechtliche Konsequenzen von The Archive AG mehr fürchten.


    Das Gericht stellte daraufhin fest, dass die Abmahnung keine finanziellen Forderungen begründen könne. Das AG Hannover äußerte sich dahingehend, dass die von der abmahnenden Seite geforderte Unterlassungserklärung zu weitreichend formuliert sei. Weiter führte das Gericht aus, dass die Abmahnung unberechtigt sei, denn der Klägerin wurde vorgeworfen, eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage gestreamt zu haben. Diese Offensichtlichkeit war nach Ansicht des AG Hannover aber bei redtube.com nicht gegeben – dafür müsse es zweifelsfrei (!) rechtswidrig hergestellt gewesen sein. Der durchschnittliche Internetznutzer muss aber nicht umfassend prüfen, ob dem so ist. Viel mehr muss der Abmahnende beweisen, dass diese Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit gegeben war. Ein solcher Beweisantritt wurde nicht geführt.

    The Archive AG hatte im Rechtsstreit vorgetragen, dass sehr wohl eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wurde, denn schon das Fehlen eines Impressums auf Redtube spräche dafür, dass es sich bei redtube.com nicht um eine rechtstreue Website handele. Dieses zu prüfen und rechtlich einzuordnen, sei nach Ansicht des AG Hannovers aber keinem durchschnittlichen Internetznutzer zuzutrauen. Außerdem spricht laut Gericht das Fehlen eines Impressums noch nicht für eine insgesamte Rechtsuntreue, die sich auch auf die urheberrechtlich geschützten Mediendateien bezieht.


    Besonders die Feststellung, das der durchschnittliche Internetnutzer quasi ohne umfassende Prüfung erkennen muss, das es sich bei dem angeschauten Stream um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt, sollte es zukünftig etwas einfacher machen und bestätigt auch die die allgemeine Meinung zu dem Thema legaler/illegaler Stream.

    Bleibt natürlich immer noch die Frage offen, von wem die Leute, die gezahlt haben, nun ihr Geld wieder zurück erhalten ^.^ und ob noch wer den Betrugsverdacht verfolgen will.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Ja, das war das klügste, was die machen konnten. Erstmal: die "Beihilfe" wird als Vorwurf nicht aufrecht erhalten werden können. Wenn man eine ungerechtfertigte Aufforderung bekommt, dann kann man dagegen angehen (was einige der Betroffenen hier ja auch eindeutig gemacht haben). Zweitens: die Abmahnungen hätten nie verschickt werden können ohne Adressen. Hier haben sich unsere staatlichen Einrichtungen - das betreffende Gericht in Köln - den Vorwurf als zu sorglos/zu nachlässig vorgegangen zu sein, gefallen lassen.

    Bleibt noch die Unberechtigkeit der Forderung und die Art der Ermittlung der IPs. Zum zweiten Fall: das hat der Mandant geliefert, da kann der Anwalt nix für - auch wenn in diesem Fall der Anwalt Teil des Mandanten ist, wird das schwierig. Unberechtigte Forderungen dagegen werden von Anwälten dauernd vertreten - Streit über Werkstattrechnungen, defekte Lieferungen usw; am Ende entscheidet dann das Gericht, welche Seite da "Unrecht" hatte.

    Hier hängt also alles davon ab, ob man den Betrugsvorwurf aufrecht erhalten und durchziehen kann/will gegen die Kanzlei. Fälle, in denen das klappte, gibt es schon:

    Urteil gegen von Gravenreuth rechtskräftig: Abmahnanwalt muss in Haft - taz.de

    Aber dazu müssen halt grobe Fehler unterlaufen und nachgewiesen werden. Seh ich in diesem Fall nicht.

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  • Suthriel
    antwortet
    *Thread etwas entstaub*

    Moinsen, gestern gabs mal wieder etwas zum Fall Redtube, um den es in letzter Zeit recht still geworden war... U+C haben überraschenderweise das Mandat für The Arcive AG nieder gelegt und ziehen sich damit wohl offiziell aus dem Fall zurück o.O

    Mit Schreiben vom 30.04.2014 wird dem Gericht „schlank“ mitgeteilt, dass U + C Rechtsanwälte das Mandat niedergelegt haben und die Firma The Archive AG nicht mehr vertreten.

    Wir halten dies für einen geschickten Schachzug. Zum einen fällt dann eine Zustellanschrift weg. Vermutlich wird eine Zustellung in der Schweiz erhebliche Mühen bereiten. Zum anderen gerät die Kanzlei U + C Rechtsanwälte erst einmal aus der „Schusslinie“. Wir erwarten, dass die Firma The Archive AG in dem Gerichtsverfahren keinerlei Aktivitäten unternimmt.
    Der Blog von Anwalt24.de: Abmahnungen Redtube und The Archive AG: Urmann + Collegen legen das Mandat nieder | 13.05.2014


    Und auf Golem.de:

    Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hat ihr Mandat für die Redtube-Anmahnungen niedergelegt. Das berichtet der Rechtsanwalt Thomas Fell im Blog Anwalt24.de. "In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Hannover, in dem wir für einen Mandanten eine negative Feststellungsklage eingereicht haben, gibt es eine überraschende Wendung", berichtet Fell. Mit Schreiben vom 30. April 2014 wurde dem Gericht mitgeteilt, dass U+C Rechtsanwälte das Mandat niedergelegt haben und die Firma The Archive AG nicht mehr vertreten.
    Streaming: U+C legt Mandat zu Redtube-Abmahnungen nieder - Golem.de

    Frage an die juristisch versierteren: Sind U+C und der frühere Geschäftsführer damit jetzt etwa aus dem Schneider oder kann man die immer noch irgendwie belangen? U+C haben doch sowas wie Beihilfe zum Betrug geleistet, da die Abmahnungen (an denen sie ja auch verdienten) ungerechtfertigt waren und nie hätten verschickt werden dürfen.

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  • Suthriel
    antwortet
    Gericht hält Redtube-Abmahnungen für unberechtigt

    Aloha,

    nachdem es in letzter Zeit etwas ruhig um die Redtube Abmahnungen geworden war, ist nun wieder was erwähnenswertes passiert:

    Wie heise online von mehreren Anwälten übereinstimmend erfuhr, hat U+C diese Verfahren mit Fristverlängerungsanträgen oftmals verschleppt. Nun wurde das erste Urteil bekannt, und zwar am Amtsgericht Potsdam. Weder die angeblichen Rechteinhaber The Archive noch ein Vertreter der Kanzlei U+C erschienen allerdings vor Gericht, obwohl der Termin mehrfach auf Wunsch der Kanzlei verschoben wurde.

    Deshalb erging am 9. April ein Versäumnisurteil, wie Rechtsanwalt Alexander Hufendiek, der den Abgemahnten vertrat, berichtet. Das Gericht habe in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen, dass die Abmahnung unberechtigt gewesen sei. Es stehe vorerst fest, "dass der Firma 'The Archive AG' kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Zudem muss die Firma die Kosten des Verfahrens tragen". Bislang ist dieses Urteil aber noch nicht rechtskräftig.
    Redtube-Abmahnungen: Gericht hält Pornostreaming-Abmahnungen für unrechtmäßig | heise online


    Im Fall der RedTube-Abmahnungen haben die Akteure jetzt eine weitere Niederlage eingefangen. Das Amtsgericht Potsdam erließ ein Versäumnisurteil gegen die Schweizer The Archive AG und die Anwälte der Kanzlei Urmann und Collegen (U+C).

    ...

    Das Gericht befasste sich nun trotzdem mit der Sache und "ließ in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran, dass die Abmahnung unberechtigt war", so Hufendiek. Nach dem in Abwesenheit der Angeklagten ergangenen Urteil stehe vorerst fest, dass den Abmahnern kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Diese wurden außerdem dazu verpflichtet, die kompletten Prozesskosten zu übernehmen, womit sich die Abmahnungen, die eigentlich Geld einbringen sollten, wohl in ein klares Verlustgeschäft verwandeln werden.
    RedTube-Abmahner erleiden Niederlage vor Gericht - WinFuture.de

    Damit wird das ganze wohl tatsächlich zum Bumerang und ich persönlich hoffe, zu einem, der richtig einschlagen wird.

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  • La Forge
    antwortet
    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    Einige Leute fühlen das tatsächlich so, und die würden (leider) selbst Zahlen nicht überzeugen. Da kommen Gegenargumente wie "dann standen in den Anschlagsgebieten zu wenig Kameras!"
    Gegen sowas sollte es Therapien geben. Heut schon wieder ein Amoklauf an einer US Schule. wo war denn Big Borother da? Aber du hast recht, Leute werden es nicht lernen. Wieder gutes Bsp. USA. Die haben mittlerweile ihre gesamten Werte über den Haufen geworfen und ind nicht mehr das "Land of the free and the home of the brave" sondern "the land of the crazy and home of the paranoid".

    Und auch bei uns. Ich könnte sicherlich auf Anhieb bei einem überfliegen mehrere Gesetze nennen die geändert oder gestrichen werden können weil sie nicht mehr zeitgemäß oder unsinnig sind

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von La Forge Beitrag anzeigen
    Also ob totale Überwachung je mehr Schutz als Angst geboten hätte. Sieht man doch an den USa, angebliche verhinderte Anschlege aber außer dem eigenen Wort der NSA und CIA gibts nix und Amokläufe haben deutlich zugenommen wie es mir scheint.

    Haltet mich für blöd aber ich bin gegen absolute Überwachung und überscharfe Gesetze für alles und jedes nur für ein vermeintliches Fünkchen mehr Sicherheit. Denn zu viele Gesetzte lassen einen auch verdummen da man nicht mehr selber denkt sondern einem schon von oben gesagt wird was man für richtig und Falsch zu halten hat. Ne mischung aus "1984" und "Equilibrium". Da führe ich immer gerne das Beispiel Texas an die an konservativem Gedankenhut nicht zu überbieten sind. Ich könnte auch inländische Beispiele nennen, möchte hier aber keinem auf den Schlips treten.
    Einige Leute fühlen das tatsächlich so, und die würden (leider) selbst Zahlen nicht überzeugen. Da kommen Gegenargumente wie "dann standen in den Anschlagsgebieten zu wenig Kameras!"

    EDIT: Fast vergessen - Freitag gibt's in Bielefeld wieder die Big Brother Awards, diesmal das erste Mal auch mit einer positiven Kategorie, den "Julia und Winston Award", benannt nach den Romanfiguren in George Orwells Roman "1984", für den besonderen Einsatz für Datenschutz, Bürgerrechte und gegen Überwachung.

    Die Sicherung der Privatsphäre wird im Zeitalter der globalen Kommunikation zur wesentlichen demokratischen Herausforderung. Die technischen Möglichkeiten des Sammelns und Auswertens elektronischer Informationen [Datamining und Rasterfahndung] verführen immer mehr Organisationen dazu, diese Instrumente global zu missbrauchen.


    Karten gibt's hier:

    Wer am 11. April 2014 ab 18 Uhr live dabei sein will, wenn in Bielefeld die größten Datensünder des vergangenen Jahres „ausgezeichnet“ werden, kann sich jetzt
    Zuletzt geändert von Karl Ranseier; 10.04.2014, 00:18.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Das EUGH mag kippen, was es will, aber unsere lieben CDU/CSU Politiker (allen voran Bundesinnenminister Thomas de Maizière) interessiert das einen Dreck.

    EuGH-Urteil: ?VDS früher oder später wieder auf der Agenda? | Politik Digital

    BMI - Nachrichten -EuGH entscheidet über Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

    Und hier noch ein Audio vom Bundesinnenminister dazu:



    Na ja, das Urteil des BVerfG hierzu hat die "christlichen" Regierenden ja auch schon absolut Null interessiert.

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  • La Forge
    antwortet
    Also ob totale Überwachung je mehr Schutz als Angst geboten hätte. Sieht man doch an den USa, angebliche verhinderte Anschlege aber außer dem eigenen Wort der NSA und CIA gibts nix und Amokläufe haben deutlich zugenommen wie es mir scheint.

    Haltet mich für blöd aber ich bin gegen absolute Überwachung und überscharfe Gesetze für alles und jedes nur für ein vermeintliches Fünkchen mehr Sicherheit. Denn zu viele Gesetzte lassen einen auch verdummen da man nicht mehr selber denkt sondern einem schon von oben gesagt wird was man für richtig und Falsch zu halten hat. Ne mischung aus "1984" und "Equilibrium". Da führe ich immer gerne das Beispiel Texas an die an konservativem Gedankenhut nicht zu überbieten sind. Ich könnte auch inländische Beispiele nennen, möchte hier aber keinem auf den Schlips treten.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Erstmal eine gute Nachricht. Bleibt abzuwarten, wie die Freunde des Überwachungsstaats jetzt die Begründung nach neuen Lücken durchforsten. Das Thema kommt zurück, spätestens nach dem nächsten Terroranschlag - leider.

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  • xanrof
    antwortet
    EuGH kippt VDS!

    Entscheidung gerade veröffentlicht, hier Pressemitteilung (pdf, english).

    via
    Vorratsdatenspeicherung: Urteil des Europäischen Gerichtshof - Digital - Süddeutsche.de

    Nun heißt es, auf die ausführliche Begründung zu warten, um abzusehen, welche Konsequenzen das tatsächlich hat.
    An dieser Begründung muss sich auch eine Neufassung eines Gesetzes zur VDS in Deutschland messen.

    Trotzdem ein Grund, mal kurz durchzuatmen.

    edit
    die Pressemitteilung auf deutsch (pdf)

    edit2
    es lohnt sich das Lesen des Livetickers auf netzpolitik.org
    zB
    10:44: Der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil weist auf Twitter daraufhin, dass der Koalitionsvertrag eindeutig von einer EU-Richtlinie spreche, die ja jetzt weg sei:
    Zuletzt geändert von xanrof; 08.04.2014, 10:10.

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  • Suthriel
    antwortet
    Aloha,

    es war ja in letzter Zeit etwas ruhig um Redtube und Co. geworden, doch eigentlich hätte es da heute bzw gestern einen Prozess geben sollen (eigentlich zwei, aber der andere hatte nix mit Redtube zu tun), der aber aufgrund eines plötzlichen Krankenhausaufenthalts von Urmann nicht statt finden konnte...:

    Eigentlich sollten heute und morgen zwei verschiedene Fälle vor Gericht verhandelt werden. Allerdings teilten die Anwälte, die ihn in den Verfahren vertreten, nun mit, dass Urmann seit gestern für einige Tage im Krankenhaus liege. Auch nach einer Entlassung werde er erst einmal nicht in der Lage sein, vor Gericht zu erscheinen. Damit sind beide Verfahren erst einmal geplatzt, berichtete die Augsburger Allgemeine.

    Die für heute geplante Verhandlung sollte sich um den Vorwurf der Insolvenzverschleppung drehen. Hier ging es nicht um die anwaltliche Tätigkeit von Urmann, sondern um seine Rolle als Geschäftsführer einer Fleisch- und Wurstfabrik. Trotz einer vorliegenden Zahlungsunfähigkeit der Firma sollen unter seiner Leitung weiter Aufträge an Lieferanten herausgegangen sein. Neben den Rechnungen wurden auch Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten nicht bezahlt. Der entstandene Schaden wird auf 350.000 Euro beziffert.

    Das zweite Verfahren steht hingegen durchaus in Zusammenhang mit der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C), deren Chef der Anwalt ist. Vor dem Amtsgericht Regensburg wurde Urmann bereits zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil er missbräuchlich Abmahnungen verschickt hatte. Die Entscheidung ging in Revision. Morgen sollte hier eigentlich erneut vor Gericht verhandelt werden.
    RedTube-Abmahner lässt Gerichtsverfahren platzen - WinFuture.de

    Den anderen Fall find ich da ja auch interessant, das dort beschriebene wirft auch kein all zu gutes Bild auf Urmann.

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  • spidy1980
    antwortet
    Nichtsdestotrotz dürfte die Entscheidung der Kammer richtungsweisend für Nutzer von Streaming-Seiten sein.

    Ein bloßes Streaming einer Videodatei beziehungsweise deren Ansehen mittels eines Streams stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine nur dem Urheber erlaubte Vervielfältigung gemäß Paragraf 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar
    Bisher befand sich das Streamen in einer rechtlichen Grauzone, da nicht genau definiert war ob die temporäre Kopie die beim Streamen automatisch angelegt wird als Verfielfältigung zu sehen ist.
    Das LG Köln hat sich hier klar dagegen ausgesprochen und damit einen Präzedenzfall geschaffen der die Nutzer von Streamingdiensten begünstigt.

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