Zitat von Sandswind
Da war eben die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend, die darauf hingewiesen hat, dass eben auch das Führen eines Angriffskriegs und die Unterstützung eines solchen verfassungswidrig ist. Im Grundgesetz steht eben, dass bereits die Vorbereitung und Propagieren eines Angriffskriegs verboten ist (da hat ein gewisser Beamtenanwärter Glück, dass man ihm da keinen Strick draus dreht).
Zitat von Tobi
Beitrag anzeigen
Zitat von Tobi
Beitrag anzeigen
Zitat von blueflash
Dazu kommen ja noch diverse ähnliche Handlungen im Falle Al-Masris und im Falle dieses Deutsch-Syriers, der auf Betreiben deutscher Sicherheitsdienste in einen syrischen Folterknast überführt wurde.
Zitat von blueflash
Es geht also sehr wohl um eine Beteilung an diesen Verbrechen, die es aufzuklären gilt, und es geht um die Ermittlung der Verantwortlichen. Die Unterstützung von Schwerverbrechen wie Angriffskriegen, Folter und Entführungen ist keine Kleinigkeit, die man einfach ignorieren kann.
Kommentar