Ich zweifle die Ergebnisse nicht direkt an, aber mich würde interessieren, wie in diesem Bericht "Vermögen" definiert wurde.
Ist es "totes" Vermögen, auf das ausschließlich der Besitzende Zugriff und Vefügungshoheit hat (Villa, Yacht, Gold & Uhren im Safe, Luxusautos, ...) - oder geht es auch um Vermögen
* auf dem Bankkonto, d.h. Geld, das noch im Kreislauf ist
* in Firmen(-anteilen), d.h die aktive Schaffung / Erhalt von Arbeitsplätzen?
usw.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß die "Vermögenden" den Großteil ihres Vermögens komplett dem Wirtschaftskreislauf entzogen haben.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Ist Hartz IV zu niedrig?
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Aloha,
es gehört zwar eigentlich nicht hier rein, aber da es hier um die Armen unseres Landes geht, die nichts haben... es gibt eine neue Studie zur Vermögensverteilung auf der Welt. Und wie arm die Weltbevölkerung so im allgemeinen ist, ist einfach nur noch pervers:
Ungleichheit: Superreiche besitzen mehr als die anderen 99 Prozent - SPIEGEL ONLINE
London - Die Tendenz ist bekannt, das Ausmaß erschreckend: Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer schneller auseinander. Vom kommenden Jahr an wird das reichste Prozent der Weltbevölkerung mehr als die Hälfte des weltweiten Wohlstands besitzen.
...
Demnach besaß das reichste Prozent in der Welt 2009 bereits 44 Prozent des Wohlstands. Im vergangenen Jahr war der Anteil schon auf 48 Prozent gewachsen und 2016 wird das eine Prozent der Superreichen laut Oxfam mehr als 50 Prozent des weltweiten Wohlstands besitzen. In der Gruppe der Reichsten habe jeder Erwachsene ein Vermögen von 2,3 Millionen Euro.
Noch drastischer wird das Bild, wenn man sich die Spitze der Reichsten ansieht: Nach Oxfams Recherche besitzen die 85 reichsten Menschen der Erde genauso viel wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung zusammen - das sind rund 3,5 Milliarden Menschen.
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Und das ist falsch, weil halt nicht alles bezuschusst wird, was die KK nicht übernimmt. Aber gut, dass es jetzt geklärt ist.
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Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenEr hat aber allgemein gemeint, dass Zuzahlungen von Medikamenten vom Amt übernommen werden, was so nicht stimmt.
Wie gesagt, es müssen bestimmte Kriterien vorliegen, sonst muss man Zuzahlungen von Medis aus dem Regelsatz tätigen.
Ich habe nichts von "allgemein", sondern genau das hier geschrieben:
Zitat von xanrof Beitrag anzeigen... Zuschüsse für Medikamente gewährt, soweit das nicht von den KK übernommen wird
Das einzige Kriterium, das vorliegen muss, ist, dass man es sich nicht leisten kann, d.h., dass das Existenzminimum gewahrt bleibt.
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Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenEr hat aber allgemein gemeint, dass Zuzahlungen von Medikamenten vom Amt übernommen werden, was so nicht stimmt.
Wie gesagt, es müssen bestimmte Kriterien vorliegen, sonst muss man Zuzahlungen von Medis aus dem Regelsatz tätigen.
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Er hat aber allgemein gemeint, dass Zuzahlungen von Medikamenten vom Amt übernommen werden, was so nicht stimmt.
Wie gesagt, es müssen bestimmte Kriterien vorliegen, sonst muss man Zuzahlungen von Medis aus dem Regelsatz tätigen.
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Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenDann musst du chronisch krank sein und bestimmte Kriterien erfüllen, aber davon war bei xanrof nicht die Rede.
Und eben diese Kriterien hat xanroff aus deinem Link aufgeführt.
Und ja ich weiß: Zyniker werden jetzt sagen, daß in Fällen wie Krebs das Amt natürlich gerne die erhöhten Kosten übernimmt, weil der Bezug insgesamt ja dadurch auch ein absehbares Ende zusteuert....
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Medikamente bzw Zusatzkosten werden definitiv bei sozialer Schwäche bezahlt. Das bedeutet nicht das da eine Medizinische deluxe Behandlung stattfindet, es wird nach Notwendigkeit der Mittel entschieden.
Für Menschen die an chronischen Krankheiten leiden und auf teure Medikamente angewiesen sind dürfte folgendes Urteil des Sozialgerichtes Lüneburg vom 23.04.09 interessant sein, in dem es eindeutig heißt :Medizinisch notwendiger Bedarf ist nach § 73 SGB XII zu gewähren.
Einfache Zusammenfassung:
Die Bundesagentur für Arbeit muss die Kosten für Medikamente und Pflegeprodukte dann übernehmen, wenn solche Ausgaben das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum des Hartz IV-Empfängers in Frage stellen. Auf diese Entscheidung macht die Rechtsschutzversicherung Arag aufmerksam.Im konkreten Fall brauchte die Tochter einer Hartz-VI-Empfängerin verschiedene Arznei- sowie Pflegeprodukte zu Linderung der Erkrankung. Aus eigener Tasche konnte die Mutter die kostspieligen Ausgaben jedoch nicht finanzieren. Die gesetzliche Krankenkasse wies eine Kostenübernahme ab.
Auch die Bundesagentur für Arbeit wollte den Angaben zufolge nicht einspringen mit der Begründung, dass das zweite Sozialgesetzbuch keine Regelung für einen solchen Fall beinhalte. Eine Erstattung von zusätzlichen Leistungen sei nur für Ernährungskosten, nicht aber für Medikamente und Pflegeprodukte vorgesehen.
Das sahen die Lüneburger Richter den Angaben zufolge anders. Weil die Regelleistung des Arbeitslosengelds II bei monatlichen Mehrausgaben von rund 240 Euro nicht ausreiche, müssten die für die Kranke anfallenden Kosten auch ohne Nennung im Sozialgesetzbuch übernommen werden. Sonst sei das Existenzminimum der Mutter nicht mehr gesichert. Quelle:Urteil zur Kostenübernahme des Sozialgerichts Lüneburg: Medizinische Grundversorgung für Hartz IV-Empfänger - Management - Unternehmen - Handelsblatt
Rechtsprechung inklusive nennenswerter Zitate:
Rechtsprechung: S 30 AS 328/05 ER - dejure.org
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Dann musst du chronisch krank sein und bestimmte Kriterien erfüllen, aber davon war bei xanrof nicht die Rede.
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@Bethany
Solltest Du deinem eigenen Link nicht glauben, kann ich gerne eine Bewilligungsschreiben für meinen Besonderen Bedarf aus medizinischen Gründen einscannen und als Bild hier posten...
LG
Whyme
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Zitat von xanrof Beitrag anzeigenSoweit ich weiß, werden doch (nichtsucht-)kranken ALG2-Empfängern Zuschüsse für Medikamente gewährt, soweit das nicht von den KK übernommen wird?Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenFalsch
=> Aus deinem Link:...Deckung eines Sonderbedarfes werden allerdings nur erbracht, wenn die außergewöhnlichen Belastungen durch einen besonderen Bedarf verursacht werden, (...)Ein Anspruch auf Sonderbedarf besteht nach dem Urteil somit dann, wenn es sich um einen längerfristigen oder dauerhaften, zumindest aber regelmäßig wiederkehrenden, unabweisbaren Bedarf in ungewöhnlichen und regelwidrigen Lebenssituationen handelt.
Mehrbedarf
Darüber hinaus können Mehrbedarfe abgedeckt werden. Sie werden bestimmten Personen als Aufschlag zu der Regelleistung bewilligt (§ 21 SGB II). Das gilt jeweils für
- ...
- behinderte Menschen, die bestimmte Leistungen nach dem SGB IV der SGB XII erhalten
- Personen, die aus medizinischen Gründen kostenaufwendigere Ernährung benötigen
- ...
Sonderbedarf
(...)
Arzneimittel
Ein anzuerkennender Sonderbedarf liegt etwa bei nicht verschreibungspflichtigen Arznei- und Heilmitteln vor, die von dem erkrankten Leistungsbezieher laufend benötigt werden. Weil sie nicht verschreibungspflichtig sind, werden die Kosten nicht von der Krankenkasse getragen.
... kann ein Sonderbedarf in Höhe des finanziellen Mehrbedarfs für den Erwerb dieser Medikamente zu gewähren sein
Apropos ernstnehmen: Dass ich nicht wirklich fordere, daß Kippen und Alk vom Amt als Zusatzkosten übernommen werden, sollte beim Lesen eigentlich klar geworden sein.
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Zitat von xanrof Beitrag anzeigenSoweit ich weiß, werden doch (nichtsucht-)kranken ALG2-Empfängern Zuschüsse für Medikamente gewährt, soweit das nicht von den KK übernommen wird?
Sonderbedarf Hartz IV 4 - Arbeitslosengeld II - ALG 2
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Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigenInsgesamt ist es aber schon eine Frage, ob der HartzIV-Empfänger einen Anspruch darauf hat, daß seine Sucht mitfinanziert wird. Wo sollte man auch due Grenze ziehen?
Soweit ich weiß, werden doch (nichtsucht-)kranken ALG2-Empfängern Zuschüsse für Medikamente gewährt, soweit das nicht von den KK übernommen wird?
Wenn also Alkohol- und Zigarettensucht offiziell als Krankheit anerkannt werden, so müßten mindestens nach einer fehlgeschlagener Entwöhnungskur doch symptomlindernde Mittel finanziert werden.
Und ich kann mir vorstellen, daß Kippen und Bier billiger sind als Medikamente.
Also: Kippen, Bier und Schnaps vom Steuerzahler?
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Zitat von Tibo Beitrag anzeigen....Basiert diese Ausführung auf der Annahme, dass die finanzielle Unterstützung der Tabakindustrie dem Gemeinwohl zuträglich ist??
Süchtige befinden nicht selbstbewusst darüber, ob sie ihr Suchtmittel brauchen.
Insgesamt ist es aber schon eine Frage, ob der HartzIV-Empfänger einen Anspruch darauf hat, daß seine Sucht mitfinanziert wird. Wo sollte man auch due Grenze ziehen? Selbst der Hang zu Lebensmitteln mit einem übermässig hohen Zuckergehalt kann suchtartige Ausmaße annehmen, und einem Spielsüchtigen ist - in beiden Varianten - schwer nachzuweisen, daß das Geld für "Suchtmittel" verwendet wurde. Nur der Raucher und der Alkohol-Abhängige fallen schneller auf. (Ja, ich weiß, daß viele Alkoholabhängige jahrelang "mit Pegel" Auto fahren, bevor sie wirklich auffallen - die schweren Fälle riecht man aber genauso wie Raucher).
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Lustig, diese Finanzdiskussion.
Wird nicht allerorts gefordert, daß ALG-ler auch am kulturellen Leben teilnehmen können sollen?
Auch Rauchen könnte man als eine Kultur bezeichnen, oder will sich gar jemand anmaßen, zu bestimmen, was Kultur ist und was nicht?
Antworten und Diskussion bitte hier:
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