Genitalverstümmelung eine Straftat? - SciFi-Forum

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Genitalverstümmelung eine Straftat?

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    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Also was ist mit Ohren anlegen bei minderjährigen oder einer Zahnspange aus kosmetischen Gründen bei einem Überbiss der es medizinisch nicht notwendig macht?
    Abstehende Ohren sind die am häufigsten vorkommenden Fehlbildungen der Ohren. Die Ursachen für abstehende Ohren sind meist angeborene Verformungen der Ohrknorpel bzw. eine asymmetrische oder unzureichende Entwicklung einzelner Knorpelelemente.

    Überbiss:
    Bei einem Fehlbiss schließen die Zahnreihen nicht richtig, so dass es zu Schwierigkeiten beim Essen, bei der Mundschließung und beim Sprechen kommen kann. Die Schneidezähne können anfälliger für Karies sein. Ein Fehlbiss kann das Aussehen beeinträchtigen.
    Es gibt verschiedene Arten von Fehlbissen
    Beides Fehlentwicklungen, die sehr wohl medizinisch behandelt werden müssen.

    Eine Beschneidung stellt das Gegenteil dar: Ein funktionierendes Körperteil wird absichtlich "verstümmelt" (ich setze es dir zuliebe mal in Anführungszeichen) und büßt danach einen Teil seiner Funktionsfähigkeit ein.
    Fear is temporary, regrets are forever.

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      Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
      Also was ist mit Ohren anlegen bei minderjährigen oder einer Zahnspange aus kosmetischen Gründen bei einem Überbiss der es medizinisch nicht notwendig macht?
      Das Anlegen der Ohren hat im Gegensatz zur Zirkumsion keinerlei Funktionseinschränkung zur folge.
      Ausserdem sind abstehende Ohren wenn nicht medizinisch, dann zumindest psychosozial ein mögliches Problem.

      Und was die Spange angeht: Nun, naturgemäss gibt es Zahnspangen erst, nachdem das Kind den Zahnwechsel hinter sich hat. In diesem Alter ist das Kind zumindest begrenzt einsichtsfähig und ihm kann Sinn und Notwendigkeit der Prozedur erklärt werden.
      Zudem kann eine Spange sehr wohl Zahnmedizinisch Idiziert sein. Fehlstellungen führen mittel- bis langfristig oft zu Problemen.

      Deine Vergleiche sind also nicht wirklich brauchbar.
      Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

      - Florance Ambrose

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        Eine Anmerkung:
        Die volle Religionsmündigkeit besteht
        in Deutschland und Österreich mit 14 Jahren,
        in der Schweiz mit 16 Jahren und
        in den USA erst mit der Voljährigkeit.
        Als Erwachsener kann man Moslem werden, indem man in Anwesenheit eines Moslems das Glaubensbekenntnis ablegt.
        Wenn man Jude werden will, gehört dazu imho wohl ein Unterricht durch einen Rabbi, wohl ähnlich dem Vorgangs eines Übertritts von der katholischen zur evangelischen Kirche oder umgekehrt.
        Von Geburt Jude ist jeder, der vom einer jüdischen Frau geboren wurde.
        Wenn ein Kind nicht beschnitten wurde, ändert das nichts an dieser Tatsache, die Beschneidung könnte man imho gut auf den Zeitpunkt verschieben, wenn ein Junge erstmals in der Synagoge aus der Thora vorlesen darf.
        Slawa Ukrajini!

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          Zitat von Maritimus Beitrag anzeigen
          Beides Fehlentwicklungen, die sehr wohl medizinisch behandelt werden müssen.
          Macht man sich ein Arzt dann wenn er es unterlässt, unterlassener Hilfeleistung schuldig?
          Also ich war auf Wunsch meiner Mutter beim Kieferorthopäden, der meinte dann nach einer Untersuchung man könne ne Spange machen müsse aber nicht (von genau solchen Fällen sprach ich). Er überließ die Entscheidung meinne Eltern, sie mir, ich lehnte ab.
          Wieso ist das Anlegen von Ohren immer medizinsch notwendig?
          @HMS Fearless Nicht beschnitten zu sein kann auch für einen Juden oder Moslem zu einem wenn auch nicht medizinischen, wohl aber
          psychosozialen Problem
          werden.

          Nochmal zu dem Problem der medizinischen Notwendigkeit:
          Während ich Praktikum in einem Krankenhaus machte waren da Dienstags und Donnerstag zig medizinsch notwendige Nasen-Scheidewandkorrekturen. Die (jüngeren) Leute haben eigentlich immer erzählt, dass sie keine Beschwerden hätten und einfach nur den Zinken auf Kosten der Krankenkasse begradigt haben wollten. Eine gute Freundin hat sich auch mit ner vorgeschobenen medizinischen Notwendigkeit nen Höcker auf der Nase rausschleifen (oder was auch immer) lassen. Als man in Deutschland das Kupieren von Hundeschwänze verbot gab es recht häufig Würfe bei denen alle Hunde den Schwanz gebrochen hatten. Wenn der Tierarzt nicht mit spielen wollte hat man eben auch dafür gesorgt, dass es keine Lüge mehr war. Ich kannte auch einen Fox Terrierzüchter der den Schwanz seiner Hunde abgenunden hat, wenn die Kontrollen des VdH vorüber waren.
          Wenn Gesetze das schädigen was sie schützen wollen sollte man sie dann wirklich einführen?
          Gläubige Moslems oder Juden werden ihre Kinder weiter beschneiden, sie wägen die körperiche Unversehrtheit ihres Kindes gegen den Ausschluss vom Heil ab.

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            Zitat von Maritimus Beitrag anzeigen
            Eine Beschneidung stellt das Gegenteil dar: Ein funktionierendes Körperteil wird absichtlich "verstümmelt" (ich setze es dir zuliebe mal in Anführungszeichen) und büßt danach einen Teil seiner Funktionsfähigkeit ein.
            Man muss jetzt auch nicht übertreiben.
            Die Funktionsfähigkeit des Penis ist noch immer vorhanden. Als jemand, bei dem es medizinisch notwendig war, fühle ich mich jedenfalls nicht verstümmelt oder empfindungsunfähig.

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              Zitat von newman Beitrag anzeigen
              Man muss jetzt auch nicht übertreiben.
              Die Funktionsfähigkeit des Penis ist noch immer vorhanden. Als jemand, bei dem es medizinisch notwendig war, fühle ich mich jedenfalls nicht verstümmelt oder empfindungsunfähig.
              Sicherlich nicht empfindungsunfähig, aber eben eingeschränkt.
              Fear is temporary, regrets are forever.

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                Zitat von Maritimus Beitrag anzeigen
                Sicherlich nicht empfindungsunfähig, aber eben eingeschränkt.
                Das kann ich nicht bestätigen. Das lässt sich denke ich aber objektiv auch gar nicht beurteilen. Zentral für Sexualität und jedes subjektive Wahrnehmungsempfinden ist ja eigentlich, was das Gehirn mit den empfangenen Signalen anstellt. Und das kennt gar nichts anderes.
                Ist das Blau, das ich sehe, dasselbe, das du siehst, und auch gleich intensiv? Davon hängt mehr ab als ein Stück Haut.

                Kommentar


                  Zitat von newman Beitrag anzeigen
                  Das kann ich nicht bestätigen. Das lässt sich denke ich aber objektiv auch gar nicht beurteilen. Zentral für Sexualität und jedes subjektive Wahrnehmungsempfinden ist ja eigentlich, was das Gehirn mit den empfangenen Signalen anstellt. Und das kennt gar nichts anderes.
                  Ist das Blau, das ich sehe, dasselbe, das du siehst, und auch gleich intensiv? Davon hängt mehr ab als ein Stück Haut.
                  Das mag ja sein, aber newman, ist es nicht objektiver Fakt, dass die Eichel unempfindlicher wird? Die Eichel eines beschnittenen Mannes reibt ja nunmal immer am Stoff der Hose.
                  Fear is temporary, regrets are forever.

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                    Zitat von Maritimus Beitrag anzeigen
                    Das mag ja sein, aber newman, ist es nicht objektiver Fakt, dass die Eichel unempfindlicher wird? Die Eichel eines beschnittenen Mannes reibt ja nunmal immer am Stoff der Hose.
                    Aber die Haut der Eichel wird doch nicht rauher oder wird gar zur Hornhaut oder?
                    Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                    Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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                      Sie wird fester und widerstandsfähiger, und damit auch weniger sensitiv.
                      Das ist eine logische Konsequenz der stärkeren mechanischen Beanspruchung.

                      Ein Problem bei der Beurteilung ist, dass relativ wenig Männer nach erreichen der Volljährigkeit beschnitten werden. Ob jetzt aus religiösen oder medizinischen Gründen, die Beschneidung findest meist vor der Pubertät statt.
                      Somit haben die wenigsten betroffenen Männer eine Vergleichsmöglichkeit, da sie nur den Zustand nach der Beschneidung kennen.
                      Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                      - Florance Ambrose

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                        Es ist doch für die juristische Bewertung des Vorgangs und seine moralpolitischen Aspekte völlig uninteressant, ob eine Beschneidung sich im körperlichen (!) Erfühlen des Sexuallebens negativ oder vielleicht gar positiv auswirkt. -.-
                        Völlig irrelevanter Nebenschauplatz für nen eigenen Thread, aka "Man(n) kann länger ohne(?)".

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                          Da muss ich widersprechen.
                          Da es sich bei der Entscheidung über die legalität der rituellen Beschneidung um eine Güterabwägung handelt, sind die objektiven und subjektiv empfundenen Folgen der Beschneidung von zentraler Bedeutung.
                          Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                          - Florance Ambrose

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                            Ich habe mich unpräzise ausgedrückt.
                            Die Frage kann dahin stehen, weil die Antwort nicht eindeutig ist. Es wird nämlich durchaus vertreten, dass es Vorteile für den Mann hat, beschnitten zu sein. Ein Studienfreund hat gesagt, dass er nach seiner Beschneidung "wesentlich länger" konnte. Also wollen wir die Diskussion, ob Beschneidung eine Straftat sein darf oder nicht, wirklich auf das subjektive Lustempfinden des Durchschnittsmannes runterbrechen?
                            Die Frage lässt sich auch so vollkommen AUSREICHEND erörtern, ohne derartig beliebige Probleme aufzuwerfen, die im Gesamtbild viel zu diffus sind und in letzter Konsequenz auch zweitrangig.

                            Viel interessanter ist z.B., wie von mir schon angesprochen, ob die Befürworter der Legalisierung der Beschneidung sich eigentlich auch vorstellen können, den 11jährigen Timmy zwangszubeschneiden, wenn seine Familie ein Jahr vor seiner passiven Religionsmündigkeit beschließt, vom Christentum zum Judentum oder Islam zu konvertieren.
                            Wird der Junge dann ins Krankenhaus geschleift und dort von Ärzten zwangsoperiert?
                            Das wäre nämlich logisch betrachtet möglich. Zwischen einem 11jährigen und einem hilflosen Baby besteht in Hinsicht auf die Religionsmündigkeit nämlich kein wesentlicher Unterschied (die Anhörungspflicht ab dem 10. Lebensjahr ist irrelevant und ohne Folgen).

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                              Im Grunde läuft es auf das Recht eines Menschen hinaus, selbst zu entscheiden.
                              Möchte sich ein Mann beschneiden lassen, so soll er es tun.
                              Wir tätowieren doch auch unsere Kinder nicht.
                              So sollte jeder nicht medizinisch motivierte Eingriff an einem Menschen, der auch noch irreversibel ist, nur dann vorgenommen werden, wenn der Mensch es altersgemäß selbst bestimmen kann.
                              Ich finde, das ist heutzutage selbstverständlich.
                              Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                              Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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                                Zitat von Seether Beitrag anzeigen

                                Viel interessanter ist z.B., wie von mir schon angesprochen, ob die Befürworter der Legalisierung der Beschneidung sich eigentlich auch vorstellen können, den 11jährigen Timmy zwangszubeschneiden, wenn seine Familie ein Jahr vor seiner passiven Religionsmündigkeit beschließt, vom Christentum zum Judentum oder Islam zu konvertieren.
                                Das ist tatsächlich eine gute Frage.


                                Wird der Junge dann ins Krankenhaus geschleift und dort von Ärzten zwangsoperiert?
                                Das wäre nämlich logisch betrachtet möglich. Zwischen einem 11jährigen und einem hilflosen Baby besteht in Hinsicht auf die Religionsmündigkeit nämlich kein wesentlicher Unterschied (die Anhörungspflicht ab dem 10. Lebensjahr ist irrelevant und ohne Folgen).
                                Nun, persönlich finde ich, einem Arzt, der an einer Person gegen ihren ausdrücklichen Willen (ob nun rechtlich urteilsfähig oder nicht) eine nicht notwendige Operation vornimmt, gehört die Zulassung auf Lebzeiten entzogen.
                                Evt. sieht das das Gesetz anders.

                                Und die Eltern müssten sich die Frage gefallen lassen, ob es jetzt unbedingt nötig war die Prozedur so kurz vor der passiven Religionsmündigkeit ihres Ablegers durchzuführen.
                                Ein verantwortungsvoller Geistlicher würde den Jungen sowieso nur in die Religionsgemeinschaft aufnehmen, wenn dies sein eigener, klarer Wille ist.
                                Aber eben, die gesetzliche Verbindlichkeit fehlt.
                                Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                                - Florance Ambrose

                                Kommentar

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