Zitat von 3of5
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Wie mehrfach und mehrfach ausgeführt, kann der Titel nur bei einer nachgewiesenen Täuschung entzogen werden. Die Promotionsordnung lässt nichts anderes zu. Das geht also nicht mit schwammigen Formulierungen. Und was das andere anbetrifft, so ist das Schema F bei Politikerskandalen. Jetzt geht der Druck erst richtig los. Zumal der offenbar ein echter Waschlappen ist. Wer Freitag noch von "absurd" redet und Montag den Titel zurückgibt, der ist nicht mehr zu retten. Wie gesagt, wer meint, sich den ehrlich verdient zu haben, der würde kämpfen.






Abgesehen davon ist ein Rückschluß von den Verhältnissen an deiner U auf andere Universitäten grundsätzlich eine nicht belegbare Verallgemeinerung. Natürlich sollte der Anspruch überall derselbe sein, aber vergiss bitte nicht, daß unser Universitätssystem unter sich ein Schulsystem hat, in dem Schüler mit gleichem Leistungsstand und gleicher gezeigter Leistung je nach Bundesland eine andere Abschlußnote in ihrem Abitur haben (noch).
Da drängt sich dann doch wieder der Gedanke auf, dass es nicht von ihm ist....
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