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Die Lüge vom 11. September?

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  • Liska
    antwortet
    Zitat von picard2893 Beitrag anzeigen
    Ach ja? Bin mal gespannt, ob die diese Aussage noch vertreten wenn ein A380 in den Bundestag reinrauscht.
    Da stelle ich Dir doch mal die Frage, ob es sinnvoll ist, die A380 auf abzuschießen, wenn sie in Berlin gestartet ist und dann Kurs auf den Bundestag nimmt... Bzw. wie man zum Henker noch eins erkennen möchte, dass das Flugzeug eben nicht zum Flughafen steuert sondern zum Bundestag? Willst Du wirklich, dass dann die A380 auf Berlin und damit in ein Wohngebiet kracht? Das gleiche kannst Du für alle anderen wichtigen Städte mit Flughäfen auch nehmen...

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  • blueflash
    antwortet
    Es ist doch immer das selbe: Irgendwo gibt es ein Verbrechen und ganz plötzlich müssen die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden massiv ausgebaut werden, weil es ja soooo gefährlich ist. So einen Humbug habe ich langsam wirklich satt.
    Wie viele Flugzeuge wurden denn in Deutschland jemals mit der Absicht, sie abstürzen zu lassen, entführt? Keines. Wie viele Flugzeuge wären fast abgeschossen worden, weil es so aussah? Mindestens eins. Die Verhältnisse sind eindeutig.
    Es ist nuneinmal immer das gleiche: Irgendein Hardliner will sich profilieren und schießt die unmöglichsten Forderungen ab und ein paar Jahre später nutzt ein anderer Hardliner das aus, um irgendetwas anderes durchzuziehen.
    Und wenn man schon von Gefahren spricht: Es sterben in Deutschland viel mehr Menschen bei Verkehrsunfällen als durch Anschläge und zwar tausende jedes Jahr. Warum fordert keiner, die Bundeswehr als Verkehrspolizei einzusetzen?

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  • Cu Chulainn
    antwortet
    Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
    Es wird schon nichts passieren, die Politik wird ihre zusätzliche Macht ganz bestimmt missbrauchen, Deutschland darf gar nie militarisiert werden, das bringt doch sowieso alles nichts, der mit absoluter Sicherheit entstehende Schaden ist immens größer als der sehr wahrscheinlich nie erzielte Nutzen.
    Es ist nunmal ein Fakt, dass Behörden mit starken Befugnissen ihre Macht mißbrauchen. Macht korrumpiert halt

    In anderen westlichen Ländern existieren vergleichbare Regelungen seit Jahrzehnte ohne das es in irgendeiner Form zu einem missbrauch gekommen ist.
    Ganz im Gegenteil. So ist es in den USA in Folge der erweiterten Befugnisse von Sicherheitsbehörden zu massivem Mißbrauch gekommen.

    Diese deutsche Debatte mit diesen Pseudoargumenten kotzt mich einfach nur an, sorry. Wenn es unsere Demokratie nicht mal aushält das die Bundeswehr auch im Inland Aufgaben erledigt können wir den Laden so oder so dicht machen.
    Die Demokratie hält das sicherlich aus, aber nicht der liberale Grundgedanke des Staates. Was passiert, wenn die Militärs im Inneren eingesetzt werden können sieht man an so wunderbaren Beispielen wie Pakistan, Myanmar oder China....

    In den Staaten stehen die GIs der National Guard auch mit dem M-16 im Flughafenterminal und kein Hahn kräht danach.
    1. Kann ich mir niocht vorstellen, dass an jedem Flughafen Terminal der USA ein Nationalgardist steht. (So viele wie im Irak rumkreuchen, da geht die Personaldecke doch gegen sehr dünn..)

    2. Ist die Nationalgarde keine Streikraft wie die US Army oder die Bundeswehr, sondern eben eine staatliche Nationalgarde, welche paramilitärisch organisiert ist.


    Aber wehe es passiert was. Dann schreien alle. Niemand stellt sich dann hin und hebt das Grundgesetz über im extremsten Fall ein paar Millionen Tote.
    Bleib doch bitte mal auf dem Teppich!

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  • Nighthawk_
    antwortet
    Es ist immer das Selbe. Seit die große Koalition 1968 die Notstandgesetze durchgeboxt hat ist es immer die selbe Leier.
    Es wird schon nichts passieren, die Politik wird ihre zusätzliche Macht ganz bestimmt missbrauchen, Deutschland darf gar nie militarisiert werden, das bringt doch sowieso alles nichts, der mit absoluter Sicherheit entstehende Schaden ist immens größer als der sehr wahrscheinlich nie erzielte Nutzen.
    I´m sick of it.
    In anderen westlichen Ländern existieren vergleichbare Regelungen seit Jahrzehnte ohne das es in irgendeiner Form zu einem missbrauch gekommen ist. Diese deutsche Debatte mit diesen Pseudoargumenten kotzt mich einfach nur an, sorry. Wenn es unsere Demokratie nicht mal aushält das die Bundeswehr auch im Inland Aufgaben erledigt können wir den Laden so oder so dicht machen. In den Staaten stehen die GIs der National Guard auch mit dem M-16 im Flughafenterminal und kein Hahn kräht danach. Die Össis verabschieden ein Luftsicherheitsgesetz und kein Mensch kräht danach. Nur bei uns geht bei solchen Zeugs immer gleich die Republik unter.

    Aber wehe es passiert was. Dann schreien alle. Niemand stellt sich dann hin und hebt das Grundgesetz über im extremsten Fall ein paar Millionen Tote. Niemand erklärt dann, das diese Kriminelle Tat doch nur von Polizisten und der Staatsanwaltschaft hätte verhindert werden dürfen.

    Im Übrigen - was jetzt genau eine terroristische Attacke darstellt ist kann man wirklich nicht mit letzter Bestimmheiut beurteilen. Der Gesetzgeber hat hier Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn das zukünftig als bewaffneter Angriff eingestuft und einen Quasi-V-Fall ausgelöst wird geht das auch in Ordnung.

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  • Cu Chulainn
    antwortet
    Nichtsdestotrotz bleibt die Entführung eines Passagierflugzeugs eine kriminelle Handlung, die durch die Ermittlungsbehörden der Polizei und des Geheimdienstes möglichst verhindert werden sollte. Auch wenn man eine gewisse Wahrscheinlichkeit hat, dass eine Maschine in ein AKW fliegen könnte, ist dies immer noch keine kriegerische Handlung, sondern eine kriminelle Handlung, die ebenfalls nur durch Polizei und Staatsanwaltschaft geandet werden kann und darf. Im übrigen kann man ein AKW auch notabschalten, wenn sich ein Flugzeug auffällig nähert. Es gibt nunmal keinen 100% Schutz gegen Terrorismus, nur Vorsorge. Dazu gehört die inzwischen immens verbesserte Sicherheit auf Flughäfen und in Flugzeugen (auch wenn dort bisweilen stark übertrieben wird...) und die Intensivierung der geheimdienstlichen Aufklärung im Rahmen des GG.

    Alles andere ist Panikmache und führt uns in eine autoritäre Oligarchie der Sicherheitsbehörden.

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  • picard2893
    antwortet
    Zitat von Harmakhis Beitrag anzeigen
    Ist ja alles schön und gut, aber das ist kein Verteidigungsfall. Das ist ja die ganze schlimme Sache, dass der internationale Terrorismus zu etwas vergleichbaren, wie ein Krieg aufgeputscht wird. Damit haben die Regierungen plötzlich das Argument Dinge zu tun, die normalerweise nur in Kriegszeiten erlaubt sind, obwohl wir uns gar nicht im Krieg befinden.

    Der internationale Terrorismus hat zwar zugenommen, letztlich ist er aber ein kriminelles Element und da hat dieses ganze Panik-Gebt-Uns-Mehr-Macht-Gelaber vom angeblichen Krieg gegen den Terror einfach nichts zu suchen. Das einzige was man damit bewirkt ist eine Militarisierung der Gesellschaft, aber sonst nichts. Sicherer wird Deutschland durch sowas in keinem Fall. Die Gefahren durch solche Gesetze sind IMO viel größer, als die kleine Möglichkeit, dass mal wirklich ein Flugzeug entführt wird und in den Reichstag stürzt.
    So eine Aktion, wie Bush sie ausgeübt hat, also nach Terrorakt folgt Vergeltungsschlag, habe ich auch stets verurteilt, auch wenn Jahre später ein Tyrann "entmachtet" wurde. Aber ein Land muss die Möglichkeit haben, sich zu verteidigen. Und so ein Terrorakt ist ein Angriff auf die Zivilisation und auf die Regierung, und der sollte entsprechend behandelt werden. Wenn ich da an "München" denke, was da für ein Bullshit verbrochen wurde. Man fand es ja richtig erschreckend, dass Deutschland zu der Zeit kein einsatzfähiges Elite-Eingreifteam hatte, dass dem Terror ein Ende gesetzt hätte. Stattdessen kamen einfache Polizisten zum Einsatz und am Ende gab es am FLughafen sogar zu friendly fire...Ein absoluter Skandal, der einige Tage später sogar noch ausartete, als man durch einen weiteren Terrorakt ohne Blutvergießen und Einlenken die Forderungen erfüllt hat und die Verbrecher freigelassen hatte, die für den Terrorakt in München verantwortlich waren.
    Deutschland muss sich wehren können, denn wenn es das nicht schafft, haben die Terroristen leichtes Spiel. Der Terror macht vor keiner Grenze halt und beinahe jedes Land hat so einen Terror durchlebt und weiß, wie hilflos man gegenüber solchen Angriffen ist. Du sitzt in der U-Bahn und neben Dir ein junger Mann mit einem Wanderrucksack...Was ist drin? Wäsche und ein Zelt oder eine Bombe? Dagegen gibt es keine Verteidigung, aber gegen entführte Flugzeuge schon...Eurofighter und Patriot-Abwehrsysteme...

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  • Harmakhis
    antwortet
    Ist ja alles schön und gut, aber das ist kein Verteidigungsfall. Das ist ja die ganze schlimme Sache, dass der internationale Terrorismus zu etwas vergleichbaren, wie ein Krieg aufgeputscht wird. Damit haben die Regierungen plötzlich das Argument Dinge zu tun, die normalerweise nur in Kriegszeiten erlaubt sind, obwohl wir uns gar nicht im Krieg befinden.

    Der internationale Terrorismus hat zwar zugenommen, letztlich ist er aber ein kriminelles Element und da hat dieses ganze Panik-Gebt-Uns-Mehr-Macht-Gelaber vom angeblichen Krieg gegen den Terror einfach nichts zu suchen. Das einzige was man damit bewirkt ist eine Militarisierung der Gesellschaft, aber sonst nichts. Sicherer wird Deutschland durch sowas in keinem Fall. Die Gefahren durch solche Gesetze sind IMO viel größer, als die kleine Möglichkeit, dass mal wirklich ein Flugzeug entführt wird und in den Reichstag stürzt.

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  • picard2893
    antwortet
    Zitat von blueflash Beitrag anzeigen
    Der Punkt ist einfach, dass Anschläge mit Flugzeugen niemals einem bewaffneten Angriff auf die Bundesrepublik selbst gleichkommen wird. Ein Einsatz der Bundeswehr ist damit grundsätzlich falsch. Dafür müssten schon wöchentlich ein paar Flieger gekapert werden.
    Wenn schon etwas gegen diese "neue Bedrohung" getan werden muss, dann sollten die Gefahrenherde direkt angegangen werden. Das bedeutet AKWs sichern (oder abschalten), die Ermittlungsbehörden personell aufrüsten etc.
    Das sind natürlich alles viel unpopulärere Maßnahmen, als die BW einzusetzen, aber sie sind eben auch mit dem GG machbar.
    Ach ja? Bin mal gespannt, ob die diese Aussage noch vertreten wenn ein A380 in den Bundestag reinrauscht. Es ist wie mit einem Sicherheitsdienst, der einen Banksafe bewacht...es kann sein, dass niemand ihn ausrauben will. Und wenn, dann würde sich vielleicht nur eine Handvoll trauen. Heißt das jetzt, dass er nicht mehr großartig bewacht werden muss, da es ja eben kaum passiert??? Es kann jederzeit passieren, zu jeder Stunde, zu jeder Minute. Davor muss man gewappnet sein und sich schützen. Und sei es durch Patriot-Stellungen in der Nähe eines AKW oder einer Großstadt. (Patriot = Boden-Luft-Raketen-System) und wenn sich ein unidentifziertes oder unkontrolliertes Flugzeug in die Nähe einer Goßstadt wagt oder eines AKWs sollte es abgeschossen werden, denn die Passagiere sterben so oder so. Aber lieber so, als dass sie weitere Menschen mit in den Tod ziehen. Ein Risiko gibt es immer, selbst wenn man über die Straße geht, also soll man sich nicht wundern, wenn man am ENde zu Gunsten der Erdbevölkerung entscheidet. Vielleicht reicht auch ein gezielter Schuss durch eine Bundeswehrmaschine, die das Leitwerk beschädigt und das Flugzeug nicht mehr steuern kann, somit notlanden muss, falls möglich.

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  • Dominion
    antwortet
    Ich hab vor kurzen den Film FLUG 93 angesehen, wenn man mal annimmt das alle wrklich so gewesen war, dann kann man die reaktion der Passagiere schon nachvoll ziehen...

    Die stand vor folgender wahl : Entweder sterben in dem man auf ein gebäude zu rasst oder wir wehren uns, weil was haben wir schon zu verlieren ? Sterben müssen wir soweiso, dann können wir auch mit dem Mut der Verzweiflung eine Verzweiflungstat begehen....

    Recht guter Film...

    Interesant ist ja auch, weil wir keine sochen Opfer zu beklagen haben können wir neutral spekulieren und so, aber die leute die jemanden dadurch verloren haben sehen das ganze sichrlich logischerweise anders...

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  • blueflash
    antwortet
    Der Punkt ist einfach, dass Anschläge mit Flugzeugen niemals einem bewaffneten Angriff auf die Bundesrepublik selbst gleichkommen wird. Ein Einsatz der Bundeswehr ist damit grundsätzlich falsch. Dafür müssten schon wöchentlich ein paar Flieger gekapert werden.
    Wenn schon etwas gegen diese "neue Bedrohung" getan werden muss, dann sollten die Gefahrenherde direkt angegangen werden. Das bedeutet AKWs sichern (oder abschalten), die Ermittlungsbehörden personell aufrüsten etc.
    Das sind natürlich alles viel unpopulärere Maßnahmen, als die BW einzusetzen, aber sie sind eben auch mit dem GG machbar.

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  • Nighthawk_
    antwortet
    Dashoffe ich doch. Außerdem wird die Entscheidung des GG viel zu ernst genommen. Schließlich sind das auch nur richter, also Menschen. Und die sind wohgl etwas zu naiv IMO.
    Naja, das Problem sehe ich weniger bei den Richtern. Ich kann schon nachvollziehen warum die so entschieden haben. Wenngleich ich ihre Entscheidung nicht mitragen kann und für fatal halte. Aber wenn das GG im Augenblick eben nichts anderes hergibt dann kann das BVerfG halt nicht anders. Man hätte im Zuge des Luftsicherheitsgesetzes gleich eine Verfassungsänderung auf den Weg bringen sollen wie es die Union gefordert hat. Aber das wollten SPD und Grüne halt nicht.
    warum nicht. Wegen dem 2. Weltkrieg.
    Wozu? Im Falle eines Angriffes gilt das Kriegsvölkerrecht (Haager Landkriegsordnung, Genfer Konventionen, etc.). Was will man da noch mehr regeln? Kriegsgesetze im eigentlichen Sinn hat kein Land. Höchstens irgendwelche Regelungen um im Falle einer extremen Situation weiter Handlungsfähig zu sein. Und das haben wir mit den Notstandsgesetzen (bzw. den Artikeln im GG) auch.
    Und während Bundestag und rat darüber fleißig diskutieren, prallt die Maschine irgenwo rein. Das muss doch sofort entchieden werden. Und nicht noch groß diskutiert. Wenn ein flugzeug vom Kurs abweicht und keinen genauen Gründe dafür angibt und man nicht erkennen kann, dass es Problem hat, die nicht von terroristen verursacht werden, müsste es einen Abschuss geben. Mit Vorheriger Warnung, blablabla.
    Mal abgesehen vom Terrorakt als Spezialfall gibt es ja im Falle eines stattfindenden militärischen Angriffs bei Verhinderung des BT/BR und des gemeinsamen Ausschusses den fiktiven Verteidigungsfall. Was damals ganz salopp nichts anders hieß als, wenn die Roten Horden aus dem Osten anrollen darf die Bundeswehr auch schon schießen bevor die in Bonn zusammengekommen sind. Das Problem ist halt, das man die entsprechenden Regelungen gegen Bedrohungen geschaffen hat die heute passe sind. Dafür sind andere Aktuell auf die wir verfassungsrechtlich nur unzureichend vorbereitet sind. Eine Anpassung des GGs muss die logische Folge sein.
    das denk ich aber auch, wenn ich das hier so lese. Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei uns kein Anschlag passieren weird, weiol wir doch viel "Schläfer" oder wieder ide heißen haben, die würden sich ja ins eigene fleisch schneiden, aber dennoch muss man konsequent sein. damit die gleich wissen, woran sie sind.
    Nach Auffassung der Sicherheitsbehörden sind wir schon längst nicht mehr nur Rückzugsraum sondern auch mögliches Ziel. Ich teile diese Auffassung, wenngleich die Bedrohung bei uns nicht so groß ist wie in anderen Ländern.
    Das ist ziemlich vage. Außerdem, wenn ein Flufzeug selbstständig entscheidet, einen andere Ropute zu fliegen, den funktkontakt aufgibt und auf eine Großstadt raßt, ist das ein feindlchier Akt.
    Mag sein. Aber es ist auf jeden Fall kein Angriff auf das Bundesgebiet mit Waffengewalt. Der fiktive V-Fall wäre nicht gegeben. Davon könnte man eben nur sprechen, wenn es wie am 11.09. schon Attacken geben hat und weitere Flugzeuge im Anflug sind. Entsprechend muss der Gesetzgeber hin ansetzen. Man muss sehen inwieweit man einen Quasi-V-Fall so hinbekommt, das ein Abschuss im Extremfall schon vor dem Beginn irgendeiner Angriffshandlung möglich ist (zB bei Anflug auf ein AKW, Chemiewerk, etc.)
    Was bitte ist ein normale Entführung. Wenn jemadn entführt ist es eine kriminelle Handlung und darf nicht tolleriert werden.
    Das Problem, was halt nun mal existiert ist, das ein Abschuss entgültig ist. Eine normale Entführung lässt sich im Notfall durch Einsatz von Spezialkräften auch unblutiger lösen. Ich meine doch, das dies und nicht ein sofortiger Abschuss die erste Wahl sein muss. Wenn die Entführer dann aber vom Kurs abweichen, auf ein potentielles Ziel zusteuern und Warnungen über Funk und die Abfangjäger ignorieren...
    Wobei man auch wissen sollte: Es ist wirklich nicht sicher, das wir selbst im Falle einer Situation wie am 11.09. rechtzeitig Abfangjäger an die betroffene Maschine heranführen können. Wenn die Maschinen von deutschen Flughäfen aus starten unmittelbar danach entführt und praktisch in der selben Stadt zum Absturz gebracht werden ist die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgreichen Abfangmanövers gleich null.
    Die einzige Möglichkeit das zu verbessern wären ständige Luftpatrouillen. Die sind aber wohl nur bei sehr konkreten Hinweisen überhaupt durchführbar. Bei unserer Luftwaffe...

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  • Rebellion666
    antwortet
    Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
    Da ist aber nichts in Stein gemeißelt, der Grundsatz "Leben darf nicht aufgewogen werden" ist nicht unverrückbar auf alle denkbaren Situationen bestimmt.
    Dashoffe ich doch. Außerdem wird die Entscheidung des GG viel zu ernst genommen. Schließlich sind das auch nur richter, also Menschen. Und die sind wohgl etwas zu naiv IMO.


    Zitat von picard2893 Beitrag anzeigen
    Der Staat hat die Verantwortung, seine Bürger zu schützen, vor allem vor terroristischen Anschlägen, das bezieht auch entführte Flugzeuge, die klar und unwiderruflich auf eine Stadt zusteuern, um gezielt in ein Gebäude zu stürzen.
    Seh ich auch so. Man darf sowas doch nicht durchgehen lassen. Die Wenigen müssen den Meisten geopfert werden. So einfach ist das.

    Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
    Es gibt keine Kriegsgesetze
    warum nicht. Wegen dem 2. Weltkrieg.

    Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
    V-Fall (Verteidigungsfall) was einhergeht mit dem bestehen eines Kriegszustandes.
    Danke für die erklärung V-Fall. , Wollte schon nachfragen.

    Was aber die Ausrufung des V-Falls rechtfertigt ist unklar. Im Normalfall wird er vom Bundestag und dem Bundesrat bzw. vom gemeinsamen Ausschuss beschlossen.
    Und während Bundestag und rat darüber fleißig diskutieren, prallt die Maschine irgenwo rein. Das muss doch sofort entchieden werden. Und nicht noch groß diskutiert. Wenn ein flugzeug vom Kurs abweicht und keinen genauen Gründe dafür angibt und man nicht erkennen kann, dass es Problem hat, die nicht von terroristen verursacht werden, müsste es einen Abschuss geben. Mit Vorheriger Warnung, blablabla.

    Es ist aber halt umstritten inwieweit eine Terrorattacke als ein Angriff auf das Bundesgebiet mit Waffengewalt angesehen werden kann.
    Das müsste man mal genauer Regeln.
    das denk ich aber auch, wenn ich das hier so lese. Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei uns kein Anschlag passieren weird, weiol wir doch viel "Schläfer" oder wieder ide heißen haben, die würden sich ja ins eigene fleisch schneiden, aber dennoch muss man konsequent sein. damit die gleich wissen, woran sie sind.

    Der Verteidigungsfall muss festgestellt werden, bzw. die feindliche Aktion muss als Angriff mit Waffengewalt auf das Bundesgebiet angesehen werden um das fiktive Bestehen des V-Falls annehmen zu können.
    Das ist ziemlich vage. Außerdem, wenn ein Flufzeug selbstständig entscheidet, einen andere Ropute zu fliegen, den funktkontakt aufgibt und auf eine Großstadt raßt, ist das ein feindlchier Akt.

    Zitat von Liska Beitrag anzeigen
    Aha. Und wie möchtest Du bitte von Außen erkennen, ob es sich bei einer Flugzeugentführung nur um eine "normale" Entführung handelt, damit die Kidnapper irgendwo hin kommen, oder um eine solche,
    Was bitte ist ein normale Entführung. Wenn jemadn entführt ist es eine kriminelle Handlung und darf nicht tolleriert werden.

    Möchtest Du jetzt jedes gekaperte Flugzeug abschießen lassen, weil es könnte ja sowas sein?
    Ich frag mich grad, wie oft eine Maschine entführt wird. Bei dir klingt das so, als würden pro Tag, 20 Maschinen normal entführt und eine nicht normal entführt werden.

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  • Nighthawk_
    antwortet
    Zitat von picard2893 Beitrag anzeigen
    Eben, aufgrund der Schwammigkeit der Ausssage im GG hat man Spielraum für Interpreationen. Außerdem, wie Du schon sagtest, gilt es in Friedenszeiten. Ausnahmezustände aufgrund extremer Situationen, wie beispielsweise ein aggressiver kriegerischer Terrorakt sollte mit den Gesetzen in Friedenszeiten nicht verglichen werden. Gelten bei solchen Aktionen nicht die Kriegsgesetze?
    Es gibt keine Kriegsgesetze
    Das ist in Deutschland alles nicht so einfach und wohl ganz bewusst noch nicht gesetzliche geregelt worden.
    Was es eben gibt ist der V-Fall (Verteidigungsfall) was einhergeht mit dem bestehen eines Kriegszustandes.
    Was aber die Ausrufung des V-Falls rechtfertigt ist unklar. Im Normalfall wird er vom Bundestag und dem Bundesrat bzw. vom gemeinsamen Ausschuss beschlossen.
    Ist aber ein Angriff bereits im Gange und sind die zuständigen Organe nicht in der Lage rechtzeitig zu handeln (was bei einer Terrorattacke ala 11.09 sehr wahrscheinlich) ist gilt der V-Fall aber ab dem Beginn des Angriffs als beschlossen. Das ist die fiktive Feststellung nach Art. 115a Abs. 4 GG.
    Es ist aber halt umstritten inwieweit eine Terrorattacke als ein Angriff auf das Bundesgebiet mit Waffengewalt angesehen werden kann.
    Das müsste man mal genauer Regeln.
    Und was dann gilt ist das Kriegsvölkerrecht (+ die ergänzenden Vollmachten des GG). Aber das gilt nur dann. Der Verteidigungsfall muss festgestellt werden, bzw. die feindliche Aktion muss als Angriff mit Waffengewalt auf das Bundesgebiet angesehen werden um das fiktive Bestehen des V-Falls annehmen zu können.
    Und dann kann man im Rahmen des Völkerrechts abseits der Garantien des GGs und anderer Deutscher Gesetze so ziemlich schalten und walten wie man will.

    Zitat von picard2893 Beitrag anzeigen
    Oder sollte nicht wirklich eine Order aktiviert werden, die in extremen Situationen geschaltet wird und Dinge zuläßt wie, Tötung des Terroristen, auch bei Gefahr der Verletzung oder Tötung Dritter, Zerstörung von Flugzeugen, Bussen etc, auch bei Gefahr der Verletzung oder Tötung Dritter, um eine größere Schädigung auszuschließen...
    Ich denke nicht, das in solchen extremen Lagen große Kontrollinstanzen richtig sind. Schließlich wird die Zeit zum Handeln äußerst knapp sein.
    Man hätte ja schon das Problem, das bei der Annahme des bestehen des V-Falls nicht der Verteidigungsminister sonder der Bundeskanzler den Einsatzbefehl geben müsste. Allerdings kann man das wohl durch vorab beschlossene Regelungen klären.

    Zitat von picard2893 Beitrag anzeigen
    Was wär denn, wenn eine Maschine in ein Kernkraftwerk rast und die Schutzvorrichtung dem Aufprall nicht stand hält...
    Dann schreien alle warum man denn nicht geschossen hat.
    Und wenn man schießt schreien alle das man geschossen hat.

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  • picard2893
    antwortet
    Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
    Falsch. Die gegenwärtige Rechtslage lässt dies nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht zu.
    Für Deutschland. Andere Länder (zB Österreich) haben damit wesentlich weniger Probleme.
    Da ist aber nichts in Stein gemeißelt, der Grundsatz "Leben darf nicht aufgewogen werden" ist nicht unverrückbar auf alle denkbaren Situationen bestimmt.
    So stellte Karlsruhe in seiner Urteilsbegründung auch klar, dass das Urteil nur für eine Situation in Friedenszeiten gilt.
    So war es auch im Luftsicherheitsgesetz festgeschrieben, als eine Extremsituation in Friedenszeiten.
    Und an diesen Punkt kann man ansetzen. Nämlich, das der Angriff mit einem Zivilflugzeug einem kriegerischen Akt gleichkommt.
    Und das ist garnicht so weit hergeholt. Hat der Sicherheitsrat doch die Angriffe des 11.09 als kriegerischen Angriff auf die Vereinigten Staaten eingestuft und das sich ergebende Recht zur Selbstverteidigung bestätigt.
    Ähnliches auf Deutschland übertragen hieße, in das Grundgesetz einen Quasi-V-Fall einzubauen (was im Grunde darauf hinausläuft, die bestehenden Regelungen des GGs zu konkretisieren, die sind gerade was das anbelangt mitunter zweideutig und schwammig). Ist das geschehen liefe alles über das Völkerrecht. Und dort ist die Aufwägung von Leben ja ein essentieller Grundsatz.
    Rein rechtlich ist es regelbar – und sollte mE auch geregelt werden. Das auf dem Rücken der Soldaten auszutragen ist ein Skandal.
    Auch wenn es unwahrscheinlich ist.
    Eben, aufgrund der Schwammigkeit der Ausssage im GG hat man Spielraum für Interpreationen. Außerdem, wie Du schon sagtest, gilt es in Friedenszeiten. Ausnahmezustände aufgrund extremer Situationen, wie beispielsweise ein aggressiver kriegerischer Terrorakt sollte mit den Gesetzen in Friedenszeiten nicht verglichen werden. Gelten bei solchen Aktionen nicht die Kriegsgesetze? Oder sollte nicht wirklich eine Order aktiviert werden, die in extremen Situationen geschaltet wird und Dinge zuläßt wie, Tötung des Terroristen, auch bei Gefahr der Verletzung oder Tötung Dritter, Zerstörung von Flugzeugen, Bussen etc, auch bei Gefahr der Verletzung oder Tötung Dritter, um eine größere Schädigung auszuschließen...Was wär denn, wenn eine Maschine in ein Kernkraftwerk rast und die Schutzvorrichtung dem Aufprall nicht stand hält...dann hätten wir hier ein zweites Tchernobyl, nur weil der Staat sich weigerte ein 400köpfige Maschine abzuschießen...die Collaterallschäden währen verheerend, bei so einem Fall...da muss man wirklich über Sonderfallregelungen entscheiden...nicht nur debatieren.

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  • Nighthawk_
    antwortet
    Zitat von Harmakhis Beitrag anzeigen
    Du darfst das. Der Staat nicht,
    Falsch. Die gegenwärtige Rechtslage lässt dies nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht zu.
    Für Deutschland. Andere Länder (zB Österreich) haben damit wesentlich weniger Probleme.
    Da ist aber nichts in Stein gemeißelt, der Grundsatz "Leben darf nicht aufgewogen werden" ist nicht unverrückbar auf alle denkbaren Situationen bestimmt.
    So stellte Karlsruhe in seiner Urteilsbegründung auch klar, dass das Urteil nur für eine Situation in Friedenszeiten gilt.
    So war es auch im Luftsicherheitsgesetz festgeschrieben, als eine Extremsituation in Friedenszeiten.
    Und an diesen Punkt kann man ansetzen. Nämlich, das der Angriff mit einem Zivilflugzeug einem kriegerischen Akt gleichkommt.
    Und das ist garnicht so weit hergeholt. Hat der Sicherheitsrat doch die Angriffe des 11.09 als kriegerischen Angriff auf die Vereinigten Staaten eingestuft und das sich ergebende Recht zur Selbstverteidigung bestätigt.
    Ähnliches auf Deutschland übertragen hieße, in das Grundgesetz einen Quasi-V-Fall einzubauen (was im Grunde darauf hinausläuft, die bestehenden Regelungen des GGs zu konkretisieren, die sind gerade was das anbelangt mitunter zweideutig und schwammig). Ist das geschehen liefe alles über das Völkerrecht. Und dort ist die Aufwägung von Leben ja ein essentieller Grundsatz.
    Rein rechtlich ist es regelbar – und sollte mE auch geregelt werden. Das auf dem Rücken der Soldaten auszutragen ist ein Skandal.
    Auch wenn es unwahrscheinlich ist.

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