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Polizisten haben es nicht leicht

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    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    Es gibt fast immer einen Durchsuchungsbeschluss. Oft gibt es den, wegen GiV aber während der Maßnahme nur mündlich.
    Hmm, evtl. wird in Deiner Region nur sehr vorbildlich gearbeitet? Denn wenn man ein bisschen nachliest, scheint es schon viele Gegenbeispiele zu geben:

    Hausdurchsuchung: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
    (siehe "IV. Beispielurteil: Hausdurchsuchung")

    Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss des Richters unzulässig ? Keine Berufung auf Gefahr im Verzug bei Fehlen richterlichen Eildienstes ? Verkehrsstrafrecht ? Zunft + Starke
    Zitat: "Oft hat man als Verteidiger den Eindruck, dass die Ausnahme inzwischen zur Regel geworden ist."

    Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug? Nicht so schnell! | Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
    Zitat: "Was macht der Polizeibeamte, wenn er gern in einer Wohnung schnüffeln möchte, für die er aber keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorlegen kann? Richtig – er droht ein bisschen, dass er den ja nur mal eben Rucki-Zucki anfordern bräuchte oder er bescheinigt sich mal eben selbst die erforderliche “Gefahr im Verzug”, um Einmarschieren zu dürfen."

    Bullshit.
    Erstens versteh ich auch Deutsch und zweitens frag ich mich ob dieser aggressive Ton bei Dir und Deinen Kollegen so Usus ist?

    Nur so am Rande: Hättest Du den Beitrag #307 von mir gelesen, wär Dir aufgefallen dass ich die Polizei prinzipiell sogar verteidigt hab:
    Zitat von V-o-l-k-e-r
    Also die Geschichte hört sich echt krass an, genauso wie der Artikel den Psi-Warden mit uns geteilt hat.

    Aber wir sollten nicht vergessen dass wir nie alle Informationen haben können welche die Polizei hatte und außerdem kennen wir nur eine Version der Geschichte.

    Dass es auch bei der Polizei schwarze Schafe gibt, das ist mir vollkommen klar (Das sind auch nur Menschen und Menschen machen Fehler). Das sollte man auch nicht verharmlosen oder unter den Teppich kehren. Genauso falsch ist es aber jeden Zeitungsbericht/jede Erzählung über einen unverhältnismäßigen Polizeieinsatz Wort für Wort für bare Münze zu nehmen.
    Zitat von himura_kenshin
    Und: die Polizei ght nicht "zum Spass" in eine Wohnung rein. Wir wissen schon, was wir tun und wann wir es tun dürfen.
    Ach so, na dann können wir das mit der Gewaltenteilung eh abschaffen, wenn Du das alleine viel besser kannst.

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  • Wolf4310
    antwortet
    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Ein Student der mit 1 Gramm bei einer Hausdurchsuchung erwischt wird und in der nächsten ein Bäutelchen BTM hat und offensichtlich nicht Gewaltbereit ist, ist kein Hells Angel o.ä. .
    Ich sagte nicht er wäre ein Hells Angel, sondern er könnte für sie das Zeug auf der Strasse verteilen.

    Naja ich finde die sogenannte Erforschung einer Straftat mit 9 Beamten um 2 Uhr Nachts in einer Privatwohnung mit offensichtlich niedrigen Gefahrenpotential sehr Unverhältnismäßig.
    Woher sollen die Polizisten vor dem betreten der Wohnung wissen wie hoch das Gefahrenpotential ist?
    Nur weil der eine Student (und nur mit diesem hatten die Polizisten Kontakt) bei behebung der Ruhestörung nicht gewaltbereit war, heißt das nicht das er oder seine Kumpel (von denen die Polizisten nicht wissen wer und wieviele es sind und daher auch nicht einschätzen können) in der Wohnung, bei einer Durchsuchung ebenfalls nicht gewaltbereit bleiben.

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  • himura_kenshin
    antwortet
    Zitat von Sternenkreuzer Beitrag anzeigen
    Sie gehen, wenn ich es richtig verstanden habe, freiwillig auf die Wache mit, sind also nicht offziell verhaftet, werden dann aber ausgezogen und schlecht behandelt.
    Des Weiteren hängt die Festnahme nicht davon ab, ob jemand freiwillig mitkommt oder nicht. Das "freiwillig" erübrigt dann nur den unmittelbaren Zwang.


    Zitat von Sternenkreuzer Beitrag anzeigen
    Ob es solche Vorkommnisse etwa auch in Deutschland gibt oder ob so ein hartes Durchgreifen typisch schweizerisch oder evtl süddeutsch ist weiss ich nicht.
    Auch in Deutschland werden Beschuldigte "nackig gemacht" und Durchsucht/ Untersucht. Und nicht nur bei Btm-Delikten sondern auch bei Raub und Diebstahl. Was da in den Körperöffnungen teilweise gefunden wird ...
    Und das auch in den "nördlichen" Bundesländern.


    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Ein Student der mit 1 Gramm bei einer Hausdurchsuchung erwischt wird und in der nächsten ein Bäutelchen BTM hat und offensichtlich nicht Gewaltbereit ist, ist kein Hells Angel o.ä. .
    Man weiß nur nicht, wie eine Person reagieren wird. Und ich durchsuche eine Wohnung auch lieber in Über- als in Unterzahl.


    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Eine Durchsuchung wäre „gerechtfertigter“ z.B. wenn Informationen zum Verkauf von Drogen vorliegen. Über geringe und nicht geringe Mengen habe ich ja vorangegangen bereits etwas getippt. Es geht hierbei doch darum ob wirklich jegliche Maßnahme moralisch wie rechtlich gerechtfertigt ist.
    Die Durchsuchung muss rechtlich nicht gerechtfertigt werden, da sie gesetzlich legitimiert ist, es also eine (oder mehrere) Ermächtigungsgrundlagen gibt.
    Diese Durchsuchung war rechtlich legitim.
    Der Besitz von Btm ist strafbar. Wenn man schon di Gesetze bricht oder ignoriert, dann soll man hinterher gefälligst nicht rumjammern...


    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Naja ich finde die sogenannte Erforschung einer Straftat mit 9 Beamten um 2 Uhr Nachts in einer Privatwohnung mit offensichtlich niedrigen Gefahrenpotential sehr Unverhältnismäßig.
    Mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Ich kann halt nur Betonen das dies lediglich im Rahmen der Möglichkeit leigt – leider.
    Die Verhältnismäßigkeit hat absolut nichts mit der Anzahl der eingesetzten Beamten zu tun.


    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    ...Timothy Eisenberg nicht ...
    Sollte nur verdeutlichen, dass auch "ein harmloser Student" plötzlich sehr gefährlich sein kann.

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  • Sternenkreuzer
    antwortet
    An dieser Stelle möchte ich mal einen Fall aus der Schweiz anbringen:
    Zürich: Junge Mädchen kifften und mussten sich auf Polizeiwache nackt ausziehen | Seite 4

    Der war mir schon vor Jahren im Internet aufgefallen. Da sind also 3 Mädchen im Stadtpark und die Polizei kriegt mit da raucht nen Joint den die Mädels evtl weggeworfen haben.
    Sie gehen, wenn ich es richtig verstanden habe, freiwillig auf die Wache mit, sind also nicht offziell verhaftet, werden dann aber ausgezogen und schlecht behandelt.

    Ob es solche Vorkommnisse etwa auch in Deutschland gibt oder ob so ein hartes Durchgreifen typisch schweizerisch oder evtl süddeutsch ist weiss ich nicht.

    Wenn ich mal so im Gedächtnis krame: Ich laufe vor Jahren durch eine Jugendkneipe in Rostock, und rieche: ..... naja ihr wisst schon.
    Dort hätte ja dann die Polizei theoretisch den ganzen Laden auseinander nehmen können /müssen/dürfen.
    Im Norden wird aber anscheinend nicht so hart vorgegangen wegen eines rauchenden Joints.

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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigen
    Du scheinst davon auszugehen das die Polizisten vor einer Durchsuchung exakt wissen welche Situation sie vorfinden und was genau sie bei der Durchsuchung finden werden.

    Die Streife die wegen der Ruhestörung da war, war nicht in der Wohnung, d.h. die Situation in der Wohnung ist nicht klar (wieviele und wer ist in der Wohnung), sie hatten aber den bergründeten Verdacht das illegale BTM im Spiel sind und hätten dem auch sofort nachgehen können, d.h. zu zweit gegen eine unbekannte Zahl an Verdächtigter unter vernachlässigung ihrer eigenen Sicherheit (der Student hätte genausogut ein Verteiler der Hells Angels sein können).
    Stattdessen haben sie das in dieser Situation vernünftige getan und Verstärkung angefordert und dazu sogar noch die richterliche Erlaubniss.

    Und wieso sollten es nur höchstens 2-3 Gramm sein? Wäre die Durchsung bei 4-5 Gramm gerechtfertigtigter?
    Der Besitz ist nunmal illegal unabhängig von der Menge.
    Die Polizei konnte vor Durchsuchung nicht wissen ob und wieviel sie finden, allein die Tatsache daß sie etwas gefunden haben, zeigt das der Verdacht und die Durchsuchung gerechtfertigt war.
    Ist es ein Grundrecht Straftaten zu begehen?

    Ein Student der mit 1 Gramm bei einer Hausdurchsuchung erwischt wird und in der nächsten ein Bäutelchen BTM hat und offensichtlich nicht Gewaltbereit ist, ist kein Hells Angel o.ä. .
    Natürlich ist es kein Grundrecht Straftaten zu Begehen -ich verstehe diese Fragestellung nicht.
    Eine Durchsuchung wäre „gerechtfertigter“ z.B. wenn Informationen zum Verkauf von Drogen vorliegen. Über geringe und nicht geringe Mengen habe ich ja vorangegangen bereits etwas getippt. Es geht hierbei doch darum ob wirklich jegliche Maßnahme moralisch wie rechtlich gerechtfertigt ist.

    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    Die Anzahl der eingesetzten Beamten hat keinen Einfluss auf den GiV -> die Beamten an sich sind keine Maßnahme.
    In Berlin können auch mal ganz locker 9 Mann eine Ruhestörung "bekämpfen" => in einem Gruppenwagen sitzt eine Gruppe (= 9-11 Beamte) => "großes Auto, viele Leute"




    => siehe Timothy Eisenberg: keine Drogen, keine Alkohol. Und trotzdem hat man 16 Schuss und 12 Treffer gebraucht um den zu stoppen.




    "Einfach so" greift die Polizei nicht in Grundrechte ein. Die Polizei tut das aufgrund von Rechtsgrundlagen, die sie dazu ermächtigen.
    Zur Verfolgung von Straftaten § 163 (1) Satz1 StPO:

    "Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten."

    => die Polizei hat ALLE Maßnahmen zu treffen, um eine Strafverfolgung zu gewährleisten.

    Naja ich finde die sogenannte Erforschung einer Straftat mit 9 Beamten um 2 Uhr Nachts in einer Privatwohnung mit offensichtlich niedrigen Gefahrenpotential sehr Unverhältnismäßig.
    Mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Ich kann halt nur Betonen das dies lediglich im Rahmen der Möglichkeit leigt – leider.


    Ich kenne den Fall Timothy Eisenberg nicht – hierbei ist jedoch der offensichtliche Unterschied eine Drogenfreie Gewaltbereitschaft mit eventueller Tötungsabsicht.

    Zum Sinn und Unsinn von weichen Drogen habe ich im übrigen folgende, Subjektive, Meinug:
    Im übrigen Marihuana ist zwar eine weiche Droge und eventuell auch harmloser als Alkohol oder Zigaretten. Sie ist in Deutschland jedoch illegal und der Ganze Rattenschwanz der im Umfeld von Marihuana hinten dran hängt ist Teilweise Kriminell. Was im weiteren lauf des Lebens eines Marihuana Dealers bedeuten könnte Gefängnis oder Tod.

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  • himura_kenshin
    antwortet
    Zitat von Hana Soline Beitrag anzeigen
    Das ist jetzt aber etwas sehr falsch ausgedrückt. Gäfgen wurde eine Ohrfeige (von mir aus auch mehrere) angedroht, wenn er das Versteck seines Opfers nicht verrät. Das ist von "Folter" ziemlich weit entfernt.

    Meine ganz persönliche Meinung ist übrigens, dass ich den ganzen anschließenden Schmerzensgeldprozess immer noch als grausame Farce empfinde. Der sensible Kindermörder hat jetzt also einen psychischen Schaden, weil ihm eine Backpfeife angedroht wurde ... au Mann ...

    Wie auch immer. Die beiden vernehmenden Polizisten haben ihre Befugnisse überschritten / bzw. hatte keine Befugnis für ihr Handeln. Entsprechend wurden sie verurteilt und der Geschädigte hat Schmerzensgeldanspruch.

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  • Hana Soline
    antwortet
    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
    Die beiden haben gefoltert, um ein Leben zu retten
    Das ist jetzt aber etwas sehr falsch ausgedrückt. Gäfgen wurde eine Ohrfeige (von mir aus auch mehrere) angedroht, wenn er das Versteck seines Opfers nicht verrät. Das ist von "Folter" ziemlich weit entfernt.

    Meine ganz persönliche Meinung ist übrigens, dass ich den ganzen anschließenden Schmerzensgeldprozess immer noch als grausame Farce empfinde. Der sensible Kindermörder hat jetzt also einen psychischen Schaden, weil ihm eine Backpfeife angedroht wurde ... au Mann ...

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  • himura_kenshin
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Hab den Namen gegoogelt. Wer soll das sein?
    Ein Musikstudent aus Regensburg, der 2012 (?) von zwei Polizisten erschossen wurde als er mit einem Messer einen dritten Polizisten in eine Ecke des Hausflurs abdrängte. Beide Polizisten schossen ihre Magazine leer (16 Schuss), trafen Eisenberg 12 mal (!) und "nur" die letzten Treffer waren im Endeffekt tödlich und stoppten den Eisenberg.
    Er hatte keinerlei Drogen oder Alkohol in seinem Kreislaufsystem/Körper.


    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Das ist einfach falsch. Natürlich gibt es auch Polizisten, die ohne rechtliche Grundlage in die Grundrechte anderer eingreifen.
    Polizisten die OHNE Rechtsgrundlage in Grundrechte eingreifen begehen Straftaten (evtl. mit Rechtfertigungsgrund).

    Per Definition geht ein "Grundrechtseingriff" vom Staat aus. Deshalb sind Grundrechtseingriffe gesetzlich legitimiert. Wenn nicht ist ein kein Grundrechtseingriff, sondern eher ein GrundrechtsANGRIFF (=> was wieder eine Straftat wäre).
    Gegenüber der Polizei fällt Notwehr/-hilfe idR aus, da die Polizei ja schon da ist. Rechtlich überprüfen (lassen) kann man polizeiliches Handeln im Nachhinein.


    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Dann durften Daschner und co. Herrn Gäfgen also doch foltern, solange es eine Maßnahme ist, die der Strafverfolgung dient?
    Die beiden haben gefoltert, um ein Leben zu retten => Gefahrenabwehr, keine Strafverfolgung.
    Ansonsten: da Folter nach dem Grundgesetz verboten ist, darf auch nicht gefoltert werden.
    Allerdings darf in fast alle Grundrechte eingegriffen werden. Und entsprechend dürfen auch die erforderlichen Maßnahmen zur Strafverfolgung getroffen werden (Durchsuchung, Identitätsfeststellung, Spurensicherung, Sicherstellung/Beschlagnahme, Freiheitsentziehungen, ...)


    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Soll das was du nach dem Pfeil schreibst bedeuten, dass die Polizei verpflichtet ist alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine erfolgreiche Strafverfolgung gewährleisten?
    Sofern machbar, ja.


    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Wie sieht es dann mit Maßnahmen aus, die diese Gewähr nicht leisten?
    Ich weiß im Vorfeld nie, was am Ende herauskommt.
    Ich muss trotzdem erstmal alle Maßnahmen treffen, die eine "Verdunkelung der Sache verhindern". Zeugen befragen, Beweismittel sichern, Tatmittel sichern, Beschuldigte/Verdächtige identifizieren (Personalien, ...).
    Ob sich der Anfangsverdacht gegen eine Person am Ende bestätigt oder nicht ist beim Treffen der ersten Maßnahmen oft nicht klar.
    Aber das ist dann auch wieder die Baustelle von Sachbearbeiter und Justiz (StA, Gerichte).

    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Müssen sie diese Maßnahmen auch treffen?
    Ich hab den § doch zitiert:

    "Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten."

    Alle Maßnahmen. DIe vor ort erforderlich sind, sprich sofort getroffen werden müssen.
    Ich brauche z.B. nicht die Zeugen, die hier wohnen und erreichbar sind gründlichst zu vernehmen, die werden angeschrieben. Bei Zeugen, die nur 2 Tage in Deutschland sind sieht das anders aus.
    Der Dieb, der grade für 100,- Euro geklaut hat geht nach ED-Maßnahmen erstmal nach Hause. Außer er hat keinen festen Wohnsitz oder ist nur kurzfristig in Deutschland => beschleunigtes Verfahren und Hauptverhandlung am nächsten Tag.

    Das sind Beispiele für "unaufschiebbare Maßnahmen".
    Ich muss den kleinen Ladendieb der hier wohnt nicht sofort einkerkern. Der kriegt Post und irgendwann seine Strafe. Der Reisedieb ist aber in 3 Tagen wieder weg, also wird der eingekerkert, weil sonst die Strafverfolgung nicht möglich wäre.


    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Woher weiß ein Polizist, dass eine Maßnahme eine erfolgreiche Strafverfolgung gewährleistet?
    Kann ich mir, wenn ich von der Polizei mit einer strafverfolgungsgewährleistenden Maßnahme versehen werde, attestieren lassen, dass die Maßnahme sicher zum Erfolg führt?
    Verstehe ich dich richtig: "gewährleisten" bedeutet in diesem Zusammenhang doch "sicherstellen"?
    "Gewährleistet" bedeutet in diesem Zusammenhang nicht "sicherstellen". Es sind Maßnahmen die vor Ort im 1. Angriff erforderlich sind um eine Aufklärung des Sachverhaltes zu gewährleisten. Das bedeutet nicht, dass die Person die mit StPO-Maßnahmen überzogen wird am Ende auch tatsächlich "der Böse" ist/war.
    Wüsste ich, was am Ende des Ermittlungsverfahrens raus kommt, bräuchte ich das Ermittlungsverfahren nicht mehr - es wäre ja schon beendet, da das Ergebnis bekannt ist.

    Als Polizist bekommt man im Laufe der Zeit (je nach Dienststelle früher oder später) ein "Bauchgefühl", was bei welcher Art von Delikt wichtig ist.
    Das unterscheidet sich natürlich. Der Ladendieb wird mit anderen Maßnahmen überzogen als der Randalierer, Körperverletzer oder "(Ehe-)partnerverklopper".

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen



    => siehe Timothy Eisenberg: keine Drogen, keine Alkohol. Und trotzdem hat man 16 Schuss und 12 Treffer gebraucht um den zu stoppen.
    Hab den Namen gegoogelt. Wer soll das sein?



    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen

    "Einfach so" greift die Polizei nicht in Grundrechte ein. Die Polizei tut das aufgrund von Rechtsgrundlagen, die sie dazu ermächtigen.
    Das ist einfach falsch. Natürlich gibt es auch Polizisten, die ohne rechtliche Grundlage in die Grundrechte anderer eingreifen. Du gibst den deinen hier einen Blankoschein. Alles was sie machen ist immer richtig, denn "die Polizei greift nicht in einfach so in Grundrechte ein." Das hatten wir schon mal in nem anderen Thread. Da hattest du behauptet, Einsatzkräfte würden nicht ohne guten Grund Sirene und Blaulicht einsetzen. Nur um kurz danach einzuräumen, dass sie das sehr wohl tun um einen Praktikanten zu unterhalten.

    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen

    "Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten."

    => die Polizei hat ALLE Maßnahmen zu treffen, um eine Strafverfolgung zu gewährleisten.
    Dann durften Daschner und co. Herrn Gäfgen also doch foltern, solange es eine Maßnahme ist, die der Strafverfolgung dient?
    Soll das was du nach dem Pfeil schreibst bedeuten, dass die Polizei verpflichtet ist alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine erfolgreiche Strafverfolgung gewährleisten?
    Wie sieht es dann mit Maßnahmen aus, die diese Gewähr nicht leisten? Müssen sie diese Maßnahmen auch treffen? Woher weiß ein Polizist, dass eine Maßnahme eine erfolgreiche Strafverfolgung gewährleistet?
    Kann ich mir, wenn ich von der Polizei mit einer strafverfolgungsgewährleistenden Maßnahme versehen werde, attestieren lassen, dass die Maßnahme sicher zum Erfolg führt?
    Verstehe ich dich richtig: "gewährleisten" bedeutet in diesem Zusammenhang doch "sicherstellen"?

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  • himura_kenshin
    antwortet
    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Gegenteilig Sprach ich in meinem Post von 9 Polizisten was ich wie gesagt mehr als Unverhältnissmäsig finde.
    Die Anzahl der eingesetzten Beamten hat keinen Einfluss auf den GiV -> die Beamten an sich sind keine Maßnahme.
    In Berlin können auch mal ganz locker 9 Mann eine Ruhestörung "bekämpfen" => in einem Gruppenwagen sitzt eine Gruppe (= 9-11 Beamte) => "großes Auto, viele Leute"


    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Steht das jedoch in einem Verhältnis ich denke eher nicht es steht alleine im Rahmen der Möglichkeit. Eine Gefahr für Laib und Leben ist ein Student der über die Stränge schlägt wohl kaum.
    => siehe Timothy Eisenberg: keine Drogen, keine Alkohol. Und trotzdem hat man 16 Schuss und 12 Treffer gebraucht um den zu stoppen.


    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    In Jedem Falle glaube ich nicht das ein Polizist einfach so in die Grundrechte und Grundordung eingreifen darf selbst bei der Verfolgung einer möglichen Straftat.
    "Einfach so" greift die Polizei nicht in Grundrechte ein. Die Polizei tut das aufgrund von Rechtsgrundlagen, die sie dazu ermächtigen.
    Zur Verfolgung von Straftaten § 163 (1) Satz1 StPO:

    "Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten."

    => die Polizei hat ALLE Maßnahmen zu treffen, um eine Strafverfolgung zu gewährleisten.

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  • Leftover
    antwortet
    Zitat von Sternenkreuzer Beitrag anzeigen
    Aber eines ist ja klar: Leute die längere Zeit regelmäßig kiffen sind ziemlich daneben und haben einen Tunnelblick.
    Ja, das erklärt einiges.
    Die von mir skizzierten Gestalten sind auch Verschwörungstheoretiker. Ab einem gewissen THC-Verbrauch ist der Tunnelblick wohl so ausgeprägt, dass man lieber die gehirnzellenverärmtesten Verschwörungstheorien glaubt als das offensichtliche zu ertragen bereit ist.

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  • Sternenkreuzer
    antwortet
    Ich habe gehört der Alkohol baut sozusagen gleichmäßig Gehirnzellen ab.
    Kiffen dagegen soll wohl so wie ich gehört habe bestimmte Gehirnareale angreifen. Manche behaupten dann auch noch zusätzlich, das Hirn würde sich dann wieder regenerieren.
    Aber eines ist ja klar: Leute die längere Zeit regelmäßig kiffen sind ziemlich daneben und haben einen Tunnelblick.

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  • Wolf4310
    antwortet
    Zitat von Leftover Beitrag anzeigen
    Was ist dumm daran, freiwillig Gehirnzellen und Potenzial zu vernichten? Das kannst du nur selbst für dich beantworten. Wenn du das toll findest, sei dir das unbenommen. Ich halte es schlichtweg für dämlich, das zu tun, für das primitive Vergnügen eines kurzen Rausches. Die Langzeitfolgen sind recht üppig....
    Kann es sein das du Cannabis mit Alkohol verwechselst?

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  • xanrof
    antwortet
    Zitat von Psi-Warden Beitrag anzeigen
    ...diese Droge erzeugt angeblich Kontakt zu anderen Dimensionen, die offizielle Erklärung ist hingegen, dass es sich dabei nur um Einbildungen handelt.
    Ah ja, und die offizielle Erklärung selbst ist natürlich auch nur eine Einbildung.

    An dieser Stelle zeigt sich, dass der Threadtitel durchaus zu Recht gewählt ist:
    Polizisten haben es sicher nicht leicht - wenn sie auf Leute wie dich treffen. Obwohl ich mir vorstelle, dass das Protokollschreiben nach der Schicht auf dem Revier dann für gewisse Heiterkeiten im Kollegenkreise sorgen könnte.

    Wie auch immer, allgemeine Gesundheitsbeeinflussungen durch diverse Substanzen ohne Polizeikontakt gehören nicht in diesen Thread.

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  • Psi-Warden
    antwortet
    Ich habe alle meine Informationen von Verschwörungstheorien-Seiten, -Filmen und -Büchern. Dort stand auch, die Abkürzung LSD soll eigentlich für die Initialen der mächtigsten Zivilisationen im Orion-Arm stehen (ich kenne den offiziellen Namen natürlich auch) und es wurde von der CIA entwickelt, keine Ahnung warum. Aber diese Droge erzeugt angeblich Kontakt zu anderen Dimensionen, die offizielle Erklärung ist hingegen, dass es sich dabei nur um Einbildungen handelt.

    New Study Analyzed the Human Brain on Psychedelics | Humans Are Free

    Scientists and Engineers Took LSD as Governmental Study -- You'll Never Guess the Results | Humans Are Free

    1950?s LSD Experiments Conclude With Fascinating Results | Humans Are Free

    Zitat von Amaranth Beitrag anzeigen
    Wobei es schon sehr traurig ist, wenn man jemand derartig verzweifelt, dass er die Realität nicht mehr sehen möchte.
    Selber hab ich noch nie was genommen, weil manche Leute drehen nach einmal Acid tatsächlich komplett durch, weil entweder ist es tatsächlich nur ne giftige Droge die Menschen kaputt macht oder diejenigen verkraften das Leck aus der 5ten Dimension einfach nicht. Naja ich hab halt Angst doch dazuzugehören und dann für immer in der Gummizelle zu enden.

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