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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Hier ein YT Video von der Sendung deFacto, der ein falsches Bild suggeriert, nämlich dass der Strom vom Jobcenter generell übernommen wird. Dem ist aber nicht so. Strom muss vom Regelsatz beglichen werden und beträgt dort knapp 30 Euro (32 Euro eigentlich, aber da sind auch Kosten für Batterien, Glühbirnen, Energiesparlampen... mit bei):



    Es ist nicht bekannt, welche kwh Anzahl für die 30 Euro herangezogen wurde, mM nach aber ca 1000 bis 1100 kwh.

    IMO viel zu wenig, wenn man bedenkt, dass der durchschnittliche Verbrauch von Single Haushalten zwischen 1500 und 1900 Euro.

    Quelle: Durchschnittlicher Stromverbrauch im Einfamilienhaus pro Person

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  • Elin
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Da steht, dass es einen Verlag gibt, der die Abkürzung GG für Grundgesetz vorschlägt. Da steht nicht, dass es falsch wäre das Buch mit GGB abzukürzen. Aber vielen Dank für den gut gemeinten Versuch.
    Ganz Deutschland kürzt es so ab, niemand mir bekannten außer Dir nutzt GGB als Abkürzung.
    Ohne Grund würde es so nicht im Duden stehen, Du weißt ja sicher wofür der Duden gedacht ist.
    Sollte es nicht stimmen kannst doch sicher eine offiziellere Quelle als den Duden vorzeigen die Dir recht gibt?

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
    Du machst aus einer Mücke einen Elefanten, und so wird auch niemand einen möglichen oder kleinen Fehler zugeben. Aber wenn "Du" Fehler machst, bist Du uneinsichtig und schlägst zurück.
    Das ist nachweislich nicht wahr. Ich habe auch hier schon oft Fehler eingeräumt. Auch dir gegenüber.
    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
    Wir sollten aber wieder zum Thema zurück kehren.
    Gerne, du und Bethany hatten davon abgelenkt.
    [/QUOTE]

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  • Taanae
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Da steht, dass es einen Verlag gibt, der die Abkürzung GG für Grundgesetz vorschlägt. Da steht nicht, dass es falsch wäre das Buch mit GGB abzukürzen.
    StGB wird mit einem B versehen, das GG nicht. Man kann zwar ein Grundgesetz"buch" anfordern, sollte das Grundgesetz aber nicht falsch abkürzen oder sich auf das GG als Buch beziehen. Das ist irreführend. Du bist doch sonst so genau, zumindest bei anderen!


    @Tibo

    Irrtum ist keine Lüge! Du hast wiederholt anderen vermittelt, sie seien Lügner oder würden etwas behaupten, das gar nicht stimmt. Das Irren passiert in Foren laufend. Wenn man sich irrt, dann lügt man nicht automatisch, wie Du es dann behauptest. Außerdem kann nicht jeder seine festgefahrenen Ansichten immer begründen und sofort ändern. Wenn man über soziale Kompetenz verfügt, die jeder angeblich besonders in der Schule lernt, sollte Du diese Unterschiede aber kennen.

    Du machst aus einer Mücke einen Elefanten, und so wird auch niemand einen möglichen oder kleinen Fehler zugeben. Aber wenn "Du" Fehler machst, bist Du uneinsichtig und schlägst zurück. Ich bitte Dich, mal in Dich zu gehen. Oder stimmt es etwa, dass viele Lehrer etc. keine berechtigte Kritik als Respektperson zulassen dürfen/wollen, während sie selber aber "be"lehren?

    Wir sollten aber wieder zum Thema zurück kehren.


    Existenzminimum

    In seinem Kernelement betrifft der Begriff Existenzminimum zunächst die physiologische Existenz des Bürgers: „Dieses Kernelement ist Gegenstand des originären verfassungsrechtlichen Leistungsanspruchs aus Art. 1 Abs. 1 GG.“
    Existenzminimum ? Wikipedia

    Beim Existenzminimum geht es um einen festgelegten Betrag, dessen Berechnung sich aber nicht mit den realen Ausgaben deckt.

    Da das BVerfG 2010 so entschieden hat ...
    Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
    ..., frage ich mich, ob das Existenzminimum überhaupt unterschritten werden darf, wie dies von Jobcenters durch die Sanktionen gemacht wird. Es geht darum, herauszufinden, was rechtens ist, und nicht um den Vergleich mit anderen Ländern.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Elin Beitrag anzeigen
    Duden | GG | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition
    Man müsste sich nur mal die Mühe machen selber zu suchen.
    Auch die Suche nach Grundgesetzbuch was Du vielleicht meinst in jeder Form führt nur zum Grundgesetz GG.
    Da steht, dass es einen Verlag gibt, der die Abkürzung GG für Grundgesetz vorschlägt. Da steht nicht, dass es falsch wäre das Buch mit GGB abzukürzen. Aber vielen Dank für den gut gemeinten Versuch.

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  • Taanae
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Japp, das war ja mein erster Gedanke, dass sie sich darauf bezieht und habe sie auch genau danach gefragt. Sie wurde meines Wissens aber sofort patzig.
    Nein, keineswegs. Ich empfinde eher dies als patzig:
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Manchmal habe ich den Eindruck weißt nicht den Unterschied zwischen GGB und BILD oder SZ. Klar alle haben diese wenigen Großbuchstaben, das mag verwirren.
    Aber bitte verzerre das Thema nicht mit Deinen Wiederholungen.


    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Ich darf das Grundgesetz durchaus mit GGB abkürzen, klar ist das keine offizielle sondern eine ungewöhnliche Abkürzung. Wie etwa Jogi anstatt Achim wenn jemand Joachim heißt. Falsch ist eine Abkürzung deshalb aber lange nicht.
    Tja, wenn Du alles nach Deiner Facon benennst, bestehen in Zukunft wohl Verständigungsschwierigkeiten.

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  • Elin
    antwortet
    Duden | GG | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition
    Man müsste sich nur mal die Mühe machen selber zu suchen.
    Auch die Suche nach Grundgesetzbuch was Du vielleicht meinst in jeder Form führt nur zum Grundgesetz GG.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Du kannst Gesetze abkürzen, wie du willst, lieber Tibo. Du kannst auch aus einem Joachim eine Trudy machen.

    Trotzdem wird das Grundgesetz mit GG abgekürzt und deine Abkürzung ist weder ungewöhnlich noch inoffiziell, sondern sie ist einfach nur falsch.
    Das ist wieder sehr interessant woher hast du diese Information?

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Du kannst Gesetze abkürzen, wie du willst, lieber Tibo. Du kannst auch aus einem Joachim eine Trudy machen.

    Trotzdem wird das Grundgesetz mit GG abgekürzt und deine Abkürzung ist weder ungewöhnlich noch inoffiziell, sondern sie ist einfach nur falsch.

    Zurück zum Thema: Ich versteh immer noch nicht, wieso sie die Verschärfungen für Selbständige wollen, wenn diese doch ihren Bezug durch die Selbständigkeit verringern. Das widerspricht doch dem, was sie wollen: Dass man den Anspruch mindert. Kriegt man als nächstes noch einen auf den Deckel, wenn man einen Halbtagsjob annimmt oder einen 450 Euro Job?

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Wenn die Links nicht gelesen werden, dann kannst du gar nichts tun.

    Im GG steht das mit dem Sozialstaat und der Würde.
    Ja natürlich niemand hat anderes behauptet. Aber da steht nichts von der Garantie drin wie du es behauptet hattest.
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Sozialstaat ist klar und deutlich definiert.
    Wo denn?

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Das BVerfG Urteil ist ebenfalls relativ klar.
    Ein Urteil ist nicht das Grundgesetz. Dass das in dem Urteil so steht weiß, ich wusste ich. Aber die Garantie im Grundgesetz ist eine Erfindung oder Einbildung von dir.
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Der Begriff Existenzminimum ist ebenfalls klar definiert.
    Richtig und in dieser Frage völlig irrelevant.


    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Mehr kann man dazu jetzt auch wirklich nicht mehr erklären.
    Das ist das Problem.
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Außer dass es GG heißt und nicht GGB.
    Ich darf das Grundgesetz durchaus mit GGB abkürzen, klar ist das keine offizielle sondern eine ungewöhnliche Abkürzung. Wie etwa Jogi anstatt Achim wenn jemand Joachim heißt. Falsch ist eine Abkürzung deshalb aber lange nicht.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
    Wenn Du das (Wikipedia) hier liest, ist es dann immer noch falsch? Es steht zwar nicht im GG, aber es wird durch ein Urteil des BverfG, dass sich auf die "Garantie der Menschenwürde" in Artikel 1 bezieht als Grundrecht bestätigt.
    Wenn die Links nicht gelesen werden, dann kannst du gar nichts tun.

    Im GG steht das mit dem Sozialstaat und der Würde.

    Sozialstaat ist klar und deutlich definiert.

    Das BVerfG Urteil ist ebenfalls relativ klar.

    Der Begriff Existenzminimum ist ebenfalls klar definiert.


    Mehr kann man dazu jetzt auch wirklich nicht mehr erklären. Außer dass es GG heißt und nicht GGB.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
    Wenn Du das (Wikipedia) hier liest, ist es dann immer noch falsch? Es steht zwar nicht im GG, aber es wird durch ein Urteil des BverfG, dass sich auf die "Garantie der Menschenwürde" in Artikel 1 bezieht als Grundrecht bestätigt.
    Japp, das war ja mein erster Gedanke, dass sie sich darauf bezieht und habe sie auch genau danach gefragt. Sie wurde meines Wissens aber sofort patzig.

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  • Taanae
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Mir war zunächst nicht klar, dass sie nicht die Wahrheit schreibt. Ich habe ihr dummerweise geglaubt, es gäbe tatsächlich eine Garantie im GGB.
    Wenn Du das (Wikipedia) hier liest, ist es dann immer noch falsch? Es steht zwar nicht im GG, aber es wird durch ein Urteil des BverfG, dass sich auf die "Garantie der Menschenwürde" in Artikel 1 bezieht als Grundrecht bestätigt.

    Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums;[9][10][11][12][13][14] alternativ: Grundrecht auf Sicherung eines Existenzminimums[15] oder Grundrecht auf Zusicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums[16]

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen

    Beleidigungen helfen beim Lesen?
    Von Zeit zu Zeit sicherlich. Aber das hat hier nichts verloren.

    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
    Warum fragst Du eigentlich, wenn Du glaubst, etwas besser zu wissen?
    Mir war zunächst nicht klar, dass sie nicht die Wahrheit schreibt. Ich habe ihr dummerweise geglaubt, es gäbe tatsächlich eine Garantie im GGB.
    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
    Sei lieber dankbar für die Info.
    Für die falsche Info, über für die, die ich schon hatte? Oder den unverschämten Tipp nach nicht existierenden Garantien in ihren Links zu suchen und zu googeln?

    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
    Übrigens sind Deine Sätze irgendwie unvollständig.
    Herrje!

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  • Taanae
    antwortet
    Zitat daraus:
    Grundsätzlich bezeichnet der Begriff den Grundbedarf eines Menschen für das Überleben. Dazu zählen z.B. Nahrung, Kleidung oder eine Wohnung. Wie hoch der Wert dieses Minimums angesetzt wird, ist je nach Gesellschaft unterschiedlich. Über das reine physische Existenzminimum besteht heutzutage jedoch die Ansicht, dass jedem Menschen die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben gegeben werden sollte.
    Aus Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt, dass in Deutschland der Sozialhilfesatz das Minimum an Versorgung für jeden Bürger darstellt.
    (rot hervorgehoben durch mich)
    Danke für die Links. Dies ist mehr als eindeutig. Lass Dich nicht ärgern.


    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Manchmal habe ich den Eindruck weißt nicht den Unterschied zwischen GGB und BILD oder SZ. Klar alle hat diese wenigen Großbuchstaben, das mag verwirren.
    Beleidigungen helfen beim Lesen? Warum fragst Du eigentlich, wenn Du glaubst, etwas besser zu wissen? Sei lieber dankbar für die Info. Übrigens sind Deine Sätze irgendwie unvollständig.

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