Inzest bleibt strafbar. Sollte es? - SciFi-Forum

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Inzest bleibt strafbar. Sollte es?

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von DeLouise Beitrag anzeigen
    Tja, aus moralischer Sicht ist es tatsächlich kaum noch zu rechtfertigen Inzest zu untersagen.
    Problematisch ist in der Tat die degenerative Auswirkung von Inzest auf die genetischen Eigenschaften.
    Du gehst jetzt bestimmt von Geschwistern aus oder? Vater mit Tochter ist meiner Ansicht nach schon ne andere Sache auch moralisch.


    @all Ich weiß das gerade echt nicht, ist auch homosexueller Inzest verboten?
    Wenn ja mit welcher Begründung? Die Gefahr degenerierter Kinder besteht ja nicht.
    Darf sich eine Frau von einem nahen Verwandten "im Reagenzglas" befruchten lassen?

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  • DeLouise
    antwortet
    Tja, aus moralischer Sicht ist es tatsächlich kaum noch zu rechtfertigen Inzest zu untersagen.
    Problematisch ist in der Tat die degenerative Auswirkung von Inzest auf die genetischen Eigenschaften.

    Deshalb bin ich auch gegen Inzest, weil unser eh schon durch Umwelteinflüsse, verbesserte Medizin und höhere Lebensqualität bedingte Verwaschung des Gen-Pools auf lange Sicht nicht ungestraft bleiben wird. Mutter Natur hat dummerweise das Gesetz geschaffen, dass nur die Stärksten und Besten ihrer Art überleben und sich fortpflanzen. Wir weichen dieses eh schon auf, und auf lange Sicht wird uns das wahrscheinlich demographisch gesehen zu einer aussterbenden Art machen...

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Kid Beitrag anzeigen
    Und wie willst du DAS durchsetzen?
    Abtreibung wenn "der Braten schon in der Röhre" ist? Knast für eine schwangere Frau?
    Da käme man ziemlich schnell in die Bredouille, gesetzestechnisch gesehen.
    Zitat von Kid Beitrag anzeigen
    Übrigens ist ein Kind so ziemlich die einzige Möglichkeit, Inzest nachzuweisen...
    Eben. Wie willst du denn überhaupt nachweisen wenn zwei enge Blutsverwandte eine (sexuelle) Beziehung haben? Solange die keine Kinder machen bzw. sich öffentlich outen kann das eh niemand. Dann kann man es auch legalisieren, weil kein Dritter dadurch geschädigt wird.

    Wo da eine Bredouille sein soll verstehe ich nicht.

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  • Kid
    antwortet
    Zitat von Kai "the spy" Beitrag anzeigen
    Und weil Inzest-Kinder also nicht mal den Anschein einer winzigstmöglichen Chance auf ein schönes Leben haben, soll man ihre Zeugung (und mehr noch, präventiv auch noch den Zeugungsakt ohne tatsächliche Zeugungsmöglichkeit*) unter Strafe stellen, weil, da die ja eh kein schönes Leben haben können sollen die lieber gar keins haben?! Nun hat das Geschwisterpaar, um das es in dem Fall ja konkret geht, bereits gemeinsame Kinder. Was soll man denn nun mit solchen Kindern machen? Die leben ja schon, aber dabei können die ja nun gar kein schönes Leben, also sprich ein lebenswertes Leben, führen.
    Die Kinder werden aus dem Umfeld entfernt, aufgrund des Rechtsbruchs der Eltern, und bekommen so eine größere Chance auf ein normales Leben...

    *Wie bereits von anderen richtigerweise dargelegt wurde, steht nicht das Zeugen von Inzestkindern sondern der Inzest an sich unter Strafe. Damit ist auch homosexueller Inzest und Inzest von Zeugungsunfähigen verboten, was ja nun mit dem schlimmen Schicksal von Inzestkindern nicht mal zu rechtfertigen ist, wenn dem Staat diverse Verhütungsmethoden nicht sicher genug sein sollten.
    Wikipedia hat dazu eine andere Meinung und hält nur die vaginale Penetration für strafwürdigen Inzest.
    Übrigens ist ein Kind so ziemlich die einzige Möglichkeit, Inzest nachzuweisen...

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  • Kai "the spy"
    antwortet
    Zitat von Kid Beitrag anzeigen
    Weil das Gefühl, dass Inzest falsch ist, viel stärker in uns verankert ist, als eine Meinung zum Thema Retorte. Es entsteht ganz automatisch wenn man in einem Familienverbund zusammenlebt.

    Bekomm das mal aus den Köpfen der Leute raus. Selbst wenn du das Inzesttabu aus den Gesetzbüchern schreibst, bleibt es in der Gesellschaft verankert.
    Ein Inzestkind kann in so einer Gesellschaft nicht glücklich leben.
    Und weil Inzest-Kinder also nicht mal den Anschein einer winzigstmöglichen Chance auf ein schönes Leben haben, soll man ihre Zeugung (und mehr noch, präventiv auch noch den Zeugungsakt ohne tatsächliche Zeugungsmöglichkeit*) unter Strafe stellen, weil, da die ja eh kein schönes Leben haben können sollen die lieber gar keins haben?! Nun hat das Geschwisterpaar, um das es in dem Fall ja konkret geht, bereits gemeinsame Kinder. Was soll man denn nun mit solchen Kindern machen? Die leben ja schon, aber dabei können die ja nun gar kein schönes Leben, also sprich ein lebenswertes Leben, führen.


    *Wie bereits von anderen richtigerweise dargelegt wurde, steht nicht das Zeugen von Inzestkindern sondern der Inzest an sich unter Strafe. Damit ist auch homosexueller Inzest und Inzest von Zeugungsunfähigen verboten, was ja nun mit dem schlimmen Schicksal von Inzestkindern nicht mal zu rechtfertigen ist, wenn dem Staat diverse Verhütungsmethoden nicht sicher genug sein sollten.

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  • 3of5
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Inzest muss aber nicht zwangsläufig Inzucht bedeuten.

    Und Inzucht nicht zwangsläufig Inzest. Schließlich kann man ein Kind auch ohne direkten Beischlaf zeugen. Stichwort: Bechermethode. In dem Fall würde § 173 strenggenommen nicht greifen (wie es praktisch aussähe, weiß ich nicht).

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  • Kid
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Inzest muss aber nicht zwangsläufig Inzucht bedeuten.

    Selbst wenn man sich also darauf einigt, dass man das Zeugen von Kindern aus Gründen des Schutzes derselben vor gesellschaftlicher Ächtung etc. weiterhin verboten haben möchte, so spricht das doch in keiner Weise dafür, den reinen Beischlaf auch schon zu verbieten. Außer eben mit prüden "Ich finde das pfui"-Sprüchen.
    Und wie willst du DAS durchsetzen?
    Abtreibung wenn "der Braten schon in der Röhre" ist? Knast für eine schwangere Frau?
    Da käme man ziemlich schnell in die Bredouille, gesetzestechnisch gesehen.

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  • Leandertaler
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Inzest muss aber nicht zwangsläufig Inzucht bedeuten.

    Selbst wenn man sich also darauf einigt, dass man das Zeugen von Kindern aus Gründen des Schutzes derselben vor gesellschaftlicher Ächtung etc. weiterhin verboten haben möchte, so spricht das doch in keiner Weise dafür, den reinen Beischlaf auch schon zu verbieten. Außer eben mit prüden "Ich finde das pfui"-Sprüchen.
    Das wird nicht klappen, weil es nicht das Ziel ist. Eine gesellschaftliche Ächtung nimmt man in anderen Fällen ja auch in Kauf, wobei es hier sicherlich noch schlimmer ist.

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  • Chloe
    antwortet
    Ich glaube, das Tabu ist deshalb so fest verankert, weil es meist mit Missbrauch von Kindern durch ein Elternteil verknüpft wird. In der Realität dürfte dies auch häufiger der Fall sein als geschwisterliche Liebe, womöglich noch unter Geschwistern, die sich erst als (fast) Erwachsene kennen lernten. Das sind Fälle, an die man nicht auf Anhieb denkt. Woran auf Anhieb gedacht wird beim Stichwort "Inzest", sind eben Fälle wie Fritzl.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Kid Beitrag anzeigen
    Weil das Gefühl, dass Inzest falsch ist, viel stärker in uns verankert ist, als eine Meinung zum Thema Retorte. Es entsteht ganz automatisch wenn man in einem Familienverbund zusammenlebt.

    Bekomm das mal aus den Köpfen der Leute raus. Selbst wenn du das Inzesttabu aus den Gesetzbüchern schreibst, bleibt es in der Gesellschaft verankert.
    Ein Inzestkind kann in so einer Gesellschaft nicht glücklich leben.
    Inzest muss aber nicht zwangsläufig Inzucht bedeuten.

    Selbst wenn man sich also darauf einigt, dass man das Zeugen von Kindern aus Gründen des Schutzes derselben vor gesellschaftlicher Ächtung etc. weiterhin verboten haben möchte, so spricht das doch in keiner Weise dafür, den reinen Beischlaf auch schon zu verbieten. Außer eben mit prüden "Ich finde das pfui"-Sprüchen.

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  • Kid
    antwortet
    Zitat von KennerderEpisoden Beitrag anzeigen
    Warum solle eine Inzestkind keine glückliches Leben führen können? Nach "Retorten-Babys" kräht ja heute auch kein Hahn mehr.
    Weil das Gefühl, dass Inzest falsch ist, viel stärker in uns verankert ist, als eine Meinung zum Thema Retorte. Es entsteht ganz automatisch wenn man in einem Familienverbund zusammenlebt.

    Bekomm das mal aus den Köpfen der Leute raus. Selbst wenn du das Inzesttabu aus den Gesetzbüchern schreibst, bleibt es in der Gesellschaft verankert.
    Ein Inzestkind kann in so einer Gesellschaft nicht glücklich leben.

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  • 3of5
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Und weil in diesem dummen Thread mittlerweile alle Argumente schon ungefähr 500x ausgetauscht wurden, sich an den Standpunkten der Beteiligten nix mehr ändern wird, und die Sache nun höchstrichterlich entschieden wurde, kann man diesen Thread auch einfach ruhen lassen.
    Richter sind auch nur Menschen, die mal kluge und mal dumme Entscheidungen treffen. Die Entscheidung zum Inzestverbot gereicht dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu großer Schande.

    Danke und im Sinne des Forumsfriedens: /closed (wird ja eh nicht geschehen; nein. Wir schlagen den Fisch noch weitere vier Jahre lang immer aufs Neue tot...)!
    Was ist dein Problem? Niemand zwingt dich, hier mitzulesen.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von 3of5 Beitrag anzeigen
    Offenbar ist der "Igitt"-Aspekt, die Wahrung der "Sitte", tatsächlich der entscheidende Beweggrund. Und das ist schon skandalös, denn mit der gleichen Argumentation hat man noch vor 50 Jahren Homosexuelle verfolgt.
    Sehe ich auch so. Die Argumentation baut zu 100% auf subjektiven Geschmacksempfinden aufgebaut und dementsprechend widersinnig.


    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Und weil in diesem dummen Thread mittlerweile alle Argumente schon ungefähr 500x ausgetauscht wurden, sich an den Standpunkten der Beteiligten nix mehr ändern wird, und die Sache nun höchstrichterlich entschieden wurde, kann man diesen Thread auch einfach ruhen lassen.
    Wie wäre es wenn du einfach mit gutem Beispiel voran gehst und nicht mehr postest?

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  • Seether
    antwortet
    Und weil in diesem dummen Thread mittlerweile alle Argumente schon ungefähr 500x ausgetauscht wurden, sich an den Standpunkten der Beteiligten nix mehr ändern wird, und die Sache nun höchstrichterlich entschieden wurde, kann man diesen Thread auch einfach ruhen lassen.
    Wir müssen uns nicht nochmal alle gegenseitig an den Kopf werfen, was wir schon vor 10 Seiten gewusst haben. Hier tut sich nix neues mehr, und die Gegner des Inzesttabus sind gut beraten, einfach jetzt die Rechtsprechung zu akzeptieren und ihrem Frust über die Igitt-Bevormundung des Staates auf dem konstruktiven Wege der Gesetzesanregung Luft zu machen. Man kann ein Thema auch tot diskutieren.
    Danke und im Sinne des Forumsfriedens: /closed (wird ja eh nicht geschehen; nein. Wir schlagen den Fisch noch weitere vier Jahre lang immer aufs Neue tot...)!

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  • 3of5
    antwortet
    Zitat von [OTG]Guy de Lusignan Beitrag anzeigen
    Das dumem ist, das der Inzest.Paragraph moralisch begründet wird, Inzest aber primär genetische Auswirkungen hat. Es würde sich sicher keiner dran stören, wenn diess Gesetz zum Schutz ungeborener Kinder auf der Prävention vor genetischen Schäden basieren würde - was ja auch sinnvoller wäre.
    Die Sache ist nur, dass Gesetze "zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" in unserer Gesellschaft eigentlich als vollkommen inakzeptabel gelten. Sonst würde man ja nicht nur inzestuöse Fortpflanzung untersagen, sondern zum Beispiel auch Menschen mit einer diagnostizierten Erbkrankheit oder Frauen ab 40 (hohes Risiko für Missbildungen) die Reproduktion verbieten. Wenn eugenische Motive aber normalerweise keinen so tiefen Eingriff in die menschliche Freiheit rechtfertigen - warum dann bei Inzest? Schließlich gilt der Rechtsgrundsatz, Gleiches gleich zu behandeln.

    Offenbar ist der "Igitt"-Aspekt, die Wahrung der "Sitte", tatsächlich der entscheidende Beweggrund. Und das ist schon skandalös, denn mit der gleichen Argumentation hat man noch vor 50 Jahren Homosexuelle verfolgt.

    Übrigens ist ein Inzestverbot auch deshalb abwegig, weil in 99,99..% aller Fälle die natürliche Abneigung gegen inzestuöse Verhältnisse vollkommen ausreichend ist. Und in den wenigen Ausnahmen ist mit einer strafrechtlichen Verfolgung der Betroffenen nichts gewonnen.

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