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Polizisten haben es nicht leicht

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  • Prix
    antwortet
    Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigen
    In dem Artikel steht nur etwas von angeblichen Marihuana, aber nicht was einen ähnlichen Geruch erzeugt.
    Welche X verschiedene Dinge erzeugen denn einen ähnlichen Geruch (der einem beim öffnen der Wohnungstür genauso intensiv entgegenschlägt)?
    Ich glaub ich habe ein Déjà-vu !!
    Es handelt sich nicht um Marihuana sonder um "Gas".
    Zu DDR-Zeiten benutzte meine Mutter meine neuen "Multiboy" ( einen Mulinex, Made in GDR) um KNOBLAUCH zu pürieren und ihn in Wodka einzulegen . Da selbst ihr der Geruch zu viel war machte sie "Durchzug". Der ganze Hausflur ....na ja. Meine Eltern wohnten gegenüber einer heute noch benutzten großen Polizei- und Feuerwache.....
    Ein Nachbar roch das "Gas" und rannte zur Feuerwache, und prompt kam die Feuerwehr! Zwar zu Fuß - war ja nur übern Damm, aber mit Masken!
    Ende vons Lied - Mutter musste versprechen so etwas nie wieder zu tun und ein Kasten Pilzbier und eine Flasche Konjak wanderten in die Wache.
    ---- mein Multiboy brauchte ein neues Messer und einen neuen Schlagbecher! - Alles, aber auch Alles, schmeckte nach KNOBLAUCH!

    Echt war! - Sachen gibt es, die gibt es gar nicht!

    mfg

    Prix

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  • Wolf4310
    antwortet
    In dem Artikel steht nur etwas von angeblichen Marihuanageruch, aber nicht was einen ähnlichen Geruch erzeugt.
    Welche X verschiedene Dinge erzeugen denn einen ähnlichen Geruch (der einem beim öffnen der Wohnungstür genauso intensiv entgegenschlägt)?

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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigen
    z.B. Marihuanageruch? Oder begründet das nicht den Verdacht das Marihuana vorhanden ist?
    Nein keineswegs ist das eine ausreichende Begründung, da X verschiedene Dinge einen ähnlichen Geruch erzeugen können. Hier ist z.B. Ein Artikel aus der Taz mit einem Beispiel:

    Posse vor Gericht: Der Duft der Gefahr - taz.de

    LG Infinitas

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  • Wolf4310
    antwortet
    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Oder z.B. wenn eine Marihuanazigarette beim abstellen der Lärmquelle entdeckt wird etc...
    z.B. Marihuanageruch? Oder begründet das nicht den Verdacht das Marihuana vorhanden ist?

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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigen
    Woher sollten die vor der Durchsuchung wissen das sie nur 1 Gramm finden?
    Das ist eine Vermutung. Aufgrund einer Vermutung kann ich niemanden Belangen. Das ist der Kern der Sache. Anders sähe es aus, wenn der Beschuldigte selbständig zu Protokoll gibt dass er illegale Betäubungsmittel in seiner Wohnung hat oder dies durch Zeugen untermauert ist. Oder z.B. wenn eine Marihuanazigarette beim abstellen der Lärmquelle entdeckt wird etc...

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  • Wolf4310
    antwortet
    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Bei der angegebenen Menge an leichten Betäubungsmittlen ( 1 Gramm ) kann man meiner Ansicht nach eh nur von einem minder schweren Fall sprechen. Der eine Durchsuchung ala Gefahr im Vollzug nicht rechtfertigt.
    Woher sollten die vor der Durchsuchung wissen das sie nur 1 Gramm finden?

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  • Infinitas
    antwortet
    Genau soetwas steht in keinem Verhältnis- gut wenn der Lärm nicht aufhört stelle ich die Lärmquelle ab. ( Dann kommt halt die Polizei und nimmt die Anlage mit). Hat sie deshalb das recht eine Wohnung im "Gefahr in Vollzug Vorwand" zu durchsuchen ? - Nein- da dies in keinerlei Verhältnis steht. Die Verhältnismäßigkeit muss besonders für einen Ordnungshüter ein A und O sein. Bei der angegebenen Menge an leichten Betäubungsmittlen ( 1 Gramm ) kann man meiner Ansicht nach eh nur von einem minder schweren Fall sprechen. Der eine Durchsuchung ala Gefahr im Vollzug nicht rechtfertigt.

    Und wer ein SEK Team zur Behebung einer Lärmquelle durch ein Wohngebiet schickt, der hat in jedem Falle den Bezug zur Verhältnismäßigkeit verloren

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  • himura_kenshin
    antwortet
    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Finde ich auch übertrieben, allerdings kann man sich nicht zwingen auf dem Gefahr im Vollzug bei einer Privatwohnung ausruhen, in diesem Fall hätte dies wohl auch für die Einsatzleitung strafrechtliche Folgen wenn man sie den Anzeigen würde.
    "Gefahr im Verzug (GiV)" bedeutet schlicht: "Ich muss darein und habe nicht mehr die Zeit einen richterlichen Beschluss" einzuholen.
    Bei einer Durchsuchung wegen BTM kann das schon aufgrund der Möglichkeit der Beweismittelvernichtung gegeben sein.
    Ansonsten lässt die Geschichte eher vermuten, dass ein solcher Beschluss vorlag (zeitlicher Abstand zwischen Wahrnehmung der Drogen und Durchsuchung). Einen Durchsuchungsbeschluss kann der Richter nämlich auch telefonisch erteilen (und später in Papierform nachfertigen).
    Auch ist nicht überall in Deutschland 24/7 ein Richter erreichbar. Und auch einen Staatsanwalt kriegt man nicht zwangsläufig 24/7.


    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Allerdings brauch man sich nicht zu beschweren wenn man mit steig lauter Musik dass Haus Unterhält, das dann irgendwann der Ordungshüter auf dem Plan steht aber mit Sicherheit kein SEK oder irgendwelche Hausdurchsuchungen mit "Gefahr im Vollzug" Vorwand.
    Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland) ? Wikipedia
    Und auch ein SEK-Team kommt zum UL, wenn die gerade frei sind und in der Gegend rumkurven.


    Aufgrund von unzulässigem Lärm kann ich durchaus (in Berlin, andere BL werden vergleichbare Gesetze haben) eine Wohnung ohne richterlichen Beschluss wegen GiV betreten und die Lärmquelle beseitigen (Musikanlage Sicherstellen, Gäste rauswerfen, Verursacher einsperren).
    Die Gefahr stellt sich bei Lärm folgendermaßen dar:
    - Lärm stört/verhinder den Schlaf der Nachbarn
    -> Schlaf ist wichtig, das Fehlen ungesund/schädlich
    -> der unausgeschlafene Nachbar führt am nächsten Tag möglicherweise ein Kfz. Ist er dabei unausgeschlafen kann es zu Unfällen kommen. Unfälle schädigen Eigentum und Gesundheit anderer Personen.
    => Gefahr für Leib und Leben (-> Gesundheit).

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  • Prix
    antwortet
    Nur mal so als kleine Bemerkung nebenbei.

    In Berlin ist es vorgekommen das nicht nur die Wohnung auf der Etage, sondern auch Stockwerk und Hausnummer vertauscht wurden.
    Der dabei entstandene Schaden war für die (unbeteiligten) Bewohner sehr schwer einzufordern.

    mfg

    Prix

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Vidar Beitrag anzeigen
    Ja es war geplant alle Wohnungen komplett auf den Kopf zu stellen. Die Beamten trugen sogar Masken und "schwere" Waffen, also nicht einfach nur Pistolen. Die haben in jedem Zimmer die Türen aufgerissen, sind reingestürmt und haben alles abgesucht und dabei eben auch dem Kleinen die Waffe(n) vor's Gesicht gehalten. Als ob der wie ein flüchtiger Autodieb aussieht, ziemlich großes Unding meiner Meinung nach.
    Achja: Die Wohnung der Freundin wurde ja dann wie gesagt nicht durchsucht, die Polizei versteh mal einer.
    Also die Geschichte hört sich echt krass an, genauso wie der Artikel den Psi-Warden mit uns geteilt hat.

    Aber wir sollten nicht vergessen dass wir nie alle Informationen haben können welche die Polizei hatte und außerdem kennen wir nur eine Version der Geschichte.

    Dass es auch bei der Polizei schwarze Schafe gibt, das ist mir vollkommen klar (Das sind auch nur Menschen und Menschen machen Fehler). Das sollte man auch nicht verharmlosen oder unter den Teppich kehren. Genauso falsch ist es aber jeden Zeitungsbericht/jede Erzählung über einen unverhältnismäßigen Polizeieinsatz Wort für Wort für bare Münze zu nehmen.

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  • Vidar
    antwortet
    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Also, dass alle Wohnungen des Hauses durchsucht werden sollten, kann ich nicht nachvollziehen. Wie wurde das denn begründet?
    Garnicht, die müssen ja auch irgendwie ihr Geld verdienen

    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    War der mutmassliche Autoknacker eine so große Gefahr für die Allgemeinheit, dass auch die Wohnungen von Unbeteiligten durchsucht werden mußten?
    Und was wäre gewesen, wenn die Exfreundin in einem großen Wohnblock mit 30 Parteien gewohnt hätte? Massenevakuierung?
    Eine so große Gefahr war der mit Sicherheit nicht, aber bei einem 30-Parteienhaus hätte man vorher vielleicht mal nachgedacht. Wie gesagt, die anderen beiden Parteien waren nicht da (auch die nicht, in deren Wohnung sie wollten), die Theorie ging vielleicht in die Richtung: "Der versteckt sich irgendwo in dem Haus und will Hilfe von seiner Ex-Freundin, auch wenn die grade nicht da ist." Und alle anderen Bewohner werden direkt auch mal unter Verdacht gestellt.

    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Hatte das ganze wenigstens ein Nachspiel, eine Untersuchung, wurde in den Medien darüber berichtet?
    Das einzige Nachspiel ist, dass das Haus jetzt im ganzen Kaff als "Verbrecherhaus" ausgelacht wird, sonst ist da nix passiert.

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  • xanrof
    antwortet
    Zitat von Vidar Beitrag anzeigen
    Ja es war geplant alle Wohnungen komplett auf den Kopf zu stellen. Die Beamten trugen sogar Masken und "schwere" Waffen, (...)
    Achja: Die Wohnung der Freundin wurde ja dann wie gesagt nicht durchsucht, die Polizei versteh mal einer.
    Also, dass alle Wohnungen des Hauses durchsucht werden sollten, kann ich nicht nachvollziehen. Wie wurde das denn begründet? War der mutmassliche Autoknacker eine so große Gefahr für die Allgemeinheit, dass auch die Wohnungen von Unbeteiligten durchsucht werden mußten?
    Und was wäre gewesen, wenn die Exfreundin in einem großen Wohnblock mit 30 Parteien gewohnt hätte? Massenevakuierung?

    Hatte das ganze wenigstens ein Nachspiel, eine Untersuchung, wurde in den Medien darüber berichtet?

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  • Vidar
    antwortet
    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Ob die (geplante) Durchsuchung der Wohnung der Exfreundin gerechtfertigt war, kann ich nicht beurteilen. Aber dass die Polizisten den 6-jährigen geweckt haben, klingt eher danach, als ob sie sich schlicht in der Tür geirrt haben. Das ist zwar auch ein Unding, aber eben "nur" ein Irrtum.
    Oder war etwa geplant, alle drei Wohnungen zu durchsuchen?
    Ja es war geplant alle Wohnungen komplett auf den Kopf zu stellen. Die Beamten trugen sogar Masken und "schwere" Waffen, also nicht einfach nur Pistolen. Die haben in jedem Zimmer die Türen aufgerissen, sind reingestürmt und haben alles abgesucht und dabei eben auch dem Kleinen die Waffe(n) vor's Gesicht gehalten. Als ob der wie ein flüchtiger Autodieb aussieht, ziemlich großes Unding meiner Meinung nach.
    Achja: Die Wohnung der Freundin wurde ja dann wie gesagt nicht durchsucht, die Polizei versteh mal einer.

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  • xanrof
    antwortet
    Zitat von Vidar Beitrag anzeigen
    ...3 Parteien Haus, die Tochter der mittleren Familie hatte einen Freund, welcher mal ein Auto aufgebrochen hatte. Von diesem Freund hatte sie sich bereits seit über 2 Jahren getrennt,
    (...) Sonderkommando in das Haus ein, die beiden oberen Wohnungen sind verlassen, weil die Bewohner arbeiten oder in der Schule sind. In der untersten Wohnung, schläft der jüngste von 3 Kindern noch.
    (...) zu den anderen beiden Wohnungen haben sich die blau Uniformierten keinen Zutritt verschafft, man beachte: Da war auch diejenige dabei, in welcher die Ex-Freundin des vermeindlichen Autodiebs wohnte.
    Ob die (geplante) Durchsuchung der Wohnung der Exfreundin gerechtfertigt war, kann ich nicht beurteilen. Aber dass die Polizisten den 6-jährigen geweckt haben, klingt eher danach, als ob sie sich schlicht in der Tür geirrt haben. Das ist zwar auch ein Unding, aber eben "nur" ein Irrtum.
    Oder war etwa geplant, alle drei Wohnungen zu durchsuchen?

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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von Psi-Warden Beitrag anzeigen
    Wie sich eine ganz normale Hausdurchsuchung in Bayern anfühlt | VICE | Deutschland

    Unglaublich sowas, und das auch nur wegen einer Mini-Tüte Marihuana, weil ein paar Leute zusammen im Privaten eine Pflanze rauchen, die nichts bewirkt außer dass die happy macht. xD
    Finde ich auch übertrieben, allerdings kann man sich nicht zwingen auf dem Gefahr im Vollzug bei einer Privatwohnung ausruhen, in diesem Fall hätte dies wohl auch für die Einsatzleitung strafrechtliche Folgen wenn man sie den Anzeigen würde.

    Allerdings brauch man sich nicht zu beschweren wenn man mit steig lauter Musik dass Haus Unterhält, das dann irgendwann der Ordungshüter auf dem Plan steht aber mit Sicherheit kein SEK oder irgendwelche Hausdurchsuchungen mit "Gefahr im Vollzug" Vorwand.
    Zuletzt geändert von Infinitas; 23.02.2015, 11:16.

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