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Ist Hartz IV zu niedrig?

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  • Hades
    antwortet
    Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
    @Bethany: Kannst oder willst du mir deine Belege nicht vorlegen? Du hast gesagt, dass die Sozialämter und Jobcenter Anweisung haben, auch widerrechtlich zu sanktionieren. Wo bleibt dafür der Beleg? Ich frag jetzt übrigens nicht erst zum ersten Mal.

    Außerdem bist du mir immer noch eine Antwort schuldig, warum man alle Sachbearbeiter im Bereich SGBII über ein und den selben Kamm scheren darf!
    Ich bin der letzte der sich auf seine Ideen einlässt, ich habe lediglich ein Interview mit einer ehemaligen Mitarbeiterin des Jobcenters gesehen wo 2 Sachen hängen geblieben sind:

    1.) Sie sind angehalten "da wo es geht" Geld einzusparen und zu verweigern, also im Sinne "Ermessungsspielraum immer negativ für den Empfänger anlegen"

    2.) Rund die Hälfte aller Bescheide, Berechnungen und Entscheidungen sind fehlerhaft.


    Letzteres kann ich persönlich zu 100% bestätigen da gut jedes zweite mal was Falsch war. Da wurden 654€ monatlich angerechnet aus einer Erbschaft und uns beiden (mir und meiner Frau) wurden komplett unsere Einzelsätze zu insgesamt 706€ gestrichen. Die können oder wollen teilweise nicht mal 1 und 1 zusammen zählen.


    Zur generellen Frage: ja, man kann damit überleben, nein man kann damit Leben. Selbst wenn ich mein Auto abgemeldet habe wars vorn und hinten eng wenn mal was unerwartetes kam. Der Laptop wurde da auch schon mal mit einem Mängelexemplar von Ebay zu 21€ und google-Kenntnissen Repariert, öffentliche Verkehrsmittel erst ab 7km Entfernung benutzt. Kino hab ich seit Jahren nicht mehr von innen gesehen (seit meinem Neuen Job hab ich noch nicht wieder Zeit gehabt). Ein Herd hat mal nur noch mit der Hälfte der Platten funktioniert und die Waschmaschine war undicht.

    Mal etwas Alkohol hat man sich nur zum Geburtstag oder sonst was gegönnt und Essen gehen vllt mal zu Mc oder BK. Ich wünsche nur jedem niemals damit zu tun haben zu müssen. Maximal zum Aufstocken wenn man ein 400€ Job hat, da hat man relativ Ruhe.

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  • Ace Azzameen
    antwortet
    Zitat von Thebe
    Der Hohe Prozentsatz an einkassierten Sanktionen durch die Sozialgerichte zeigt doch eindeutig das viel Willkür seitens der Arbeitsvermittler läuft. Hab keine aktuellen Zahlen mehr, aber es waren da deutlich über 50% die durch das Gericht als ungültig erklärt wurden und das JC gezwungen war, das zu unrecht gekürzte Geld auszuzahlen.
    Um die 40% wenn man ganz und teilweise durch das Gericht beanstandete zusammenzählt. Dies sind allerdings auch nur der Prozentanteil an den vor Gericht gegangenen Sanktionen. Nicht der Anteil an der Gesamtheit der Sanktionen.
    Und vor dem Sozialgericht gilt immer im Zweifel für den Leistungsempfänger. Solange das Amt seine Sanktionsgründe im Nachhinein nicht mehr belegen kann, hat es schon Pech gehabt. Und ich habe auch keinen Zweifel, dass man Verbesserungen am Sozialsystem vornehmen muss. Aber diese Verschwörungstheorien von Bethany sind so einfach nur völliger Unfug.

    Alle über einen Kamm zu scheren ist falsch, das stimmt, nur ist es wie so vieles im Leben, Negatives merkt man sich ehr als positives.
    Wenn diese Erklärung ausreichen würde, dann dürfte man sich auch nicht über den negativen Ruf der Sozialhilfeempfänger wundern. Auch dort wird ja das Negative immer hervorgehoben.

    @Bethany: Kannst oder willst du mir deine Belege nicht vorlegen? Du hast gesagt, dass die Sozialämter und Jobcenter Anweisung haben, auch widerrechtlich zu sanktionieren. Wo bleibt dafür der Beleg? Ich frag jetzt übrigens nicht erst zum ersten Mal.

    Außerdem bist du mir immer noch eine Antwort schuldig, warum man alle Sachbearbeiter im Bereich SGBII über ein und den selben Kamm scheren darf!

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Hier im Thread habe ich bereits viele Beispiele aufgezeigt, was bei der Vermittlung von Arbeitslosen schief geht. Dass den Leuten Steine in den Weg gelegt werden, dass sie schikaniert werden etc. Sowohl von Bekannten von mir, Leuten die ich zu Terminen begleitet habe als auch persönliche Erfahrungen. Wer das nochmal wissen will, bitte nachlesen in diesem Thread. Wiederholen werde ich es nicht.

    Was Niedriglöhner angeht: Sie können aufstocken oder Wohngeld beantragen. Dann haben sie mindestens 200 Euro mehr als ein Hartz 4 Empfänger. Viele machen das allerdings nicht, weil sie genau wissen, was beim Jobcenter abgeht und da verzichten sie dann lieber bzw. geben sich mit weniger zufrieden, wenn sie mit Wohngeld "aufstocken".

    Der momentane Hartz 4 Satz liegt bei 399 Euro (für einen Single - bei Kindern und Ehe/Lebenspartnern ist es weniger) + angemessene Miete. Von den 399 Euro muss alles gewuppt werden, was nicht angemessene Warmmiete ist. Also Strom, Versicherungen, Internet/Telefon, Fahrgeld für ÖPVN, Medikamente, Hygieneartikel, Klamotten, Schuhe, alles was an Bewerbungskosten über 260 Euro liegt, Personalausweis (wenn der neue ansteht), Essen, Trinken, Neuanschaffungen (Möbel, Küchengeräte...), soziales Leben (wie mit Freunden mal ins Kino gehen)... und mir kann keiner sagen, dass das ja völlig ausreichend ist. Rechnet mal eure Festausgaben wie Strom etc zusammen und schaut, was übrig bleibt.

    Angemessene Miete in Berlin: Leistungen für Unterkunft und Heizung - Berlin.de

    Hier mal eine Übersicht über freie Wohnungen in Berlin, wobei man beim dort ausgezeichneten Mietpreis vorsichtig sein muss, da nur die Kaltmiete in der ÜBersicht angegeben wird und wenn man die Sachen anklickt, dann die Warmmiete angezeigt bekommt:

    Wohnung in Berlin: Wohnungssuche zur Miete oder zum Kauf in Berlin

    411,00 Euro als Höchst-Warmmiete für einen Single, hier eine der billigeren Wohnungen, die angeboten werden: 1 Zimmer Etagenwohnung in Berlin mit 47.95 qm (ScoutId 78806422)

    Warmmiete: 1 Zimmer Etagenwohnung in Berlin mit 47.95 qm (ScoutId 78806422) (505 Euro)

    Hab 5 Seiten durchgeschaut. Die einzige Wohnung, die in den o.g. Mietspiegel passt - für Singles - ist die hier:

    1 Zimmer Etagenwohnung in Berlin mit 32.55 qm (ScoutId 78806405)

    Es sieht also sehr mau aus. Wie gesagt, nur Berlin.

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  • Thebe
    antwortet
    @Ace

    Der Hohe Prozentsatz an einkassierten Sanktionen durch die Sozialgerichte zeigt doch eindeutig das viel Willkür seitens der Arbeitsvermittler läuft. Hab keine aktuellen Zahlen mehr, aber es waren da deutlich über 50% die durch das Gericht als ungültig erklärt wurden und das JC gezwungen war, das zu unrecht gekürzte Geld auszuzahlen. Nur die Sache ist, bis du als ALG 2 Empfänger das durch hast musst du erstmal mit weniger Geld auskommen.

    Alle über einen Kamm zu scheren ist falsch, das stimmt, nur ist es wie so vieles im Leben, Negatives merkt man sich ehr als positives.

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  • Ace Azzameen
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade
    Für Sanktionen gibt es einen Ermessensspielraum. Aber auch die Order von oben, möglichst viel durch Sanktionen "einzusparen".
    Dann kannst du dafür ja auch sicher einen Beleg vorlegen, dass solche Sanktionen dann auch rechtswidrig durchgeführt werden sollen. Genauso wie du mir deine Begründung vorlegen kannst, warum man den Großteil der Sachbearbeiter unter Generalverdacht stellen darf.

    Und deine Beispiele stehen wie von Infinitas bereits gesagt völlig außerhalb eines passenden Vergleichs.

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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Für Sanktionen gibt es einen Ermessensspielraum. Aber auch die Order von oben, möglichst viel durch Sanktionen "einzusparen". Dass Sanktionen jemanden, der sowieso kaum was hat, hart trifft, ist klar. Muss denn wirklich für jeden kleinen Fehler hart bestraft werden, dass Hunger vorprogrammiert ist oder Stromsperren oder Schulden? Verprügelst du auch ein Kind, wenn es einen Fehler macht oder verweigerst ihm Essen?

    Dass es Arbeitslose gibt, die bescheißen etc - das steht nicht außer Frage. Aber sie machen nicht den Großteil aus und das sind auch nicht diejenigen, die Sanktionen an die Backe geknallt kriegen, weil sie genau wissen, wie sie bescheißen können.
    Hunger ? Die meisten hierzulande wissen überhaupt nicht was Hunger überhaupt ist. Es gibt Methoden dem Auszuweichen ich kenne sogar einige Rentner die haben quasi schon einen Wochenplan wo und welcher Sozialen Einrichtung Sie denn essen wollen. Selbst Menschen die Bewusst jegliche Form der staatlichen Unterstützung ablehnen oder Menschen ohne Obdach müssen bei uns im Normalfall keinen Hunger leiden.

    Sicherlich sind einige Sanktionen unberechtigt und sicher sind diese auch nicht förderlich für die Finanzen.

    Aber deine Argumentation ist wiedereinmal total übertrieben und ich kann das beurteilen, da es auch mir im Leben schon wesentlich schlechter ergangen ist als derzeit.
    Zuletzt geändert von Infinitas; 10.01.2015, 16:37.

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Für Sanktionen gibt es einen Ermessensspielraum. Aber auch die Order von oben, möglichst viel durch Sanktionen "einzusparen". Dass Sanktionen jemanden, der sowieso kaum was hat, hart trifft, ist klar. Muss denn wirklich für jeden kleinen Fehler hart bestraft werden, dass Hunger vorprogrammiert ist oder Stromsperren oder Schulden? Verprügelst du auch ein Kind, wenn es einen Fehler macht oder verweigerst ihm Essen?

    Dass es Arbeitslose gibt, die bescheißen etc - das steht nicht außer Frage. Aber sie machen nicht den Großteil aus und das sind auch nicht diejenigen, die Sanktionen an die Backe geknallt kriegen, weil sie genau wissen, wie sie bescheißen können.

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  • Ace Azzameen
    antwortet
    @Bethany: Wenn die Kürzungen im SGB2-Bereich wirklich verfassungswidrig sind, weil HartzIV laut deiner Aussage das absolute Existenzminimum darstellt (obwohl du selbst die Bereichnung der Regelsätze anzweifelst), warum wurden die Sanktionen dann immer noch nicht vom BVG gekippt? Davon ab stellen Sanktionen eine Strafmaßnahme dar und diese dürfen auch in allen anderen Bereichen in die Grundrechte, wie zB Freiheit und Eigentum eingreifen, sofern die Vorraussetzungen erfüllt sind.

    Außerdem bist du mir immer noch eine Antwort schuldig: Wieso darfst du den Großteil der Sachbearbeiter über einen Kamm scheren, die ALG2-Bezieher aber nicht?

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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von Prix Beitrag anzeigen
    Um mich mal einmischen zu dürfen, ein wenig zu, so weit ich verstanden habe, privater außerbetrieblicher Weiterbildung im (ausgeübten) Beruf.

    In der Automobilinstandsetzung ist es bis zum heutigen Tage üblich seine "Mannschaft" auf der "Höhe der Zeit zu halten". das erfolgt (meistens) Sonntags - (scheiß....), oder in Kursen nach Feierabend. Auch Verkauf und Service bilden da keine Ausnahme.
    Das privat und außerberufliche jedem Mitarbeiter zu überlassen, wäre völlig unmöglich.
    (Die Einschränkung ! - ich kann nur für Vertragshändler und so weit ich noch Einblick habe dieses sagen!)

    mfg

    Prix
    Ja soetwas gibt es in der Gastronomie auch wenn ich dich Richtig verstanden habe. Das fängt an mit Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Lebensmittelhygieneschulungen nach EU Verordnungen an, welche sogar Verpflichtend sind und auch wiederholt werden müssen. -können aber auch zB. Grill- und Smokerkurse etc. beinhalten

    Ich spreche jedoch da schon von einer Art 3ten Lehre mit allem was dazugehört, die einfach auf das bestehende Arbeitsverhältnis temporär ( 2 Jahre) draufgesetzt wird.


    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Gab es da nicht mal ein Urteil des BVerfG von 2010, dass die Unterschreitung des Existenzminimums widerrechtlich ist? Hartz 4 wird als das Existenzminimum angesehen - vom BVerfG. Das darf nicht unterschritten werden. Jede Sanktion bedeutet eine Unterschreitung.
    Ich habe mal 2 Sekunden gegooglelt um eine vereinfachte Erklärung für das Wort Existenzminimum zu finden.
    Der Begriff des Existenzminimums kann aus verschiedenen Blickwinkeln definiert werden. Grundsätzlich bezeichnet der Begriff den Grundbedarf eines Menschen für das Überleben. Dazu zählen z.B. Nahrung, Kleidung oder eine Wohnung. Wie hoch der Wert dieses Minimums angesetzt wird, ist je nach Gesellschaft unterschiedlich. Über das reine physische Existenzminimum besteht heutzutage jedoch die Ansicht, dass jedem Menschen die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben gegeben werden sollte.



    Aus Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt, dass in Deutschland der Sozialhilfesatz das Minimum an Versorgung für jeden Bürger darstellt. Der Mindestbedarf wird vom Gesetzgeber festgelegt und an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. Auf diese Weise werden die Sätze für das Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung im Alter und die Hilfe zum Lebensunterhalt ermittelt.
    Der Mindestbetrag, der pfändungsfrei ist, wird als schuldrechtliches Existenzminimum bezeichnet. Seit 2005 liegt dieser Wert für eine alleinstehende Person bei 985,15 Euro netto. Für eine vierköpfige Familie liegt der Wert bei 1.105 Euro im Monat, wobei die Unterhaltskosten hinzukommen.
    Das steuerfreie Existenzminimum

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das steuerliche Existenzminimum nicht geringer als das Sozialhilfeniveau ausfallen darf. Für diesen sogenannten Grundfreibetrag fällt keine Einkommensteuer an. Seit 1995 veröffentlicht die Bundesregierung alle zwei Jahre den Existenzminimumbericht. Darin werden das steuerfreie Existenzminimum sowie die Berechnungsgrundlagen beschrieben. Der Wert setzt sich auf folgenden Komponenten zusammen:
    • Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Dinge des täglichen Bedarfs,
    • Wohnung,
    • Heizkosten,
    • Kranken- und Pflegeversicherung.

    Der Grundfreibetrag liegt seit 2010 bei 8.004 Euro für jeden Steuerpflichtigen. Der Freibetrag wird an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Der Kinderfreibetrag liegt bei 7.008 Euro im Jahr.
    Existenzminimum orientiert sich an Hartz IV

    Die Frage nach dem Existenzminimum ist nichts anderes als: Was braucht der Mensch zum Leben? Da die Festlegung der Hartz IV-Sätze auch die Höhe des steuerfreien Grundfreibetrags bestimmt, wird der Regelsatz an Hand der tatsächlichen Ausgaben für Wohnen und Lebensunterhalt von der Regierung ermittelt. Basis sind die Zahlen des Statistischen Bundesamtes.
    Folgende Ausgaben werden bei der Berechnung des Regelsatzes z.B. berücksichtigt:
    • Nahrungsmittel und alkoholfrei Getränke,
    • Bekleidung,
    • Wohnen und Energie,
    • Verkehr,
    • Bildung,
    • Freizeit und Kultur.

    Folgende Posten werden bei der Festlegung des Existenzminimums nicht berücksichtigt:
    • Alkohol,
    • Kraftstoffe,
    • Zigaretten,
    • Futter für Haustiere,
    • Kosten für Lottospiele.
    Quelle:http://www.cecu.de/existenzminimum.html
    Sicher wird da gemauschelt aber man kann sich erfolgreich dagegen wehren.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Sanktionen werden oftmals völlig willkürlich ausgesprochen. Beispiele gefällig?
    - Elo erscheint immer zu den Terminen, bekommt eine Einladung nicht, geht ergo nicht hin, sagt in der Anhörung, er hat die Einladung nicht gekriegt = Sanktion
    - Elo geht zu einem Vorstellungsgespräch bei einer Zeitarbeitsfirma, stellt dort Fragen, die ihn interessieren, ZAF will aber solche Fragen nicht (etwa nach Betriebsrat) und schreibt dem JC, dass der Elo keinen Bock hatte = Sanktion
    - Elo soll an einer Weiterbildung teilnehmen, der xte PC Grundkurs, langweilt sich zu Tode, da IT Fachkraft, wird deshalb schlecht beurteilt = Sanktion
    usw.
    Nein Elo hat sich nachweislich beworben und wird somit nicht sanktioniert. Elo sollte das Gespräch mit seiner Vermittlerin suchen und sich als IT Fachkraft über den Kurs Informieren. Auch sollte er sich darüber Informieren in wie weit der externe Träger, der ja in Kooperation mit der BA arbeitet, Kurse anbietet die Ihn wieder up to date sein lassen. Vidar hat also völlig recht.
    Elo hat die Einladung im übrigen bekommen. usw.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Jobablehnung kenn ich bisher nur so, dass man ablehnt, sich wo zu bewerben, weil die Qualifikationen fehlen, die nötigen Kenntnisse nicht vorhanden sind oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Warum sollte man sich also bewerben? Kostet nur Geld und Zeit und Nerven. Wird aber - trotz Begründung - sofort mit Sanktion geachtet. Also bewirbt man sich und kriegt neue Absage. Toll für die Seele.
    Ich habe mich immer trotzdem Beworben und habe damals immer einen Vermerk an die BA geschickt. Online dauert eine Bewerbung ca 1/2 Stunde. Somit kosten die meisten Bewerbungen kein Geld sondern nur Zeit.
    Zuletzt geändert von Infinitas; 10.01.2015, 13:58.

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  • Vidar
    antwortet
    Ich muss jetzt doch auch mal wieder etwas dazu schreiben:

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Gab es da nicht mal ein Urteil des BVerfG von 2010, dass die Unterschreitung des Existenzminimums widerrechtlich ist? Hartz 4 wird als das Existenzminimum angesehen - vom BVerfG. Das darf nicht unterschritten werden. Jede Sanktion bedeutet eine Unterschreitung.
    Für mich hört sich der Satz nach Deinem alten Thema "alle Sanktionen sind sowieso illegal und gehören sofort abgeschafft weil sie sowieso ungerecht sind" an.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Sanktionen werden oftmals völlig willkürlich ausgesprochen. Beispiele gefällig?
    - Elo erscheint immer zu den Terminen, bekommt eine Einladung nicht, geht ergo nicht hin, sagt in der Anhörung, er hat die Einladung nicht gekriegt = Sanktion
    Und das kommt, außer in Deinem persönlichen Umfeld, wo es ja sicher jeden Tag passiert, wie oft vor? Davon mal abgesehen: Vielleicht einfach beim letzten Termin gleich einen neuen ausmachen, dann braucht man nicht mal ne Einladung? Oder einfach mal dort anrufen und nachhacken, was man von Seiten der Arbeitsagentur durchaus als positiv werten könnte, schließlich interessiert sich Elo für seine Situation. (ich weiß, alle dort angestellten sind immer genervt, lügen einen nur voll wenn man dort anruft und hey, warum sollte man als Arbeitsloser Initiative zeigen!? Soll das pöse Amt alles machen!)

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    - Elo geht zu einem Vorstellungsgespräch bei einer Zeitarbeitsfirma, stellt dort Fragen, die ihn interessieren, ZAF will aber solche Fragen nicht (etwa nach Betriebsrat) und schreibt dem JC, dass der Elo keinen Bock hatte = Sanktion
    Wäre jemand, der besser in der Materie steckt als ich bitte so nett mir eines zu erklären: Warum sollte eine Firma, ob nun Zeitarbeit oder nicht, wenn sie dem Bewerber, oder der zuständigen Agentur für Arbeit schriftlich den negativen Ausgang des Bewerbungsgespräches mitteilt Gründe dafür nennen? Ich kenne das so, dass das Schreiben mit Absicht ohne Angabe von Gründen verschickt wird, damit es nicht im Nachhinein anfechtbar ist.
    Davon abgesehen geht es hier auch wieder um die Eigeninitiative: Man könnte die mMn durchaus berechtigte Gegenfrage stellen: Wollte Elo die Stelle denn überhaupt? Überspitzt formuliert ist er aus Sicht der Firma ja nur gekommen um direkt mit blöden Fragen im Bewerbungsgespräch aufzufallen, warum also sollte man dies dann als engagierte Bewerbung werten?

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    - Elo soll an einer Weiterbildung teilnehmen, der xte PC Grundkurs, langweilt sich zu Tode, da IT Fachkraft, wird deshalb schlecht beurteilt = Sanktion
    usw.
    Das Thema hatten wir doch schon Bethany, davon, dass Du es x Mal wiederholst wird es nicht richtiger: Dieses Gemecker ist völlig unangebracht! Dann geht Elo eben da hin, freut sich über die anderen netten Menschen, hilft dem ein oder anderen und fragt vielleicht den Kursleiter ob er bei entsprechend vorhandener Qualifikation nicht auch mal so einen Kurs leiten könnte.

    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Jobablehnung kenn ich bisher nur so, dass man ablehnt, sich wo zu bewerben, weil die Qualifikationen fehlen, die nötigen Kenntnisse nicht vorhanden sind oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Warum sollte man sich also bewerben? Kostet nur Geld und Zeit und Nerven. Wird aber - trotz Begründung - sofort mit Sanktion geachtet. Also bewirbt man sich und kriegt neue Absage. Toll für die Seele.
    Du bescheinigst also (mal wieder) jedem ALG II Empfänger irgendeine fehlende Qualifikation oder gesundheitliche Beeinträchtigung und schiebst die Schuld auf das Amt, welches denjenigen dann ja noch zusätzlich seelisch unter Druck setzt?

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  • Bethany Rhade
    antwortet
    Zitat von Ace Azzameen Beitrag anzeigen
    Diese Frau spricht nicht von Sanktionsquoten oder Anweisungen auch unberechtigte Sanktionen auszusprechen. Sie hat sich dagegen gewehrt, rechtlich festgehaltene Sanktionen umzusetzen, wenn diese hätten angesetzt werden müssen. Das sie bei einem Verstoß gegen Gesetz und Arbeitsanweisungen Probleme bekommt ist dann die übliche Folge.
    Gab es da nicht mal ein Urteil des BVerfG von 2010, dass die Unterschreitung des Existenzminimums widerrechtlich ist? Hartz 4 wird als das Existenzminimum angesehen - vom BVerfG. Das darf nicht unterschritten werden. Jede Sanktion bedeutet eine Unterschreitung.

    Sanktionen werden oftmals völlig willkürlich ausgesprochen. Beispiele gefällig?
    - Elo erscheint immer zu den Terminen, bekommt eine Einladung nicht, geht ergo nicht hin, sagt in der Anhörung, er hat die Einladung nicht gekriegt = Sanktion
    - Elo geht zu einem Vorstellungsgespräch bei einer Zeitarbeitsfirma, stellt dort Fragen, die ihn interessieren, ZAF will aber solche Fragen nicht (etwa nach Betriebsrat) und schreibt dem JC, dass der Elo keinen Bock hatte = Sanktion
    - Elo soll an einer Weiterbildung teilnehmen, der xte PC Grundkurs, langweilt sich zu Tode, da IT Fachkraft, wird deshalb schlecht beurteilt = Sanktion
    usw.

    Jobablehnung kenn ich bisher nur so, dass man ablehnt, sich wo zu bewerben, weil die Qualifikationen fehlen, die nötigen Kenntnisse nicht vorhanden sind oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Warum sollte man sich also bewerben? Kostet nur Geld und Zeit und Nerven. Wird aber - trotz Begründung - sofort mit Sanktion geachtet. Also bewirbt man sich und kriegt neue Absage. Toll für die Seele.

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  • Prix
    antwortet
    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Ich stimme dir in soweit zu dass es in der Tat sehr viel Zeit und Arrangement kostet sich Beruflich weiterzubilden und sei es zur Krankenschwester oder zum Altenpfleger. Ich sehe die Finanziellen Unterschiede bereits in der Berufsschule und finde den Zustand auch nicht wirklich Fair (ich verdiene recht gut für einen Umschüler). Ob das nun eine gebetsmühlenartige Strafe ist wage ich zu Bezweifeln - ich sehe so etwas immer als Herausforderung im positiven Sinne.
    Um mich mal einmischen zu dürfen, ein wenig zu, so weit ich verstanden habe, privater außerbetrieblicher Weiterbildung im (ausgeübten) Beruf.

    In der Automobilinstandsetzung ist es bis zum heutigen Tage üblich seine "Mannschaft" auf der "Höhe der Zeit zu halten". das erfolgt (meistens) Sonntags - (scheiß....), oder in Kursen nach Feierabend. Auch Verkauf und Service bilden da keine Ausnahme.
    Das privat und außerberufliche jedem Mitarbeiter zu überlassen, wäre völlig unmöglich.
    (Die Einschränkung ! - ich kann nur für Vertragshändler und so weit ich noch Einblick habe dieses sagen!)

    mfg

    Prix

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  • Infinitas
    antwortet
    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    Ok. du steckst also "drin" in der Maßnahme; mit deinem geschilderten Hintergrund (aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus) verstehe ich jetzt auch deinen vorherigen Post "am besten ist man nicht arbeitslos" etwas besser - dir muss aber schon klar sein, daß der "normale" Mensch, sobald er die von dir beschriebene Arbeit mit den Kriterien "macht Spass" und "man kann einigermaßen von Leben" gefunden hat, sich eben nicht mehr aktiv auf einen Wechsel vorbereitet - ausser er kommt in eine gesundheitliche schwierige Situation.
    Im normalfall eher nicht... dass ist richtig, allerdings wenn man objektiv den Werdegang von Teilen meiner Generation verfolgt, so ist es sicherlich Ratsam dahingehend schon die Augen offen zu halten. Alleine aus der vergangenen Erfahrung heraus. Das sollte Jeder jedoch selbst mit sich ausmachen. Nichts ist für die Ewigkeit.


    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    Vor Hartz IV steht in den wenigsten Fällen eine null Bockphase mit anschließendem Absacken, sondern ein Betrieb, der pleite geht oder Stellenabbau oder ähnliche wirtschaftliche Faktoren, kaum einer wird freiwillig in Hartz IV gehen (auch wenn die Presse da gerne ein gegenteiliges Bild zu malen versucht).
    Sicher da sind wir in jedem Fall einer Meinung


    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    Diese Leute erfahren erst dann, daß ihrer 5, 10 oder 20 Jahre alte Qualifikation auf dem heutigen Arbeitsmarkt "nichts" mehr wert ist; denen ist dann mit "am besten ist man gar nicht arbeitslos, um eine Umschulung durchzukriegen" echt nicht geholfen
    Ohja mir wurde genau damit geholfen ! - Allerdings bin ich auch etwas unkonventionell was meine Methodik angeht. Jedoch kann ich oben genanntes zum Teil nachvollziehen: Einmal aus Teilen meines eigenen Umfelds. Und zum anderen habe ich zB.auch, obwohl ich noch verhältnismäßig jung bin, einen älteren Berufsabschluss mit dem ich mir mangels Praxis wohl schwer tun würde einen brauchbaren Job in dieser Branche zu finden.


    Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
    Ausserdem werden die Jobs mit den Kriterien "es macht Spaß und man kann davon leben" knapper, das wird mehr zu einer entweder/oder Situation. Und damit kommen wir zur Idiotie am Arbeitsmarkt: wie schon im Lebensqualität-Thread verlinkt, ist es Deutschland (oder zumindest Regionen davon) gerade so, daß brauchbar/durschnittlich (Bundesdurchschnitt) bezahlte Jobs ausgerechnet in Produktion- und Fließbandarbeit (wird den wenigsten Spaß machen) zu finden sind, für die man gar keine echte Qualifikation braucht; da finden sich dann zu Hauf angelernte Maurer, Maler und Fließenleger wieder. Denen gegenüber stehen komplizierte Jobs mit hohen Qualifikationsansprüchen (Alten-/Krankenpflege, IT usw) die am Monatsende deutlich bis empfindlich weniger haben als der "Malocher", dafür aber auf der Arbeit weit mehr Verantwortung und Stress erdulden müssen und im Privatleben durch den Anspruch der Erreichbarkeit noch weiter eingeschränkt sind. Diese Situation straft das gebetsmühlenartige Wiederholen von "Gute Aus- und Weiterbildung ist alles" direkt Lügen
    Ich stimme dir in soweit zu dass es in der Tat sehr viel Zeit und Arrangement kostet sich Beruflich weiterzubilden und sei es zur Krankenschwester oder zum Altenpfleger. Ich sehe die Finanziellen Unterschiede bereits in der Berufsschule und finde den Zustand auch nicht wirklich Fair (ich verdiene recht gut für einen Umschüler). Ob das nun eine gebetsmühlenartige Strafe ist wage ich zu Bezweifeln - ich sehe soetwas immer als Herausforderung im positiven Sinne.

    Allerdings ich das Glück das ich von Grund auf etwas minimalistischer eingestellt bin als die meisten Menschen,was meinen weltlichen Bedarf angeht. Zum Anderen bin ich auch niemanden Privat verpflichtet ( z.B. Kinder, Unterhalt, Schulden etc. )
    Zuletzt geändert von Infinitas; 10.01.2015, 02:57.

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  • Ace Azzameen
    antwortet
    Zitat von Thebe
    Hier noch ein anderes Interview des Spiegels mit einer Mitarbeiterin vom Jobcenter:
    Diese Frau spricht nicht von Sanktionsquoten oder Anweisungen auch unberechtigte Sanktionen auszusprechen. Sie hat sich dagegen gewehrt, rechtlich festgehaltene Sanktionen umzusetzen, wenn diese hätten angesetzt werden müssen. Das sie bei einem Verstoß gegen Gesetz und Arbeitsanweisungen Probleme bekommt ist dann die übliche Folge.

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  • Karl Ranseier
    antwortet
    Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
    Nein es geht um Umschulung: Das ist keineswegs aus der Luft gegriffen:
    Nein für eine Umschulung und einen Stützantrag wird lediglich ein Ausbildungsbetrieb, Eignungstest und am besten noch Berufserfahrung verlangt. In soweit ist es richtig dass das zwar nichts mit dem Jobcenter zu tun hat da die BA dafür eigene Beratungsstellen hat und das Jobcenter diese Anfragen auch dahingehen weiterleiten kann. Die Antwort darauf habe ich ja im unteren Post geschildert.
    Allerdings bevor man Langzeitarbeitslos und ohne berufliche Perspektive ist und man von Maßnahme zu Maßnahme geschickt wird ist es für mich nur logisch das man den Weg einer Beruflichen Weiterbildung geht oder zumindest danach fragt. Naja wer soviel Geld hat kann das natürlich auch aus eigener Tasche machen.

    Umschulung: Maßnahmedauer 2 Jahre plus
    Für einen Lehrberuf zumindest im Handwerk liegt die Ausbildungszeit im Normalfall zwischen 2 und 3,5 Jahren und es ist durchaus nichts ungewöhnliches das eine Umschulung von der BA gefördert wird wenn gewisse Kriterien erfüllt sind.( das erste Kriterium ist einen Ausbildungsbetrieb zu haben, das Zweite ist einen Eignungstest zu bestehen ) und das kostet die BA natürlich mehr als eine reguläre Maßnahme ( für die Allerdings das Jobcenter verantwortlich ist).

    Ich fänd es wesentlich Effizienter gleich für jeden angemessene Schulungen anzubieten, da ich mir bis auf Gesundheitliche Gründe nicht vorstellen kann das jemand in der gesamten Arbeitswelt nichts findet was Spaß macht und wovon man einigermaßen Leben kann. Das benötigt allerdings echte Qualifikation in der jeweiligen Berufssparte und dies ist definitiv mit anderen Maßnahmen der BA nicht möglich.

    Ich z.B mache auch eine Umschulung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus und war vorher nicht Arbeitslos und muss die Umschulung auch nicht aus eigener Tasche bezahlen.
    Ok. du steckst also "drin" in der Maßnahme; mit deinem geschilderten Hintergrund (aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus) verstehe ich jetzt auch deinen vorherigen Post "am besten ist man nicht arbeitslos" etwas besser - dir muss aber schon klar sein, daß der "normale" Mensch, sobald er die von dir beschriebene Arbeit mit den Kriterien "macht Spass" und "man kann einigermaßen von Leben" gefunden hat, sich eben nicht mehr aktiv auf einen Wechsel vorbereitet - ausser er kommt in eine gesundheitliche schwierige Situation. Vor Hartz IV steht in den wenigsten Fällen eine null Bockphase mit anschließendem Absacken, sondern ein Betrieb, der pleite geht oder Stellenabbau oder ähnliche wirtschaftliche Faktoren, kaum einer wird freiwillig in Hartz IV gehen (auch wenn die Presse da gerne ein gegenteiliges Bild zu malen versucht).

    Diese Leute erfahren erst dann, daß ihrer 5, 10 oder 20 Jahre alte Qualifikation auf dem heutigen Arbeitsmarkt "nichts" mehr wert ist; denen ist dann mit "am besten ist man gar nicht arbeitslos, um eine Umschulung durchzukriegen" echt nicht geholfen

    Ausserdem werden die Jobs mit den Kriterien "es macht Spaß und man kann davon leben" knapper, das wird mehr zu einer entweder/oder Situation. Und damit kommen wir zur Idiotie am Arbeitsmarkt: wie schon im Lebensqualität-Thread verlinkt, ist es Deutschland (oder zumindest Regionen davon) gerade so, daß brauchbar/durschnittlich (Bundesdurchschnitt) bezahlte Jobs ausgerechnet in Produktion- und Fließbandarbeit (wird den wenigsten Spaß machen) zu finden sind, für die man gar keine echte Qualifikation braucht; da finden sich dann zu Hauf angelernte Maurer, Maler und Fließenleger wieder. Denen gegenüber stehen komplizierte Jobs mit hohen Qualifikationsansprüchen (Alten-/Krankenpflege, IT usw) die am Monatsende deutlich bis empfindlich weniger haben als der "Malocher", dafür aber auf der Arbeit weit mehr Verantwortung und Stress erdulden müssen und im Privatleben durch den Anspruch der Erreichbarkeit noch weiter eingeschränkt sind. Diese Situation straft das gebetsmühlenartige Wiederholen von "Gute Aus- und Weiterbildung ist alles" direkt Lügen

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