Inzest bleibt strafbar. Sollte es? - SciFi-Forum

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Inzest bleibt strafbar. Sollte es?

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    Zitat von BongoMercury Beitrag anzeigen
    Wenn man deiner Ethikauffassung noch weiter geht dann könnte man ja auch Sex mit Tieren erlauben oder nicht? In manchen Ländern ist es ja erlaubt. Ich meine sogar in Holland. Wer sagt denn das es den Tieren keinen Spaß macht?
    Die Einvernehmlichkeit ist bei Tieren nicht einwandfrei nachzuweisen und da sollte im Zweifel für den Angeklagten entscheiden: also Sex mit Tieren verbieten. Solange ein Tier nicht klar seine Wünsche artikulieren kann, müssen wir "ahnen" was es sich wünschen würde. Ich behaupte jetzt mal, dass von seinem Herrchen penetriert zu werden steht bei einem Hund nicht an erster Stelle auf der Wunschliste.

    Sex mit Tieren ist in Deutschland zwar prinzipiell erlaubt (seit 1969 glaub), wird aber durch die Tierschutzgesetze eingeschränkt. Letztlich sollte man sich aber fragen, ob dieses Sexualverbot nicht doch einen Sinn erfüllt hat. In meinen Augen handelt es sich bei Zoophilie um den Missbrauch von Wesen, die sich schlicht nicht wehren können. Vielleichts machts ihnen Spaß, vielleicht nicht - wer kann das schon sagen. Das ist in etwa so, als wäre es okay einen sehbehinderten, taubstummen Menschen zu vergewaltigen, weil der ja nicht artikulieren kann, ob es ihm Spaß macht oder nicht.

    Ich halte es ein wenig für gefährlich moralische Standpunkte zu relativieren und als unter dem Deckmantel der Ethik zu verstecken. Im alten Griechendland gab es auch Sodomie und Pädophilie(richtig geschrieben?). Aber ist der moralische Standpunkt von wenigen richtiger als die aktuelle Gesetzauffassung? Oder dem Standpunkt der restlichen Bevölkerung?
    Natürlich kann der moralische Standpunkt Weniger richtiger als die aktuelle Gesetzeslage oder der Standpunkt der restlichen Bevölkerung sein. Wir leben in keiner "Wahrheits-Demokratie". Wenn dem so wäre, dann würden die Menschen immer noch den größten Mist glauben und Frauen auf dem Scheiterhaufen verbrennen.
    Die "Moral" der Bevölkerung ist in großen Teilen Mitläufertum. Immer wieder kamen in der Geschichte Einzelne oder eine Gruppe, die die aktuelle Ethik in Frage stellten und eine bessere lieferten. Diese wurde dann langsam oder auch revolutionär von der Gesellschaft übernommen.

    Die Richtigkeit von Gesetzen und vorherrschenden Moralvorstellungen in Frage zu stellen ist essentiell für eine freie Gesellschaft, die sich entwickeln will. Wenn etablierte, moralische Standpunkte einer Prüfung nicht standhalten, muss man sie verwerfen. An ihnen festzuhalten, nur aus Tradition, ist das schlimmste was eine Gesellschaft machen kann - insgesamt ist Traditionalismus eine wirkliche Seuche.

    Naja, das macht es jedenfalls auch nicht besser. Ein liberaler und toleranter Staat sollte nicht alles legalisieren was in den Bereich von persönlichen und sexuellen Freiheiten fällt. Irgendwo ist es nämlich sehr grenzwertig und schon abartig.
    Natürlich muss und darf nicht alles erlaubt sein. Wichtig ist immer WARUM man etwas verbietet: persönlicher Ekel ist kein Grund für ein Verbot. Ethische Verwerflichkeit kann nicht über so etwas subjektives wie persönlichen Geschmack und Vorlieben definiert werden. Viel mehr müssen ethische Richtlinien danach beurteilt werden welche Auswirkungen sie auf die Betroffenen haben und ob sie die Interessen alle Betroffenen angemessen schützen und unterstützen. Ich bin da in gewisserweise Präferenz-Utilitarist, deswegen habe ich auch kein Problem mit Handlungen, die alle (direkt) Betroffenen freiwillig tun und die ihnen auch noch "Glück" beschert.
    Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
    Makes perfect sense.

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      Zitat von Harmakhis Beitrag anzeigen
      Die Einvernehmlichkeit ist bei Tieren nicht einwandfrei nachzuweisen und da sollte im Zweifel für den Angeklagten entscheiden: also Sex mit Tieren verbieten. Solange ein Tier nicht klar seine Wünsche artikulieren kann, müssen wir "ahnen" was es sich wünschen würde. Ich behaupte jetzt mal, dass von seinem Herrchen penetriert zu werden steht bei einem Hund nicht an erster Stelle auf der Wunschliste.

      Sex mit Tieren ist in Deutschland zwar prinzipiell erlaubt, wird aber durch die Tierschutzgesetze eingeschränkt. Letztlich sollte man sich aber fragen, ob dieses Sexualverbot nicht doch einen Sinn erfüllt hat. In meinen Augen handelt es sich bei Zoophilie um den Missbrauch von Wesen, die sich schlicht nicht wehren können. Vielleichts machts ihnen Spaß, vielleicht nicht - wer kann das schon sagen. Das ist in etwa so, als wäre es okay einen sehbehinderten, taubstummen Menschen zu vergewaltigen, weil der ja nicht artikulieren kann, ob es ihm Spaß macht oder nicht.
      Stimmt. Das Argument das sie sich nicht artikulieren können. Und was ist mit Kindern? Wenn ein Kind aus Neugier die Spielchen mit einem Erwachsenen mitmacht? Die können sich ja artikulieren. Ab einem gewissen Alter.

      Also problematisch. Grundsätzlich gebe ich dir aber Recht.

      Natürlich kann der moralische Standpunkt Weniger richtiger als die aktuelle Gesetzeslage oder der Standpunkt der restlichen Bevölkerung sein. Wir leben in keiner "Wahrheits-Demokratie". Wenn dem so wäre, dann würden die Menschen immer noch den größten Mist glauben und Frauen auf dem Scheiterhaufen verbrennen.
      Die "Moral" der Bevölkerung ist in großen Teilen Mitläufertum. Immer wieder kamen in der Geschichte Einzelne oder eine Gruppe, die die aktuelle Ethik in Frage stellten und eine bessere lieferten. Diese wurde dann langsam oder auch revolutionär von der Gesellschaft übernommen.

      Die Richtigkeit von Gesetzen und vorherrschenden Moralvorstellungen in Frage zu stellen ist essentiell für eine freie Gesellschaft, die sich entwickeln will. Wenn etablierte, moralische Standpunkte einer Prüfung nicht standhalten, muss man sie verwerfen. An ihnen festzuhalten, nur aus Tradition, ist das schlimmste was eine Gesellschaft machen kann - insgesamt ist Traditionalismus eine wirkliche Seuche.
      Ich meinte auch nicht das man sich der Masse anschließen soll und die Masse immer Recht hat. Das ist gefährlich, besonders Dikaturen und totalitäre Regime haben das gezeigt und zeigen es immer noch. Dennoch denke ich das man auch den "liberalen Staat" kritisieren sollte, in seinen Entscheidungen. Und nicht alles was frei ist, ist richtig. Das muß schon genauestens abgewogen werden. Von mehreren Seiten.

      Natürlich muss und darf nicht alles erlaubt sein.
      Ok.

      Wichtig ist immer WARUM man etwas verbietet: persönlicher Ekel ist kein Grund für ein Verbot. Ethische Verwerflichkeit kann nicht über so etwas subjektives wie persönlichen Geschmack und Vorlieben definiert werden. Viel mehr müssen ethische Richtlinien danach beurteilt werden welche Auswirkungen sie auf die Betroffenen haben und ob sie die Interessen alle Betroffenen angemessen schützen und unterstützen. Ich bin da in gewisserweise Präferenz-Utilitarist, deswegen habe ich auch kein Problem mit Handlungen, die alle (direkt) Betroffenen freiwillig tun und die ihnen auch noch "Glück" beschert.
      Gut. Aber diese Ethiken sollen auch stets hinterfragt und überprüft werden.

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        @Seether: Herrjemine.

        Nicht bei allem, bei dem die Bevölkerung mit der Nase rümpft, kann der Staat ein Strafgesetz erlassen. Moralisches und sittliches Fehlverhalten kann nicht Grundlage des Strafrechts eines aufgeklärten Rechtsstaates sein. Das Strafgesetzbuch würde immens anschwellen, während gleichzeitig die Möglichkeiten gar nicht vorhanden wären, solche Strafgesetze in der Praxis durchzusetzen. Und das sieht offensichtlich auch derjenige Richter des BVG so, der sich gegen die Mehrheitsentscheidung ausgesprochen hat. Das ist im übrigen eine sehr alte rechtswissenschaftliche Erkenntnis.

        Für die Moral und die "Sitte" ist die Gesellschaft zuständig. Deswegen ist es auch kein Widerspruch, wenn ich das einerseits in meiner Familie sehr befremdlich fände (Ironie geht dir wohl auch ab), aber andererseits die strafrechtliche Verfolgung durch den Staat ablehne. Das ist nicht widersprüchlich.

        Diese Unterscheidung übersteigt halt dein Fassungsvermögen. Oder du bist zu differenziertem oder prinzipiellen Denken nicht in der Lage, wie deine Mord-und Totschlagbeispiele oder deine sonderbar-phantasievollen Fabulationen zeigen. Wie auch immer. Ich habe das jetzt aber ausreichend dargelegt.
        Republicans hate ducklings!

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          Zitat von Seether Beitrag anzeigen
          Tja Spy, dann freue ich mich rein hypothetisch auf dein Gesicht, wenn dein Vater sich von deiner Mutter scheiden lässt, um deine Schwester zu heiraten.
          Das du SF-Junky mit mir verwechselst, finde ich ganz amüsant, aber nebensächlich. Viel mehr würd' mich ja mal (rein hypothetisch) dein Gesicht interessieren, wenn sich dein Vater von deiner Mutter scheiden lässt, um seinen besten Kumpel zu heiraten.
          Waldorf: "Say, this Thread ain't half bad."
          Stalter: "Nope, it's all bad."

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            Ich hab jetz mal Ansatzweise gelesen, heisst, immer nur bissl von jedem Post! Aber ich werde jetz nich einzeln darauf eingehn, nur soviel sei gesagt: n Haufen von kranken Gedanken (bitte nicht persönlich nehmen, danke)! Am besten wäre es, eure Gehirne auf Null zu stellen (nur was dieses Thema anbelangt) und es dann nochmal zu versuchen! Seht ihr denn nicht, wie ihr hier nicht mehr weiterkommt und euch nur noch gegenseitig auf die Nerven geht? Ihr braucht dringend ma ne Pause !

            JA, es sollte strafbar bleiben, also, wenn ihr es macht, macht es GANZ heimlich, dass euch keiner erwischt, dann werdet ihr auch nicht bestraft !
            Ich hab da ein ganz mieses Gefühl!!!!
            Magierin: Ich sleudere den Fffeuerball dem Drachen entgegen
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              Dass dieses Thema hitzige Diskussionen hervorrufen wird war ja abzusehen, und ich denke nicht dass ein "reset" irgendwas bringen würde...

              JA, es sollte strafbar bleiben,
              Warum denn?

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                Zitat von Spec_Operator Beitrag anzeigen
                Dass dieses Thema hitzige Diskussionen hervorrufen wird war ja abzusehen, und ich denke nicht dass ein "reset" irgendwas bringen würde...



                Warum denn?
                Doch, ein RESET würde diese hitzigen Gemüter mal wieder gemütlicher machen, glaube mir ! Ihr kommt mir immer mit dem gleichen Satz an :"Dass dieses Thema hitzige Diskussionen hervorrufen wird war ja abzusehen" !

                Und auf deine zweite Frage: Warum nicht? Ich beantworte sicher nicht so eine Frage! Lies diesen letzten Satz meines letzen Posts nochmal durch und benutze etwas ironisch-witzige Denkweise, vlt fällt dann auch dir was auf! Danke und .......

                Gruss
                Andy
                Ich hab da ein ganz mieses Gefühl!!!!
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                  Zugegeben, uralter Thread, aber aus aktuellem Anlass mal wieder herausgekramt:

                  Zitat von Juraforum.de
                  Sex zwischen erwachsenen Geschwistern darf verboten werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem am Donnerstag, 12. April 2012, verkündeten Urteil das deutsche Inzestverbot zwischen Familienangehörigen gebilligt (Az.: 43547/08). Ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention liegt dabei nicht vor, so die Straßburger Richter.

                  ...
                  Juraforum.de| Inzestverbot stellt keine Menschenrechtsverletzung dar

                  Die Begründung verstehe ich irgendwie nicht ganz:

                  Der EGMR stellte nun fest, dass das deutsche Beischlafverbot zwar ein Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens darstellt. Der deutsche Staat habe aber mit dem Verbot einen „legitimen Zweck“ verfolgt. Es ziele auf den Schutz der Moral und der Rechte anderer ab.
                  (Hervorhebung von mir)

                  1. Welche Rechte anderer wurden denn verletzt, bzw. müssen geschützt werden?
                  2. Der Schutz der Moral anderer ist als Begründung zulässig? Soll das heißen, das Verbot von homosexuellem Beischlaf, von Beischlaf zwischen Paaren mit größerem Altersunterschied und das Verbot von Scheidung wären auch in Ordnung?
                  Waldorf: "Say, this Thread ain't half bad."
                  Stalter: "Nope, it's all bad."

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                    Nun Inzest birgt ein massiv erhöhtes Risiko, dass die Nachkommen genetische Defekte haben. Daraus kann man eine Rechtsvelretzung zu lasten der Kinder (geboren und potentiel) ableiten.
                    Das mit der Moral kann man auf den selben Gedanken wie die Rechtsverletzung gegen die aus dieser Verbindung evt. hervorgehenden Kinder zurückführen, aber irgendwie glaube ich nicht, dass die Richter genau das im Kopf hatten.
                    Und beide Argumente würden streng genommen nur eine Strafandrohung auf Inzest mit daraus hervorgehender Nachommenschaft rechtfertigen, nicht auf sexuelle Kontakte zwischen Geschwistern an sich.

                    Denn mal von der Vererbungslehre losgelöst, wenn Homosexualität von amoralisch zu akzeptabel wechselt, welchen objektiven Grund gibt es, dass Inzest das nicht auch kann?
                    Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                    - Florance Ambrose

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                      Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
                      Nun Inzest birgt ein massiv erhöhtes Risiko, dass die Nachkommen genetische Defekte haben. Daraus kann man eine Rechtsvelretzung zu lasten der Kinder (geboren und potentiel) ableiten.
                      Müsste so etwas dann nicht auch für nichtverwandte Paare gelten, bei denen genetische Defekte bereits diagnostiziert und bei den Kindern ebenfalls zu erwarten sind? Wie ist es z.B. bei einer Frau mit Trisomie-21?

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                        Ja, die Niederlage muss sehr schmerzen. Doch doch. Ein hervorragendes Urteil zum Schutze der Kinder und Familien, zum Hochhalten eines Mindestmaßes an gesellschaftlicher Moral.
                        Hach, ein gutes Gefühl, die eigenen Argumente durch höchstrichterliche Rechtsprechung gedeckt zu wissen *gone before shitstorming*.

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                          Zitat von irony Beitrag anzeigen
                          Müsste so etwas dann nicht auch für nichtverwandte Paare gelten, bei denen genetische Defekte bereits diagnostiziert und bei den Kindern ebenfalls zu erwarten sind? Wie ist es z.B. bei einer Frau mit Trisomie-21?
                          Yep.
                          Und damit sind wir wieder beim ungeliebten Thema der Eugenik - bzw. "Rassenhygiene".
                          Verschiedenste westliche Staaten kannten oder kennen Gesetze zur Verhinderung der Fortpflanzung von Behinderten. Das ist gerade hier in Mitteleuropa eine heikle Angelegenheit.
                          Damit dürfte jedes mit der Genetik gerechtfertigtes Verbot von Inzest schnell in ein politisches Minenfeld führen.

                          Aber eben, da kommt das grosse Problem für die Politik: womit will man ein solches Verbot sonst rechtfertigen?
                          Guter Geschmack?
                          Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                          - Florance Ambrose

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                            Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
                            Yep.
                            Und damit sind wir wieder beim ungeliebten Thema der Eugenik - bzw. "Rassenhygiene".
                            Verschiedenste westliche Staaten kannten oder kennen Gesetze zur Verhinderung der Fortpflanzung von Behinderten. Das ist gerade hier in Mitteleuropa eine heikle Angelegenheit.
                            Damit dürfte jedes mit der Genetik gerechtfertigtes Verbot von Inzest schnell in ein politisches Minenfeld führen.

                            Aber eben, da kommt das grosse Problem für die Politik: womit will man ein solches Verbot sonst rechtfertigen?
                            Guter Geschmack?
                            Das Problem ist nicht nur die Genetik, sondern vor allem die Brandmarkung als "Inzestkind", die den Kindern ein glückliches Leben verunmöglichen.
                            Eine solche Ächtung, kombiniert mit den Risiken der Behinderung, sind für mich Grund genug das Urteil zu begrüßen.
                            When I feed the poor, they call me a saint.
                            When I ask why the poor are hungry, they call me a communist.


                            ~ Hélder Câmara

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                              Schade, dass die Deppen aus Karlsruhe nicht mehr überstimmt wurden. Schade für die Familie, die durch die Eingriffe der Strafjustiz zerstört wurde und schade dafür, dass dem Staat auch noch im 21. Jahrhundert erlaubt wird, den Sittenwächter zu spielen.

                              Zitat von irony
                              Müsste so etwas dann nicht auch für nichtverwandte Paare gelten, bei denen genetische Defekte bereits diagnostiziert und bei den Kindern ebenfalls zu erwarten sind? Wie ist es z.B. bei einer Frau mit Trisomie-21?
                              Wäre man konseqent, müsste es für jede natürliche geschlechtliche Fortpflanzung gelten, weil die Wahrscheinlichkeit, dass der Nachwuchs irgendwelche genetischen Schäden aufweist, erheblich ist. Wollte man dem Staat die Aufgabe des genetischen Wächters überlassen, müsste künstliche Befruchtung mit anschließende Präimplantationsdiagnostik die einzige zugelassene Fortpflanzungsart sein. Die gewogen und nicht für zu leichtbefundenen Eizellen müssten dann nur noch gesunden Müttern im gesunden Alter eingesetzt werden, bei denen eine angemessene Entwicklung gewährleistet ist. Die Damen würden aber vom Amt noch einen Reproduktionsberater an die Seite gestellt bekommen, der verhindert, dass sie Kontakt zu Tabakprodukten, Alkohol oder stressigen Lebenssituationen erhalten.

                              Aber dieser merkwürdige Eugenikrechtfertigung ist eh nonsens, weil der Paragraph 173 nicht die Fortpflanzung sondern den Beischlaf unter Strafe stellt.

                              Zitat von Kid Beitrag anzeigen
                              Das Problem ist nicht nur die Genetik, sondern vor allem die Brandmarkung als "Inzestkind", die den Kindern ein glückliches Leben verunmöglichen.
                              Warum solle eine Inzestkind keine glückliches Leben führen können? Nach "Retorten-Babys" kräht ja heute auch kein Hahn mehr.
                              I reject your reality and substitute my own! (Adam Savage)

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                                Zitat von Kid Beitrag anzeigen
                                Das Problem ist nicht nur die Genetik, sondern vor allem die Brandmarkung als "Inzestkind", die den Kindern ein glückliches Leben verunmöglichen.
                                Eine solche Ächtung, kombiniert mit den Risiken der Behinderung, sind für mich Grund genug das Urteil zu begrüßen.
                                Ganz meine Meinung. So ein Kind wird keine erfreuliche Schulzeit haben. Also ein gewisses Maß an Selbstkontrolle dürfte mMn. doch nicht allzu schwer sein. Bei der Bevölkerungsdichte...muss man es da unbedingt mit der Schwester oder dem Bruder treiben? Gibts da wirklich niemand anderen? Auch wenn sich das für einige vielleicht ziemlich konservativ anhört, aber ich begrüße das Urteil schon alleine deswegen, weil ich Sex unter Geschwistern einfach für krank halte.

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