Zitat von picard2893
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Die Lüge vom 11. September?
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Es ist doch immer das selbe: Irgendwo gibt es ein Verbrechen und ganz plötzlich müssen die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden massiv ausgebaut werden, weil es ja soooo gefährlich ist. So einen Humbug habe ich langsam wirklich satt.
Wie viele Flugzeuge wurden denn in Deutschland jemals mit der Absicht, sie abstürzen zu lassen, entführt? Keines. Wie viele Flugzeuge wären fast abgeschossen worden, weil es so aussah? Mindestens eins. Die Verhältnisse sind eindeutig.
Es ist nuneinmal immer das gleiche: Irgendein Hardliner will sich profilieren und schießt die unmöglichsten Forderungen ab und ein paar Jahre später nutzt ein anderer Hardliner das aus, um irgendetwas anderes durchzuziehen.
Und wenn man schon von Gefahren spricht: Es sterben in Deutschland viel mehr Menschen bei Verkehrsunfällen als durch Anschläge und zwar tausende jedes Jahr. Warum fordert keiner, die Bundeswehr als Verkehrspolizei einzusetzen?
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Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenEs wird schon nichts passieren, die Politik wird ihre zusätzliche Macht ganz bestimmt missbrauchen, Deutschland darf gar nie militarisiert werden, das bringt doch sowieso alles nichts, der mit absoluter Sicherheit entstehende Schaden ist immens größer als der sehr wahrscheinlich nie erzielte Nutzen.
In anderen westlichen Ländern existieren vergleichbare Regelungen seit Jahrzehnte ohne das es in irgendeiner Form zu einem missbrauch gekommen ist.
Diese deutsche Debatte mit diesen Pseudoargumenten kotzt mich einfach nur an, sorry. Wenn es unsere Demokratie nicht mal aushält das die Bundeswehr auch im Inland Aufgaben erledigt können wir den Laden so oder so dicht machen.
In den Staaten stehen die GIs der National Guard auch mit dem M-16 im Flughafenterminal und kein Hahn kräht danach.
2. Ist die Nationalgarde keine Streikraft wie die US Army oder die Bundeswehr, sondern eben eine staatliche Nationalgarde, welche paramilitärisch organisiert ist.
Aber wehe es passiert was. Dann schreien alle. Niemand stellt sich dann hin und hebt das Grundgesetz über im extremsten Fall ein paar Millionen Tote.
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Es ist immer das Selbe. Seit die große Koalition 1968 die Notstandgesetze durchgeboxt hat ist es immer die selbe Leier.
Es wird schon nichts passieren, die Politik wird ihre zusätzliche Macht ganz bestimmt missbrauchen, Deutschland darf gar nie militarisiert werden, das bringt doch sowieso alles nichts, der mit absoluter Sicherheit entstehende Schaden ist immens größer als der sehr wahrscheinlich nie erzielte Nutzen.
I´m sick of it.
In anderen westlichen Ländern existieren vergleichbare Regelungen seit Jahrzehnte ohne das es in irgendeiner Form zu einem missbrauch gekommen ist. Diese deutsche Debatte mit diesen Pseudoargumenten kotzt mich einfach nur an, sorry. Wenn es unsere Demokratie nicht mal aushält das die Bundeswehr auch im Inland Aufgaben erledigt können wir den Laden so oder so dicht machen. In den Staaten stehen die GIs der National Guard auch mit dem M-16 im Flughafenterminal und kein Hahn kräht danach. Die Össis verabschieden ein Luftsicherheitsgesetz und kein Mensch kräht danach. Nur bei uns geht bei solchen Zeugs immer gleich die Republik unter.
Aber wehe es passiert was. Dann schreien alle. Niemand stellt sich dann hin und hebt das Grundgesetz über im extremsten Fall ein paar Millionen Tote. Niemand erklärt dann, das diese Kriminelle Tat doch nur von Polizisten und der Staatsanwaltschaft hätte verhindert werden dürfen.
Im Übrigen - was jetzt genau eine terroristische Attacke darstellt ist kann man wirklich nicht mit letzter Bestimmheiut beurteilen. Der Gesetzgeber hat hier Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn das zukünftig als bewaffneter Angriff eingestuft und einen Quasi-V-Fall ausgelöst wird geht das auch in Ordnung.
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Nichtsdestotrotz bleibt die Entführung eines Passagierflugzeugs eine kriminelle Handlung, die durch die Ermittlungsbehörden der Polizei und des Geheimdienstes möglichst verhindert werden sollte. Auch wenn man eine gewisse Wahrscheinlichkeit hat, dass eine Maschine in ein AKW fliegen könnte, ist dies immer noch keine kriegerische Handlung, sondern eine kriminelle Handlung, die ebenfalls nur durch Polizei und Staatsanwaltschaft geandet werden kann und darf. Im übrigen kann man ein AKW auch notabschalten, wenn sich ein Flugzeug auffällig nähert. Es gibt nunmal keinen 100% Schutz gegen Terrorismus, nur Vorsorge. Dazu gehört die inzwischen immens verbesserte Sicherheit auf Flughäfen und in Flugzeugen (auch wenn dort bisweilen stark übertrieben wird...) und die Intensivierung der geheimdienstlichen Aufklärung im Rahmen des GG.
Alles andere ist Panikmache und führt uns in eine autoritäre Oligarchie der Sicherheitsbehörden.
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Zitat von Harmakhis Beitrag anzeigenIst ja alles schön und gut, aber das ist kein Verteidigungsfall. Das ist ja die ganze schlimme Sache, dass der internationale Terrorismus zu etwas vergleichbaren, wie ein Krieg aufgeputscht wird. Damit haben die Regierungen plötzlich das Argument Dinge zu tun, die normalerweise nur in Kriegszeiten erlaubt sind, obwohl wir uns gar nicht im Krieg befinden.
Der internationale Terrorismus hat zwar zugenommen, letztlich ist er aber ein kriminelles Element und da hat dieses ganze Panik-Gebt-Uns-Mehr-Macht-Gelaber vom angeblichen Krieg gegen den Terror einfach nichts zu suchen. Das einzige was man damit bewirkt ist eine Militarisierung der Gesellschaft, aber sonst nichts. Sicherer wird Deutschland durch sowas in keinem Fall. Die Gefahren durch solche Gesetze sind IMO viel größer, als die kleine Möglichkeit, dass mal wirklich ein Flugzeug entführt wird und in den Reichstag stürzt.
Deutschland muss sich wehren können, denn wenn es das nicht schafft, haben die Terroristen leichtes Spiel. Der Terror macht vor keiner Grenze halt und beinahe jedes Land hat so einen Terror durchlebt und weiß, wie hilflos man gegenüber solchen Angriffen ist. Du sitzt in der U-Bahn und neben Dir ein junger Mann mit einem Wanderrucksack...Was ist drin? Wäsche und ein Zelt oder eine Bombe? Dagegen gibt es keine Verteidigung, aber gegen entführte Flugzeuge schon...Eurofighter und Patriot-Abwehrsysteme...
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Ist ja alles schön und gut, aber das ist kein Verteidigungsfall. Das ist ja die ganze schlimme Sache, dass der internationale Terrorismus zu etwas vergleichbaren, wie ein Krieg aufgeputscht wird. Damit haben die Regierungen plötzlich das Argument Dinge zu tun, die normalerweise nur in Kriegszeiten erlaubt sind, obwohl wir uns gar nicht im Krieg befinden.
Der internationale Terrorismus hat zwar zugenommen, letztlich ist er aber ein kriminelles Element und da hat dieses ganze Panik-Gebt-Uns-Mehr-Macht-Gelaber vom angeblichen Krieg gegen den Terror einfach nichts zu suchen. Das einzige was man damit bewirkt ist eine Militarisierung der Gesellschaft, aber sonst nichts. Sicherer wird Deutschland durch sowas in keinem Fall. Die Gefahren durch solche Gesetze sind IMO viel größer, als die kleine Möglichkeit, dass mal wirklich ein Flugzeug entführt wird und in den Reichstag stürzt.
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Zitat von blueflash Beitrag anzeigenDer Punkt ist einfach, dass Anschläge mit Flugzeugen niemals einem bewaffneten Angriff auf die Bundesrepublik selbst gleichkommen wird. Ein Einsatz der Bundeswehr ist damit grundsätzlich falsch. Dafür müssten schon wöchentlich ein paar Flieger gekapert werden.
Wenn schon etwas gegen diese "neue Bedrohung" getan werden muss, dann sollten die Gefahrenherde direkt angegangen werden. Das bedeutet AKWs sichern (oder abschalten), die Ermittlungsbehörden personell aufrüsten etc.
Das sind natürlich alles viel unpopulärere Maßnahmen, als die BW einzusetzen, aber sie sind eben auch mit dem GG machbar.
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Ich hab vor kurzen den Film FLUG 93 angesehen, wenn man mal annimmt das alle wrklich so gewesen war, dann kann man die reaktion der Passagiere schon nachvoll ziehen...
Die stand vor folgender wahl : Entweder sterben in dem man auf ein gebäude zu rasst oder wir wehren uns, weil was haben wir schon zu verlieren ? Sterben müssen wir soweiso, dann können wir auch mit dem Mut der Verzweiflung eine Verzweiflungstat begehen....
Recht guter Film...
Interesant ist ja auch, weil wir keine sochen Opfer zu beklagen haben können wir neutral spekulieren und so, aber die leute die jemanden dadurch verloren haben sehen das ganze sichrlich logischerweise anders...
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Der Punkt ist einfach, dass Anschläge mit Flugzeugen niemals einem bewaffneten Angriff auf die Bundesrepublik selbst gleichkommen wird. Ein Einsatz der Bundeswehr ist damit grundsätzlich falsch. Dafür müssten schon wöchentlich ein paar Flieger gekapert werden.
Wenn schon etwas gegen diese "neue Bedrohung" getan werden muss, dann sollten die Gefahrenherde direkt angegangen werden. Das bedeutet AKWs sichern (oder abschalten), die Ermittlungsbehörden personell aufrüsten etc.
Das sind natürlich alles viel unpopulärere Maßnahmen, als die BW einzusetzen, aber sie sind eben auch mit dem GG machbar.
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Dashoffe ich doch. Außerdem wird die Entscheidung des GG viel zu ernst genommen. Schließlich sind das auch nur richter, also Menschen. Und die sind wohgl etwas zu naiv IMO.
warum nicht. Wegen dem 2. Weltkrieg.
Und während Bundestag und rat darüber fleißig diskutieren, prallt die Maschine irgenwo rein. Das muss doch sofort entchieden werden. Und nicht noch groß diskutiert. Wenn ein flugzeug vom Kurs abweicht und keinen genauen Gründe dafür angibt und man nicht erkennen kann, dass es Problem hat, die nicht von terroristen verursacht werden, müsste es einen Abschuss geben. Mit Vorheriger Warnung, blablabla.
das denk ich aber auch, wenn ich das hier so lese. Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei uns kein Anschlag passieren weird, weiol wir doch viel "Schläfer" oder wieder ide heißen haben, die würden sich ja ins eigene fleisch schneiden, aber dennoch muss man konsequent sein. damit die gleich wissen, woran sie sind.
Das ist ziemlich vage. Außerdem, wenn ein Flufzeug selbstständig entscheidet, einen andere Ropute zu fliegen, den funktkontakt aufgibt und auf eine Großstadt raßt, ist das ein feindlchier Akt.
Was bitte ist ein normale Entführung. Wenn jemadn entführt ist es eine kriminelle Handlung und darf nicht tolleriert werden.
Wobei man auch wissen sollte: Es ist wirklich nicht sicher, das wir selbst im Falle einer Situation wie am 11.09. rechtzeitig Abfangjäger an die betroffene Maschine heranführen können. Wenn die Maschinen von deutschen Flughäfen aus starten unmittelbar danach entführt und praktisch in der selben Stadt zum Absturz gebracht werden ist die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgreichen Abfangmanövers gleich null.
Die einzige Möglichkeit das zu verbessern wären ständige Luftpatrouillen. Die sind aber wohl nur bei sehr konkreten Hinweisen überhaupt durchführbar. Bei unserer Luftwaffe...
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Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenDa ist aber nichts in Stein gemeißelt, der Grundsatz "Leben darf nicht aufgewogen werden" ist nicht unverrückbar auf alle denkbaren Situationen bestimmt.
Zitat von picard2893 Beitrag anzeigenDer Staat hat die Verantwortung, seine Bürger zu schützen, vor allem vor terroristischen Anschlägen, das bezieht auch entführte Flugzeuge, die klar und unwiderruflich auf eine Stadt zusteuern, um gezielt in ein Gebäude zu stürzen.
Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenEs gibt keine Kriegsgesetze
Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenV-Fall (Verteidigungsfall) was einhergeht mit dem bestehen eines Kriegszustandes., Wollte schon nachfragen.
Was aber die Ausrufung des V-Falls rechtfertigt ist unklar. Im Normalfall wird er vom Bundestag und dem Bundesrat bzw. vom gemeinsamen Ausschuss beschlossen.
Es ist aber halt umstritten inwieweit eine Terrorattacke als ein Angriff auf das Bundesgebiet mit Waffengewalt angesehen werden kann.
Das müsste man mal genauer Regeln.
Der Verteidigungsfall muss festgestellt werden, bzw. die feindliche Aktion muss als Angriff mit Waffengewalt auf das Bundesgebiet angesehen werden um das fiktive Bestehen des V-Falls annehmen zu können.
Zitat von Liska Beitrag anzeigenAha. Und wie möchtest Du bitte von Außen erkennen, ob es sich bei einer Flugzeugentführung nur um eine "normale" Entführung handelt, damit die Kidnapper irgendwo hin kommen, oder um eine solche,
Möchtest Du jetzt jedes gekaperte Flugzeug abschießen lassen, weil es könnte ja sowas sein?
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Zitat von picard2893 Beitrag anzeigenEben, aufgrund der Schwammigkeit der Ausssage im GG hat man Spielraum für Interpreationen. Außerdem, wie Du schon sagtest, gilt es in Friedenszeiten. Ausnahmezustände aufgrund extremer Situationen, wie beispielsweise ein aggressiver kriegerischer Terrorakt sollte mit den Gesetzen in Friedenszeiten nicht verglichen werden. Gelten bei solchen Aktionen nicht die Kriegsgesetze?
Das ist in Deutschland alles nicht so einfach und wohl ganz bewusst noch nicht gesetzliche geregelt worden.
Was es eben gibt ist der V-Fall (Verteidigungsfall) was einhergeht mit dem bestehen eines Kriegszustandes.
Was aber die Ausrufung des V-Falls rechtfertigt ist unklar. Im Normalfall wird er vom Bundestag und dem Bundesrat bzw. vom gemeinsamen Ausschuss beschlossen.
Ist aber ein Angriff bereits im Gange und sind die zuständigen Organe nicht in der Lage rechtzeitig zu handeln (was bei einer Terrorattacke ala 11.09 sehr wahrscheinlich) ist gilt der V-Fall aber ab dem Beginn des Angriffs als beschlossen. Das ist die fiktive Feststellung nach Art. 115a Abs. 4 GG.
Es ist aber halt umstritten inwieweit eine Terrorattacke als ein Angriff auf das Bundesgebiet mit Waffengewalt angesehen werden kann.
Das müsste man mal genauer Regeln.
Und was dann gilt ist das Kriegsvölkerrecht (+ die ergänzenden Vollmachten des GG). Aber das gilt nur dann. Der Verteidigungsfall muss festgestellt werden, bzw. die feindliche Aktion muss als Angriff mit Waffengewalt auf das Bundesgebiet angesehen werden um das fiktive Bestehen des V-Falls annehmen zu können.
Und dann kann man im Rahmen des Völkerrechts abseits der Garantien des GGs und anderer Deutscher Gesetze so ziemlich schalten und walten wie man will.
Zitat von picard2893 Beitrag anzeigenOder sollte nicht wirklich eine Order aktiviert werden, die in extremen Situationen geschaltet wird und Dinge zuläßt wie, Tötung des Terroristen, auch bei Gefahr der Verletzung oder Tötung Dritter, Zerstörung von Flugzeugen, Bussen etc, auch bei Gefahr der Verletzung oder Tötung Dritter, um eine größere Schädigung auszuschließen...
Man hätte ja schon das Problem, das bei der Annahme des bestehen des V-Falls nicht der Verteidigungsminister sonder der Bundeskanzler den Einsatzbefehl geben müsste. Allerdings kann man das wohl durch vorab beschlossene Regelungen klären.
Zitat von picard2893 Beitrag anzeigenWas wär denn, wenn eine Maschine in ein Kernkraftwerk rast und die Schutzvorrichtung dem Aufprall nicht stand hält...
Und wenn man schießt schreien alle das man geschossen hat.
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Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenFalsch. Die gegenwärtige Rechtslage lässt dies nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht zu.
Für Deutschland. Andere Länder (zB Österreich) haben damit wesentlich weniger Probleme.
Da ist aber nichts in Stein gemeißelt, der Grundsatz "Leben darf nicht aufgewogen werden" ist nicht unverrückbar auf alle denkbaren Situationen bestimmt.
So stellte Karlsruhe in seiner Urteilsbegründung auch klar, dass das Urteil nur für eine Situation in Friedenszeiten gilt.
So war es auch im Luftsicherheitsgesetz festgeschrieben, als eine Extremsituation in Friedenszeiten.
Und an diesen Punkt kann man ansetzen. Nämlich, das der Angriff mit einem Zivilflugzeug einem kriegerischen Akt gleichkommt.
Und das ist garnicht so weit hergeholt. Hat der Sicherheitsrat doch die Angriffe des 11.09 als kriegerischen Angriff auf die Vereinigten Staaten eingestuft und das sich ergebende Recht zur Selbstverteidigung bestätigt.
Ähnliches auf Deutschland übertragen hieße, in das Grundgesetz einen Quasi-V-Fall einzubauen (was im Grunde darauf hinausläuft, die bestehenden Regelungen des GGs zu konkretisieren, die sind gerade was das anbelangt mitunter zweideutig und schwammig). Ist das geschehen liefe alles über das Völkerrecht. Und dort ist die Aufwägung von Leben ja ein essentieller Grundsatz.
Rein rechtlich ist es regelbar – und sollte mE auch geregelt werden. Das auf dem Rücken der Soldaten auszutragen ist ein Skandal.
Auch wenn es unwahrscheinlich ist.
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Zitat von Harmakhis Beitrag anzeigenDu darfst das. Der Staat nicht,
Für Deutschland. Andere Länder (zB Österreich) haben damit wesentlich weniger Probleme.
Da ist aber nichts in Stein gemeißelt, der Grundsatz "Leben darf nicht aufgewogen werden" ist nicht unverrückbar auf alle denkbaren Situationen bestimmt.
So stellte Karlsruhe in seiner Urteilsbegründung auch klar, dass das Urteil nur für eine Situation in Friedenszeiten gilt.
So war es auch im Luftsicherheitsgesetz festgeschrieben, als eine Extremsituation in Friedenszeiten.
Und an diesen Punkt kann man ansetzen. Nämlich, das der Angriff mit einem Zivilflugzeug einem kriegerischen Akt gleichkommt.
Und das ist garnicht so weit hergeholt. Hat der Sicherheitsrat doch die Angriffe des 11.09 als kriegerischen Angriff auf die Vereinigten Staaten eingestuft und das sich ergebende Recht zur Selbstverteidigung bestätigt.
Ähnliches auf Deutschland übertragen hieße, in das Grundgesetz einen Quasi-V-Fall einzubauen (was im Grunde darauf hinausläuft, die bestehenden Regelungen des GGs zu konkretisieren, die sind gerade was das anbelangt mitunter zweideutig und schwammig). Ist das geschehen liefe alles über das Völkerrecht. Und dort ist die Aufwägung von Leben ja ein essentieller Grundsatz.
Rein rechtlich ist es regelbar – und sollte mE auch geregelt werden. Das auf dem Rücken der Soldaten auszutragen ist ein Skandal.
Auch wenn es unwahrscheinlich ist.
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