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Iran: Generelle und tagespolitische Entwicklungen

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    Zitat von max Beitrag anzeigen
    Natürlich gibt es theoretisch auch die Möglichkeit, dass die Mehrheit sich demokratisch für die Unterdrückung einer Minderheit entscheidet und dafür auch noch die Grundrechte abschafft.
    Eben, und diese Möglichkeit besteht nicht nur theoretisch, sondern ganz praktisch. Wir haben uns ja schon über das Beispiel der Todesstrafe unterhalten, wofür sich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Mehrheit fände.

    Zitat von max Beitrag anzeigen
    es besteht die Möglichkeit für die Regierung, den Willen des Souveräns zu ignorieren (...)
    Bis zu einem gewissen Punkt, ja. Im Zweifel bis zur nächsten Wahl. Das ist zweifelsohne der grosse Schwachpunkt repräsentativer Demokratie.
    Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
    -Peter Ustinov

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      Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
      Im Zweifel bis zur nächsten Wahl.
      Ein Krieg könnte aber so eben nicht erhindert werden. Die Regierung kann somit der Mehrheit einen Krieg aufzwingen.
      Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
      Eben, und diese Möglichkeit besteht nicht nur theoretisch, sondern ganz praktisch. Wir haben uns ja schon über das Beispiel der Todesstrafe unterhalten, wofür sich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Mehrheit fände.
      Für die Einführung der Todesstrafe in einem politischen System, wie ich es fordere, braucht es ebenfalls mindestens eine 2/3-Mehrheit. Ich kenne keine Umfrage, in der eine 2/3-Mehrheit in der BRD für die Todesstrafe ist. Es mag vielleicht kurzzeitig manchen die Emotionen durchgehen, aber bis eine entsprechende Abstimmung und Änderung durchgesetzt werden könnte, dürfte eine solche irrationale Stimmung schon längst wieder vergangen sein - wie es eben auch real heute ist. Es gibt in der BRD keine Mehrheiten für die Todesstrafe, DESHALB gibt es auch keine entsprechenden Grundgesetzänderungen und DESHALB gibt es auch keine Todesstrafe. Bekanntlich ist die Einführung der Todesstrafe in einer repräsentativen Demokratie mit Gewaltenteilung möglich - siehe USA. Dazu reichte auch eine Mehrheit der Abgeordneten - und nicht einmal eine Mehrheit der Bevölkerung. Es war sogar nicht einmal nötig, dass die Abgeordneten, die für die Todesstrafe gestimmt hatten, auch von einer tatsächlichen Mehrheit gewählt wurden.
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        Zitat von max Beitrag anzeigen
        Ein Krieg könnte aber so eben nicht erhindert werden. Die Regierung kann somit der Mehrheit einen Krieg aufzwingen.
        Naja, das wäre schon ein Extremfall. Zunächst müssten dazu erstmal die Abgeordneten von der Notwendigkeit eines Krieges überzeugt werden, denn die Regierung alleine kann bekanntlich keinem den Krieg erklären - zumal Kriege unter dem GG sowieso nur zur Verteidigung zulässig sind.

        Dann kommt noch dazu, dass über Medien, Versammlungen und dergleichen ein nicht zu unterschätzender Druck auf die Regierenden ausgeübt werden kann. Nicht zuletzt wegen der fehlenden plebeszitären Elemente ist das deutsche Versammlungsrecht weitgehend liberal und wird auch so (zumindest von den Gerichten) ausgelegt.

        Zitat von max Beitrag anzeigen
        Bekanntlich ist die Einführung der Todesstrafe in einer repräsentativen Demokratie mit Gewaltenteilung möglich - siehe USA. Dazu reichte auch eine Mehrheit der Abgeordneten - und nicht einmal eine Mehrheit der Bevölkerung.
        In den USA mag das stimmen. In Deutschland nicht.
        Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
        -Peter Ustinov

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          Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
          Naja, das wäre schon ein Extremfall. Zunächst müssten dazu erstmal die Abgeordneten von der Notwendigkeit eines Krieges überzeugt werden, denn die Regierung alleine kann bekanntlich keinem den Krieg erklären - zumal Kriege unter dem GG sowieso nur zur Verteidigung zulässig sind.
          Es wurden von der BRD bisher vier Mal Kampfeinsätze durchgeführt bzw. Kriege unterstützt, die nicht der Verteidigung dienten: Bosnien 1995, Kosovo 1999, Afghanistan 2001-heute und Irak 2003. Dazu kommt noch Somalia 1992/93, wo die Bundeswehr ja auch ziemlich gewütet hat, obwohl dies nur Wachmannschaften von "Bohrungstrupps" waren. In zwei Fällen (Kosovo, Irak) gab es auch keine Resolutionen des Sicherheitsrats, mit denen diese Kampfeinsätze hätten gerechtfertigt werden können, was aber meiner Meinung nach auch mit einer Zustimmung der Atommächte nichts geändert hätte, dass es um Verfassungsbrüche ging. Wie gesagt: die deutsche Justiz hat hier total versagt, obwohl es zahlreiche Anzeigen gab und das Bundesverwaltungsgericht auch festgestellt hat, dass die deutsche Beteiligung am Irak-Krieg verfassungswidrig war.

          Es stimmt natürlich, dass auch die Abgeordneten zustimmen müssen - aber das haben sie bisher bei jedem Angriffskrieg trotz teilweiser offensichtlicher Verfassungswidrigkeit gemacht. Sie haben sogar die Unterstützung für den Irak-Krieg auch noch im Rahmen des "Kriegs gegen den Terror" abgesegnet ohne zu überprüfen (bzw. sie haben dies bewusst gemacht), für was diese Schiffe tatsächlich eingesetzt wurden.
          Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
          Dann kommt noch dazu, dass über Medien, Versammlungen und dergleichen ein nicht zu unterschätzender Druck auf die Regierenden ausgeübt werden kann. Nicht zuletzt wegen der fehlenden plebeszitären Elemente ist das deutsche Versammlungsrecht weitgehend liberal und wird auch so (zumindest von den Gerichten) ausgelegt.
          Massiver Druck hat aber z.B. nicht verhindern können, dass Schröder den Überfall auf den Irak unterstützt hat.
          Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
          In den USA mag das stimmen. In Deutschland nicht.
          In der BRD ist genauso eine Verfassungsänderung möglich, die die Todesstrafe erlaubt. Dagegen kann ja auch die Justiz nichts machen, da sie sich an die Verfassung halten muss. Bekanntlich hat die Justiz auch die bisherigen fatalen Einschränkungen von Grundrechten, z.B. beim Asylrecht, nicht rückgängig machen können (und meines Wissens hat sie dies auch nicht versucht)
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            Zitat von max Beitrag anzeigen
            Es wurden von der BRD bisher vier Mal Kampfeinsätze durchgeführt bzw. Kriege unterstützt, die nicht der Verteidigung dienten
            Ja, militärische Aktionen. Aber keine ausgewachsene Kriegsführung. Und mit viel gutem Willen kann man dabei noch in den meisten Fällen einen humanitären Aspekt ausmachen. (Zumal man diese vier Fälle nicht in einen Topf werfen kann.)

            Zitat von max Beitrag anzeigen
            Wie gesagt: die deutsche Justiz hat hier total versagt, obwohl es zahlreiche Anzeigen gab und das Bundesverwaltungsgericht auch festgestellt hat, dass die deutsche Beteiligung am Irak-Krieg verfassungswidrig war.
            Sollte mir was entgangen sein? Worauf stellst Du denn ab?

            Das BVerfG hat im AWACS-Eilverfahren 2003 festgestellt, dass grundsätzlich ein Parlamentsvorbehalt besteht (was bekannt war) und alles weitere in die Hauptsache verwiesen - bisher nicht anhängig / entschieden, soweit ich weiss. Im konkreten Verfahren hat es sogar der aussenpolitischen Handlungsfreiheit angesichts der Lage den Vorzug vor den Beteiligungsrechten des Bundestages gegeben.

            Soweit es nicht zu einer Verwicklung in bewaffnete Konflikte und kriegerische Akte kommen dürfe (Problem der NATO-Mitgliedschaft), hat es die Frage, ab wann solche vorliegen, bewusst offengelassen. Auf dem Stand bin ich zumindest, allerdings habe ich das nicht wirklich verfolgt.

            Zitat von max Beitrag anzeigen
            In der BRD ist genauso eine Verfassungsänderung möglich, die die Todesstrafe erlaubt. Dagegen kann ja auch die Justiz nichts machen, da sie sich an die Verfassung halten muss.
            Verfassungsänderungen, die ihrerseits gegen die Verfassung verstossen, sind nichtig und werden vom BVerfG aufgehoben. Die Justiz müsste daher die Einführung der Todesstrafe nicht mitmachen, da jeder Richter berechtigt und verpflichtet ist, bei Zweifeln an der Verfassungsmässigkeit eines Gesetzes dieses dem BVerfG zur Prüfung vorzulegen.

            Zitat von max Beitrag anzeigen
            Bekanntlich hat die Justiz auch die bisherigen fatalen Einschränkungen von Grundrechten, z.B. beim Asylrecht, nicht rückgängig machen können (und meines Wissens hat sie dies auch nicht versucht)
            Weil die verfassungskonform waren. Daher gab es da nichts rückgängig zu machen.
            Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
            -Peter Ustinov

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              Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
              Ja, militärische Aktionen. Aber keine ausgewachsene Kriegsführung.
              Das ändert nichts an ihrer Verfassungswidrigkeit. Jeder Form der Unterstützung für Angriffskriege ist verfassungswidrig. Auch wenn es nur um Aufklärungseinsätze geht und Geleitschutz geht.
              Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
              Das BVerfG hat im AWACS-Eilverfahren 2003 festgestellt, dass grundsätzlich ein Parlamentsvorbehalt besteht (was bekannt war) und alles weitere in die Hauptsache verwiesen - bisher nicht anhängig / entschieden, soweit ich weiss.
              Es geht nicht um die AWACS und den Parlamentsvorbehalt, sondern um die bisher ausbleibende Anklage wegen Unterstützung bzw. Führen von Angriffskriegen gegen Mitglieder der Regierung Schröder (von denen die Hauptverantwortlichen nicht einmal mehr Immunität haben). Wobei es in Bezug auf Steinmeier und Fischer sowieso so aussieht, als hätten sie sich langsam für den Knast überqualifiziert, wenn man ihre Rolle im Kurnast-Fall sieht.
              Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
              Verfassungsänderungen, die ihrerseits gegen die Verfassung verstossen, sind nichtig und werden vom BVerfG aufgehoben. Die Justiz müsste daher die Einführung der Todesstrafe nicht mitmachen, da jeder Richter berechtigt und verpflichtet ist, bei Zweifeln an der Verfassungsmässigkeit eines Gesetzes dieses dem BVerfG zur Prüfung vorzulegen.
              Wenn man ein essentielles Grundrecht, wie das Asylrecht, total verstümmeln kann, ist wohl nicht davon auszugehen, dass bei einer ähnlichen Stimmung die Verfassungsrichter die Todesstrafe verhindern würden - oder gar könnten.
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                Zitat von max Beitrag anzeigen
                Das ändert nichts an ihrer Verfassungswidrigkeit.
                Wann hat das Bundesverfassungsgericht die festgestellt? Die Frage hast Du mir nicht beantwortet.

                Zitat von max Beitrag anzeigen
                Auch wenn es nur um Aufklärungseinsätze geht und Geleitschutz geht.
                Dazu hat sich das BVerfG meines Wissens nach nur im AWACS-Eilverfahren näher geäussert - und zwar gar nicht zur Sache. Wie gesagt hat es das offengelassen.

                Zitat von max Beitrag anzeigen
                Wenn man ein essentielles Grundrecht, wie das Asylrecht, total verstümmeln kann, ist wohl nicht davon auszugehen, dass bei einer ähnlichen Stimmung die Verfassungsrichter die Todesstrafe verhindern würden - oder gar könnten.
                Das mit der "Verstümmelung" ist Deine persönliche Wertung, mehr nicht.
                Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                -Peter Ustinov

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                  Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                  Wann hat das Bundesverfassungsgericht die festgestellt? Die Frage hast Du mir nicht beantwortet.
                  max redet vom Bundesverwaltungsgericht.
                  Das hat doch mal einen Major freigesprochen der sich geweigert hat irgendwas in Verbindung mit dem Krieg zu tun.
                  "Gravierende Völkerrechtliche Bedenken" war die Formulierung die sie benutzt haben soweit ich mich erinnere.

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                    Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                    max redet vom Bundesverwaltungsgericht.
                    Das hat doch mal einen Major freigesprochen der sich geweigert hat irgendwas in Verbindung mit dem Krieg zu tun.
                    "Gravierende Völkerrechtliche Bedenken" war die Formulierung die sie benutzt haben soweit ich mich erinnere.
                    Ach, die Geschichte. Damit hat das BVerwG aber sowieso nicht die Verfassungswidrigkeit festgestellt, das macht bekanntlich nämlich nur das BVerfG. Und das ist auf der Schiene, die ich oben genannt habe - es hat diese Fragen offengelassen. Das BVerwG hat sich im Übrigen eher auf das Völkerrecht gestützt, das stimmt.
                    Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                    -Peter Ustinov

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                      Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                      Ach, die Geschichte. Damit hat das BVerwG aber sowieso nicht die Verfassungswidrigkeit festgestellt, das macht bekanntlich nämlich nur das BVerfG.
                      Wie ich schrieb: die deutsche Justiz hat in dieser Frage vollkommen versagt, obwohl eines ihrer höchsten Gerichte (eben das Bundesverwaltungsgericht), diesen Krieg nicht nur als völkerrechtswidrig, sondern die konkrete Unterstützung dieses Kriegs durch die Regierung Schröder als verfassungswidrig bezeichnet hat. Natürlich hat diese Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts keine Folgen, wenn gegen die eigentlichen gar kein Verfahren eröffnet wird, obwohl es zahlreiche Anzeigen gab. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber eben gar nicht verhandelt
                      Zitat von Sandswind Beitrag anzeigen
                      Das mit der "Verstümmelung" ist Deine persönliche Wertung, mehr nicht.
                      Nein. Das Asylrecht wurde objektiv für einen Grossteil der Flüchtlinge abgeschafft, die somit keinerlei Schutz mehr bekommen. Die Grundgesetzänderung zusammen mit diversen anderen Gesetzesänderungen plus der Praxis der Innenbehörden haben dazu geführt, dass seit Jahren auch Flüchtlinge in Staaten abgeschoben werden, wo eindeutig ihr Leben bedroht sind. Das kann dir jeder bestätigen, der sich mit dem Thema beschäftigt hat - und dem es nicht auch, wie den letzten Regierungen, darum ging, den Flüchtlingen den Aufenthalt zu verwehren.

                      Beides sind eben Beispiele, dass es in der BRD sehr wohl möglich, ein Grundrecht quasi abschaffen bzw. ein Grundrecht offensichtlich zu verletzen.
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                        @max es ist echt toll, wie du rumheulst, nur weil die demokratischen Institutionen dieses Landes allesamt deine, sagen wir mal, Interpretation nicht teilt. Ist schon klar, du hast das objektive Tatsachenwissen und alle anderen sind rechte, verbohrte Ideologen... *LOL*
                        können wir nicht?

                        macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                          Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                          @max es ist echt toll, wie du rumheulst, nur weil die demokratischen Institutionen dieses Landes allesamt deine, sagen wir mal, Interpretation nicht teilt. Ist schon klar, du hast das objektive Tatsachenwissen und alle anderen sind rechte, verbohrte Ideologen... *LOL*
                          Wenn dir sonst nichts einfällt ....

                          Bring doch ein Argument, warum diese Kriege keine Angriffskriege waren. Wie gesagt: eines der höchsten deutschen Gerichte hat die Beteilung am Irak-Krieg als verfassungs- und völkerrechtswidrig bezeichnet.

                          Bring doch ein Argument, warum das Asylrecht noch intakt sein soll. So gut wie jede Organisation, die in diesem Bereich arbeitet, ist der Meinung, dass das Asylrecht verstümmelt wurde, was man auch gut an der sehr niedrigen Quote und Zahl der anerkannten Asylbewerber sieht, während global es ja keineswegs weniger Flüchtlinge gibt.

                          Nein, du bringst lieber keine Argumente, sondern schreibst irgendetwas über verbohrte Ideologen. Seltsam. Wenn du nicht selbst dieser Beschreibung entsprechend willst, dann sollten dir vielleicht Argumente einfallen. Ich finde es bezeichnend, dass dir dazu nichts einfällt. Aber das ist ja schon fast Standard. Offensichtlich scheint selbst jemand wie dir nichts mehr positives einzufallen, mit dem du diese Politik rechtfertigen könntest.
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                            Zitat von max
                            Bring doch ein Argument, warum diese Kriege keine Angriffskriege waren. Wie gesagt: eines der höchsten deutschen Gerichte hat die Beteilung am Irak-Krieg als verfassungs- und völkerrechtswidrig bezeichnet.
                            Nein. Das hat es nicht. Dafür ist es auch nicht zuständig. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem konkreten Fall entschieden, dass ein Soldat das Recht hatte, Befehle zu verweigern, weil sie möglicherweise (und zwar aus seiner Sicht) eine Unterstützung völkerrechtswidriger Aktivitäten beeinhalten konnten. Das ist etwas ganz anderes. Hättest du gedient, dann wüsstest du auch warum. Es wurde allerdings kein einziger Soldat und auch kein Politiker wegen einer Unterstützung des amerikanischen Krieges verurteilt. Der Generalbundesanwalt hat auch festgestellt, dass die Erfüllung von Bündnisverpflichtungen keine derartige Unterstützung darstellt. Ich weiss, dass es dich ärgert, aber die Mehrheit aller maßgeblichen Juristen in diesem Land ist da anderer Meinung als du, also akzeptiere das einfach oder mach dich weiter lächerlich.

                            Bring doch ein Argument, warum das Asylrecht noch intakt sein soll. So gut wie jede Organisation, die in diesem Bereich arbeitet, ist der Meinung, dass das Asylrecht verstümmelt wurde, was man auch gut an der sehr niedrigen Quote und Zahl der anerkannten Asylbewerber sieht, während global es ja keineswegs weniger Flüchtlinge gibt.
                            Das Asylrecht wurde eingeschränkt das ist richtig. Allerdings nicht über Umwege, sondern genauso, wie du das immer wieder für deine sozialistische Revolution forderst: Per Mehrheitsentscheidung der Legislative. "Verstümmelt" ist nur wieder so eine Wortwahl, mit der du dich über deinen Ärger hinwegtröstest, dass du in einer Sachfrage auf der politischen Verliererseite stehst.

                            Nein, du bringst lieber keine Argumente, sondern schreibst irgendetwas über verbohrte Ideologen. Seltsam. Wenn du nicht selbst dieser Beschreibung entsprechend willst, dann sollten dir vielleicht Argumente einfallen. Ich finde es bezeichnend, dass dir dazu nichts einfällt. Aber das ist ja schon fast Standard. Offensichtlich scheint selbst jemand wie dir nichts mehr positives einzufallen, mit dem du diese Politik rechtfertigen könntest.
                            Wenn du noch einen Funken Sachverstand über deine Ideologie stellen würdest, müsstest du dich ja mal Fragen, warum die Rot-Grüne Regierungen wegen Ihrer ach so häufigen Rechtsbrüche nicht längst verhaftet wurde. Und wenn du dann noch erkennst, dass jede deiner Antworten auf eine typisch linke Verschwörungstheorie hinausläuft, dann bist du evtl. auf dem Wege der Besserung.
                            Nur weil du ganz persönlich etwas so auslegst, wie es dir gerade in den Kram passt, tut das nämlich der Rest der republik noch lange nicht.
                            können wir nicht?

                            macht nix! wir tun einfach so als ob!

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                              Zitat von max Beitrag anzeigen
                              Wie ich schrieb: die deutsche Justiz hat in dieser Frage vollkommen versagt, obwohl eines ihrer höchsten Gerichte (eben das Bundesverwaltungsgericht), diesen Krieg nicht nur als völkerrechtswidrig, sondern die konkrete Unterstützung dieses Kriegs durch die Regierung Schröder als verfassungswidrig bezeichnet hat.
                              Zunächst mal habe ich nicht in Erinnerung, dass die Unterstützung dieses Krieges als ausdrücklich als verfassungswidrig eingestuft wurde. Und selbst wenn dem so wäre bleibt es dabei, dass das Bundesverfassungsgericht die Instanz ist, die darüber zu befinden hat. Im konkreten Fall ging es um etwas anderes.

                              Zitat von max Beitrag anzeigen
                              Das Bundesverfassungsgericht hat darüber eben gar nicht verhandelt
                              Tja, und wieso? Du unterstellst kraft eigenen (wohlgemerkt nicht juristischen) Sachverstands und eigenem Verfassungsverständnis einfach ein Versagen. Du verlangst auch von anderen, diese Meinung zu entkräften. Andersrum wird ein Schuh draus: Der Ankläger sollte die Jury von der Schuld überzeugen - hast Du noch nie Perry Mason gesehen?

                              Im Ernst: Du kannst Dich doch nicht auf den Standpunkt stellen, alle versagen, nur weil sie nicht Deine Privatmeinung teilen!

                              Zitat von max Beitrag anzeigen
                              Das Asylrecht wurde objektiv für einen Grossteil der Flüchtlinge abgeschafft, die somit keinerlei Schutz mehr bekommen.
                              Das Asylrecht wurde sehr stark eingeschränkt, allerdings bis auf ein Maß, das "noch" verfassungskonform ist. Auch hier gilt: Die offizielle Diktion deckt sich nicht mit Deiner Meinung. Das kann man kritisieren, aber das heisst noch lange nicht, dass die zuständigen Stellen versagt hätten.

                              Zitat von max Beitrag anzeigen
                              Beides sind eben Beispiele, dass es in der BRD sehr wohl möglich, ein Grundrecht quasi abschaffen bzw. ein Grundrecht offensichtlich zu verletzen.
                              Nein, es zeigt objektiv nur, dass es in der Bundesrepublik möglich ist, Entscheidungen zu treffen, die Dir nicht gefallen und dass Grundrechte weiter eingeschränkt werden können, als Dir das beliebt.

                              Ganz nebenbei: Würdest Du die gleiche Kritik üben, wenn eine solche Entscheidung per Volksentscheid mit Zweidrittelmehrheit getroffen würde?
                              Es hat schon immer Science-fiction gegeben - die Wettervorhersage im Fernsehen.
                              -Peter Ustinov

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                                Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                                Nein. Das hat es nicht. Dafür ist es auch nicht zuständig. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem konkreten Fall entschieden, dass ein Soldat das Recht hatte, Befehle zu verweigern, weil sie möglicherweise (und zwar aus seiner Sicht) eine Unterstützung völkerrechtswidriger Aktivitäten beeinhalten konnten. Das ist etwas ganz anderes.
                                Das Bundesverwaltungsgericht hat natürlich die Unterstützung des Angriffskriegs gegen den Irak als verfassungswidrig bezeichnet. Natürlich war dies in einem besonderen Fall, was aber nichts an der Wertung ändert. Dies ist nur relevant in Bezug auf die Folgen des Urteils, d.h. im Falle des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ging es ja nicht um ein Verfahren gegen die Verantwortlichen für die Unterstützung dieses Angriffskriegs.

                                Wie ich sagte: die Justiz insgesamt hat in diesem Fall versagt, da es zu keinem einzigen Verfahren gegen die Verantwortlichen kam, obwohl es hier um ein Schwerverbrechen ging, es zahlreiche Anzeigen gab und eines der höchsten deutschen Gerichte die Unterstützung als verfassungs- und völkerrechtswidrig gewertet hat.

                                Du hast übrigens nicht ein Argument gebracht, warum die Unterstützung für diese Kriege nicht verfassungswidrig gewesen sein sollen.
                                Zitat von Sandswind
                                Der Ankläger sollte die Jury von der Schuld überzeugen
                                Die Anklage hat in diesem Fall nicht einmal ein Verfahren gefordert, sondern im Gegenteil dieses abgelehnt. Dies ist auch nicht überraschend, wenn man bedenkt, dass der Generalbundesanwalt weisungspflichtig gegenüber der damaligen Regierung war und man wohl kaum erwarten kann, dass die Regierung freiwillig eine Anklage gegen sich selbst zulässt. Wie gesagt: das bedeutet nichts, dass es keine Verbrechen gab, sondern dass bedeutet, dass die Justiz hier versagt hat.
                                Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                                Der Generalbundesanwalt hat auch festgestellt, dass die Erfüllung von Bündnisverpflichtungen keine derartige Unterstützung darstellt.
                                Der Generalbundesanwalt ist gegenüber der Bundesregierung (genauer dem Justizministerium) weisungspflichtig, was bedeutet, dass dies im Endeffekt eine Entscheidung der Regierung war, sich nicht selbst anzuklagen. Die Begründung dafür war auch abenteuerlich. Da ging es nicht um Bündnisverpflichtungen, die ja keine Unterstützung eines Angriffskriegs legimitieren können, sondern um eine sehr abenteuerliche Auslegung der entsprechenden Paragraphen. Im Endeffekt hat der damalige Generalbundesanwalt behauptet, nur die Planung eines Angriffskriegs, aber nicht dessen konkrete Durchführung und Unterstützung sei strafbar. Wie gesagt: abenteuerlich.
                                Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                                Das Asylrecht wurde eingeschränkt das ist richtig. Allerdings nicht über Umwege, sondern genauso, wie du das immer wieder für deine sozialistische Revolution forderst: Per Mehrheitsentscheidung der Legislative.
                                Wie ich eben schon öfters sagte: es ist in der BRD, einer repräsentativen Demokratie, möglich Grundrechte über Mehrheitsenscheide massiv einzuschränken, während z.B. du und Sandwind laufend das Gegenteil behauptet.

                                Das du diese Verstümmelung eines Grundrechts, eines Menschenrechts nicht kritisiert, wundert mich nicht wirklich.
                                Zitat von Sandswind
                                Das Asylrecht wurde sehr stark eingeschränkt, allerdings bis auf ein Maß, das "noch" verfassungskonform ist.
                                Noch? Natürlich gibt es Leute, die dieser Meinung, dass ändert aber nichts daran, dass für einen Grossteil der Flüchtlinge das Grundrecht auf Asyl nicht mehr existiert und damit dieses Menschenrecht nicht mehr von der BRD garantiert wird.
                                Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
                                Wenn du noch einen Funken Sachverstand über deine Ideologie stellen würdest, müsstest du dich ja mal Fragen, warum die Rot-Grüne Regierungen wegen Ihrer ach so häufigen Rechtsbrüche nicht längst verhaftet wurde.
                                Die Anzahl der Rechtsbrüche der rot-grünen Regierung ist inzwischen sehr lang. Darunter sind einer Reihe sehr schwerer Verbrechen, eben Unterstützung von Angriffskriegen, Entführungen und Folter, Strafvereitelung etc. In keinem dieser Fälle kam es bisher zu einer Anklage, wobei es interessant wird, um Steinmeier dies politisch überlebt. Es hätte auch längst Anklagen gegen die Verantwortlichen, die keine Immunität mehr haben, geben müssen. Es ist ein Armutszeugnis für dieses Rechtssystem, dass angesichts derartiger Verbrechen so wenig passiert ist. Dabei ist es gar nicht umstritten, dass es diese Verbrechen gab - die letzte Bundesregierung hat nur z.B. fälschlicherweise behauptet, sie hätte den Irak-Krieg nicht unterstützt, wie jetzt auch wieder allerhand Ausreden im Falle von Kurnaz kommen.

                                Aber es überrascht mich auch hier nicht, dass du diese Verbrechen nicht kritisierst und keine Konsequenzen forderst.
                                Zitat von Sandwind
                                Würdest Du die gleiche Kritik üben, wenn eine solche Entscheidung per Volksentscheid mit Zweidrittelmehrheit getroffen würde?
                                Sicher würde ich diese Entscheidungen genauso kritisieren, da es ja um eine massive Einschränkung eines Grundrechts ging. Es gibt schliesslich einen Unterschied zwischen der Art und Weise, wie Entscheidungen getroffen werden und dem politischen Inhalt der Entscheidungen.

                                Man kann aber in diesen Fällen sehr wohl feststellen, dass Menschenrechte und die Verfassung sich nicht alleine verteidigen und die Gewaltenteilung in der BRD auch nicht ausreicht, um massive Einschränkung bzw. klare Verletzungen zu verhindern. Auf der Grundlage, dass solche Einschränkungen bzw. Verletzungen auch noch gerechtfertigt werden, sieht es natürlich sehr schwarz in Bezug auf die Menschenrechte aus.
                                Resistance is fertile
                                Für die AGENDA 3010! 30-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich und 10 Euro gesetzlichem Mindestlohn!
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