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  • Liopleurodon
    antwortet
    Zitat von La Forge Beitrag anzeigen
    Schärfere Sanktionen sind ja wohl der Oberhammer. Die kratzen jetzt schon scharf an der Verfassungswidrigkeit (Urteile gibts ja schon nur küngelt die Politk um Details um nix tun zu müssen)
    Die Sanktionen sind in Ordnung und wer überlegt vorgeht, der entgeht ihnen auch.

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  • La Forge
    antwortet
    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
    Die Freiheiten bei Hartz-IV-Empfängern sind eingeschränkt. Man muss eine zeitlich begrenzte Ortsabwesenheit genehmigen lassen. Die Mahlzeiten sind aufgrund des geringen "Einkommens" nicht immer ausgewogen.
    -die Teilhabe am sozialen Leben ist nicht gesichert
    - Verordnungen wie groß eine Wohnung oder wie teuer ein Auto sein darf sind schwer umzusetzen

    ..

    Das einzige was einen Hartz IV Empfänger wirklich von nem GEfangenen unterscheidet ist dass der GEfangene den Knast nciht verlassen darf (außer er hat Ausgang, Freigang, usw und der H4-er den Wohnort oft genug mangels Geld nicht verlassen kann.

    Schärfere Sanktionen sind ja wohl der Oberhammer. Die kratzen jetzt schon scharf an der Verfassungswidrigkeit (Urteile gibts ja schon nur küngelt die Politk um Details um nix tun zu müssen)

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  • Liopleurodon
    antwortet
    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
    Die Freiheiten bei Hartz-IV-Empfängern sind eingeschränkt. Man muss eine zeitlich begrenzte Ortsabwesenheit genehmigen lassen. Die Mahlzeiten sind aufgrund des geringen "Einkommens" nicht immer ausgewogen.
    Aber man kommt an die frische Luft und es gelten die anderen Dinge, die Tibo aufgeführt hat. Somit ist der Vergleich hinfällig.

    Auch steht es jedem H4-Empfänger frei, irgendeine Arbeit anzunehmen und seine Situation zu verbessern.

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  • Taanae
    antwortet
    Die Freiheiten bei Hartz-IV-Empfängern sind eingeschränkt. Man muss eine zeitlich begrenzte Ortsabwesenheit genehmigen lassen. Die Mahlzeiten sind aufgrund des geringen "Einkommens" nicht immer ausgewogen.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Hana Soline Beitrag anzeigen
    Naja, der Kriminelle (gehen wir mal von einem im Knast sitzenden aus) hat 3 Mahlzeiten am Tag, darf Sport machen, darf arbeiten, bekommt evtl. psychologische/seelische Unterstützung.
    Der H4-Empfänger hat nicht zwangsläufig 3 Mahlzeiten am Tag, kann sich keinen Sport leisten (noch nicht mal joggen, da Turnschuhe und evtl. Sport-BH zu teuer sind), hat keine (und findet nur schwerlich) Arbeit und wird nicht nur nicht unterstützt, sondern auch noch runtergemacht.
    Doch, ich finde schon, dass das eindeutig schlimmer ist .
    Der Gefängnisinsasse muss idR arbeiten, darf die Einrichtung nicht verlassen, kann sich sein Essen nicht frei aussuchen, darf nur selten Freunde sehen, muss Leibesvistitaionen über sich ergehen lassen.
    Wenn man Betroffene fragen würde, wären wohl mehr Gefängnisinsassen bereit zu tauschen als andersrum. Zudem steht es jedem, der denkt dem Inhaftierten ergehe es besser als ihm selbst, frei institutionell verwahrt zu werden. Es ist lächerlich zu beschweren, anderen der Gruppe H ginge es besser als Gruppe G, wenn doch jederzeit jeder aus Gruppe H nur einen Steinwurf davon entfernt ist in Gruppe G zu wechseln.

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  • Hana Soline
    antwortet
    Naja, der Kriminelle (gehen wir mal von einem im Knast sitzenden aus) hat 3 Mahlzeiten am Tag, darf Sport machen, darf arbeiten, bekommt evtl. psychologische/seelische Unterstützung.
    Der H4-Empfänger hat nicht zwangsläufig 3 Mahlzeiten am Tag, kann sich keinen Sport leisten (noch nicht mal joggen, da Turnschuhe und evtl. Sport-BH zu teuer sind), hat keine (und findet nur schwerlich) Arbeit und wird nicht nur nicht unterstützt, sondern auch noch runtergemacht.
    Doch, ich finde schon, dass das eindeutig schlimmer ist .

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Warum werden eigentlich Erwerbslose schlimmer behandelt als Kriminelle?
    Warum fragst du nach Gründen für von dir in den Raum gestellte Lügen?

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Das sollte man dann machen, bevor man in Hartz 4 fällt, obwohl es Umstände gibt, wo eben jene Unter25 gezwungen werden können, zu den Eltern zurückzuziehen. Ist ganz ekelhaft kompliziert das ganze, wenn man da rauskommen will.

    Ach ja, Verschärfungen der Sanktionen sind geplant. Es ist rausgekommen, dass man nicht erst nach der 3. versäumten Einladung* sanktioniert werden soll, sondern gleich nach der 1. und dann nicht mehr 10 %, sondern 30 % beim ersten Mal. Das kann ja heiter werden 2015. Warum werden eigentlich Erwerbslose schlimmer behandelt als Kriminelle?

    * wenn z.B. die Einladung nicht ankommt und man gar nichts davon weiß. Und schon kriegt man eine Sanktion aufgedrückt.

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  • Taanae
    antwortet
    Zitat von La Forge Beitrag anzeigen
    Ein gutes Beispiel sind auch volljährige Kinderdie H4 beziehen.
    Wenn man über das Geld selber verfügen will (unabhängig von den Eltern), muss man also, bevor man 25 Jahre alt ist, ausziehen und sich mit 313 € Regelsatz zufrieden geben?

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  • La Forge
    antwortet
    Ein gutes Beispiel sind auch volljährige Kinderdie H4 beziehen. Sie konnen, wenn sie bei den eltern leben dennoch als eigener Haushalt geführt werden (sofern über 25). Und wenn die Eltern freie Kost und Logis gewähren ist dazu auch nichts weiter einzutragen. Das Kind, volljährig, lebt Kostenfrei bei den Eltern.

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  • Taanae
    antwortet
    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
    Nach meinem Wissen gelten alle Mitglieder desselben Haushaltes zunächst als Bedarfsgemeinschaft. Leben sie wie eine Familie zusammen, dann werden Vermögen und Einkommen entsprechend angerechnet.
    Inzwischen habe ich beim Jobcenter noch mal nachgefragt. Das Stiefkind gehört zur Bedarfsgemeinschaft und muss von dem "Nicht"verwandten ernährt werden, wenn kein Unterhalt vom Kindesvater mehr geleistet wird. Wenn er damit gerechnet hat, dass immer Unterhalt kommt, hat er damit die A-karte gezogen.

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  • Liopleurodon
    antwortet
    Wohngemeinschaften sind eine Ausnahme, das ist richtig. Möchte man dies geltend machen, so wird man aufgefordert, entsprechende Nachweise vorzulegen. Ansonsten nimmt das Amt die Bedarfsgemeinschaft an und die Beweislast liegt beim Antragsteller.

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  • xanrof
    antwortet
    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
    Nach meinem Wissen gelten alle Mitglieder desselben Haushaltes zunächst als Bedarfsgemeinschaft. Leben sie wie eine Familie zusammen, dann werden Vermögen und Einkommen entsprechend angerechnet.
    Aber nicht automatisch, oder?
    Man kann doch beim Antrag direkt angeben, daß sich im gemeinsamen Haushalt auch Mitglieder befinden, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören (sollen): klassisches Beispiel wäre die Wohngemeinschaft.
    In diesem Fall muss man dann genau auflisten, wie hoch die Kostenanteile dieser Mitglieder an den laufenden Gesamtkosten des Haushaltes sind (Miete, NK, gemeinsames Essen, etc.).
    Aber diese Leute müssen nicht Vermögen und Einkommen angeben.

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  • Liopleurodon
    antwortet
    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
    Aber wie seht es aus, wenn nur ein Elternteil arbeitet und das Geld nicht reicht? Muss der Stiefvater oder die Stiefmutter das "angenommene" Kind ernähren?
    Nach meinem Wissen gelten alle Mitglieder desselben Haushaltes zunächst als Bedarfsgemeinschaft. Leben sie wie eine Familie zusammen, dann werden Vermögen und Einkommen entsprechend angerechnet.
    Zuletzt geändert von Liopleurodon; 22.07.2014, 10:56.

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  • Taanae
    antwortet
    Wer gehört alles zur Bedarfsgemeinschaft? Wie sehen die Ansprüche bei Familienangehörigen aus, die nicht miteinander verwandt sind?

    Es gibt ja viele Patchworkfamilien, und die Elternteile sind normalerweise nicht unterhaltspflichtig für die Kinder des Partners. Aber wie seht es aus, wenn nur ein Elternteil arbeitet und das Geld nicht reicht? Muss der Stiefvater oder die Stiefmutter das "angenommene" Kind ernähren?

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