Inzest bleibt strafbar. Sollte es? - SciFi-Forum

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Inzest bleibt strafbar. Sollte es?

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  • Soran_Panoko
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Tja Spy, dann freue ich mich rein hypothetisch auf dein Gesicht, wenn dein Vater sich von deiner Mutter scheiden lässt, um deine Schwester zu heiraten.

    Gott Leute, Ihr seid so derbst realitätsfern, dass es wehtut.

    Und kommt mir nicht mit Ägypten, bei denen war das nur in der Endphase der Ptolemäerdynastie der Fall. Ja, Cleopatra ist bekannt, weil sie was mit Caesar hatte.
    Gibt aber noch nen paar Jahrtausende Ägyptische und nicht griechisch oktroierte Kultur vor den Ptolemäern.

    Krank im Kopf...ich lach mich schlapp. Wie kann man ernsthaft verteidigen, dass Geschwister oder Eltern und Kinder Sex haben. Leute, fasst Euch einmal an den Kopf. Ganz abstrakt immer ganz toll. Ich würd einen von Euch Schwätzern mal dreinblicken sehen, wenn sich sowas in der eigenen Familie abspielt.
    Ist wie mit der Aussage: "Hey, Folterdrohung? Lehn ich ab, strikt dagegen!"...dann liegt das eigene Kind im Keller und auf einmal sind alle moralischen Bedenken vergessen.
    Bring doch mal Argumente. Du sagst doch nur das es nicht in dein Weltbild passt, und dann tust du noch so als ob jeder Vater ganz heiss darauf ist seine Tochter zu f*****. Würdest du etwa wenn es straffrei wer gleich mit deiner Tocheter ins Bett springen, ich glaub nich

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  • Seether
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Ägypten. Wurde bereits in diesem Thread genannt.

    Mal ganz allgemein finde ich die Ausdauer einiger hier (besonders endar) wirklich beeindruckend. Ich meine, Seether könnte man zehn Trillionen wissenschaftliche Studien vorlegen, die beweisen, dass Inzest-Paare nicht automatisch vollbehinderte Krüppel zeugen und die Gefahr genetischer Defekte hier nicht nennenswert höher ist, als bei "normalen" Paaren, er würde es nicht annehmen.

    Genausowenig, wie er nicht annimmt, dass nicht >90% Prozent der deutschen Familienväter protentiell Töchterficker sind, die nur darauf warten, dass sie endlich ihre Kinder zu willigen Sexsklaven erziehen können. Und selbst wenn: Jemand, der so krank im Kopf ist, dass er das macht, wird sich auf von irgendwelchen Paragraphen nicht davon abhalten lassen. Genausowenig wie sich Pädophile durch das Verbot, mit Unter-16-Jährigen sexuell zu verkehren, davon abhalten lassen, kleine Kinder zu missbrauchen.
    Tja Spy, dann freue ich mich rein hypothetisch auf dein Gesicht, wenn dein Vater sich von deiner Mutter scheiden lässt, um deine Schwester zu heiraten.

    Gott Leute, Ihr seid so derbst realitätsfern, dass es wehtut.

    Und kommt mir nicht mit Ägypten, bei denen war das nur in der Endphase der Ptolemäerdynastie der Fall. Ja, Cleopatra ist bekannt, weil sie was mit Caesar hatte.
    Gibt aber noch nen paar Jahrtausende Ägyptische und nicht griechisch oktroierte Kultur vor den Ptolemäern.

    Krank im Kopf...ich lach mich schlapp. Wie kann man ernsthaft verteidigen, dass Geschwister oder Eltern und Kinder Sex haben. Leute, fasst Euch einmal an den Kopf. Ganz abstrakt immer ganz toll. Ich würd einen von Euch Schwätzern mal dreinblicken sehen, wenn sich sowas in der eigenen Familie abspielt.
    Ist wie mit der Aussage: "Hey, Folterdrohung? Lehn ich ab, strikt dagegen!"...dann liegt das eigene Kind im Keller und auf einmal sind alle moralischen Bedenken vergessen.

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  • Harmakhis
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Aber wie gesagt. Alles eine Frage der eigenen Überzeugung. Der eine findet Blau toll, der andere Lila. X steht auf SM, Y auf Kuschelsex. Z ist pro Stammzellenforschung, seine Frau dagegen.
    IHR wollt eine Änderung - dann müsst Ihr sie gut begründen. Das einzige, was ich hier bisher erkenne, ist irgendeine moralisch überbordende Liberalisierungseinstellung.
    Ohja, ich bin mir sicher, Mami ist ganz glücklich, wenn Mann und Tochter Gefühle füreinander entwickeln, Vater sich scheiden lässt, um seine Tochter zu heiraten...
    Gott Leute, wie kaputt seid Ihr eigentlich... Wie liberal soll die Welt eigentlich werden? Darf der Mensch alles ,was er kann, nur weil ers vielleicht kann?
    Für jemanden ohne jegliche Ethik und Moral reißt du dein Maul ganz schön weit auf... du hast hier jede Menge erzählt über Sexualverboten, über Dinge, die du persönlich abstoßend und widerlich findest...
    ... aber mit keinem Wort hast du eine ethische Begründung für deine Position geliefert. Du dreschst hier eine Stammtischphrase nach der anderen und garnierst sie mit etwas fadenscheinigen Jura-Blabla und deinem persönlichen Geschmack. Aber der Inhalt ist gleich null. Ob du Blau und ich Lila gute finde, ist eben etwas - schon von der Frage her - völlig anderes, ob man Inzest ethisch falsch oder richtig findet. Die Frage nach der Lieblingsfarbe ist keine ethische Frage, aber da du offenbar nicht mal diesen einfachen Sachverhalt differenzieren kannst...

    Beantworte mir nur eine einzige Frage: ist es ethisch verwerflich, wenn erwachsene, mündige und frei handelnde Verwandte Geschlechtsverkehr miteinander haben? Und falls ja, warum?

    Ich erwarte darauf eine ordentliche Antwort und kein "Das ist pervers, derbst dreckig, bäh, wie krank seid ihr eigentlich ?!?!einself"

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Aber nenn mir bitte mal eine Kultur ,die es nicht naserümpfend abgetan hat, wenn X mit seiner Schwester Y die Ehe eingegangen ist... ja komm, ich geb dir die Antwort, Eldar: Du wirst keine finden...
    Ägypten. Wurde bereits in diesem Thread genannt.

    Mal ganz allgemein finde ich die Ausdauer einiger hier (besonders endar) wirklich beeindruckend. Ich meine, Seether könnte man zehn Trillionen wissenschaftliche Studien vorlegen, die beweisen, dass Inzest-Paare nicht automatisch vollbehinderte Krüppel zeugen und die Gefahr genetischer Defekte hier nicht nennenswert höher ist, als bei "normalen" Paaren, er würde es nicht annehmen.

    Genausowenig, wie er nicht annimmt, dass nicht >90% Prozent der deutschen Familienväter protentiell Töchterficker sind, die nur darauf warten, dass sie endlich ihre Kinder zu willigen Sexsklaven erziehen können. Und selbst wenn: Jemand, der so krank im Kopf ist, dass er das macht, wird sich auf von irgendwelchen Paragraphen nicht davon abhalten lassen. Genausowenig wie sich Pädophile durch das Verbot, mit Unter-16-Jährigen sexuell zu verkehren, davon abhalten lassen, kleine Kinder zu missbrauchen.

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  • Soran_Panoko
    antwortet
    Zitat von newman Beitrag anzeigen
    Bei Eltern - Kinder Inzest ist es eben schwer zu sagen ob tatsächlich kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Der Inzest ist nach meiner Ansicht nicht wegen potentieller Behinderungen problematisch, sondern weil schwer zu beurteilen ist wie frei der Wille des Beteiligten durch gewachsene Familienbande und natürliche Autoritäten wirklich sein kann. Eigentlich dürfte es nicht passieren, dass man sich in Jemanden verliebt, mit dem man aufgewachsen ist, selbst ohne direkte Verwandtschaft, das stellt schon das ein oder andere Fragezeichen hinter die psychischen Entwicklungen einer Person.
    Man braucht keine Liebe um freiwillig mit jemanden zu schlafen. Und natürliche Authorität gibt es nicht nur in Familien, sondern auch in der Gesellschafft, und da klappt es ja auch mehr oder weniger.

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  • Seether
    antwortet
    Zitat von endar Beitrag anzeigen
    Was unter das Analogieverbot zu fassen ist und was nicht, weiß ich glaub ich ganz gut. Ich weiß auch, dass es 1871 eine Reichsgründung mit neuen Gesetzen gab. Nichtsdestotrotz geht die Sexualgesetzgebung auf das vorige preußische Gesetzbuch zurück, also wahrscheinlich auch das Inzestverbot. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass das im Preußischen Vorgänger ausgelassen wurde. Falls doch, wäre es sehr interessant, warum.

    Ansonsten ist der von dir geschilderte Fall doch völlig realitätsfern und konstruiert. Wenn tatsächlich Eltern ihre Kinder zu hörigen Sexsklaven erziehen, stünde das auch so unter Strafe. Auch verjährt das mit dem 18. Geburtstag nicht. Und da die Eltern das Unrecht ihres Tuns bestimmt erkennen würden, würden sie dieses mit dem 18. Geburtstag sicherlich nicht an die große Glocke hängen. etc etc. Es würde also wahrscheinlich sowieso erst auffallen, wenn irgendein anderes schwerwiegendes Delikt verletzt wird.

    Und was die Endtabuisierung anbetrifft, dazu habe ich eigentlich habe ich schon was geschrieben. Die Aufhebung des § 175 hat auch niemanden schwul gemacht, noch hat er zuvor die Leute vom Schwulsein abgehalten. Die Vorstellung, dass sich jetzt irgendwelche Eltern sagen "Toll, endlich ist § 173 weg. Jetzt können wir die Kinder abrichten", mag dir realistisch vorkommen, mir nicht.
    Jo Eldar. Mir kommts auch total unrealistisch vor ,dass Eltern geil auf ihre Kinder sind. Oder umgekehrt. Oder Geschwister heiraten wollen.

    Es ist einfach pervers, moralisch verwerflich und derbst dreckig, seine eigene Schwester heiraten zu wollen oder seinen Sohn einen zu blasen. Entschuldige die deftige Ausdrucksweise, aber das ist völlig meschugge.

    Und komm mir nicht mit dieser ständigen Faselei von wegen Homosexualität.. o mein Gott! Es gibt so derbst viele Kulturen, in denen Homosexualität sogar fast schon zum "guten Stil" gehört hat.

    Aber nenn mir bitte mal eine Kultur ,die es nicht naserümpfend abgetan hat, wenn X mit seiner Schwester Y die Ehe eingegangen ist... ja komm, ich geb dir die Antwort, Eldar: Du wirst keine finden...

    Aber wie gesagt. Alles eine Frage der eigenen Überzeugung. Der eine findet Blau toll, der andere Lila. X steht auf SM, Y auf Kuschelsex. Z ist pro Stammzellenforschung, seine Frau dagegen.
    IHR wollt eine Änderung - dann müsst Ihr sie gut begründen. Das einzige, was ich hier bisher erkenne, ist irgendeine moralisch überbordende Liberalisierungseinstellung.
    Ohja, ich bin mir sicher, Mami ist ganz glücklich, wenn Mann und Tochter Gefühle füreinander entwickeln, Vater sich scheiden lässt, um seine Tochter zu heiraten...
    Gott Leute, wie kaputt seid Ihr eigentlich... Wie liberal soll die Welt eigentlich werden? Darf der Mensch alles ,was er kann, nur weil ers vielleicht kann?

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  • endar
    antwortet
    Was unter das Analogieverbot zu fassen ist und was nicht, weiß ich glaub ich ganz gut. Ich weiß auch, dass es 1871 eine Reichsgründung mit neuen Gesetzen gab. Nichtsdestotrotz geht die Sexualgesetzgebung auf das vorige preußische Gesetzbuch zurück, also wahrscheinlich auch das Inzestverbot. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass das im Preußischen Vorgänger ausgelassen wurde. Falls doch, wäre es sehr interessant, warum.

    Ansonsten ist der von dir geschilderte Fall doch völlig realitätsfern und konstruiert. Wenn tatsächlich Eltern ihre Kinder zu hörigen Sexsklaven erziehen, stünde das auch so unter Strafe. Auch verjährt das mit dem 18. Geburtstag nicht. Und da die Eltern das Unrecht ihres Tuns bestimmt erkennen würden, würden sie dieses mit dem 18. Geburtstag sicherlich nicht an die große Glocke hängen. etc etc. Es würde also wahrscheinlich sowieso erst auffallen, wenn irgendein anderes schwerwiegendes Delikt verletzt wird.

    Und was die Endtabuisierung anbetrifft, dazu habe ich eigentlich habe ich schon was geschrieben. Die Aufhebung des § 175 hat auch niemanden schwul gemacht, noch hat er zuvor die Leute vom Schwulsein abgehalten. Die Vorstellung, dass sich jetzt irgendwelche Eltern sagen "Toll, endlich ist § 173 weg. Jetzt können wir die Kinder abrichten", mag dir realistisch vorkommen, mir nicht.

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  • Seether
    antwortet
    Hallo Endar,

    von einer verbotenen Analogie im Strafrecht spricht man in der Tat, wenn eine Norm oder der systematische Zusammenhang zwischen verschiedenen Normen zu Ungunsten des Täters ausgelegt wird.

    Allerdings habe ich nicht einmal vorgeschlagen, derartiges zu tun - ich habe lediglich auf das Problem hingewiesen, welches sich unter Gesichtspunkten der Beweiserbringung für die Justiz ergäbe, würde man den Inzest legalisieren.

    Wenn sich ein Staatsanwalt im Vorverfahren außer Stande sieht, einen sexuellen Missbrauch eines Kindes dergestalt, dass das Kind durch "Erziehung" zur freiwilligen Vornahme von sexuellen Handlungen mit Eltern/Geschwistern gebracht wurde, in der Hauptverhandlung durchgeboxt zu bekommen, würde er - und nochmal, nur darum geht es mir: - bei 2 Erwachsenen Tatbeteiligten nach heutigem Recht auf Inzest abstellen. Da ist die Frage eines "Heranziehens zum Sexsklaven" recht unerheblich. Wie gesagt, nochmal, extra für dich: Es geht um den Fall, dass das Kind durch entsprechende Erziehung dazu gebracht wird, "ab 18" sexuelle Beziehungen von sich aus zu wollen, ohne vorher körperlich bedrängt worden zu sein - was idR durch die damit verbundene Gewalterfahrunggerade Kindergärtern, Lehrer usw schneller auffällt als reines "Zureden".

    Im Ernstfall hat man dann also ein sexuell abhängiges Kind/ Geschwisterteil, und müsste als Justiz den Beweis führen, dass das Kind während seines Heranwachsens zu jenem Verhalten manipuliert worden ist, das es jetzt an den Tag legt.

    Wie du siehst, von verbotener Analogie also keine Spur.

    Ich denke, der Problempunkt und die daraus folgende Konsequenz, dass durch Enttabusierung des Inzest die Unschuldsvermutung für alle "ErwachsenenKinderficker" in der Familie gilt, ist klar geworden...

    Desweiteren war es sehr wohl Intension des historischen Gesetzgebers, der Verhütung etwaiger körperlich/seelischer Schäden Rechnung zu tragen. Wunder o Wunder, die genetischen Auswirkungen derartigen Verhaltens waren auch schon im 19. Jahrhundert bekannt.
    Weiteres Schutzgut hinter dem Inzest-Paragraphen in der Intension des historischen Gesetzgebers ist der Schutz der Familie als Basis der Gesellschaft durch Freihalten sexuellen, emotionalen Spannungspotenzials, das eine Inzestöse Beziehung zwischen Geschwistern und/oder Eltern definitiv mit sich bringt.

    Im Übrigen geht unser derzeitiges Strafrecht auf das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches von, puh, Sommer 1871 zurück. Das preußische war bereits zu der dt. Version von 71 in einigen Punkten sehr unterschiedlich.

    Schließlich ist mir schleierhaft, was Du mir mit der Erwähnung des § 1 StGB sagen willst. Er stellt halt die Grundprinzipien des Strafrechts auf, von denen das Analogieverbot nur eines ist.
    Wenn du mir nun aber sagst, "Wortlautüberdehnung", muss ich mich fragen, was Du mir damit sagen willst - ist doch gerade die Auslegung einer Norm völlig normal.
    Verbotene Analogie setzt erst dan ein, wenn man ÜBER die angemessene Auslegung hinaus den Wortlaut zu Ungunsten des Täters überdehnt.
    Eine Auslegung der Normen ist aber völlig gängig, und gerade der reine Wortlaut ist im Strafrecht sehr oft sehr unzureichend.

    Edit:
    Newman, du hast mein Hauptanliegen mal sehr schön und einfach anders formuliert.
    Zuletzt geändert von Seether; 02.05.2008, 20:05.

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  • newman
    antwortet
    Dann ist es aber etwas anderes, nämlich die Ausnutzung eines Abhängigkeitverhältnisses, wie es z.B. in einem Waisenhaus auch von den dortigen Angestellten ausgeübt werden könnte oder wenn z.B. in diesem Fall von vor einigen Jahren, als ein Kindergärtner in Hannover gegenüber den Kindergartenkindern übergriffig wurde. Und darauf hat das Strafgesetzbuch wie dargelegt eigene, gesonderte Antworten.
    Bei Eltern - Kinder Inzest ist es eben schwer zu sagen ob tatsächlich kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Der Inzest ist nach meiner Ansicht nicht wegen potentieller Behinderungen problematisch, sondern weil schwer zu beurteilen ist wie frei der Wille des Beteiligten durch gewachsene Familienbande und natürliche Autoritäten wirklich sein kann. Eigentlich dürfte es nicht passieren, dass man sich in Jemanden verliebt, mit dem man aufgewachsen ist, selbst ohne direkte Verwandtschaft, das stellt schon das ein oder andere Fragezeichen hinter die psychischen Entwicklungen einer Person.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von newman Beitrag anzeigen
    Inzest als solches hat imho zwei Seiten. Zu unterscheiden ist Inzest zwischen Gleichaltrigen, hier ist es, auch wenn ich es irgendwie doch noch abartig finde, schwer diese Menschen als böse zu verurteilen, und zwischen Eltern und Kindern, das hat imho immer einen bitteren Beigeschmack, da oft die Frage der Freiwilligkeit eine Andere ist, da Eltern ein gewisses Machtverhältnis über ihre Kinder besitzen, bei dem es auch leicht zu psychischen Schädigungen dieser kommen kann.
    Dann ist es aber etwas anderes, nämlich die Ausnutzung eines Abhängigkeitverhältnisses, wie es z.B. in einem Waisenhaus auch von den dortigen Angestellten ausgeübt werden könnte oder wenn z.B. in diesem Fall von vor einigen Jahren, als ein Kindergärtner in Hannover gegenüber den Kindergartenkindern übergriffig wurde. Und darauf hat das Strafgesetzbuch wie dargelegt eigene, gesonderte Antworten.

    Ohnehin muss man sich schon fragen, was schwerer wiegt: Der Inzest oder der Missbrauch bzw. die (seelische und körperliche) Gewalt. Der Gesetzgeber hat hier eine klare Antwort gegeben, Missbrauch und Gewalt werden schwerer bestraft, sind also die schlimmeren Handlungen bzw. Verbrechen.
    Deswegen stünden Missbrauch und Gewalt auch weiterhin unter Strafe und Kinder für Sexzwecke heranzuziehen wäre weiterhin verboten - was ja wie ebenfalls dargelegt - auch heute schwerer bestraft wird.

    Die Aufhebung des § 173 wegen "Beischlafs zwischen Angehörigen" hätte also damit gar nichts zu tun und würde das auch nicht betreffen.

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  • newman
    antwortet
    Inzest als solches hat imho zwei Seiten. Zu unterscheiden ist Inzest zwischen Gleichaltrigen, hier ist es, auch wenn ich es irgendwie doch noch abartig finde, schwer diese Menschen als böse zu verurteilen, und zwischen Eltern und Kindern, das hat imho immer einen bitteren Beigeschmack, da oft die Frage der Freiwilligkeit eine Andere ist, da Eltern ein gewisses Machtverhältnis über ihre Kinder besitzen, bei dem es auch leicht zu psychischen Schädigungen dieser kommen kann.

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  • endar
    antwortet
    Ich möchte das jetzt gar nicht wieder aufgreifen, aber ein bisschen was möchte ich doch noch erwidern.

    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Mein lieber Endar, Mord - und Totschlagsdelikte spielen sich auch nur im Promillebereich ab.
    Das Aufstellen von Straftatbeständen richtet sich nun mal nur sehr sekundär nach der Häufigkeit der Erfüllung (dem wird eher auf der Rechtsfolgenseite Rechnung getragen) ,sondern in erster Linie nach der Schutzbedürftigkeit des entsprechendes Rechtsguts.

    Inzest ist deshalb strafbar, um nicht nur genetisch bedingte Erkankungen bei eventuellen Kindern auszuschließen, sondern auch, um den Schutz der Kinder Rechnung zu tragen.
    Du willst mir doch wohl nicht erzählen, dass 1849/50ff. bei dem Erlass des preußischen Strafgesetzbuchs Aspekte der Genetik eine Rolle gespielt hätten. Meiner Erinnerung zufolge fand nämlich das Inzestverbot wie das Verbot der Homosexualität in dieser Zeit Eingang in das erste Strafgesetzbuch. Details müsste ich aber nachsehen.

    Erklärung:
    Es ist verfahrensrechtlich weitaus einfacher für die Justiz, den Inzest nachzuweisen, als - ggf, der Inezst würde als Norm abgeschafft - einen Verstoß gegen die ansonsten einschlägigen Normen über sexuellen Missbrauch, wenn sich dieser Missbrauch nur daraufhin abhebt, im Alter von 18 Jahren sexuell hörige Erwachsene heranzuziehen.
    Deine Argumentation ist untauglich und grundgesetzwidrig. Ein Richter würde eine Anklage, die einen schweren seelischen Missbrauch über das Inzestverbot "abrechnet", gar nicht akzeptieren dürfen und müsste die Hauptverhandlung ablehnen bzw. weitere Ermittlungen anordnen. Und das aus zwei Gründen:

    1. Der § 173 (Beischlaf zwischen Verwandten) sieht eine Höchststrafe von drei Jahren vor. § 176 z.B. wegen Missbrauchs von Kindern hat eine Höchststrafe von fünf Jahren. Das gleiche gilt für § 182. Diese Paragraphen ziehst du ja heran. Nach § 52 StGB (dem geltendem Recht zur Tateinheit) kommt stets das Gesetz zur Anwendung, welches die härteste Strafe vorsieht. Der Inzestparagraph ist dabei in beiden Fällen nachgeordnet. Daraus ergibt sich zweitens:

    2. Das, was dir vorschwebt, nämlich einen Missbrauch über den Inzestparagraphen abzuurteilen, verstößt gegen das Analogieverbot, welches sowohl im allgemeinen Teil des StGB wie auch im Grundgesetz (Art. 103) festgeschrieben ist. § 1 StGB verbietet es, einen Strafrechtsparagraphen auf einen Fall anzuwenden, der nicht von seinem Wortlaut her gedeckt ist.

    Ein Jurist möge mich eines besseren belehren. Da musst du dir schon was besseres einfallen lassen.

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  • Harmakhis
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    Nur anderer seits: Muss das immer sofort geschehen? 90% der Leute haben kein Interesse an einer Enttabuisierung von Inzest...
    Es ist völlig unerheblich wie viel Prozent der Bevölkerung das Ablehnen. Wichtig ist die moralisch/ethische Begründung der Ablehnung. Und von deinen 90% können 99% diese nicht begründen - "Ich find's eklig" ist nämlich kein ethischer Grundsatz.
    Mir leuchtet irgendwie nicht ein, warum man etwas legalisieren sollte, das von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung jedenfalls nicht aktiv begrüßt oder auch nur toleriert wird (i.S.v.: "Och, der A treibts mit seiner Tochter? Mh, jo, soll er machen, wenn er mag. Ist ja nichts anstößiges bei.").
    Das traf und trifft in vielen Gegenden auch auf Homosexualität, ja sogar auf Ehen zwischen Ausländern und Deutschen zu. Die Meinung der Bevölkerung hat leider in vielen Fällen nichts mit Moral oder Ethik zu tun und kann deshalb für den Gesetzgeber nicht die alleinige Orientierungsrichtline bei der Bewertung von Gesetzen sein.
    Aber bis dahin muss man sich im Gegenzug auch die Frage gefallen lassen als Befürworter der Enttabuisierung,warum man nicht gleich eine Mehrpersonenehe erlaubt, ...
    Ich hab auch kein Problem mit Polygamismus.
    oder warum andererseits Frauen das medizinisch nicht indizierte "egoistische" Abtreiben erlaubt wird, während das Abtöten von Zellhaufen ohne ausdifferenzierte Gestalt mit dem Vorsatz, Menschen zu heilen, verboten ist.
    Ziemlich willkürlich, Ihr und Eure Moral.
    Blödsinn. Das ist nicht unsere Moral, dass ist die aktuelle Gesetzeslage. Ich persönlich würde embryonaler Stammzellenforschung ebenso zustimmen, wie der medizinisch nicht indizierten Abtreibung, solange der Embryo noch kein Nervensystem hat.
    Abgesehen davon ist das für die Bewertung von Inzest völlig unerheblich - es besteht keinerlei kausaler Zusammehang. Wenn du schon Sachverhalte anführst, sollten sie für diesen Fall relevant sein.

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  • Cor
    antwortet
    @Seether

    Nun, die Mehrheit der Bevölkerung befürwortet auch die Todesstrafe, gerade nach drastischen Ereignissen - und trotzdem ist sie abgeschafft. Mal davon abgesehen, dass die Mehrheit der Bevölkerung ein affektgesteuerter primitiver Haufen ist, den es zu kontrollieren und entmündigen gilt, was unser Rechts- und Politiksystem auch bei jeder Gelegenheit unzweideutig impliziert . Deine Rechtshandbücher in allen Ehren, aber vielleicht solltest du lieber mal eine ernsthafte philosophische Abhandlung zu dem Thema in die Hand nehmen, die einem zum Denken anregt anstatt plumpe Definitionen in den Raum zu stellen.
    Die Formel "Recht ist, was der Gesetzgeber beschließt und der Gesetzgeber beschließt, was die Mehrheit der Bevölkerung als Recht ansieht" ist jedenfalls unvollständig, richtiger ist, dass diese Orientierung an einer denkenden Elite stattfindet, die die Folgen einzelner Gesetze auch überblicken kann.

    Es geht nicht darum, ob Inzest eine tolle Sache ist, es geht darum ob mündige erwachsene Menschen so eine Beziehung eingehen können, wenn sie es frei wollen. Deine drastischen Beispiele vom Vater, der seine Tocher im Kellerloch zur Inzesthörigkeit heranzieht, sind in sofern nicht gelungen, als dass eine so aufgezogene Tochter nach allen gängigen Definitonen kein reifer, mündiger, erwachsener Mensch wäre - was die Tat auch weiterhin strafbar machen würde.
    Wie auch schon an anderer Stelle gesagt, es geht nicht darum ob man mit diesem oder jenem übereinstimmt, es geht darum, ob man anderen Menschen die Freiheit nehmen darf, ihre Vorstellungen von ihrem Leben umzusetzen. Es gibt eine Vielzahl von Fällen, wo der Gesetzgeber völlig zurecht Beschränkungen erlässt, im Fall von zwei mündigen, erwachsenen Menschen ist aber m.E. schwerlich zu rechtfertigen, weshalb man ihnen den gemeinsamen Umgang verbieten sollte.

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  • Kai "the spy"
    antwortet
    Zitat von Seether Beitrag anzeigen
    @Spy

    Diskutiere nicht mit mir ,was Recht ist. Darüber gibts ganze Bibliotheken. Unter anderem eine, die wohl lautet:
    "Das, was der Gesetzgeber bestimmt, ist Recht".
    Die andere, mehrheitlich vertretene: "Das, was die Mehrheit der Gesellschaft als Recht ansieht, ist Recht."
    Kannst so in jeder rechtsphilosophischen Abhandlung nachlesen.
    Beides ist aber für Euch ziemlich unpassend, nicht wahr? Der Gesetzgeber lehnt Inzest ab, und die Mehrheit der Bevölkerung auch.
    Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt: Statt "Recht" hätte ich vielleicht "in Ordnung" schreiben sollen. Mag sein, dass die Steinigung von Ehebrechern in einigen arabischen Ländern "Recht" ist, aber "in Ordnung" ist es noch lange nicht. Ebenso die Verfolgung und Unterdrückung von ethnischen und religiösen Minderheiten in der Vergangenheit. Die Judenverfolgung war damals vielleicht rechtens, aber nicht in Ordnung. Die Sklaverei war rechtens, aber nicht in Ordnung. Und darum geht es hier ja. Natürlich weiss hier jeder, dass Inzest gegen das gegenwärtige deutsche Gesetz verstößt und das Inzestverbot somit rechtens ist. Es geht hier darum, ob es in Ordnung ist.

    Und komm mir nicht mit Beweisen. Mach von mir aus selber ne repräsentative Umfrage oder geh bei Forsa betteln. Wenn du mal aufhörst, den Scheinheiligen zu spielen, kannst dir selber Vorstellen, wie das Ergebnis aussieht. *augenroll*
    Naja, also wenn mein Persönlichkeitsrecht durch ein Verbot eingeschränkt wird, dann erwarte ich eigentlich schon, dass das schon vernünftig erklärt wird, ob und was das dann bringt. Und das die Mehrheit der Bevölkerung auch nicht immer recht hat, wird ja wohl niemand bestreiten.

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