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  • Harmakhis
    antwortet
    Zitat von LuckyGuy Beitrag anzeigen
    Ich behaupte, die allermeisten Wähler wollen gar nicht selber Politik machen, sondern sie wollen lediglich - wählen! Wäre es nicht so würden, sie nämlich Politik machen...
    Das halte ich gelinde gesagt für Schwachsinn. Viele Menschen wollen Politik machen, tun es aber trotzdem nicht. Und zwar aus Resignation, weil dieses System und die Berufspolitiker in diesem Land einem jede Lust und Motivation nehmen am Politischen teilzuhaben.

    Letztlich ist der angebliche Souverän doch gar kein Teilnehmer am politischen Prozess, sondern dient nur als fadenscheinige Legitimationshilfe für die Entscheidungen von Berufspolitiker... sie nicken ab, nicht mehr.

    Ich muss ja auch sagen, dass ich diese dauernden Unterstellungen, dass der Wähler einfach nur faul/zu dumm/zu uninteressiert/etc. ziemlich arrogant finde. Das ist die Einstellung einer Bildungselite, die froh ist, dass die Massen nichts zu sagen. Mit einem gesunden Demokratieverständnis hat das nichts zu tun.

    Abgesehen davon sind rein repräsentative Demokratien sehr gefährdet von Demagogen, usw. eingenommen zu werden. Die Machtergreifung Hitlers wäre in einer starken Beteiligungsdemokratie nicht möglich gewesen, da wäre er nur eine kleine Leuchte in der Masse des Souveräns gewesen. Eine Stärkung der Demokratie in Deutschland und weltweit ist letztlich als Versicherung gegen Demokratieabbau und Despotismus nötig. Stärken wir hier und in der Welt die Demokratie nicht, dann wird die Demokratie sich über kurz oder lang klammheimlich zurückziehen. Dieser Rückzugskampf hat ja schon längst begonnen.

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  • LuckyGuy
    antwortet
    Es können einfach nicht alle zu Hause sitzen und Politik machen
    Mal ganz abgesehen davon, dass es die allermeisten auch gar nicht wollen. Sie wollen sich icht täglich sachkundig machen und über alle politischen Fragen bis ins Kleinste informiert sein.
    Dennoch wollen sie am politischen Gestaltungsprozess teilhaben. Folglich suchen sie sich jemanden, von dem sie annehmen, dass er ihre Angelegenheiten vernünftig vertreten wird, während sie ihrem Alltag nachgehen. Diesen jemand nennt man "Abgeordneten".

    Ich habe keine Ahnung, wie ein Auto funktioniert. Dennoch möchte ich, dass mein Fahrzeug verkehrssicher ist. Folglich suche ich mir jemanden, der den Wagen fachgerecht wartet und repariert. Diesen jemand nennt man "KFZ-Mechaniker".

    Bin ich mit der Reperatur (Politikgestaltung) aus irgendeinem Grunde nicht zufrieden, dann suche ich mir eine andere Werkstatt (ändere die Wahlentscheidung). Aber das ist jeweils ein eher weitgefasster Prozess. Ich prüfe nicht, ob jede einzelne Schraube oder Dichtung notwendig war. Dazu fehlen mir erstens die Zeit, zweitens das Interesse und drittens möglicherweise sogar das Talent, es überhaupt verstehen zu können.

    Ich behaupte, die allermeisten Wähler wollen gar nicht selber Politik machen, sondern sie wollen lediglich - wählen! Wäre es nicht so würden, sie nämlich Politik machen...
    Das zu ignorieren, max, heißt genau das zu tun, was Du immer wieder bei jeder Gelegenheit beliebigen Instanzen vorwirfst - den Wählerwillen zu ignorieren...

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  • blueflash
    antwortet
    Zitat von max
    Genauso fehlen übrigens komplett Argumente, was der Wähler davon haben sollte, wenn der Abgeordnete nicht an den Willen der Wähler gebunden ist. Was soll der Vorteil sein, wenn der Abgeordnete einfach ignorieren kann, was die Wähler wollen? Was soll daran demokratisch sein? Wo gibt es hier Entscheidungsfreiheit über die eigenen Lebensumstände für alle?
    Der Vorteil wäre z.B. das jemand Politik macht, während ich an etwas anderem arbeite!

    Der Wählerwille beruht darauf, dass der Wähler zu einem Sachthema selbst gefragt wird und über dieses Sachthema abgestimmt wird. Da gibt es keinen Ausschuss, keinen Rat, keine Behörde - das sind alles Auswüchse deiner Ideologie, unreflektierte Widerspiegelungen der heutigen Realität, da heute eben Parteien, Regierungen etc. für sich einfach den Wählerwillen reklamieren - ohne den Wähler auch nur zu fragen, was für eine Meinung er/sie wirklich hat.

    Alleine da immer noch von "angeblich", "ominös" etc. zu schreiben, ist eigentlich schon unverschämt. Bei dem von mir vorgeschlagen Mechanismus wäre der Wählerwille eindeutig! Und zwar deshalb, weil der Wähler selbst entschieden hat - und nicht irgendjemand anders!
    Das ist es ja gerade! Du hast noch nie einen Mechanismus vorgeschlagen! Du beschreibst immer nur seine gewünschte Wirkung! Immer wenn es konkret wird, dann weichst du aus, oder belegst andere mit Vorwürfen!
    Wie willst Du denn den Wähler fragen?
    Wer fragt den Wähler?
    Wer stellt das Ergebnis fest?
    Wer sichert die Umsetzung ab?
    Welche Sanktionen gelten auf dieser Strecke für Nichteinhaltung und wer setzt diese um?


    Ja und? Wo ist da dein Argument? Wenn man selbstständig entscheidet, dann muss man schon was machen - und nicht nur blind vertrauen und darauf warten, dass andere vielleicht was richtig machen. Wenn die repräsentative Demokratie im Interesse ihrer Erfinder funktionieren soll, müssten die Wähler genauso diese ganzen Dinge durcharbeiten - weil sie sonst ja nicht wirklich beurteilen können, ob sie jemand wiederwählen können oder nicht.
    Es ist doch zum heulen! Warum glaubst Du wohl, gibt es Medien und Parteien? Um zu vermeiden, dass jeder sich um alles im Detail kümmern muss! Das ist nämlich einfach nicht möglich!
    Es können einfach nicht alle zu Hause sitzen und Politik machen, deine Ignoranz gegenüber dieser Tatsache ist atemberaubend!

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  • max
    antwortet
    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
    SAuf Deutsch ist das natürlich eine Freiheit, die ein Abgeordneter genießt (sehr schön ürbigens deine Unterschediung zwischen Abgeordnetem und Einzelperson!)!
    Wenn du es auf den Abgeordneten reduzierst - aber da kommen wir nicht weiter. Auf dem Niveau ist es auch eine Einschränkung der Freiheit, wenn man die Sklaverei verbietet.

    Die entscheidende Frage ist, ist die Bindung des Abgeordneten an den Willen der Wähler eine Einschränkung der Freiheit in der gesamten Gesellschaft, also für jeden Einzelnen? Deshalb ja auch eben die Unterscheidung zwischen der Funktion als Abgeordneten und den Rechten als Einzelperson absolut notwendig! Wir sprechen ja nicht von einem Abgeordneten als Privatperson, sondern von seiner Funktion, seiner Aufgabe!

    Dafür müsstest du Argumente bringen - aber die fehlen ja komplett (abgesehen von der Behauptung, dass es eine Überwachungsbehörde für den Wählerwillen brauchen würde, die dann in einen Überwachungsstaat ausarten würde - was ja sehr viel mehr über deine Ideologie, als über meine Argumente aussagt. Ich habe eben ausdrücklich gesagt, dass der Wähler nur selbst wissen kann, was sein Wille ist und dies natürlich also auch nur selbst feststellen kann.)

    Genauso fehlen übrigens komplett Argumente, was der Wähler davon haben sollte, wenn der Abgeordnete nicht an den Willen der Wähler gebunden ist. Was soll der Vorteil sein, wenn der Abgeordnete einfach ignorieren kann, was die Wähler wollen? Was soll daran demokratisch sein? Wo gibt es hier Entscheidungsfreiheit über die eigenen Lebensumstände für alle?

    Zitat von blueflash
    Soll ein Abgeordneter wirklich verpflichtet sein, einem -wie auch immer gearteten- Verfahren zu folgen, dass angeblich den Wählerwillen festgestellt hat? Jeder, der ein wenig was von Organisationen versteht, wird der Organisation, die diese Feststellung letztlich trifft (sei es ein Ausschuss, ein einzelner Rat oder eine Behörde) misstrauen.
    Der Wählerwille beruht darauf, dass der Wähler zu einem Sachthema selbst gefragt wird und über dieses Sachthema abgestimmt wird. Da gibt es keinen Ausschuss, keinen Rat, keine Behörde - das sind alles Auswüchse deiner Ideologie, unreflektierte Widerspiegelungen der heutigen Realität, da heute eben Parteien, Regierungen etc. für sich einfach den Wählerwillen reklamieren - ohne den Wähler auch nur zu fragen, was für eine Meinung er/sie wirklich hat.

    Alleine da immer noch von "angeblich", "ominös" etc. zu schreiben, ist eigentlich schon unverschämt. Bei dem von mir vorgeschlagen Mechanismus wäre der Wählerwille eindeutig! Und zwar deshalb, weil der Wähler selbst entschieden hat - und nicht irgendjemand anders!
    Zitat von blueflash
    Die Gewissensfreiheit der Abgeordneten ist in erster Linie ein Schutzrecht gegenüber Missbrauch durch zu starke Organisationen wie Parteien.
    Ja, dafür war es mal gedacht. Und nicht dafür, dass der Abgeordnete einfach beliebig mit den Ansichten der Wähler umgehen kann - obwohl er ja eigentlich diese vertreten soll!
    Zitat von blueflash
    Jaja, tägliche Briefwahl mit 2Mio Teilnehmern um die neuesten Sitzungsordungen der Kommune, des Landtags und des Bundestages durchzuwinken - klaaaaar geht das ohne Represäntation und ohne Computer, völlig logisch....
    Ja und? Wo ist da dein Argument? Wenn man selbstständig entscheidet, dann muss man schon was machen - und nicht nur blind vertrauen und darauf warten, dass andere vielleicht was richtig machen. Wenn die repräsentative Demokratie im Interesse ihrer Erfinder funktionieren soll, müssten die Wähler genauso diese ganzen Dinge durcharbeiten - weil sie sonst ja nicht wirklich beurteilen können, ob sie jemand wiederwählen können oder nicht.

    Und nur mal als Erinnerung: überleg doch noch mal, wo die Entscheidungsebene meiner Meinung nach sein sollte. Da braucht man da eben keine Sitzungsprotokolle von irgendwelchen Gremien durchzusehen, sondern entscheidet selbst - und muss nur noch schauen, ob die Delegierten und andere gewählte Funktionsträger dies auch umsetzen. Aber das müsstet jeder, wenn die repräsentative Demokratie funktionieren soll, ja sowieso machen.

    Aber ich habe hier auch mal wieder das Gefühl, dass die Verteidiger der repräsentativen Demokratie das Kind mit dem Bade ausschütten.

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  • M. Windu
    antwortet
    Ich arbeite als OP Pfleger im öffentlichen Dienst. Jahrelang haben wir auf Relevante Lohnerhöhungen verzichtet. Dieses Jahr gingen wir auf die Strasse, weil wir nicht mehr akzeptieren, daß auf unserem Rücken der Staat saniert werden soll.
    Und dann wollen die sich die Diäten richtig satt erhöhen; die gleichen Personen (z.B. Schäuble), die in den Tarifverhandlungen fadenscheinige Gründe anbrachten, warum eine Lohnerhöhung von 8% nicht geht.

    Ich hab da nur eine Meinung :Das geht nicht

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  • Kai "the spy"
    antwortet
    Um mal nicht unbedingt zum eigentlichen, aber zumindest einem sehr verwandten Thema zurückzukommen:

    Tagesschau.de| Bundesregierung will auf mehr Geld verzichten

    Nachdem die Abgeordnetendiäten nun faktisch wieder von den Beamtentarifen abgekoppelt sind, soll dies nun auch mit den Ministerbezügen geschehen.

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  • M. Windu
    antwortet
    Zitat von LuckyGuy Beitrag anzeigen

    Der Schutz der Demokratie ist in diesem Lande wichtiger als die Verwirklichung derselben.

    Es ist zum Beispiel nicht möglich, demokratisch zu beschließen, dass wir lieber in einer Diktatur leben wollen.

    Und wisst ihr was: Das finde ich richtig so.
    Vom Prinzip her richtig. Denn sonst sind wir auf dem Weg zu einer "gewählten" Diktatur, wie es im Endeffekt auch der böhmische Gefreite damals versucht hat. Erst als er merkte, ihn wählen nicht genug, kam eben die Machtergreifung.

    Mit Wahlmanipulation und Einschüchterung würde es bestimmt mal wieder einer probieren. Deshalb ist es gut, daß wir auf die Demokratie festgelegt sind. Auch wenn sie ihre Schwächen hat.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Quis custodiet ipsos custodes? Das Problem ist uralt, und man hat einfach beschlossen, dem Gewissen der Mächtigen diese Rolle zu geben. Menschen, die nach Macht streben sind ja auch von Natur aus gut, alle Idealisten und die Menschheit an sich ja eh gut.... Natürlich funktioniert das nicht. Eine automatische Grundreglementierung und Strafe geht aber auch nicht - man denke an eine strikte "Keine Neu-Verschuldungsregel" und eine Naturkatastrophe: Jemand weit oben setzt die Regel ausser Kraft um der betroffenen Region zu helfen - und 2 Jahre später macht die Opposition ihm wegen Schädigung des Staatshaushaltes den Prozeß.

    Blueflash muß ich bei seiner Meinung über Wahlmaschinen übrigens zu stimmen - die Mittel müssen nunmal selbst für den Dümmsten nachvollziehbar und überprüfbar sein, damit der sich sicher sein kann, seine demokratischen Grundrechte weiter genießen zu können - statt einer Riesenshow die Demokratie vorgaukelt.

    Wenn ihr was gegen die Selbstbedienungsladen-Mentalität tun wollt, müßt ihr den Laden schon von innen entrümpeln: Mit dem Slogan "Politik für Idealisten" eine Diätensenkung und Einfrierung auf Jahre propagieren. Nur seit euch klar, was ihr dem Staat damit antut, solltet ihr Erfolg haben: Die hellsten Köpfe sind schon jetzt nicht in der Politik, durch die Schleimen-schlägt-Können-Systematik (neudeutsch:Networking) kommen die paar Schlauen dann auch nicht immer voran. Wenn's nichtmal mehr ordentlich Geld inne Tasche gibt, hat Politik für Leute mit Wissen dann endgültig an Reiz verloren. Derartige Vorgänge sind oft irreversibel.

    Also besser die illegale Methode - korruptes Schwein aufspüren, an den Pranger stellen, mit Teer übergießen und seinen Kontoauszügen federn, dann durch die Straßen jagen. Als wilder Mob, das Volk als Täter, mit der deutlichen Botschaft: "Versucht's, aber wir wehren uns ab jetzt". Denn Abschreckung schlägt Einsicht, vor allem unter Menschen, die eh nicht die hellsten sind.

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  • blueflash
    antwortet
    Zitat von hamarkhis
    Ich sehe ehrlich gesagt auch nicht so das Problem damit die Gewissensfreiheit von Abgeordneten aufzuheben. Art. 4 ist nicht geschützt, genausowenig Art. 38 - der IMO eben auch etwas widersprüchlich ist. Man kann nicht gleichzeitig Vertreter des deutschen Volkes sein - also des Wählerwillens - und nur seinem Gewissen verpflichtet sein.
    Art. 20 hingegen und die Rolle des Wählers als absoluten Souverän ist geschützt und das deutet ja auch darauf hin, dass dieser Grundsatz "wichtiger" ist. Was ja auch offensichtlich ist, da er das bestimmende Element einer Demokratie ist.
    Die Frage, die Du dir stellen solltest ist: Soll ein Abgeordneter wirklich verpflichtet sein, einem -wie auch immer gearteten- Verfahren zu folgen, dass angeblich den Wählerwillen festgestellt hat? Jeder, der ein wenig was von Organisationen versteht, wird der Organisation, die diese Feststellung letztlich trifft (sei es ein Ausschuss, ein einzelner Rat oder eine Behörde) misstrauen.
    Die Gewissensfreiheit der Abgeordneten ist in erster Linie ein Schutzrecht gegenüber Missbrauch durch zu starke Organisationen wie Parteien.


    Und nur so btw: führen die USA jetzt keine Wahlen mehr nach demokratischen Grundsätzen durch, da sie Wahlcomputer durchsetzen? Und Hessen auch nicht? Wahlcomputer haben sicher ihre ... Fehler, aber die sind nicht unbedingt prinzipieller Natur - und falls doch, dann ist es höchstens die übersteigerte Geheimhaltung des Wahlvorgangs (und damit die Unmöglichkeit der unabhängigen Überprüfung) und nicht der Mangel an "geheim" im Wahlvorgang.
    Ja. Meiner Meinung nach, ist eine demokratische Wahl am Wahlcomputer nicht möglich. Aus dem einfachen Grund: Selbst bei perfekter Implementierung eines genialen Algorithmus ist es nur einem Bruchteil aller Menschen möglich den Algorithmus nachzuvollziehen geschweige denn sein ergebnis zu prüfen. Die Wahl wäre also nicht mehr gleich. Mit den heute üblichen Implementierungen ist sie dann auch nicht geheim und frei. Also nein: Die USA führen derzeit keine demokratischen Wahlen durch.

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  • Harmakhis
    antwortet
    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
    (sehr schön ürbigens deine Unterschediung zwischen Abgeordnetem und Einzelperson!)!
    Ich denke eine Unterscheidung ist schon sehr sinnvoll... "Abgeordneter" ist vornehmlich erst mal eine Institution. Und zwar ein "Instrument" zur Umsetzung des Wählerwillens in einer repräsentativen Demokratie. Natürlich muss dieses Instrument durch einen Menschen mit Leben gefüllt werden, aber die Privatperson Ströbele ist bzw. sollte etwas ganz anderes sein, als der Abgeordnete.

    Ich sehe ehrlich gesagt auch nicht so das Problem damit die Gewissensfreiheit von Abgeordneten aufzuheben. Art. 4 ist nicht geschützt, genausowenig Art. 38 - der IMO eben auch etwas widersprüchlich ist. Man kann nicht gleichzeitig Vertreter des deutschen Volkes sein - also des Wählerwillens - und nur seinem Gewissen verpflichtet sein.
    Art. 20 hingegen und die Rolle des Wählers als absoluten Souverän ist geschützt und das deutet ja auch darauf hin, dass dieser Grundsatz "wichtiger" ist. Was ja auch offensichtlich ist, da er das bestimmende Element einer Demokratie ist.

    Das ist letztlich natürlich eine ewige Streitfrage in der Politik(-wissenschaft)... wie stark ist die Legitimation einer repräsentativen Demokratie, besonders wenn sie so wenig basisdemokratische Elemente hat, wie das deutsche System?
    Eine partizipatorische Demokratie wäre sicherlich mehr im Sinne des Souveräns und es gibt durchaus überzeugende Modelle, die solche Herrschaftssysteme ermögliche ohne in ein heilloses Chaos auszuarten.

    Das GG ist ja wirklich eine sehr nette Verfassung, unter den westlichen Demokratien wohl sogar eine der besten. Aber perfekt ist es noch lange nicht. Da muss Kritik schon erlaubt sein und Veränderungswünsche dürfen nicht gleich in die Ecke von Extremisten (insbes. die faschistische) gerückt werden.
    Es ist mir sowieso etwas schleierhaft, wie man Demokratisierung als etwas Negatives ansehen kann. Das ist doch nur dann drin, wenn man insgeheim eine große Abneigung gegen das Grundprinzip der modernen Demokratie hegt: alle Macht geht vom Volke aus.

    Und nur so btw: führen die USA jetzt keine Wahlen mehr nach demokratischen Grundsätzen durch, da sie Wahlcomputer durchsetzen? Und Hessen auch nicht? Wahlcomputer haben sicher ihre ... Fehler, aber die sind nicht unbedingt prinzipieller Natur - und falls doch, dann ist es höchstens die übersteigerte Geheimhaltung des Wahlvorgangs (und damit die Unmöglichkeit der unabhängigen Überprüfung) und nicht der Mangel an "geheim" im Wahlvorgang.

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  • blueflash
    antwortet
    Zitat von max
    Das ist keine Freiheit. Das ist eine politische Organisationsform, die real die Freiheiten von Millionen über ihre Lebensumstände selbst zu bestimmten, einschränkt.
    Sag mal, spricht man in Kommunistan eine andere Sprache? Propagandistisch etwa? Auf Deutsch ist das natürlich eine Freiheit, die ein Abgeordneter genießt (sehr schön ürbigens deine Unterschediung zwischen Abgeordnetem und Einzelperson!)!

    (den Rest ist sowieso wenig sinnvoll - natürlich kann geheim auch ohne Wahlcomputer und mit ausreichenden Fristen gewählt werden. Da spricht keinerlei logischer Grund dagegen)
    Jaja, tägliche Briefwahl mit 2Mio Teilnehmern um die neuesten Sitzungsordungen der Kommune, des Landtags und des Bundestages durchzuwinken - klaaaaar geht das ohne Represäntation und ohne Computer, völlig logisch....

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  • max
    antwortet
    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
    Die Frage der Verantwortung eines Abgeordneten ist und bleibt eine im Grundgesetz festgelegte Freiheit, ob es dir passt oder nicht.
    Das ist keine Freiheit. Das ist eine politische Organisationsform, die real die Freiheiten von Millionen über ihre Lebensumstände selbst zu bestimmten, einschränkt.

    Du verwechselst immer noch die Freiheiten des Einzelnen mit den Aufgaben eines Mandatsträgers.

    Wenn man die Unabhängigkeit des Abgeordneten so auslegt, dass dieser unabhängig vom Wähler ist, bedeutet dies im Klartext eben keine Sicherung der Demokratie, sondern eine Einschränkung der Demokratie selbst.

    (den Rest ist sowieso wenig sinnvoll - natürlich kann geheim auch ohne Wahlcomputer und mit ausreichenden Fristen gewählt werden. Da spricht keinerlei logischer Grund dagegen)

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  • blueflash
    antwortet
    Das ist doch geradezu lächerlich!
    Die Frage der Verantwortung eines Abgeordneten ist und bleibt eine im Grundgesetz festgelegte Freiheit, ob es dir passt oder nicht. Gib wenigstens zu, wenn du Freiheiten einschränken willst! Und dieses Recht hat in Deutschland nunmal den gleichen Stellenwert wie freie, gleiche und geheime Wahlen, aber schon dabei hapert es ja bei dir mit deiner Dauerabstimmungsdemokratie, denn die kann weder gleich (weil die fristen viel zu kurz wären), noch geheim (weil man Wahlcomputer bräuchte) sein, was Bände darüber spricht, wie detailreich du dir deine Phantasien so ausmalst!

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  • max
    antwortet
    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
    Haben die Abgeordneten die Freiheit, ihre Diäten zu bestimmen (und allgemeinn nur nach ihrem Gewissen zu entscheiden)?
    Hier gibt es vollkommen verschiedene Fragen, die du bunt mischst.

    Die Frage, wer über die Diäten entscheidet, sollte natürlich beim Gesetzgeber liegen. Ich sehe da auch nicht das Problem, dass die Legislative darüber entscheidet. Das Problem liegt darin, dass der angebliche Souverän (das Volk) kaum Einfluss auf die Legislative hat - und damit eben kein Souverän ist.

    Die Frage, dass ein Abgeordneter nur nach seinem Gewissen entscheidet, ist keine grundlegende Freiheit. Es geht ja nicht um die Frage, wie der Abgeordnete privat seine Ansichten äussern und seine politischen Rechte wahrnehmen kann (da ginge es um Grundrechte!). Es geht um die Frage, was er in seiner Funktion als Abgeordneter machen kann - und das ist etwas ganz anderes! Deshalb ist die Aussage nach wie vor richtig, dass es nirgends um die Einschränkung von Freiheiten ging! Das von dir zitierte Grundrecht schützt eben gerade nicht die Möglichkeit von Abgeordneten, auf den Willen der Wähler zu scheissen, sondern schützt die Ansichten der einzelnen Individuen (also z.B. kann der Abgeordnete privat natürlich anderer Meinung als die Mehrheit sein!).

    Wenn der Abgeordnete unabhängig vom Wähler entscheiden kann, schränkt dies den Einfluss der Wähler ein - und damit deren Menschenrechte. D.h. somit werden die Freiheiten der klaren Mehrheit eingeschränkt, weil ihnen die Gestaltungsmöglichkeit ihrer eigenen Lebensumstände genommen werden.

    Nur mal als Vergleich: wenn ein Polizist beruflich machen kann, was er will, d.h. einfach selbst Gesetze schaffen und auslegen kann, dann wäre dies auch offensichtlich eine Einschränkung der Freiheit - und ihm dies zu verwehren ist dagegen keine Einschränkung der Grundrechte des Polizisten, sondern eine Garantie der Grundrechte der aller (inkl. der des Polizisten).
    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
    Das hatte gar nichts mit der Gestapo zu tun, ich hatte das nichtmal ansatzweise im Sinn.
    Tja, dann ist dir diese Formulierung also nur so herausgerutscht? Sehr seltsam. Und kaum glaubwürdig.
    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
    Tatsache ist, dass Du bei deinen Ausführungen komplett ignorierst, dass irgendjemand die Rätedemokratie bzw. die Räte auch umsetzen und kontrollieren muss,
    Ich ignoriere gar nichts. Du verstehst du einfach nicht, dass die Entscheidung nicht bei irgendwelchen Spezialisten, Behörden, Parteien liegen sollte, sondern bei den Menschen selbst. Wer soll also entscheiden? Wer entscheidet, ob etwa dem Willen der Wähler entspricht oder nicht? Wer kann nur wissen, was der Wähler will? Offensichtlich nur der Wähler selbst!

    Die Behauptung, dass es hierfür Behörden braucht, ist vollkommen absurd, weil dies genau das Gegenteil bedeuten würde - eben die Abgabe von Entscheidungsgewalt. Das würde bedeuten, dass andere darüber entscheiden, was der Wähler will. Und damit wären wir wieder bei dem heutigen Zustand - heute entscheiden eben die angeblichen Volksvertreter darüber, was das Volk (damit meine ich hier die Gesamtheit der Wähler) will. Und nichts das Volk selbst.

    Bei den Stalinisten wurde eben gerade nicht eine solche Organisation eingeführt, um den Wähler zu helfen - sondern um die Menschen zu unterdrücken. Diese Organisationen sind keine Folge der Rätedemokratie, sondern eine Folge der Konterrevolution gegen die Rätedemokratie. Entsprechend haben diese Organisationen auch nicht demokratisch gewählte Abgeordnete mit imperativen Mandat überwacht - diese gab es ja gar nicht mehr. Es gab keine kontinuierliche Entwicklung von der Oktoberrevolution zum Stalinismus - das ist eine Legende, die die Realität schlicht und einfach ignoriert.

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  • blueflash
    antwortet
    Ja und? Max hat behauptet:
    <sarcasm>"niemand hat vor, eine Freiheit einzuschränken!"</sarcasm>, nicht etwa, dass niemand vor hat ein Menschenrecht zu beschneiden!

    Die Gewissensfreiheit an sich ist übrigens ein Grundrecht:

    Zitat von GG
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    Die Freiheit des Abgeordneten im Speziellen (und damit die Legitimität der derzeitigen Möglichkeit zur Diätenerhöhung) ist gleichwertig mit den Wahlgrundsätzen. Dürfen die also auch beliebig zur Debatte stehen?

    Es ist mir übrigens auch VÖLLIG egal, wer über die Diäten der Abgeordneten bestimmt (von mir aus kann das sogar der BP ganz allein machen, so unerheblich ist das), aber wenn hier Leute Poltiker grundsätzlich mit Verbrechern vergleichen, dann muss man schon mal darauf hinweisen, dass unsere Demokratie eben auf Freiheiten beruht, die gewisse unschöne Seiten mit sich bringen! Das ist bei der Pressefreiheit nicht anders (die BILD hat z.B. das richterlich geprüfte Recht, zu lügen!)

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