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Vor der Einführung der Nostandsgesetze gab es lediglich den Artikel 143GG:
"Die Voraussetzungen, unter denen es zulässig wird, die Streitkräfte im Falle eines inneren Notstandes in Anspruch zu nehmen, können nur durch ein Gesetz geregelt werden, das die Erfordernisse des Artikels 79 erfüllt."
Ein Anruf des Hambruger Innensenators bei SACEUR und irgebndeinem Admiralssspezl in Schleswig Holstein wird den Erfordernissen des Artikels 79GG nicht gerecht. Gelinde gesagt.
Schmidt ignorierte die grundgesetzlichen Erfordernisse und handelte. Und wurde dafür vollkommen zurecht hoch gelobt.
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