Zitat von Kai "the spy"
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Ich wage hier mal den Schuss ins Blaue, dass es juristisch letztlich keinen großen Unterschied machen dürfte, ob der Vater dies seiner eigenen Tochter und deren Kindern angetan hat oder ob er dasselbe mit einem 18-jährigen Mädchen getan hätte, das er entführt hätte. Der Vorwurf des Inzests ist da schon fast vernachlässigbar.
Dass gewisse (im ewigen Gestern verwurzelte) Leute sich aufregen werden, sollte der Inzestparagraph fallen ist wohl nicht vermeidbar. Aber letztendlich ist auch eine nicht vernachlässigbare Zahl von Menschen gegen die Möglichkeit einer Eheschließung für Homosexuelle, einfach weil es nicht ihrem Weltbild entspricht.
Ich bleibe dabei: Eine auf Liebe aufbauende Partnerschaft zwischen Verwandten ist ebensowenig verwerflich und verurteilbar, wie eine zwischen Angehörigen desselben Geschlechts. Das einzige was dem im Wege steht, ist eine Anzahl von selbsternannten Moralaposteln mit Wertvorstellungen von vorgestern.
Die Geschichte mit den Risiken einer Schwangerschaft können solche Paare ebenso entscheiden, wie andere auch: Nach Aufklärung durch einen Arzt und eine Menge gründlicher Überlegung.
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