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Ist Hartz IV zu niedrig?

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
    Das ist lediglich die Theorie dahinter.

    Praktisch sieht es schon so aus, wie endar es beschrieben hat. Innerhalb der sozialpädagogischen Beratung wird einem gesagt "Zieh dich mal vernünftig an, lass Dir die Haare ordentlich schneiden, dann klappt das auch mit dem Job." und wenn man sich dann weigert, dieses Vorschlägen nachzukommen, wird einem damit gedroht, wegen Verletzung der Pflicht zur Mitwirkungspflicht aus der Maßnahme geworfen zu werden und die Kosten für die Maßnahme erstatten zu müssen, womit die Leute de facto Zwang auf die Leute ausgeübt wird.
    Also wenn das (sozial)pädagogische Beratung sein soll, dann ist Homöopathie auch eine empirisch besonders gut geprüfte und belegte Disziplin der Schulmedizin.
    Und mit nem Vorschlaghammer Sachen zerdeppern ist ein Handwerk.

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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    @endar& Sunny: Danke für die Erklärungen.

    @Infinitas: Wieso (bzw. für wen) soll Geld die größte Rolle spielen?
    (Ich gehe davon aus, dass wir hier nicht über Schlüssel- und Führungspositionen reden, wo Gehaltsverhandlungen natürlich normal sind; und solche Leute brauchen auch eher keine Bewerbungshilfen. )

    Stattdessen gibt es bei Jobangeboten, gerichtet an klassische Arbeitnehmer, eher nur geringe Möglichkeiten, Gehaltsverhandlungen zu führen.

    D.h. für den AG sind die Kosten fix, egal wer den Job bekommt.

    Und der AN bzw Arbeitssuchende wird, wenn zB 10 offene Stellen gefunden wurden, die vom Profil her grob passen, sich wahrscheinlich zunächst da bewerben, wo die größten Chancen bestehen - und nicht da, wo es die meiste Kohle gibt.
    richtig ich meinte das auch eher Andersherum. Wenn der AG 3 mögliche AN mit der Gleichen Qualifikation hat und sie alle auch im Gesamten zum Unternehmen passen, wird er logischerweise Denjenigen nehmen, der die geringsten Gehaltsvorstellungen hat, da er ja glaubwürdig sein starkes Interesse an diesem Job bekundet hat. Das war ein wenig blöd ausgedrückt, man könnte es, wie du genau andersherum verstehen.
    Das kommt wie gesagt darauf an - Es gibt durchaus, auch für Jobs die jetzt keiner Schlüsselposition entsprechen Verhandlungsspielraum in Sachen Geld. Auch ist die Frage nach der persönlichen Gehaltsvorstellung fast schon eine Standartfrage. ( Ich würde beispielsweise bei einer Pflichtbewerbung in einer dubiosen Leihfirma 30.000 Euro pro Monat in den Fragebogen eintragen oder mit der Einstellungsberechtigten ( wenn den eine weibliche Person ist) flirten.)

    Andersherum ist es auch so, wenn der Arbeitssuchende Probearbeiten und seine Bewerbungsgespräche ordentlich disponiert wird er am Ende nach meiner Erfahrung mehrere konkrete Angebote zur Auswahl haben. Ob der AN die Auswahl am alleine am Verdienst festmacht ist eine andere Frage und auch meiner Meinung nach nicht zu empfehlen.
    Zuletzt geändert von Infinitas; 12.09.2015, 21:48.

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  • xanrof
    antwortet
    @endar& Sunny: Danke für die Erklärungen.

    @Infinitas: Wieso (bzw. für wen) soll Geld die größte Rolle spielen?
    (Ich gehe davon aus, dass wir hier nicht über Schlüssel- und Führungspositionen reden, wo Gehaltsverhandlungen natürlich normal sind; und solche Leute brauchen auch eher keine Bewerbungshilfen. )

    Stattdessen gibt es bei Jobangeboten, gerichtet an klassische Arbeitnehmer, eher nur geringe Möglichkeiten, Gehaltsverhandlungen zu führen.

    D.h. für den AG sind die Kosten fix, egal wer den Job bekommt.

    Und der AN bzw Arbeitssuchende wird, wenn zB 10 offene Stellen gefunden wurden, die vom Profil her grob passen, sich wahrscheinlich zunächst da bewerben, wo die größten Chancen bestehen - und nicht da, wo es die meiste Kohle gibt.

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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von Whyme Beitrag anzeigen
    ......, womit die Leute de facto Zwang auf die Leute ausgeübt wird.

    LG
    Whyme
    genau so ist es Whyme und wenn ich mir das Relation zu gewissen Maßnahmen setzte, so sind es Sinnlosmaßnahmen, die meiner Meinung nach Zeit und Geldverschwendung sind.

    Edit:
    Meine Standpunkt ist da recht einfach: Weiss irgend jemand nicht wie man sich richtig Bewirbt, so ist es naheliegend da einen Personalchef zu fragen was er denn von einem Bewerber im Gespräch erwartet.
    Dort geht es neben einem Gepflegten auftreten auch um nonverbale Kommunikation, Berufliche Soft und Hardskills und ob der Bewerber ins Team passt. Gute Informationen über das Unternehmen von seitens des Bewerbers spielen dabei auch eine Rolle. Natürlich spielt der Faktor Geld die wohl größte Rolle bei einer möglichen Auswahl. Ein großer Pluspunkt ist im Bewerbungszyklus eine gute Disposition der Probearbeiten und Bewerbungsgesprächen von Seiten des Bewerbers und eine angemessene Eigeninitiative. Letzteres wird im Bewerbungstrainig wohl nicht "gelehrt".
    Zuletzt geändert von Infinitas; 12.09.2015, 11:06.

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  • Whyme
    antwortet
    Das ist lediglich die Theorie dahinter.

    Praktisch sieht es schon so aus, wie endar es beschrieben hat. Innerhalb der sozialpädagogischen Beratung wird einem gesagt "Zieh dich mal vernünftig an, lass Dir die Haare ordentlich schneiden, dann klappt das auch mit dem Job." und wenn man sich dann weigert, diesen Vorschlägen nachzukommen, wird einem damit gedroht, wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht aus der Maßnahme geworfen zu werden und die Kosten erstatten zu müssen, womit die Leute de facto Zwang auf die Leute ausgeübt wird.

    LG
    Whyme
    Zuletzt geändert von Whyme; 13.09.2015, 05:35. Grund: Diverse Fehler beseitigt - kein inhatlicher Edit

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  • Sunny
    antwortet
    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Ah, ok. "Maßnahmen zur Untestützung der Persönlichkeit", davon habe ich tatsächlich noch nie gehört.
    Das ganze fällt unter den Begriff "Persönliches Budget". Es handelt sich dabei nicht um eine Maßnahme. Dem Arbeitslosen steht dabei ein gewisses Kondingent an "Geld" zur Verfügung, was dann individuell ausgegeben werden kann aber nicht muss, da es sich um eine sogenannte "Kann-Leistung" handelt. Eine neue Frisur ist nur eine Möglichkeit, die Leistung in Anspruch zu nehmen.

    Ich dachte nur, dass es einen Unterschied macht, ob der Betreuer einfach freundlich vorschlägt (ohne Hintergrunddrohung), "mal wieder" zum Friseur zu gehen oder ob es per Bescheid angeordnet wird.
    Da es sich nicht um eine Pflichtleistung handelt, kann auch kein Bescheid erstellt werden, wo dann drin steht.

    Nach Paragraph 4 Abs. 2 SGB II haben Sie zum Friseur zu gehen oder Ihnen werden die Leistungen gekürzt.

    Die Antwort könnte dann so aussehen, dass derjenige sich einfach wieder die Haare wachsen lässt.

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  • endar
    antwortet
    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Ah, ok. "Maßnahmen zur Untestützung der Persönlichkeit", davon habe ich tatsächlich noch nie gehört.

    Ich dachte nur, dass es einen Unterschied macht, ob der Betreuer einfach freundlich vorschlägt (ohne Hintergrunddrohung), "mal wieder" zum Friseur zu gehen oder ob es per Bescheid angeordnet wird.
    Es handelt sich dabei wohl um "sozialpädagogische" Maßnahmen im Sinne es erweiterten "Coachings". Angeordnet wird nicht der Friseurbesuch, sondern die Teilnahme am "Coaching". Der Friseurbesuch wäre dann ein Teil des Coachings.

    Natürlich spielt hier der (dümmliche) Gedanke rein, den der wohbeleibte SPD Politiker Beck so treffend mit "Machen Sie mal die Haare ordentlich und dann kriegen Sie auch einen Job!" formuliert hat. Arbeitslosigkeit sei stets ein individuelles Verschulden, keine Folge der gesellschaftlichen Zustände.

    Aber natürlich kann man sich gegen eine solche Maßnahme wehren bzw. die Teilnahme ablehnen. Dafür braucht man dann natürlich Gründe, die man am besten eloquent vorträgt oder - noch besser - zu Papier bringt. Wer jetzt z.B. drei Bewerbungstrainings in kurzer Zeit absolvieren soll, der kann ruhig nachfragen, wie sich diese Maßnahme rechtfertigt und welche Kosten dafür anfallen.

    Das geht dann an die vorgesetzte Stelle des Arbeitsvermittlers und kostet den Zeit und ist auch für den Vermittler selbst eher unangenehm. Man kann übrigens sogar Akteneinsicht verlangen, wenn man wissen will, wie die beiden vorigen Stellen einen beurteilt hätten, so dass jetzt ein drittes Training nötig sei. Man dreht einfach den Spieß um und stellt die Qualifikation der "Coaching-Agenturen" in Frage.

    Auch die Drohung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder die Drohung, sich an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landtags zu wenden, könnte Eindruck machen. Nicht, weil sie negative Folgen zu erwarten hätten, aber der damit verbundene Papierkram kostet die Mitarbeiter des Arbeitsamtes mehrere Tage Zeit, die sie gar nicht zur Verfügung haben. (Sowas muss man aber genau zeitlich planen und recherchieren, sonst verpufft das, weil sie einem nicht glauben).

    Andererseits spielen die Ämter solche Spielchen wohl eher mit Leuten, die beim Briefeschreiben oder Drohungen-Timing nicht so gut sind. Aber vielleicht kennt man jemanden, der einem hilft.

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  • xanrof
    antwortet
    Ah, ok. "Maßnahmen zur Untestützung der Persönlichkeit", davon habe ich tatsächlich noch nie gehört.

    Ich dachte nur, dass es einen Unterschied macht, ob der Betreuer einfach freundlich vorschlägt (ohne Hintergrunddrohung), "mal wieder" zum Friseur zu gehen oder ob es per Bescheid angeordnet wird.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht genau wie ich deinen Beitrag einordnen soll.
    Ist das jetzt ironisch gemeint? Oder behauptest du (ernst gemeint), daß ALG2-Empfänger offiziell und nachweislich, d.h. per Bescheid der BA, "gezwungen" werden zum Friseur zu gehen - so daß deine Verwendung des Wortes "muss" gerechtfertigt wäre?
    Das gibt es wirklich. Wenn das unter Maßnahmen zur Untestützung der Persönlichkeit fällt, wird das aber bezahlt. Wenn man Maßnahmen nicht annimmt kann man glaube ich grundsätzlich bestraft werden.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Nicht durch einen Bescheid des Jobcenters, aber als Drohgebärde der Maßnahmeleiter.

    Den Namen der Firma werde ich nicht nennen, war aber schon sehr bezeichnend.

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  • xanrof
    antwortet
    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
    ...und es werden tatsächlich noch seltsame Maßnahmen "verteilt" (in diesem Jahr): da muss man sich dann einige (Billig-)Klamotten kaufen und zum Friseur gehen. ...
    Ich weiß nicht genau wie ich deinen Beitrag einordnen soll.
    Ist das jetzt ironisch gemeint? Oder behauptest du (ernst gemeint), daß ALG2-Empfänger offiziell und nachweislich, d.h. per Bescheid der BA, "gezwungen" werden zum Friseur zu gehen - so daß deine Verwendung des Wortes "muss" gerechtfertigt wäre?

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Bist du ein Erwachsener oder ein Kind?

    In solchen Maßnahmen wirste als Erwachsener wie ein Kind behandelt, als wenn du unmündig bist.

    Für das, was sie einem in solchen Maßnahmen aufdrängen, kriegt man einen Bruchteil des Geldes wieder - und es ist völlig wurscht, ob du gerade eine Stromrechnung vorliegen hast, wo du was nachzahlen kannst und dir in diesem Moment z.B. Friseur gar nicht leisten kannst oder neue Klamotten.

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  • Taanae
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Ich rede nicht von Flüchtlingen, aber es werden weiterhin lieber schwachsinnige Maßnahmen verteilt. Das ist leider nicht weniger geworden.
    Tatsächlich nicht? Erschreckend ... ob ich mich jemals wieder daran gewöhnen könnte?

    Leider kann ich da nicht mehr selbst mitreden als Beteiligte, aber ich kenne noch einige mit Hartz IV, und es werden tatsächlich noch seltsame Maßnahmen "verteilt" (in diesem Jahr): da muss man sich dann einige (Billig-)Klamotten kaufen und zum Friseur gehen. Was für eine Verschwendung! Eine Hose oder ein paar billige Schuhe und ein Friseurbesuch ... und natürlich eine zusätzliche Kontrolle der Bewerbungsunterlagen samt Foto ... das soll etwas bringen? Soll etwa Demütigung erfahren werden?

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  • Tibo
    antwortet
    Wie viele sind es denn? Also kannst du uns da mal die Zahlen schwachsinniger Maßnahmen der vergangenen Jahre nennen? Wer erfasst denn sowas?

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Ich rede nicht von Flüchtlingen, aber es werden weiterhin lieber schwachsinnige Maßnahmen verteilt. Das ist leider nicht weniger geworden.

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