Hier ein YT Video von der Sendung deFacto, der ein falsches Bild suggeriert, nämlich dass der Strom vom Jobcenter generell übernommen wird. Dem ist aber nicht so. Strom muss vom Regelsatz beglichen werden und beträgt dort knapp 30 Euro (32 Euro eigentlich, aber da sind auch Kosten für Batterien, Glühbirnen, Energiesparlampen... mit bei):
Es ist nicht bekannt, welche kwh Anzahl für die 30 Euro herangezogen wurde, mM nach aber ca 1000 bis 1100 kwh.
IMO viel zu wenig, wenn man bedenkt, dass der durchschnittliche Verbrauch von Single Haushalten zwischen 1500 und 1900 Euro.
Quelle: Durchschnittlicher Stromverbrauch im Einfamilienhaus pro Person
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Ist Hartz IV zu niedrig?
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Zitat von Tibo Beitrag anzeigenDa steht, dass es einen Verlag gibt, der die Abkürzung GG für Grundgesetz vorschlägt. Da steht nicht, dass es falsch wäre das Buch mit GGB abzukürzen. Aber vielen Dank für den gut gemeinten Versuch.
Ohne Grund würde es so nicht im Duden stehen, Du weißt ja sicher wofür der Duden gedacht ist.
Sollte es nicht stimmen kannst doch sicher eine offiziellere Quelle als den Duden vorzeigen die Dir recht gibt?
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Zitat von Taanae Beitrag anzeigenDu machst aus einer Mücke einen Elefanten, und so wird auch niemand einen möglichen oder kleinen Fehler zugeben. Aber wenn "Du" Fehler machst, bist Du uneinsichtig und schlägst zurück.
Zitat von Taanae Beitrag anzeigenWir sollten aber wieder zum Thema zurück kehren.
[/QUOTE]
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Zitat von Tibo Beitrag anzeigenDa steht, dass es einen Verlag gibt, der die Abkürzung GG für Grundgesetz vorschlägt. Da steht nicht, dass es falsch wäre das Buch mit GGB abzukürzen.
@Tibo
Irrtum ist keine Lüge! Du hast wiederholt anderen vermittelt, sie seien Lügner oder würden etwas behaupten, das gar nicht stimmt. Das Irren passiert in Foren laufend. Wenn man sich irrt, dann lügt man nicht automatisch, wie Du es dann behauptest. Außerdem kann nicht jeder seine festgefahrenen Ansichten immer begründen und sofort ändern. Wenn man über soziale Kompetenz verfügt, die jeder angeblich besonders in der Schule lernt, sollte Du diese Unterschiede aber kennen.
Du machst aus einer Mücke einen Elefanten, und so wird auch niemand einen möglichen oder kleinen Fehler zugeben. Aber wenn "Du" Fehler machst, bist Du uneinsichtig und schlägst zurück. Ich bitte Dich, mal in Dich zu gehen. Oder stimmt es etwa, dass viele Lehrer etc. keine berechtigte Kritik als Respektperson zulassen dürfen/wollen, während sie selber aber "be"lehren?
Wir sollten aber wieder zum Thema zurück kehren.
Existenzminimum
In seinem Kernelement betrifft der Begriff Existenzminimum zunächst die physiologische Existenz des Bürgers: „Dieses Kernelement ist Gegenstand des originären verfassungsrechtlichen Leistungsanspruchs aus Art. 1 Abs. 1 GG.“
Beim Existenzminimum geht es um einen festgelegten Betrag, dessen Berechnung sich aber nicht mit den realen Ausgaben deckt.
Da das BVerfG 2010 so entschieden hat ...
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
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Zitat von Elin Beitrag anzeigenDuden | GG | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition
Man müsste sich nur mal die Mühe machen selber zu suchen.
Auch die Suche nach Grundgesetzbuch was Du vielleicht meinst in jeder Form führt nur zum Grundgesetz GG.
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Zitat von Tibo Beitrag anzeigenJapp, das war ja mein erster Gedanke, dass sie sich darauf bezieht und habe sie auch genau danach gefragt. Sie wurde meines Wissens aber sofort patzig.
Zitat von Tibo Beitrag anzeigenManchmal habe ich den Eindruck weißt nicht den Unterschied zwischen GGB und BILD oder SZ. Klar alle haben diese wenigen Großbuchstaben, das mag verwirren.
Zitat von Tibo Beitrag anzeigenIch darf das Grundgesetz durchaus mit GGB abkürzen, klar ist das keine offizielle sondern eine ungewöhnliche Abkürzung. Wie etwa Jogi anstatt Achim wenn jemand Joachim heißt. Falsch ist eine Abkürzung deshalb aber lange nicht.
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Duden | GG | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition
Man müsste sich nur mal die Mühe machen selber zu suchen.
Auch die Suche nach Grundgesetzbuch was Du vielleicht meinst in jeder Form führt nur zum Grundgesetz GG.
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Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenDu kannst Gesetze abkürzen, wie du willst, lieber Tibo. Du kannst auch aus einem Joachim eine Trudy machen.
Trotzdem wird das Grundgesetz mit GG abgekürzt und deine Abkürzung ist weder ungewöhnlich noch inoffiziell, sondern sie ist einfach nur falsch.
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Du kannst Gesetze abkürzen, wie du willst, lieber Tibo. Du kannst auch aus einem Joachim eine Trudy machen.
Trotzdem wird das Grundgesetz mit GG abgekürzt und deine Abkürzung ist weder ungewöhnlich noch inoffiziell, sondern sie ist einfach nur falsch.
Zurück zum Thema: Ich versteh immer noch nicht, wieso sie die Verschärfungen für Selbständige wollen, wenn diese doch ihren Bezug durch die Selbständigkeit verringern. Das widerspricht doch dem, was sie wollen: Dass man den Anspruch mindert. Kriegt man als nächstes noch einen auf den Deckel, wenn man einen Halbtagsjob annimmt oder einen 450 Euro Job?
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Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenWenn die Links nicht gelesen werden, dann kannst du gar nichts tun.
Im GG steht das mit dem Sozialstaat und der Würde.
Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenSozialstaat ist klar und deutlich definiert.
Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenDas BVerfG Urteil ist ebenfalls relativ klar.
Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenDer Begriff Existenzminimum ist ebenfalls klar definiert.
Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenMehr kann man dazu jetzt auch wirklich nicht mehr erklären.
Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenAußer dass es GG heißt und nicht GGB.
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Zitat von Taanae Beitrag anzeigenWenn Du das (Wikipedia) hier liest, ist es dann immer noch falsch? Es steht zwar nicht im GG, aber es wird durch ein Urteil des BverfG, dass sich auf die "Garantie der Menschenwürde" in Artikel 1 bezieht als Grundrecht bestätigt.
Im GG steht das mit dem Sozialstaat und der Würde.
Sozialstaat ist klar und deutlich definiert.
Das BVerfG Urteil ist ebenfalls relativ klar.
Der Begriff Existenzminimum ist ebenfalls klar definiert.
Mehr kann man dazu jetzt auch wirklich nicht mehr erklären. Außer dass es GG heißt und nicht GGB.
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Zitat von Taanae Beitrag anzeigenWenn Du das (Wikipedia) hier liest, ist es dann immer noch falsch? Es steht zwar nicht im GG, aber es wird durch ein Urteil des BverfG, dass sich auf die "Garantie der Menschenwürde" in Artikel 1 bezieht als Grundrecht bestätigt.
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Zitat von Tibo Beitrag anzeigenMir war zunächst nicht klar, dass sie nicht die Wahrheit schreibt. Ich habe ihr dummerweise geglaubt, es gäbe tatsächlich eine Garantie im GGB.
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Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
Beleidigungen helfen beim Lesen?
Zitat von Taanae Beitrag anzeigenWarum fragst Du eigentlich, wenn Du glaubst, etwas besser zu wissen?
Zitat von Taanae Beitrag anzeigenSei lieber dankbar für die Info.
Zitat von Taanae Beitrag anzeigenÜbrigens sind Deine Sätze irgendwie unvollständig.
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Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
Grundsätzlich bezeichnet der Begriff den Grundbedarf eines Menschen für das Überleben. Dazu zählen z.B. Nahrung, Kleidung oder eine Wohnung. Wie hoch der Wert dieses Minimums angesetzt wird, ist je nach Gesellschaft unterschiedlich. Über das reine physische Existenzminimum besteht heutzutage jedoch die Ansicht, dass jedem Menschen die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben gegeben werden sollte.
Aus Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt, dass in Deutschland der Sozialhilfesatz das Minimum an Versorgung für jeden Bürger darstellt.
Danke für die Links. Dies ist mehr als eindeutig. Lass Dich nicht ärgern.
Zitat von Tibo Beitrag anzeigenManchmal habe ich den Eindruck weißt nicht den Unterschied zwischen GGB und BILD oder SZ. Klar alle hat diese wenigen Großbuchstaben, das mag verwirren.
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