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Ist Hartz IV zu niedrig?

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Für Kinder ist der Satz definitiv zu niedrig. Sie brauchen Essen, Trinken, jede Menge Kleidung (weil sie ja auch wachsen), Spielzeug, Schulsachen... und das von etwas über 200 Euro monatlich... nu ja. (Strom, Fahrtkosten... ist ja auch in dem Beitrag mit bei.)

    Klar kann man sagen, kauft bei dem Kind halt zwei Nummern größer. Bei Klamotten mag das u.U. noch gehen, bei Schuhen geht es nicht, es sei denn, das Kind soll Haltungsschäden behalten oder sich ständig was brechen, aufschürfen, verstauchen, weil die Schuhe zu groß sind.

    Was generell Kinder angeht: Viele Mütter geraten doch erst in Hartz 4, weil sie Kinder kriegen und kein Arbeitgeber ne Mutter mit Kind will, was öfter mal krank werden kann und somit die Arbeitskraft (Mutter) ausfällt.

    Kinderbetreuung geht auch nur (Kita...) wenn das Kind auch ja einen Platz hat, keinen Ausbruch von Kinderkrankheiten in der Einrichtungen sind (dann wird diese nämlich geschlossen und Mama darf zusehen, wo das Kind bleibt) und keine Ferien sind. Da ist nämlich die Kita oftmals dicht. Es gibt zwar Ersatz-Kitas, aber die haben auch nur begrenzt Platz und für die gesamte Ferienzeit hat kein Arbeitnehmer so viel Urlaub, um das irgendwie auffangen zu können.

    Es ist aber immer wieder kurios, wie hier in Deutschland gemeckert wird, dass es angeblich nicht genug Kinder gibt, aber andererseits die Mütter dann immer als faul und arbeitsscheu bezeichnet werden, weil sie dadurch keinen Job finden, ihren verlieren oder zu Hause bleiben müssen.

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  • Taanae
    antwortet
    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Wenn von irgendwo Einnahmen (zB Unterhalt vom Vater) fließen, wird das ALG-II-basierte Einkommen entsprechend reduziert.
    Tut mir leid, aber Du siehst es m. E. nicht ganz richtig. Alle Einnahmen werden abgezogen, nicht nur vom Regelsatz für's Kind, sondern auch von dem Regelsatz der Mutter, so dass nur noch der normale Regelsatz für Mutter und Kind übrig bleiben plus Mehrbedarfszuschlag.


    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    bzgl Kindergeld: Es gibt nun mal vom Staat Leistungen, die für bestimmte Situationen vorgesehen sind. Kindergeld ist halt nicht Teil von ALG-II.
    Doch, oder verstehe ich Dich hier falsch? Kindergeld ist nicht zusätzlich, sondern inklusive.


    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    ALG-II Empfänger mit Kindern bekommen dafür entsprechend höhere Regelsätze, zB 215 Euro mehr (?) pro Kind mit 0-5 Jahren bis hin zu 281 Euro für Kinder mit 14-17 Jahren.
    Das stimmt so auch nicht.

    Erwachsene 391 €
    Kinder bis 5 Jahre 229 €
    Kinder 6 - 13 Jahre 261 €
    Kinder 14 - 17 Jahre 296 €
    Der Regelsatz für Personen unter 25 Jahren beläuft sich auf 313 €, wenn sie zuhause bei den Eltern wohnen und wenn sie ohne Zustimmung ausziehen.

    Wenn eine Mutter 391 € erhält und ein 4jähriges Kind betreut, bekommt sie:
    391 € pus 229 minus 184 € (Kindergeld) minus Unterhalt
    Da bleibt dann nur der Regelsatz 391 € plus 229 € incl. Unterhalt und Kindergeld. Der Bedarf wird errechnet und nur der Rest ausgezahlt. Wenn die Mutter nur einen verminderten Unterhalt für das Kind gewährt bekommt, sagen wir mal 250 €, dann bekäme sie zum gemeinsamen Regelsatz nur noch 186 € von der ARGE ausgezahlt, es sei denn, sie hat einen Mehrbedarfszuschlag beantragt - dann bekommt sie stufenweise etwas mehr.

    Das sind die aktuellen Hartz-IV-Regelsätze im Detail - RTL.de

    Zitat von La Forge Beitrag anzeigen
    Weiterhin ist auch das Kindergeld als "für das Kind" einzuordnen und nicht auf die Mutter anzurechnen. Aber wenn der HartzIV satz sich durch ein Kind erhöht ist es ja doch so, dass sie mehr bekommen also quasi im "Tausch" fürs Kindergeld der Hartz IV Satz erhöht wird.
    Der Hartz-IV-Satz der Mutter erhöht sich nicht, sondern es gibt auch einen Regelsatz für das Kind, der aber viel niedriger ist als der der Mutter. Sieh oben und im link.

    Bei Beitrag #2082 erkennt man beim 2. Zitat nicht, dass er nicht von mir ist, sondern von Tibo.
    Zuletzt geändert von Taanae; 03.05.2014, 08:13.

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  • La Forge
    antwortet
    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Wenn ich auch ne ganze Menge am ALG-II (-system) sehr falsch finde, so muss ich hier doch mal intervenieren:
    ALG-II ist für Leute die gar nichts haben oder bekommen.
    Wenn von irgendwo Einnahmen (zB Unterhalt vom Vater) fließen, wird das ALG-II-basierte Einkommen entsprechend reduziert.

    bzgl Kindergeld: Es gibt nun mal vom Staat Leistungen, die für bestimmte Situationen vorgesehen sind. Kindergeld ist halt nicht Teil von ALG-II.

    ALG-II Empfänger mit Kindern bekommen dafür entsprechend höhere Regelsätze, zB 215 Euro mehr (?) pro Kind mit 0-5 Jahren bis hin zu 281 Euro für Kinder mit 14-17 Jahren.
    Wir reden ja von Alleinerziehenden also von der Mutter nicht vom Kind
    Zuallererst finde ich wenn der Vater Unterhalt zahlt sollte das Geld dem Kinde zugerechnet werden und nicht der ALG II bemessung der Mutter die Hartz IV bezieht. Das geht den Staat nichts an.

    Weiterhin ist auch das Kindergeld als "für das Kind" einzuordnen und nicht auf die Mutter anzurechnen. Aber wenn der HartzIV satz sich durch ein Kind erhöht ist es ja doch so, dass sie mehr bekommen also quasi im "Tausch" fürs Kindergeld der Hartz IV Satz erhöht wird.Dann läge ich zwar falsch in der Annahme sie bekämen Kindergeld aber auch wieder richtig da sie ja doch mehr bekämen. Die Kinder sollten nicht durch das Hartz IV der Mutter leiden. Ich bleibe insofern bei meier vorherigen Aussage Alleinerzehende sollen nicht mehr bekommen, da ich nicht will das gewisse Kreise des Geldes wegen zum Kinderkriegen animiert werden (ja , doch die gibts) aber dennoch muss fürs Kind eine gewisse Mehrleistung gewährleistet werden. Das wirds ja auch. Gut.

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  • shootingstar
    antwortet
    Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
    Wenn ich auch ne ganze Menge am ALG-II (-system) sehr falsch finde, so muss ich hier doch mal intervenieren:
    ALG-II ist für Leute die gar nichts haben oder bekommen..


    Bei der Summe geht es aber nicht nur um arbeitslose Personen, die zB von der Leistung eine Zeit bis zur neuen Anstellung überbrücken.

    Auch zB jemand der eine Behinderung hat für die er nun absolut NICHTS kann und garnicht arbeiten KANN hat sein Leben lang kein Anrecht auf mehr.

    Und wir leben halt nun mal in einer Gesellschaft in der man jeden blöden Pippifax inclusive sogar soziale Aktivitäten, auf die man als Mensch ja eigentlich ein Grundrecht hat da es ein natürliches Bedürfnis ist nur haben kann wenn man Geld dafür hinlegt.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Tja, theoretisch. Aber wenn du umziehen musst, findest du keine billige Wohnung. Viele haben Altverträge und wenn sie dann zwangsumziehen müssen (das ist ja meistens so), dann gibts nunmal nur Wohnungen mit mehr Miete. Durch die geplante Änderung wird es dann so hingedreht, dass die Jobcenter nicht mehr bezahlen müssen, sondern willkürlich die ganzen Zahlungen quasi herabsetzen werden. Das kanns und darfs einfach nicht sein.
    )


    Da musst du dann halt die Wohnungsangebote sammeln um zu dokumentieren daß es eine billigere nicht gab, und dann klagen. Dann hat die Arge keine Chance.

    Die spekulieren aber halt darauf daß viele das nicht wissen oder aber sie zu zermürbt sind um sich auf ein langwieriges Gerichtsverfahren einzulassen.

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  • xanrof
    antwortet
    Zitat von La Forge Beitrag anzeigen
    Das Kindergeld soll doch fürs Kind sein. Schweinerei sowas anzurechnen
    Wenn ich auch ne ganze Menge am ALG-II (-system) sehr falsch finde, so muss ich hier doch mal intervenieren:
    ALG-II ist für Leute die gar nichts haben oder bekommen.
    Wenn von irgendwo Einnahmen (zB Unterhalt vom Vater) fließen, wird das ALG-II-basierte Einkommen entsprechend reduziert.

    bzgl Kindergeld: Es gibt nun mal vom Staat Leistungen, die für bestimmte Situationen vorgesehen sind. Kindergeld ist halt nicht Teil von ALG-II.

    ALG-II Empfänger mit Kindern bekommen dafür entsprechend höhere Regelsätze, zB 215 Euro mehr (?) pro Kind mit 0-5 Jahren bis hin zu 281 Euro für Kinder mit 14-17 Jahren.

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