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Ist Hartz IV zu niedrig?

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Aber selbst wenn man so viel spart, dass man nur 1300 kWh im Jahr verbraucht (was deutlich unter dem Durchschnitt ist), reicht die im Regelsatz ausgewiesene Position für Strom immer noch nicht aus.

    Abgesehen von allen anderen Verteuerungen: Lebensmittel, Fahrkarten (in Berlin ist die nächste Erhöhung in die Wege geleitet worden), Bewerbungskosten (Briefmarken...)...

    Es ist auf längere Zeit nicht stemmbar, ohne an anderen Positionen zu sparen, was so nicht vorgesehen ist.

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  • ThorKonnat
    antwortet
    Sicher muss man mit H4 Abstriche machen und Prioritäten setzen. Das erste was ich getan hab als ich arbeitslos wurde war, mich beim BFD zu bewerben. Da geht man 21 Stunden die Woche arbeiten, kriegt 210 ER dafür anrechnungsfrei (!) zusätzlich und hat nebenbeiwas zu tun.

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  • Taanae
    antwortet
    Extrem sparen bedeutet Kontrolle und Verzicht. Manche wohnen außerhalb von Einkaufszentren etc. Nicht jeder ist so beweglich oder mobil, was auch wieder Geld kosten kann - denn wer kein Auto hat, muss Zug oder Bus fahren. Sparen kann man nur, wenn man allein ist, wenig Bedürfnisse hat, woanders Wasser nutzt (zum Duschen, Waschen etc.), kurze Wegstrecken hat, fit oder jung ist, sich nichts neues anschaffen muss. Außerdem muss man das Sparen und Verzichten erst lernen, wenn man vor der Arbeitslosigkeit mehr verdient hat.

    Man kann eine kurze Zeit gut von Hartz IV leben, aber nicht länger, ohne gewaltige Abstriche machen zu müssen. Man wird irgendwann entweder automatisch zum Schmarotzer, nur um sparen zu können, oder die Wohnung sieht entsprechend aus: Sofa durchgesessen, reparierte Möbel, nichts passt zusammen. Eine provisorische Wohnung ist ungemütlich - da bringen auch Blümchen nichts. Manche werden deprimiert, einige verdrecken oder werden zum Messi.

    Ein schönes Leben ist es nicht, wenn man immer wieder Prioritäten setzen muss. Da kann schon einiges aus den Fugen geraten.

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  • ThorKonnat
    antwortet
    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
    Das kann ich bestätigen. Die Abschaltung des warmen Wassers - falls die Wohnung einen Boiler oder einen Durchlauferhitzer hat - bringt übrigens schon eine ganze Menge.

    Also ich habe einen Kühlschrank, nicht die neuesten Spargeräte, ich wasche meine Wäsche selbst, Kerzen nutze ich nur für romantische Abende, ansonsten normales elektrisches Licht und das Notebook nutze ich mehrere Stunden pro Woche. Dennoch liegt mein durchschnittlicher Stromverbrauch pro Woche bei ca. 16 kWh. Es geht schon.
    Ist bei mir ähnlich. Dauernd laufen tut bei mir nur der Kühlschrank, Tiefkühler hab ich nicht. Mein PC läuft nur stundenweise und der TV ist teilweise tagelang mal aus. Abends sitz ich auch gern im Dunkeln vor dem PC, brauch da also kein elektr. Licht.

    Und Wasser? Naja ich wasche einmal die Woche meine Wäsche, duschen tu ich im Sportverein. Man kann im Haushalt schon einiges an Kosten senken. Wenn man denn will.

    Was den Verbrauch natürlich reinreißen kann, ist der Fernseher. Aber andererseits lenkt der auch nur von schöneren oder produktiveren Dingen ab, also läuft er die meiste Zeit gar nicht.

    Hilfreich ist es auch, zu verinnerlichen, beim (längeren) Verlassen der Wohnung wirklich alles abzuschalten, was nicht gebraucht wird. Sehr nützlich finde ich es auch, mir regelmäßig den Zählerstand zu notieren. So sehe ich immer schnell, wie weit ich mit meinem Verbrauch bin und welches die teuren und welches die günstigen Wochen sind.[/QUOTE]

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  • Liopleurodon
    antwortet
    Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigen
    Ist ja richtig Beth. Ich wollte nur ausdrücken, dass es als Single durchaus möglich ist, seinen Stromverbrauch auf unter 1.000 kW/h Jahr zu kriegen.
    Das kann ich bestätigen. Die Abschaltung des warmen Wassers - falls die Wohnung einen Boiler oder einen Durchlauferhitzer hat - bringt übrigens schon eine ganze Menge.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Das ist schwierig bis unmöglich.

    Klar kann man sparen, wenn man
    - selten zu Hause ist
    - keinen Kühlschrank hat
    - nur die neuesten Spargeräte hat
    - jemand anderen die Wäsche waschen lässt
    - Abends im Dunkeln oder bei Kerzenschein sitzt
    - sämtliche elektrischen Geräte wie TV oder PC öfters ausbleiben
    Also ich habe einen Kühlschrank, nicht die neuesten Spargeräte, ich wasche meine Wäsche selbst, Kerzen nutze ich nur für romantische Abende, ansonsten normales elektrisches Licht und das Notebook nutze ich mehrere Stunden pro Woche. Dennoch liegt mein durchschnittlicher Stromverbrauch pro Woche bei ca. 16 kWh. Es geht schon.

    Was den Verbrauch natürlich reinreißen kann, ist der Fernseher. Aber andererseits lenkt der auch nur von schöneren oder produktiveren Dingen ab, also läuft er die meiste Zeit gar nicht.

    Hilfreich ist es auch, zu verinnerlichen, beim (längeren) Verlassen der Wohnung wirklich alles abzuschalten, was nicht gebraucht wird. Sehr nützlich finde ich es auch, mir regelmäßig den Zählerstand zu notieren. So sehe ich immer schnell, wie weit ich mit meinem Verbrauch bin und welches die teuren und welches die günstigen Wochen sind.
    Zuletzt geändert von Liopleurodon; 15.06.2014, 13:42.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Das ist schwierig bis unmöglich.

    Klar kann man sparen, wenn man
    - selten zu Hause ist
    - keinen Kühlschrank hat
    - nur die neuesten Spargeräte hat
    - jemand anderen die Wäsche waschen lässt
    - Abends im Dunkeln oder bei Kerzenschein sitzt
    - sämtliche elektrischen Geräte wie TV oder PC öfters ausbleiben
    ...

    Ich halte 1.500 kWh für realistisch, aber dafür reicht die Position nicht, die für Strom vorgesehen ist.

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  • ThorKonnat
    antwortet
    Ist ja richtig Beth. Ich wollte nur ausdrücken, dass es als Single durchaus möglich ist, seinen Stromverbrauch auf unter 1.000 kW/h Jahr zu kriegen.
    Oh, btw: Meine Wohnung ist 4qm größer als der Maximalwert laut Amt und kostet 14.04EUR mehr im Monat als laut Mietspiegel statthaft. Der Sachbearbeiter wollte mich daher zum Umzug bewegen. Die Widerspruchsabteilung (und das hat mich nicht nur überrascht, das hat mich fast aus den Socken gehaun) hat das aber kassiert und mir die 14.04EUR zusätzlich genehmigt. Das erste mal, dass ich erlebe dass die Widerspruchsabteilung nicht konform mit den Sachbearbeitern geht und eine Entscheidung nicht erst vor Gericht ausgefochten werden muss.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Aber selbst bei 1.300 kwh im Jahr zahlst du mehr als die im Regelsatz angedachten knapp 30 Euro. (Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung - Position bezieht sich nicht nur auf Strom, sondern auch Anschaffung von Batterien, Kerzen, Glühlampen/Energiesparlampen/LEDs...)

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  • ThorKonnat
    antwortet
    Noch mal kurz zum Stromverbrauch zurück. Ich habe letztes Jahr etwa 1.300 kW/h verbraucht und das Jahr davor etwa 950 kW/h. Es ist durchaus als Single möglich wenig Strom zu verbrauchen. Mein Wasserverbrauch lag (Warm/Kalt) irgendwo bei 20m³ aufs ganze Jahr.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Wieder ein Fall, dass man das mit den rechtswidrigen Sanktionen bei den Schwächsten versucht:

    Hartz IV Sanktion weil Gehbehinderter keine Treppe mehr steigen konnte

    Regelsatz komplett streichen ohne vorherige Anhörung ist also nur "Bürokratieabbau":

    Linke: Hartz-IV-Korrekturen teils verfassungswidrig | Thüringer Allgemeine

    Dass Mitarbeiter der Jobcenter das Geld in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, gab es ja schon mehrfach. Hier ein neuer Fall:

    Jobcenter-Betrug: Diese Frau hat 280.000 Euro Hartz IV verjubelt! - B.Z. Berlin

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
    Richtig, das wird eng. Allerdings soll die Hartz IV-Leistung laut Gesetz auch in erster Linie verhindern, dass man auf der Straße stirbt. Natürlich sind Abstriche erforderlich und es ist eiserne Ausgabendisziplin notwendig.
    Es reicht trotzdem nicht, da unterdeckelt. Fängt beim Strom und Lebensmitteln an.

    Wenn man richtig krank wird und z.B. ins Krankenhaus muss, wirds noch übler. Ich sprech da aus Erfahrung. Weil auch als Hilfeempfänger muss man diese 2 % (bzw. 1 % bei Chronisch Kranken) vom Einkommen selbst bezahlen. Die meisten Medikamente sind auch leider nicht mehr auf Rezept, sondern müssen extra bezahlt werden. Das wären z.B. meine Migräne Tabletten, meine Tabletten gegen Regelschmerzen... und die sind nicht gerade billig.

    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
    Leider nicht, dafür gibt es auch unterschiedliche Technologien und Effizienzen (normaler E-Herd, Mikrowelle oder Induktion).
    Energiesparende Geräte sind aber teuer. Wovon soll das Geld angespart werden, wenn es nicht reicht?

    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
    Die Heizstäbe befinden sich allerdings direkt im Wasser und es geht nicht so viel Energie außen am Gefäß verloren. In punkto Effizienz ist das eigentlich eine der besseren Methoden, Wasser zu erhitzen.
    Tja, aber das Ding muss auch entkalkt werden und zwar regelmäßig. Ob das dann wirklich eine Ersparnis ist... aber ich nutze auch einen Wasserkocher für meinen Tee.

    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
    Bei uns gibt es einen Wäschekeller mit Leinen.
    Bei uns nicht. Also Wohnung/Balkon oder wenn man besonders mutig ist: draußen wenn es warm ist.

    - - - Aktualisiert - - -

    So, es gibt Neuigkeiten bezüglich der Ausnahmen zum Mindestlohn für Erwerbslose. Demzufolge sollen diese die ersten 6 Monate keinen Mindestlohn erhalten. Sie sind in dieser Zeit also von der Mindestlohnregelung ausgenommen:

    Quellen:

    https://meta.tagesschau.de/id/83929/mindestlohn-fuer-langzeitarbeitslose-erst-ab-7-monat

    http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/19/mindestlohn-nahles-beschliesst-ausnahmen-fuer-langzeit-arbeitslose/

    Der Missbrauch ist doch schon vorprogrammiert. Dann werden halt Langzeitarbeitslose eingestellt, 6 Monate Probezeit und kurz vorher werden sie dann halt gefeuert, damit sie nicht in die Mindestlohnregelung kommen. Der nächste Langzeitarbeitslose wartet ja schließlich schon.

    Lohnhöhe für Langzeitarbeitslose bleibt nach unten offen.

    Von der Bundesregierung bezeichnete “Langzeitarbeitslose” sollen in den ersten sechs Monaten vom Recht auf den gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen werden. Die Lohnhöhe für Hartz-IV-Bezieher lässt die Bundesregierung aus angeblicher Sorge um das Wohl der “Langzeitarbeitslosen” in ihrem Mindestlohngesetz (Entwurf) “nach unten offen”.
    Unklar bleibt im Mindestlohngesetz auch, wer für die “fürsorgliche Leistung” der Bundesregierung in Frage kommt und für weniger als 8,50 Euro pro Stunde (brutto) arbeiten darf. Offensichtlich sollen auch nach dem 31. Dezember 2014 möglichst viele “Langzeitarbeitslose” für 5,67 Euro pro Stunde (brutto) (oder weniger) arbeiten dürfen. Das ergab eine Auswertung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ).

    “Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns des Arbeitsgeber”. Die Höhe des Mindestlohns soll ab dem ersten Januar 2015 laut § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Mindestlohngesetz 8,50 Euro betragen.

    Doch: “Für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht”, wie in § 22 “Persönlicher Anwendungsbereich” steht. Doch wie hoch ist der Mindestlohn nunmehr für Hartz-IVBezieher, wenn die 8,50 Euro brutto nicht gelten? Ein Absenken nach unten soll es nicht geben, ließ die große Koalition verlautbaren. Es sei denn der Lohn würde “sittenwidrig” sein. “Sittenwidrigkeit ist für die Fälle anzunehmen, in denen die Lohngestaltung durch ein auffälliges Missverhältnis gegenüber dem allgemeinen Lohnniveau für vergleichbare Arbeiten gekennzeichnet ist. Ein solch auffälliges Missverhältnis liegt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn die Entlohnung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns beträgt (Urteil vom 22.April.2009, 5 AZR 436/08).

    Legt man den Mindestlohn von 8,50 Euro (brutto) zugrunde, ergäbe sich daraus rechnerisch ein “Mindestlohn für Langzeitarbeitslose” von 5,67 Euro (brutto). Da dieser “Mindestlohn für Langzeitarbeitslose” im Mindestlohngesetz (bisher) nicht geregelt ist, ergeben sich sicher auch in Zukunft noch “legale Möglichkeiten”, die 5,67 Euro zu unterschreiten.
    Quelle: http://schnakenhascher.square7.ch/wp/?p=9940

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  • La Forge
    antwortet
    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
    Regelbedarf ab dem 01.01.2014

    Gesamt* 100% 391,00 €
    Nahrung, alkoholfreie Getränke 35,50% 138,81 €
    Freizeit, Unterhaltung, Kultur 11,04% 43,17 €
    Nachrichtenübermittlung 8,83% 34,53 €
    Bekleidung, Schuhe 8,40% 32,84 €
    Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 8,36% 32,68 €
    Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 7,58% 29,64 €
    andere Waren und Dienstleistungen 7,32% 28,62 €
    Verkehr 6,30% 24,63 €
    Gesundheitspflege 4,30% 16,81 €
    Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 1,98% 7,74 €
    Bildung 0,38% 1,49 €
    Hartz 4 Regelsatz - Regelbedarf 2014 beim Arbeitslosengeld II
    Danke, die ist gut. Ich hatte , als ich beim Jobcenter war, ne andere gesehen wo noch sogar Sachen wie Alkohol, Zigaretten usw aufgeschlüsselt wurde.

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  • Liopleurodon
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Nochmal: Das Jobcenter übernimmt die Stromkosten NICHT. Die müssen aus dem Regelsatz beglichen werden und hierfür sind bei einem Singlehaushalt knapp 30 Euro angesetzt.
    OK, jetzt habe ich es verstanden.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Du sagst, du bezahlt 41 Euro an Strom (und Gas fürs Kochen), das sind rund 11 Euro mehr, als im Regelsatz geklariert. Somit ist selbst bei sparsamem Verbrauch noch drauf zu zahlen von anderen (ebenfalls zu knapp berechneten) Positionen.
    Richtig, das wird eng. Allerdings soll die Hartz IV-Leistung laut Gesetz auch in erster Linie verhindern, dass man auf der Straße stirbt. Natürlich sind Abstriche erforderlich und es ist eiserne Ausgabendisziplin notwendig.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    850 kWh ohne Kochen - weißt du zufällig, wie viel mehr kWh du verbrauchen würdest, wenn du mit Strom kochen würdest?
    Leider nicht, dafür gibt es auch unterschiedliche Technologien und Effizienzen (normaler E-Herd, Mikrowelle oder Induktion).

    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
    Der Wasserkocher verbraucht auch viel Energie.
    Die Heizstäbe befinden sich allerdings direkt im Wasser und es geht nicht so viel Energie außen am Gefäß verloren. In punkto Effizienz ist das eigentlich eine der besseren Methoden, Wasser zu erhitzen.

    Zitat von Taanae Beitrag anzeigen
    Hängst Du Deine Wäsche in die Wohnung? Da Du nicht so viel heizt, wird Deine Wohnung denn nicht feucht? Hast Du keinen Schimmel? Bei mir ist das Trocknen auf dem Wäscheständer in der Wohnung nicht erlaubt.
    Bei uns gibt es einen Wäschekeller mit Leinen.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Immer noch unter 5 Euro für Essen und Getränke? Das ist echt nen Witz.

    Eigentlich müsste es eher so aussehen:

    6 Euro x 30 Tage für Essen = 180 Euro
    2 Euro x 30 Tage für Getränke = 60 Euro
    40 Euro Strom
    36 Euro Fahrtkosten (für Sozialticket, ich beziehe mich mal auf Berlin)
    20 Euro Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht...)
    10 Euro Hygienemittel, Reinigungsmittel
    5 Euro Brillenzuschuss für Brillenträger
    20 Euro Kleidung und Schuhe
    30 Euro Haushaltsgegenstände
    40 Euro Internet, Telefon, Briefverkehr, Fax
    20 Euro Haushaltsgegenstände
    30 Euro Wohnungsinstandsetzung (Renovierung, Austausch von kaputten Halogenlampen etc)
    20 Euro Gesundheit (zählt ja auch z.b. Kopfschmerztabletten etc dazu, die man so kaufen muss)
    30 Euro Kultur
    30 Euro Gaststättenzeugs etc
    20 Euro Bildung

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  • Taanae
    antwortet
    Regelbedarf ab dem 01.01.2014

    Gesamt* 100% 391,00 €
    Nahrung, alkoholfreie Getränke 35,50% 138,81 €
    Freizeit, Unterhaltung, Kultur 11,04% 43,17 €
    Nachrichtenübermittlung 8,83% 34,53 €
    Bekleidung, Schuhe 8,40% 32,84 €
    Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 8,36% 32,68 €
    Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 7,58% 29,64 €
    andere Waren und Dienstleistungen 7,32% 28,62 €
    Verkehr 6,30% 24,63 €
    Gesundheitspflege 4,30% 16,81 €
    Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 1,98% 7,74 €
    Bildung 0,38% 1,49 €
    Hartz 4 Regelsatz - Regelbedarf 2014 beim Arbeitslosengeld II

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