Zitat von Draco90831
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Ein Richter wird eine solche Genehmigung nur erteilen, wenn ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt. Das heißt, wenn aus ANDEREN Ermittlungen bereits Indizien gegen die Person vorliegen.
Daher halte es auch für absolut unmöglich, den Bundestrojaner zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (darum geht's euch doch, oder?) einzusetzen.
Da gibt es nämlich keine "anderen" Ermittlungen, die eine richterliche Anordnung rechtfertigen würden.
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