Somalia auf dem Weg zum islamischen Gottesstaat - SciFi-Forum

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Somalia auf dem Weg zum islamischen Gottesstaat

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  • Mr.Viola
    antwortet
    Zitat von www.orf.at
    Offenbar Hunderte Tote nach Kämpfen in Mogadischu

    Bei den schwersten Kämpfen in der somalischen Hauptstadt Mogadischu in mehr als 15 Jahren sind offenbar Hunderte Menschen ums Leben gekommen.

    Nach viertägigen Gefechten zwischen den äthiopischen Interventionstruppen und islamischen Widerstandskräften kehrte heute zunächst Ruhe ein. "Das ist das erste Mal seit vier Tagen, dass wir keine Einschläge hören", sagte ein Reporter. In den Straßen der Stadt lagen zahlreiche Leichen. Eine genaue Zahl der Todesopfer konnte nicht ermittelt werden.

    Hunderte tote Zivilisten
    Äthiopische Truppen, unter deren Schutz die vom Westen unterstützte Regierung des Präsidenten Abdullahi Yusuf Ahmed sich in Mogadischu installiert hat, hatten am Wochenende angegeben, etwa 200 Islamisten getötet zu haben. Augenzeugen berichteten von mehreren hundert Zivilisten, die bei den Kämpfen ums Leben gekommen seien.

    Anführer des einflussreichsten Clans der Hawiye, der der Regierung gegenüber feindlich eingestellt ist, hatten gestern erklärt, einen Waffenstillstand mit den Äthiopiern ausgehandelt zu haben. Vorhergegangene Abkommen waren gescheitert.

    Seit Jahren unruhig
    Am Samstag war auch der erste Friedenssoldat der Afrikanischen Union (AU) aus Uganda in Mogadischu ums Leben gekommen, fünf weitere wurden verletzt.

    Islamistische Milizen hatten Mogadischu und große Teile Somalias ein halbes Jahr lang beherrscht und durch Anwendung der Scharia für etwas Stabilität gesorgt, nachdem es ihnen gelungen war, die von den USA unterstützte Warlord-Allianz zu schlagen, deren Führer jetzt in der von Äthiopien gestützten Regierung sitzen.

    Die Warlords hatten nach dem Sturz des Diktators General Mohammed Siad Barre 1991 Chaos und Anarchie verbreitet. Nach dem Einmarsch äthiopischer Truppen hatten die Islamisten Ende Dezember die Hauptstadt kampflos aufgegeben.
    War ja klar dass die Invasion der Äthiopier keine Stabilität bringen wird, ist wiedermal nur ein Gemetzel, dass vom Westen toleriert und gefördert wird.

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  • max
    antwortet
    Inzwischen gibt es wieder Kämpfe in Mogadischu, wodurch klar wird, dass die Invasion Äthiopiens keinen Frieden gebracht hat:

    Mogadischu vollends im Bürgerkrieg

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  • ayin
    antwortet
    Interessant finde ich, dass die Mehrheit der Somalis offensichtlich keine Islamisten sind und die Auslegungen des Islams durch diese auch eher ablehnen
    Aber ist die Auslegung des Islams scheinbar alles andere als einheitlich? Die legen sich die ja auch so aus, wie sie es gerade brauchen.

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  • max
    antwortet
    Was zu den aktuellen Zuständen in Somalia:

    Die Rückkehr der Angst

    Interessant finde ich, dass die Mehrheit der Somalis offensichtlich keine Islamisten sind und die Auslegungen des Islams durch diese auch eher ablehnen (s. die Kommentare über die "die jungen Radikalen, die in Saudi-Arabien studiert hatten").

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  • Mr.Viola
    antwortet
    Zitat von Kopernikus Beitrag anzeigen
    Ich habe auch nicht behauptet, es gäbe keine Probleme mehr, aber die drängendsten sind gelöst:
    Die al-Quaida-Strukturen sind vernichtet, die UIC stellt keine Bedrohung mehr da und der Bürgerkrieg ist de facto beendet. Die USA haben keinen Grund mehr, dort zu intervenieren. Wann sich die Äthiopier zurück ziehen und ob sie das freiwillig tun, oder Addis Abbeba erst etwas unter Druck gesetzt werden muß, wird sich noch zeigen, aber im Moment wäre es sowieso verfrüht. Es sollte erst abgewartet werden, ob sich wirklich alle Milizen entwaffnen lassen, oder einige so unvernünftig sind und weiter kämpfen wollen.
    Das sehe ich nicht so, gut die Islamisten sind wohl besiegt und werden sich so schnell nicht erholen von dieser Niederlage. Aber das hindert die USA nicht daran, weiterhin Ziele bombardieren und sogenannte Kollateralschäden in Kauf zu nehmen, ebenso sind die Äthiopier weiterhin im Land, auf Wunsch der eingesetzten Regierung.
    Aber es wird wohl wieder so kommen, dass sich jetzt wiedermal die div. Warlords gegenseitig bekriegen werden und das Land in einen weiteren Bürgerkrieg stürzen. Genau diese Situation hat ja das Erstarken der Islamisten erst verursacht.
    Und zu Al-Quaida, für jedes US-Massaker gewinnen sie mehr Sympathie in der Bevölkerung, und für jeden getöteten Führer stehen sofort mehrere Nachfolger bereit, man sieht ja in Afghanistan und im Irak, dass die US-Strategie falsch ist.

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  • max
    antwortet
    Noch eine Ergänzung:
    Zitat von Kopernikus Beitrag anzeigen
    Ich habe auch nicht behauptet, es gäbe keine Probleme mehr, aber die drängendsten sind gelöst:
    Die al-Quaida-Strukturen sind vernichtet,
    Du kannst höchstens behaupten, dass die "Taliban-Strukturen" vernichtet wurden. Taliban-Struktur = islamistischer Gottesstaat; al-Quaida-Strukturen = terroristische Infrastruktur

    Wie man am Irak und Afghanistan gut sieht, werden terroristische Strukturen unter Bedingungen, wie sie jetzt in Somalia herrschen, gefördert. "al-Quaida-Strukturen" sind lose Netzwerke, die nicht auf Basen oder den Schutz und die Unterstützung durch einen Staat angewiesen sind.

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  • Jack Crow
    antwortet
    Man sollte zudem seine Ansichten vielleicht nicht allein auf die Aussage des Sprechers der Übergangsregierung stützen..

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  • max
    antwortet
    Zitat von Kopernikus Beitrag anzeigen
    Ich habe auch nicht behauptet, es gäbe keine Probleme mehr, aber die drängendsten sind gelöst:
    Die al-Quaida-Strukturen sind vernichtet, die UIC stellt keine Bedrohung mehr da und der Bürgerkrieg ist de facto beendet. Die USA haben keinen Grund mehr, dort zu intervenieren. Wann sich die Äthiopier zurück ziehen und ob sie das freiwillig tun, oder Addis Abbeba erst etwas unter Druck gesetzt werden muß, wird sich noch zeigen, aber im Moment wäre es sowieso verfrüht. Es sollte erst abgewartet werden, ob sich wirklich alle Milizen entwaffnen lassen, oder einige so unvernünftig sind und weiter kämpfen wollen.
    Wie bitte? Die USA haben direkt militärisch erst nach dem Einmarsch der äthiopischen Armee wieder eingegriffen, haben also offensichtlich immer noch Gründe dort zu intervenieren. Der Bürgerkrieg ist wieder voll aufgeflammt, es gibt laufend Kämpfe in Mogadischu. Alle Milizen werden sich angesichts dessen, wer momentan an der Macht (also welche Warlord-Fraktion) wohl kaum freiwillig entwaffnen lassen. Bisher haben sie auf jeden Fall diese verweigert.

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  • Kopernikus
    antwortet
    Zitat von Mr.Viola Beitrag anzeigen
    Glaubst du das ehrlich? Solange die eingesetzte Regierung weiterhin Äthiopien gestattet Besatzungssoldaten im Land zu haben, bzw. es den Amis gestattet Angriffe zu fliegen, kann man nicht davon sprechen, dass Land sei auf dem Weg zu einem stabilen Frieden.
    Ich habe auch nicht behauptet, es gäbe keine Probleme mehr, aber die drängendsten sind gelöst:
    Die al-Quaida-Strukturen sind vernichtet, die UIC stellt keine Bedrohung mehr da und der Bürgerkrieg ist de facto beendet. Die USA haben keinen Grund mehr, dort zu intervenieren. Wann sich die Äthiopier zurück ziehen und ob sie das freiwillig tun, oder Addis Abbeba erst etwas unter Druck gesetzt werden muß, wird sich noch zeigen, aber im Moment wäre es sowieso verfrüht. Es sollte erst abgewartet werden, ob sich wirklich alle Milizen entwaffnen lassen, oder einige so unvernünftig sind und weiter kämpfen wollen.

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  • Mr.Viola
    antwortet
    Zitat von Kopernikus Beitrag anzeigen
    Quelle und ganzer Artikel: Spiegel.de

    Somalia ist zwar noch weit von einem wirklichen und stabilen Frieden entfernt, aber diesem Ziel schon mal einen großen Schritt näher gekommen.
    Glaubst du das ehrlich? Solange die eingesetzte Regierung weiterhin Äthiopien gestattet Besatzungssoldaten im Land zu haben, bzw. es den Amis gestattet Angriffe zu fliegen, kann man nicht davon sprechen, dass Land sei auf dem Weg zu einem stabilen Frieden.

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  • Kopernikus
    antwortet
    Letzte Islamisten-Hochburg erobert

    Die somalischen Regierungstruppen haben nach Angaben des Verteidigungsministers die letzte noch verbliebene Hochburg islamistischer Kämpfer im Süden des Landes erobert. Inzwischen bahnt sich eine Einigung zwischen mehreren Warlords und der somalischen Regierung an.

    Mogadischu - Nach fünftägigen schweren Kämpfen sei der Ort Ras Kamboni mit Unterstützung äthiopischer Soldaten eingenommen worden. Die Gefechte dauerten noch an, sagte der somalische Verteidigungsminister Oberst Barre Aden Shire. Soldaten und Kampfflugzeuge hätten die islamischen Milizionäre bis in die umliegenden Wälder verfolgt. "Die meisten der gesuchten Terroristen sind entweder tot oder geflüchtet", sagte ein Regierungssprecher heute.

    Ras Kamboni liegt im äußersten Süden Somalias nur drei Kilometer von der kenianischen Grenze entfernt und gilt als ein Ausbildungslager des Terrornetzwerks al-Qaida.

    Unterdessen erklärten sich in Somalia nach Regierungsangaben mehrere Clan-Führer zur Entwaffnung bereit. Ihre Milizen sollen einer Vereinbarung zufolge in die Regierungstruppen integriert werden. "Die Warlords und die Regierung sind übereingekommen, bei der Wiederherstellung des Friedens in Somalia zusammenzuarbeiten", erklärte Regierungssprecher Abdirahman Dinari.
    .
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    Quelle und ganzer Artikel: Spiegel.de

    Somalia ist zwar noch weit von einem wirklichen und stabilen Frieden entfernt, aber diesem Ziel schon mal einen großen Schritt näher gekommen. Ich denke, die meisten Milizen werden sich dem Entwaffnungsprogramm anschließen, da sie einerseits am Aufbau des Staates beteiligt werden, und sie andererseits militärisch gesehen keine Rolle mehr spielen in Anbetracht der Überlegenheit der somalischen und äthiopischen Truppen. Gleichzeitig sind die militanten Vertreter der UIC von einem ernstzunehmenden militärischen Faktor auf das Niveau einer gewöhnlichen kriminellen Bande zusammengeschossen worden, während gleichzeitig die gemäßigten Vertreter das Angebot bekommen haben, sich an der neuen Regierung zu beteiligen. Insgesamt sieht es also entgegen aller Unkenrufe so aus, als wäre das Land endlich auf dem richtigen Weg. Jetzt bleibt nur zu hoffen, das die Frage der territorialen Zugehörigkeit von Somaliland friedlich geklärt wird

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  • Makaan
    antwortet
    Ihre Führer weigern sich, die Niederlage einzugestehen und drohen mit Anschlägen.

    In der Bevölkerung wächst die Angst vor der Gewalt.

    Die Einwohner von Mogadischu befürchten auch die Rückkehr der Kriegsherren.
    Diese drei Sätze erklären eigentlich perfekt die Situation der Zivilbevölkerung, und dass sie die Leidtragenden sind, egal wer jetzt immer an der Macht ist. Die dritte Gruppe, die unter den beiden anderen Bewaffneten zu leiden hat.

    Ich bin mal gespannt, ob wir dann wieder irgendwann ein zweites Afghanistan dort unten haben werden, wo die Zivilbevölkerung schon wieder komplett emigrieren musste und der Rest draufgeht zwischen den Kämpfen.

    Wahrscheinlich werden wir Europäer einfach wieder mal zuschauen und nichts tun, ausser mal vielleicht kommentieren, dass das barbarisch sei... So wie ich...

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  • Jack Crow
    antwortet
    Nur um mal zu zeigen wie wahnsinnig viel die Aktion der Äthiopier gebracht hat und wie sehr sich die Somalis in Mogadischu über ihre neue Übergangsregierung freuen (@Cmdr. Ch'ReI: Da dir die Situation nicht-westlicher Leben offensichtlich völlig egal ist kannst du dir die Lektüre auch sparen):

    Zitat von taz
    In Mogadischu wächst die Angst
    In Somalias Hauptstadt nehmen bewaffnete Auseinandersetzungen zu. Zahlreiche Menschen bringen sich vorsichtshalber
    in Sicherheit. Berichte über die Lage im Süden des Landes sorgen für Empörung. Doch manche hoffen noch auf einen Frieden

    AUS MOGADISCHU
    ILONA EVELEENS

    In der somalischen Hauptstadt Mogadischu nehmen gewalttätige Auseinandersetzungen zu. Während vergangene Woche kaum Schüsse zu hören waren, werden die Einwohner jetzt nachts immer öfter von anhaltendem Kampflärm geweckt. Anfang der Woche wurden Regierungssoldaten in einem Viertel im Süden der Stadt von Unbekannten beschossen. "Wir wissen nicht, ob es Milizen von Kriegsherren waren oder islamistische Kämpfer. Aber mehrere Personen wurden verletzt", sagt ein Anwohner.

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    Am Tag darauf wurde eine Rakete auf äthiopische Militärfahrzeuge im Norden von Mogadischu abgeschossen. Das Projektil verpasste das Ziel und schlug in ein Haus ein. In der darauf folgenden Schießerei wurden wieder Menschen verletzt. Vermutlich handelt es sich um einen Angriff von islamistischen Kämpfer, die in der Stadt geblieben sind. Kurz vor dem Jahreswechsel vertrieben Regierungstruppen und äthiopische Streitkräfte die "Union Islamischer Gerichte" (UIC), die seit einem halben Jahr einen großen Teil des Landes einschließlich der Hauptstadt kontrollierte. Ihre Führer weigern sich, die Niederlage einzugestehen und drohen mit Anschlägen.

    In der Bevölkerung wächst die Angst vor der Gewalt. Die Einwohner von Mogadischu befürchten auch die Rückkehr der Kriegsherren. "Gleich nachdem die UIC vertrieben war, erschienen die Kriegsherren auf dem Markt. Ich weiß ganz genau, dass drei von ihnen jeweils tausend leichte Waffen wie Maschinengewehren und Pistolen gekauft haben", berichtet ein Waffenhändler. Außerdem nimmt die Empörung über die Luftangriffe auf mögliche Verstecke von vertriebenen UIC-Mitglieder zu. Dutzende Menschen wurden getötet.

    Dorfführer im Süden, nahe der kenianischen Grenze, melden per Funk, dass sie tote Zivilisten und Tierkadaver gesehen haben. "Das ist nicht die richtige Art, um mutmaßliche Terroristen anzugreifen", meint Professor Abdullahi Shirwa, Direktor von Somalia Peace Line. "Unschuldige Hirten und hunderte ihrer Tiere wurden getötet. Die waren vermutlich nur auf der Suche nach Grass und Wasser. Wir wollen eine solche Einmischung von Ausländern nicht. Damit wird der Konflikt nur internationalisiert." Der Friedensaktivist setzt sich für einen Dialog zwischen den rivalisierenden Parteien in Somalia ein. "Die Regierung muss mit jedem reden, um eine Lösung zu finden. Sie kann die UIC-Führer nicht ausschließen."

    Viele der 2,5 Millionen Einwohner von Mogadischu sind geflohen, als die Regierungstruppen und die äthiopischen Streitkräfte auf die Hauptstadt vorrückten. Nach den bewaffneten Auseinandersetzungen der letzten Tage beschlossen weitere Menschen, die Stadt zu verlassen. "Ich habe Angst, dass es schlimmer wird. Ich warte nicht nicht ab und werde vorrübergehend bei Verwandten außerhalb der Stadt wohnen", sagt eine junge Frau.

    Trotz der immer schlechter werdenden Lage geht Professor Shirwa davon aus, dass es derzeit eine gute Chance für einen Frieden in Somalia gibt. Die Bevölkerung sei kriegsmüde und wolle Frieden. Nun soll eine afrikanische Friedenstruppe für Ruhe und Ordnung sorgen. "Es ist entscheidend, dass die Äthiopier sich so schnell wie möglich zurückziehen. Die meisten Somalier hassen sie. Präsident Yusuf mag sie eingeladen haben, "aber das ist nicht der Wille der Bevölkerung", meint Shirwa. "So lange die Äthiopier hier sind, wird Yusuf nie die volle Unterstützung der Bevölkerung bekommen. Damit wird die einzige Chance auf Frieden untergraben."

    taz vom 12.1.2007, S. 10, 120 Z. (TAZ-Bericht), ILONA EVELEENS

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  • Nighthawk_
    antwortet
    Das ist soweit richtig, doch die gerne zitierten Regeln des bewaffneten Konflikts verbieten ganz eindeutig unterschiedslose Angriffe.
    Und? Mit unterschiedslosen Angriffen hatte die Aktion wenig zu tun.

    Diesbezüglich wurde, durch den Angriff, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wieder mal ad absurdum geführt. Der Luftangriff in Somalia wäre demnach nur dann zulässig gewesen, wenn zweifelsfrei festgestanden hätte, dass die mutmaßlichen Terroristen in naher Zukunft Anschläge von somalischem Boden aus geplant hätten.
    Ähm, wie kommst du zu dieser Auffassung?
    Ist das nicht schlicht und einfach deine persönliche Meinung und der persönliches Urteil?
    Mna kann den Paragraphen auch vollkommen anders auslegen.
    Wie schon des öfteren gesagt, da purzelt soviel nicht wirklich definiertes und Ermessensspielraum rum, dass du in den seltensten Fällen sagen kannst, der Angriff war jetzt aber wirklich nicht in Ordnung.
    Im Allgemeinen fehlt der Öffentlichkeit schlicht die notwendige Hindergrundinformation um den Angriff abschließend zu bewerten. Wir können nur unsere Auffassungen äußern.


    Der Angreifer wäre jedoch nur solange im Recht, wie seine kriegerische Maßnahme als Akt der "Selbstverteidigung" angesehen würde.
    Selbstverteidigung läge aber nur vor, wenn man vom vermeintlichen Terroristen auch tatsächlich angegriffen würde.
    Auch das ist absolut nicht haltbar. Die USA wurden von diesem Typen bereits mehrfach sehr direkt angegriffen. Es ist absolut legitim dieses Subjekt deswegen ins Jenseits zu befördern. Inwieweit von dem Typen bei Angriff eine unmittelbare Gefährdung ausging ist absolut nicht relevant.
    Er ist ein feindlicher Anführer, hat kriegerische Aktionen in die Wege geleitet. Der Krieg wurde längst erklärt. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

    Für weitere Diskussion verweise ich auf den Libanonkrieg-Thread. Dort wurde das Thema wirklich seitenlang bis ins Detail auseinandergenommen.
    Ich will das nicht wegen jedem einzelnen Vorfall neu durchkauen müssen.

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  • Nightcrawler
    antwortet
    Hallo,

    Zitat von Ch`ReI Beitrag anzeigen
    [...]Nur, es gibt im 2. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen einen netten kleinen Paragraphen der regelt unter welchen Gesichtspunkten Kollateralschäden bei bewaffneten Auseinandersetzungen in Ordnung gehen. Unter welchen Umständen der Tod von Unschuldigen Menschen in Kauf genommen werden darf. Hier liegt ein solches Fall vor.[...]
    Zitat von Ch`ReI Beitrag anzeigen
    [...]Es gab bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen islamistischen Rebellen und der somalischen Übergangsregierung welche durch äthiopische Streitkräfte überraschend schnell entschieden wurde. Vor Tagen dann griffen die USA in die Kämpfe ein um Al Quaida Stellungen in Somalia zu vernichten. Die rechtmäßige somalische Regierung war mit dieser Entscheidung nicht nur einverstanden, sie unterstützt sie ausdrücklich. Das 2. Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen findet damit Anwendung. Eine formelle Kriegserklärung ist dafür nicht nötig.[...]
    ...aha...

    Angriffe, bei denen davon ausgegangen werden muss, dass dabei „Kollateralschäden“ entstehen könnten, sind nicht per se verboten. Das ist soweit richtig, doch die gerne zitierten Regeln des bewaffneten Konflikts verbieten ganz eindeutig unterschiedslose Angriffe.
    Schließlich wurden auch Angriffe verboten, bei denen mit Kollateralschäden zu rechnen ist und die nicht im Verhältnis zu dem erwarteten militärischen Vorteil stehen.
    Diesbezüglich wurde, durch den Angriff, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wieder mal ad absurdum geführt. Der Luftangriff in Somalia wäre demnach nur dann zulässig gewesen, wenn zweifelsfrei festgestanden hätte, dass die mutmaßlichen Terroristen in naher Zukunft Anschläge von somalischem Boden aus geplant hätten.

    Der Angreifer wäre jedoch nur solange im Recht, wie seine kriegerische Maßnahme als Akt der "Selbstverteidigung" angesehen würde.
    Selbstverteidigung läge aber nur vor, wenn man vom vermeintlichen Terroristen auch tatsächlich angegriffen würde.
    Aber das Völkerrecht kennt weder ein Recht auf Rache oder Vergeltung, geschweige denn auf vorsorgliche Tötung.

    „Hey las uns den mal umlegen, der könnte morgen schon eine Botschaft sprengen. Echt.“

    Durch solche illegale Racheakte wird erst der fruchtbare Nährboden bereitet für Selbstmord-Attentate wie in Nairobi oder Addis Abeba. Ein geschickter Schachzug von Eiman al-Sawahiri Somalia als "neues Schlachtfeld" zu bezeichnen.

    Mit dem Krieg gegen Afghanistan wurde die einstmals herrschende Weltordnung nicht nur in ihren Grundfesten erschüttert, sondern aus den Angeln gehoben. Die angeblichen Selbstverteidigungsmaßnahmen haben das Zeitalter der „pax americana“ manifestiert und damit werden alle präventiven Aggressionen der USA gerechtfertigt.

    Gruß Night...

    Quellen und Infos:
    Zitat von I. Zusatzprotokoll von 1977 zu den Genfer Konventionen von 1949
    [...]Art. 51 Schutz der Zivilbevölkerung
    1. Die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen genießen allgemeinen Schutz
    vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren. Um diesem Schutz Wirksamkeit
    zu verleihen, sind neben den sonstigen Regeln des anwendbaren Völkerrechts
    folgende Vorschriften unter allen Umständen zu beachten.
    2. Weder die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen dürfen das
    Ziel von Angriffen sein. Die Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem
    hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist verboten.
    3. Zivilpersonen genießen den durch diesen Abschnitt gewährten Schutz, sofern
    und solange sie nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen.
    4. Unterschiedslose Angriffe sind verboten. Unterschiedslose Angriffe sind
    • a) Angriffe, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden,
    • b) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, die
      nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden können, oder
    • c) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, deren
      Wirkungen nicht entsprechend den Vorschriften dieses Protokolls begrenzt
      werden können
      und die daher in jedem dieser Fälle militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile
      Objekte unterschiedslos treffen können.

    5. Unter anderem sind folgende Angriffsarten als unterschiedslos anzusehen:
    • a) ein Angriff durch Bombardierung – gleichviel mit welchen Methoden oder
      Mitteln – bei dem mehrere deutlich voneinander getrennte militärische Einzelziele
      in einer Stadt, einem Dorf oder einem sonstigen Gebiet, in dem Zivilpersonen
      oder zivile Objekte ähnlich stark konzentriert sind, wie ein einziges
      militärisches Ziel behandelt werden, und
    • b) ein Angriff, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste an Menschenleben
      unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen,
      die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen
      verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren
      militärischen Vorteil stehen.

    6. Angriffe gegen die Zivilbevölkerung oder gegen Zivilpersonen als Repressalie
    sind verboten.
    7. Die Anwesenheit oder Bewegungen der Zivilbevölkerung oder einzelner Zivilpersonen
    dürfen nicht dazu benutzt werden, Kriegshandlungen von bestimmten
    Punkten oder Gebieten fernzuhalten, insbesondere durch Versuche, militärische
    Ziele vor Angriffen abzuschirmen oder Kriegshandlungen zu decken, zu begünstigen
    oder zu behindern. Die am Konflikt beteiligten Parteien dürfen Bewegungen der
    Zivilbevölkerung oder einzelner Zivilpersonen nicht zu dem Zweck lenken, militärische
    Ziele vor Angriffen abzuschirmen oder Kriegshandlungen zu decken.
    8. Eine Verletzung dieser Verbote enthebt die am Konflikt beteiligten Parteien nicht
    ihrer rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der Zivilbevölkerung und Zivilpersonen,
    einschließlich der Verpflichtung, die in Artikel 57 vorgesehenen vorsorglichen
    Maßnahmen zu treffen.[...]
    Zitat von I. Zusatzprotokoll von 1977 zu den Genfer Konventionen von 1949
    [...]Art. 52 Allgemeiner Schutz ziviler Objekte
    1. zivile Objekte dürfen weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien
    gemacht werden. Zivile Objekte sind alle Objekte, die nicht militärische Ziele im
    Sinne des Absatzes 2 sind.
    2. Angriffe sind streng auf militärische Ziele zu beschränken. Soweit es sich um
    Objekte handelt, gelten als militärische Ziele nur solche Objekte, die auf Grund ihrer
    Beschaffenheit, ihres Standorts, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung
    wirksam zu militärischen Handlungen beitragen und deren gänzliche oder teilweise
    Zerstörung, deren Inbesitznahme oder Neutralisierung unter den in dem betreffenden
    Zeitpunkt gegebenen Umständen einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt.
    3. Im Zweifelsfall wird vermutet, dass ein in der Regel für zivile Zwecke bestimmtes
    Objekt, wie beispielsweise eine Kultstätte, ein Haus, eine sonstige Wohnstätte
    oder eine Schule, nicht dazu verwendet wird, wirksam zu militärischen Handlungen
    beizutragen.[...]
    Zitat von I. Zusatzprotokoll von 1977 zu den Genfer Konventionen von 1949
    [...]Kapitel IV
    Vorsorgliche Maßnahmen
    Art. 57 Vorsichtsmassnahmen beim Angriff
    1. Bei Kriegshandlungen ist stets darauf zu achten, dass die Zivilbevölkerung,
    Zivilpersonen und zivile Objekte verschont bleiben.
    2. Im Zusammenhang mit Angriffen sind folgende Vorsichtsmassnahmen zu treffen:
    • a) Wer einen Angriff plant oder beschließt,
    • i) hat alles praktisch Mögliche zu tun, um sicherzugehen, dass die Angriffsziele
      weder Zivilpersonen noch zivile Objekte sind und nicht unter
      besonderem Schutz stehen, sondern militärische Ziele im Sinne des Artikels
      52 Absatz 2 sind und dass der Angriff nicht nach diesem Protokoll
      verboten ist;
    • ii) hat bei der Wahl der Angriffsmittel und -methoden alle praktisch möglichen
      Vorsichtsmassnahmen zu treffen, um Verluste unter der Zivilbevölkerung,
      die Verwundung von Zivilpersonen und die Beschädigung
      ziviler Objekte, die dadurch mit verursacht werden könnten, zu
      vermeiden und in jedem Fall auf ein Mindestmass zu beschränken;
    • iii) hat von jedem Angriff Abstand zu nehmen, bei dem damit zu rechnen
      ist, dass er auch Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung
      von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige
      Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten
      konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen;
    • b) ein Angriff ist endgültig oder vorläufig einzustellen, wenn sich erweist, dass
      sein Ziel nicht militärischer Art ist, dass es unter besonderem Schutz steht
      oder dass damit zu rechnen ist, dass der Angriff auch Verluste unter der Zivilbevölkerung,
      die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler
      Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem
      Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen
      Vorteil stehen;
    • c) Angriffen, durch welche die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft gezogen
      werden kann, muss eine wirksame Warnung vorausgehen, es sei denn, die
      gegebenen Umstände erlaubten dies nicht.

    3. Ist eine Wahl zwischen mehreren militärischen Zielen möglich, um einen vergleichbaren
    militärischen Vorteil zu erringen, so ist dasjenige Ziel zu wählen, dessen
    Bekämpfung Zivilpersonen und zivile Objekte voraussichtlich am wenigsten gefährden
    wird.
    4. Bei Kriegshandlungen auf See oder in der Luft hat jede am Konflikt beteiligte
    Partei im Einklang mit den Rechten und Pflichten, die sich aus den Regeln des in
    bewaffneten Konflikten anwendbaren Völkerrechts für sie ergeben, alle angemessenen
    Vorsichtsmassnahmen zu treffen, um Verluste unter der Zivilbevölkerung und
    die Beschädigung ziviler Objekte zu vermeiden.
    Schutz der Kriegsopfer
    5. Die Bestimmungen dieses Artikels sind nicht so auszulegen, als erlaubten sie
    Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Zivilpersonen oder zivile Objekte.[...]

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