Im Grundgesetz steht nicht wörtlich drin, dass kein Bundesland (oder Region/Gemeinde) austreten darf, allerdings beschreibt die Präambel, was alles zum Geltungsbereich des GG gehört. Zudem leitet sich aus dem GG die Bundestreue ab, welche u.a. die Landesregierungen dazu verpflichtet in ihrem jeweiligen Bundesland Bundesgesetzte umzusetzen. Eine Landsregierung, welche ernsthaft einem Sezessionswunsch nachgehen würde, würde zwangsläufig der Bundestreue irgendwann nicht mehr nachkommen. Grundsätzlich ist ein legaler Austritt aus der Bundesrepublik ohne ausdrückliche Billigung der Bundesregierung und der übrigen Länder also nicht möglich (wurde mWn auch vom BVerfG schon so bestätigt). Ultima Ratio wären Bund und Länder verpflichtet sogar mit militärischen Mitteln eine Sezession zu verhindern. Das ist ja gerade das, was den Bundesstaat vom Staatenbund unterscheidet: Die einzelnen Mitglieder sind nicht souverän und ein Austritt nicht vorgesehen.
Übrigens auch interessant zu wissen: Artikel 178 der bayerischen Landesverfassung gibt (bzw. gab) es als bayerisches Staatsziel aus einem deutschen Bundestaat beizutreten: Bürgerservice BAYERN-RECHT Online - Verf BY 1998 | Landesnorm Bayern | Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998
Das nur am Rande für die Quacksalber, die bis heute noch glauben, es wäre im Sinne der bayerischen Verfassungsväter gewesen, dass Bayern unabhängig ist.
Übrigens auch interessant zu wissen: Artikel 178 der bayerischen Landesverfassung gibt (bzw. gab) es als bayerisches Staatsziel aus einem deutschen Bundestaat beizutreten: Bürgerservice BAYERN-RECHT Online - Verf BY 1998 | Landesnorm Bayern | Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998
Das nur am Rande für die Quacksalber, die bis heute noch glauben, es wäre im Sinne der bayerischen Verfassungsväter gewesen, dass Bayern unabhängig ist.

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